Merkblatt 16 a
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Voraussetzungen<br />
2.1.2 Werkverträge im Bergbau<br />
Der Bergbau umfasst die Gewinnung natürlich<br />
vorkommender Rohstoffe im Untertage- und<br />
Tagebau.<br />
Diese Tätigkeiten können im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit<br />
ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche<br />
Beschränkungen ausgeführt werden.<br />
Zu den bergbaulichen Arbeiten gehören auch alle<br />
Tätigkeiten, die das Lösen und Feisetzen von<br />
Bodenschätzen vorbereiten, begleiten oder derartigen<br />
Tätigkeiten nachfolgen.<br />
2.1.3 Werkverträge im Feuerfest- und Schornsteinbau<br />
Die Regierungsvereinbarungen gelten nicht für Arbeitnehmer im Bereich des Feuerfest- und Schornsteinbaus.<br />
<strong>Merkblatt</strong> <strong>16</strong>a – Stand Mai 2011 - 8 -