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AH1, S. 24, Zeilen 1394 bis 1403<br />

Ersetzungsantrag „Öffentlich geförderte Beschäftigung“<br />

<strong>Die</strong> Zeilen<br />

„und ihnen im Falle der Erwerbslosigkeit eine ihren<br />

Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende tariflich<br />

bezahlte Beschäftigung zum Wohle und zum Nutzen aller<br />

ermöglichen. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss<br />

sinnvolle und tariflich bezahlte Arbeitsplätze anbieten.<br />

<strong>Die</strong>se sollten besonders dort geschaffen werden, wo der<br />

Markt Bedürfnisse im sozialen, kulturellen und<br />

ökologischen Bereich nicht abdeckt. <strong>Die</strong> Annahme dieser<br />

Arbeitsplätze ist freiwillig.<br />

Wir diskutieren darüber, inwieweit mit einem öffentlich<br />

geförderten Beschäftigungssektor über die<br />

Arbeitsmarktpolitik hinaus die Beschäftigung im Non-<br />

Profit-Bereich dauerhaft fortentwickelt und gestärkt<br />

werden kann.“<br />

werden gestrichen und ersetzt durch:<br />

„ (…). Wir müssen konstatieren: Nicht nur die<br />

Privatwirtschaft, auch Kommunen und<br />

Wohlfahrtsverbände bedienen sich bei<br />

Langzeitarbeitslosen, um soziale und kommunale<br />

Aufgaben zum Billiglohn erledigen zu lassen.<br />

Gewerkschaften und Handwerkskammern beklagen die<br />

dadurch verursachte Verdrängung von<br />

Tarifarbeitsplätzen. DIE LINKE ist sich bewusst, dass es<br />

nicht individuelle „multiple Vermittlungshemmnisse“ sind,<br />

sondern in erster Linie der Mangel an Tarifarbeitsplätzen,<br />

die nach unten durch einen gesetzlichen Mindestlohn<br />

abgesichert sind, der uns in die katastrophale Situation<br />

gebracht hat, dass immer mehr Menschen mit Hartz IV<br />

aufstocken müssen und vom ersten Arbeitsmarkt<br />

dauerhaft ausgeschlossen werden. Statt der in den<br />

vergangenen Jahren erfolgten<br />

Rationalisierungsprogramme, brauchen wir bei Bund,<br />

Ländern und Kommunen einen gezielten Aufbau von<br />

Beschäftigung zu voll versicherungspflichtigen Tarif- statt<br />

Dumpinglöhnen.<br />

Wir diskutieren weiterhin darüber, welche<br />

arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen am besten geeignet<br />

sind, erwerbslose Menschen in den ersten Arbeitsmarkt<br />

zu integrieren. Insbesondere auch die Inklusion von<br />

Chronisch Kranken und Behinderten soll dabei<br />

berücksichtigt werden.“<br />

Begründung: <strong>Die</strong> im Programmentwurf als Mittel zur<br />

Bekämpfung der Massenerwerbslosigkeit aufgeführte<br />

ÖBS ist für diesen Zweck gänzlich ungeeignet. Er ist<br />

Ausdruck der Hartz IV-Logik, der Spaltung der<br />

Erwerbslosen und wird daher abgelehnt. Gewerkschaften<br />

und Handwerkskammern warnen insbesondere vor den<br />

Verdrängungseffekten (siehe Karin Lenhart/Alexandra<br />

Wagner: „Abschließender Bericht der Wissenschaftlichen<br />

Bestandsaufnahme zur Umsetzung des ÖBS-Programms<br />

in Berlin“)<br />

Zudem ist die Definition von Bereichen, in denen der<br />

Markt die Bedürfnisse "nicht abdeckt", irreführend, da sie<br />

suggeriert, dass es im Kapitalismus Bereiche gebe in<br />

denen der Markt Bedürfnisse abdecken würde und das<br />

kapitalistische Wirtschaftssystem sich an<br />

gesellschaftlichen Bedürfnissen statt am Prinzip der<br />

Profitmaximierung orientieren würde. Auch die geforderte<br />

202<br />

Freiwilligkeit eines ÖBS wäre aufgrund der<br />

Sanktionsparagraphen im SGB II nur dann umsetzbar,<br />

wenn Hartz IV abgeschafft wäre. Selbst wenn die<br />

geforderte Freiwilligkeit des ÖBS durchgesetzt würde,<br />

bliebe er aufgrund seiner völlig unzureichenden<br />

Entlohnung Bestandteil des Niedriglohnsektors. Und<br />

wenn sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

dahingehend verändert haben, dass eine Abschaffung<br />

von Hartz IV durchgesetzt wäre, sollte die Konzentration<br />

nicht auf der Einrichtung weiterer Arbeitsmärkte liegen,<br />

sondern auf der Schaffung von regulären, tariflich<br />

entlohnten, mitbestimmten und unbefristeten Stellen im<br />

öffentlichen <strong>Die</strong>nst und auf dem ersten Arbeitsmarkt für<br />

alle.<br />

Änderungsantrag PR.137.9.<br />

AH1, S. 26, Zeilen 1527<br />

<strong>Die</strong> Überschrift Soziale Sicherheit im demokratischen<br />

Sozialstaat wird wie folgt ergänzt:<br />

Soziale Sicherheit und Gesundheit im<br />

demokratischen Sozialstaat<br />

Änderungsantrag PR.137.10.<br />

AH1, S. 27, Zeilen 1592<br />

wird wie folgt geändert:<br />

Für eine Rente ohne Abschläge bereits mit 60 Jahren<br />

Begründung: Eine Anfrage der Linksfraktion hat<br />

ergeben, dass nur wenige Menschen über 65 noch Arbeit<br />

haben. Außerdem gibt es in fast allen anderen<br />

europäischen Ländern die Möglichkeit, bereits mit 60<br />

ohne Abschläge in Rente zu gehen. <strong>Die</strong>s wird gerade in<br />

Rahmen der Lissabon-Strategie versucht, auch in<br />

anderen Ländern zu ändern. Allein schon aus Solidarität<br />

mit den Kämpfen sollte die LINKE die Rente mit 60<br />

fordern.<br />

Änderungsantrag PR.137.11.<br />

AH1, S. 27, Zeilen 1606 – 1610<br />

wird geändert:<br />

Solidarische Kranken- und Pflegeversicherung statt<br />

Bürgerversicherung<br />

Begründung: Es ist wichtig, schon im Namen die<br />

gewollte Solidarität auszudrücken und auch durch den<br />

Namen klarzustellen, dass DIE LINKE eine Versicherung<br />

für alle und alles will und nicht wie SPD und Grüne<br />

weiterhin gesetzliche und private<br />

Krankenversicherungen. Außerdem sind bei<br />

Bürgerversicherung Frauen und Migranten im Namen<br />

nicht mit bedacht.<br />

Änderungsantrag PR.137.12.<br />

AH1, S. 27, Zeilen 1620<br />

wird wie folgt geändert:<br />

Gesundheitsversorgung im Rahmen der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge

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