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Merkblatt 16 a

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Voraussetzungen<br />

2.1.2 Werkverträge im Bergbau<br />

Der Bergbau umfasst die Gewinnung natürlich<br />

vorkommender Rohstoffe im Untertage- und<br />

Tagebau.<br />

Diese Tätigkeiten können im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit<br />

ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche<br />

Beschränkungen ausgeführt werden.<br />

Zu den bergbaulichen Arbeiten gehören auch alle<br />

Tätigkeiten, die das Lösen und Feisetzen von<br />

Bodenschätzen vorbereiten, begleiten oder derartigen<br />

Tätigkeiten nachfolgen.<br />

2.1.3 Werkverträge im Feuerfest- und Schornsteinbau<br />

Die Regierungsvereinbarungen gelten nicht für Arbeitnehmer im Bereich des Feuerfest- und Schornsteinbaus.<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>16</strong>a – Stand Mai 2011 - 8 -

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