Hier - Die Linke
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Änderungsantrag: PR.55.<br />
Antragstellerin:<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft Betrieb &<br />
Gewerkschaft<br />
Änderungsanträge zum<br />
Leitantrag des Parteivorstandes zum Programm<br />
an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />
DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />
Der Parteitag möge beschließen:<br />
Änderungsantrag PR.55.1.<br />
AH1, S. 22, Zeile 1294<br />
Hinter „Deshalb fordern wir einen gesetzlichen<br />
Mindestlohn in existenzsichernder Höhe.“<br />
wird angefügt:<br />
„<strong>Die</strong>ser Mindestlohn soll mindestens 60 Prozent des<br />
nationalen Durchschnittslohnes betragen.“<br />
Begründung: Es ist notwendig unsere Forderung nach<br />
einem gesetzlichen Mindestlohn auch materiell zu<br />
quantifizieren, da die bisherige Formulierung „in<br />
existenzsichernder Höhe“ sehr viele Interpretationen<br />
zulässt.<br />
Gleichzeitig kann in einem Parteiprogramm, dass nicht<br />
nur für die aktuelle Situation gilt, kein Geldbetrag<br />
genannt werden, sondern es muss grundsätzlicher<br />
formuliert werden.<br />
Ferner muss beachtet werden, dass wir hierbei in einem<br />
europäischen Kontext handeln. <strong>Hier</strong>bei ist es hilfreich,<br />
bereits gefasste Beschlüsse sowohl der LINKEN. als auch<br />
der „Partei der Europäischen <strong>Linke</strong>n (EL) zu<br />
berücksichtigen.<br />
Im Europawahlprogramm der Partei DIE LINKE.,<br />
beschlossen auf dem Parteitag am 28.02.2009 in Essen<br />
heißt es : „ DIE LINKE unterstützt die Forderung des<br />
Europäischen Parlaments, dass die EU eine Zielvorgabe<br />
zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens<br />
60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns vereinbart,<br />
um Armut trotz Erwerbsarbeit zu verhindern.“ (Seite<br />
16/17).<br />
<strong>Die</strong> Zielvorgabe des EU-Parlaments sollten wird nicht<br />
unterschreiten. Im Wahlprogramm der EL 2009 wurde<br />
formuliert: „Wir wollen einen europäischen Mindestlohn,<br />
der mindestens 60% der jeweils nationalen<br />
Durchschnittslöhne beträgt und bestehende tarifliche<br />
Vereinbarungen nicht in Frage stellt.“ In der politischen<br />
Erklärung des Kongresses der EL vom 3.-5. Dezember<br />
2010 in Paris tritt die EL für „einen Mindestlohn per<br />
Gesetz oder kollektiver Vereinbarung von mindestens 60<br />
Prozent des nationalen Durchschnittslohns und immer<br />
oberhalb der Armutsgrenze“ ein. <strong>Die</strong>se also mehrfach<br />
bestätigte materielle Grundlage für den gesetzlichen<br />
Mindestlohn muss sich auch in unserem Parteiprogramm<br />
wiederfinden.<br />
Es ist auch ein Beleg dafür, dass DIE LINKE. wie auch die<br />
EL in den Jahren 2009 und 2010 bewiesen haben, dass<br />
109<br />
wir heute weiter sind als im Jahre 2007 als wir in den<br />
Programmatischen Eckpunkten uns nur dürr auf „einen<br />
gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe<br />
verständigen konnten.<br />
Änderungsantrag PR.55.2.<br />
AH1, S. 23, Zeile 1330<br />
In der Zeile 1330 wird hinter „verboten“ angefügt:<br />
„,der Antistreikparagraph muss abgeschafft, die<br />
Tarifflucht muss gesetzlich unterbunden und das<br />
Verbandsklagerecht für Gewerkschaften eingeführt“ dann<br />
weiter mit „werden“. Wie in der Vorlage.<br />
Begründung: <strong>Hier</strong> sollten wir nicht hinter dem<br />
Bundestagswahlprogramm von 2009 zurückfallen, in dem<br />
DIE LINKE. formuliert hat:<br />
„Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten<br />
verbessern; den Antistreikparagraphen abschaffen, das<br />
Streikrecht auf Übernahmen und Verlagerungen von<br />
Unternehmen ausweiten; Verbandsklagerecht für<br />
Gewerkschaften zum Schutz geltender Tarife einführen;“<br />
(beschlossen auf dem Bundeswahlparteitag DIE LINKE.<br />
20./21. Juni 2009 in Berlin). <strong>Die</strong> Punkte<br />
Antistreikparagraph und Verbandsklagerecht gehören in<br />
ein Parteiprogramm, weil deren Durchsetzung mit<br />
Sicherheit mehr als einer Wahlperiode bedarf.<br />
Der Antistreikparagraph (ehem. §116 AFG), der in<br />
Antwort auf die erfolgreiche Auseinandersetzung um die<br />
35-Stunden-Woche von der Kohl-Regierung durchgesetzt<br />
wurde, beschäftigt die Gewerkschaften schon seit<br />
Mitte/Ende der achtziger Jahre und stellt eine erhebliche<br />
Einschränkung des Streikrechts dar.<br />
Das Verbandsklagerecht der Gewerkschaften zur<br />
Durchsetzung von Sozialstandards und tariflichen<br />
Standards in den Betrieben ist absolut notwendig, weil<br />
viele Menschen im Alltag in der kapitalistischen<br />
Betriebswirklichkeit nicht die Möglichkeit und Kraft<br />
haben ihre Rechte individuell einzuklagen.<br />
Änderungsantrag PR.55.3.<br />
AH1, S. 5, Zeile 0<br />
Auf der Seite (Innenteil des Umschlags) des<br />
Parteiprogramms wird folgender Text abgedruckt:<br />
FRAGEN EINES LESENDEN ARBEITERS<br />
Von Bertolt Brecht<br />
Wer baute das siebentorige Theben?<br />
In den Büchern stehen die Namen von Königen.<br />
Haben die Könige die Felsbrocken herbeigeschleppt?<br />
Und das mehrmals zerstörte Babylon,<br />
Wer baute es so viele Male auf? In welchen Häusern<br />
Des goldstrahlenden Lima wohnten die Bauleute?<br />
Wohin gingen am Abend, wo die chinesische Mauer fertig<br />
war,<br />
<strong>Die</strong> Maurer? Das große Rom