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Änderungsantrag: PR.55.<br />

Antragstellerin:<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft Betrieb &<br />

Gewerkschaft<br />

Änderungsanträge zum<br />

Leitantrag des Parteivorstandes zum Programm<br />

an die 2. Tagung des 2. Parteitages der Partei<br />

DIE LINKE, 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt<br />

Der Parteitag möge beschließen:<br />

Änderungsantrag PR.55.1.<br />

AH1, S. 22, Zeile 1294<br />

Hinter „Deshalb fordern wir einen gesetzlichen<br />

Mindestlohn in existenzsichernder Höhe.“<br />

wird angefügt:<br />

„<strong>Die</strong>ser Mindestlohn soll mindestens 60 Prozent des<br />

nationalen Durchschnittslohnes betragen.“<br />

Begründung: Es ist notwendig unsere Forderung nach<br />

einem gesetzlichen Mindestlohn auch materiell zu<br />

quantifizieren, da die bisherige Formulierung „in<br />

existenzsichernder Höhe“ sehr viele Interpretationen<br />

zulässt.<br />

Gleichzeitig kann in einem Parteiprogramm, dass nicht<br />

nur für die aktuelle Situation gilt, kein Geldbetrag<br />

genannt werden, sondern es muss grundsätzlicher<br />

formuliert werden.<br />

Ferner muss beachtet werden, dass wir hierbei in einem<br />

europäischen Kontext handeln. <strong>Hier</strong>bei ist es hilfreich,<br />

bereits gefasste Beschlüsse sowohl der LINKEN. als auch<br />

der „Partei der Europäischen <strong>Linke</strong>n (EL) zu<br />

berücksichtigen.<br />

Im Europawahlprogramm der Partei DIE LINKE.,<br />

beschlossen auf dem Parteitag am 28.02.2009 in Essen<br />

heißt es : „ DIE LINKE unterstützt die Forderung des<br />

Europäischen Parlaments, dass die EU eine Zielvorgabe<br />

zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens<br />

60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns vereinbart,<br />

um Armut trotz Erwerbsarbeit zu verhindern.“ (Seite<br />

16/17).<br />

<strong>Die</strong> Zielvorgabe des EU-Parlaments sollten wird nicht<br />

unterschreiten. Im Wahlprogramm der EL 2009 wurde<br />

formuliert: „Wir wollen einen europäischen Mindestlohn,<br />

der mindestens 60% der jeweils nationalen<br />

Durchschnittslöhne beträgt und bestehende tarifliche<br />

Vereinbarungen nicht in Frage stellt.“ In der politischen<br />

Erklärung des Kongresses der EL vom 3.-5. Dezember<br />

2010 in Paris tritt die EL für „einen Mindestlohn per<br />

Gesetz oder kollektiver Vereinbarung von mindestens 60<br />

Prozent des nationalen Durchschnittslohns und immer<br />

oberhalb der Armutsgrenze“ ein. <strong>Die</strong>se also mehrfach<br />

bestätigte materielle Grundlage für den gesetzlichen<br />

Mindestlohn muss sich auch in unserem Parteiprogramm<br />

wiederfinden.<br />

Es ist auch ein Beleg dafür, dass DIE LINKE. wie auch die<br />

EL in den Jahren 2009 und 2010 bewiesen haben, dass<br />

109<br />

wir heute weiter sind als im Jahre 2007 als wir in den<br />

Programmatischen Eckpunkten uns nur dürr auf „einen<br />

gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe<br />

verständigen konnten.<br />

Änderungsantrag PR.55.2.<br />

AH1, S. 23, Zeile 1330<br />

In der Zeile 1330 wird hinter „verboten“ angefügt:<br />

„,der Antistreikparagraph muss abgeschafft, die<br />

Tarifflucht muss gesetzlich unterbunden und das<br />

Verbandsklagerecht für Gewerkschaften eingeführt“ dann<br />

weiter mit „werden“. Wie in der Vorlage.<br />

Begründung: <strong>Hier</strong> sollten wir nicht hinter dem<br />

Bundestagswahlprogramm von 2009 zurückfallen, in dem<br />

DIE LINKE. formuliert hat:<br />

„Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten<br />

verbessern; den Antistreikparagraphen abschaffen, das<br />

Streikrecht auf Übernahmen und Verlagerungen von<br />

Unternehmen ausweiten; Verbandsklagerecht für<br />

Gewerkschaften zum Schutz geltender Tarife einführen;“<br />

(beschlossen auf dem Bundeswahlparteitag DIE LINKE.<br />

20./21. Juni 2009 in Berlin). <strong>Die</strong> Punkte<br />

Antistreikparagraph und Verbandsklagerecht gehören in<br />

ein Parteiprogramm, weil deren Durchsetzung mit<br />

Sicherheit mehr als einer Wahlperiode bedarf.<br />

Der Antistreikparagraph (ehem. §116 AFG), der in<br />

Antwort auf die erfolgreiche Auseinandersetzung um die<br />

35-Stunden-Woche von der Kohl-Regierung durchgesetzt<br />

wurde, beschäftigt die Gewerkschaften schon seit<br />

Mitte/Ende der achtziger Jahre und stellt eine erhebliche<br />

Einschränkung des Streikrechts dar.<br />

Das Verbandsklagerecht der Gewerkschaften zur<br />

Durchsetzung von Sozialstandards und tariflichen<br />

Standards in den Betrieben ist absolut notwendig, weil<br />

viele Menschen im Alltag in der kapitalistischen<br />

Betriebswirklichkeit nicht die Möglichkeit und Kraft<br />

haben ihre Rechte individuell einzuklagen.<br />

Änderungsantrag PR.55.3.<br />

AH1, S. 5, Zeile 0<br />

Auf der Seite (Innenteil des Umschlags) des<br />

Parteiprogramms wird folgender Text abgedruckt:<br />

FRAGEN EINES LESENDEN ARBEITERS<br />

Von Bertolt Brecht<br />

Wer baute das siebentorige Theben?<br />

In den Büchern stehen die Namen von Königen.<br />

Haben die Könige die Felsbrocken herbeigeschleppt?<br />

Und das mehrmals zerstörte Babylon,<br />

Wer baute es so viele Male auf? In welchen Häusern<br />

Des goldstrahlenden Lima wohnten die Bauleute?<br />

Wohin gingen am Abend, wo die chinesische Mauer fertig<br />

war,<br />

<strong>Die</strong> Maurer? Das große Rom

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