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Änderungsantrag: PR.147.<br />

Antragsteller: Kreisverband Dortmund<br />

Änderungsantrag zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zum Programm<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

AH1, S. 24, Zeile 1393 - 1403<br />

die Zeilen 1394 bis 1403 werden durch die Zeilen ersetzt:<br />

„ (…). Wir müssen konstatieren: Nicht nur die<br />

Privatwirtschaft, auch Kommunen und<br />

Wohlfahrtsverbände bedienen sich bei<br />

Langzeitarbeitslosen, um soziale und kommunale<br />

Aufgaben zum Billiglohn erledigen zu lassen.<br />

Gewerkschaften und Handwerkskammern beklagen die<br />

dadurch verursachte Verdrängung von<br />

Tarifarbeitsplätzen. DIE LINKE ist sich bewusst, dass es<br />

nicht individuelle „multiple Vermittlungshemmnisse“ sind,<br />

sondern in erster Linie der Mangel an Tarifarbeitsplätzen,<br />

die nach unten - nicht-durch einen gesetzlichen<br />

Mindestlohn abgesichert sind, der uns in die<br />

katastrophale Situation gebracht hat, dass immer mehr<br />

Menschen mit Hartz IV aufstocken müssen und vom<br />

ersten Arbeitsmarkt dauerhaft ausgeschlossen werden.<br />

Statt der in den vergangenen Jahren erfolgten<br />

Rationalisierungsprogramme, brauchen wir bei Bund,<br />

Ländern und Kommunen und in den Non-Profit-<br />

Organisationen( Initiativen und Vereinen) einen gezielten<br />

Aufbau von Beschäftigung zu voll<br />

versicherungspflichtigen Tarif- statt Dumpinglöhnen.<br />

Bürgerarbeit und 1- €-Jobs sind daher strikt abzulehnen.<br />

Öffentliche Beschäftigungsprogramme für<br />

Dauerarbeitslose sind einzurichten „um ihnen im Falle<br />

der Erwerbslosigkeit eine ihren Kenntnissen und<br />

Fähigkeiten entsprechende tariflich bezahlte<br />

Beschäftigung zum Wohle und zum Nutzen aller zu<br />

ermöglichen. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss<br />

sinnvolle und tariflich bezahlte Arbeitsplätze anbieten.<br />

<strong>Die</strong>se sollten besonders in gesellschaftlich<br />

vernachlässigten Bereichen (wie Sozialen - Kulturellen-<br />

und Umwelt-Projekten) geschaffen werden. <strong>Die</strong> Annahme<br />

dieser Arbeitsplätze ist freiwillig, darf aber keine<br />

Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt ersetzen oder<br />

verdrängen und muss sozialversicherungspflichtig und<br />

tarifgemäß bezahlt werden.<br />

Begründung: In den sog. Non-Profitbereichen zahlreiche<br />

Selbsthilfeprojekte gibt, in denen<br />

Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen<br />

wurden und gerade von diesen Initiativen und Vereinen<br />

gehen wichtige innovative Impulse in gesellschaftlich<br />

vernachlässigten (weil keinen Profit bringenden) sozialen,<br />

kulturellen und ökologischen Projekten aus und diese<br />

Beschäftigungsprojekte (ÖBS) sind weiter zu fördern und<br />

auszubauen.<br />

216<br />

Der Änderungsvorschlag wurde am 8.9.2011 auf der<br />

Delegiertenversammlung und dem Kreisvorstand<br />

beschlossen

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