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25. November 2011 Gz. IIZ5-40012-004/10 - Bayerisches ...

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Oberste Baubehörde im<br />

Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

Postfach 22 12 53 80502 München<br />

Per E-Mail<br />

Regierungen<br />

Autobahndirektionen<br />

Staatliche Bauämter<br />

Staatsministerium des Innern<br />

Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

Staatsministerium für Wissenschaft,<br />

Forschung und Kunst<br />

Staatsministerium für Unterricht und Kultus<br />

Staatsministerium der Finanzen<br />

Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie<br />

Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit<br />

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,<br />

Familie und Frauen<br />

nachrichtlich<br />

Bayerischer Oberster Rechnungshof<br />

Bayer. Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen<br />

Kommunale Spitzenverbände<br />

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiterin München<br />

<strong>IIZ5</strong>-<strong>40012</strong>-<strong>004</strong>/<strong>10</strong> Frau Karl <strong>25.</strong>11.<strong>2011</strong><br />

Telefon / - Fax Zimmer E-Mail<br />

089 2192-3274 / -13274 317 gisela.karl@stmi.bayern.de<br />

Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden<br />

des Freistaats Bayern (VHB Bayern) – Aktualisierung Stand Dezember<br />

<strong>2011</strong><br />

Anlage<br />

Schreiben des BMVBS vom 06.09.20<strong>10</strong> zum Vergabe- und Vertragshandbuch für<br />

die Baumaßnahme des Bundes (VHB) – Austausch Formblatt 124 (Eigenerklärungen<br />

zur Eignung)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 12.07.<strong>2011</strong> Az.: B II 2 -<br />

G12/11 zur Einführung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen, AllMBl<br />

Telefon: 089 2192-02 poststelle@stmi-obb.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 4 • 80539 München<br />

Telefax: 089 2192-13350 www.innenministerium.bayern.de U4, U5 (Lehel), Bus <strong>10</strong>0 (Königinstraße)


- 2 -<br />

Nr. 9 Seite 419 wurde das VHB Bayern eingeführt. Im Rahmen des Sunset-<br />

Verfahrens zum 1. Januar 2008 (GVBl 2001, S. 730, B. v. 9.Dezember 2009, S.<br />

969) ist die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 9. Mai 2006<br />

(AllMBl S. 155, StAnz Nr. 20) zur Einführung des Vergabehandbuchs Bayern für<br />

Bauleistungen (VHB Bayern) infolge eines redaktionellen Versehens anstatt der<br />

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des<br />

Innenministerium vom 20. Februar 2003 (AllMBl S. 86) außer Kraft getreten. Das<br />

Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen - VHB Bayern war daher erneut einzuführen.<br />

Das Bayerische Staatsministerium des Innern wurde ermächtigt, notwendige<br />

Ergänzungen und Fortschreibungen des VHB Bayern bekannt zu machen.<br />

Hiermit wird der Austausch des Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung) gemäß<br />

Erlass des BMVBS Az.: B 15 - 8164.2/2 vom 06.09.<strong>2011</strong> und der Bekanntmachung<br />

der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

vom 11.11.<strong>2011</strong> Az.: <strong>IIZ5</strong>-<strong>40012</strong>.0-04/<strong>10</strong> - Fortschreibung des Handbuchs für die<br />

Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates<br />

Bayern (Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen - VHB Bayern) - mit sofortiger<br />

Wirkung umgesetzt.<br />

Die Regelungen gelten gemäß der Vereinbarung der Bund-Länderdienstbesprechung<br />

„Auftragswesen - Arbeitsgruppe 1 - Leistungen“ auch für den Bereich Straßenbau<br />

Bund.<br />

Für die sachgerechte Anwendung der Regelungen zum Nachweis der Eignung (§ 6<br />

Abs. 3 Nr. 2 VOB/A) wurde für nicht präqualifizierte Bewerber / Bieter das Formblatt<br />

124 (Eigenerklärung zur Eignung) eingeführt, in dem neben den geforderten Erklärungen<br />

auch die Nachweise aufgelistet sind, die der Bewerber / Bieter für den Fall<br />

vorlegen muss, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt.<br />

Offenbar sollen Vergabestellen die Bescheinigungen nicht gefordert haben und<br />

Eigenerklärungen für verschiedene Vergabeverfahren genutzt worden sein.<br />

Um die Einhaltung der Regelungen der VOB/A sicher zu stellen, wurde das Formblatt<br />

124 überarbeitet - Auftragsbezug durch Aufnahme von Vergabenummer,<br />

Maßnahmennummer, Vergabeart, Baumaßnahme und Leistung - und dabei die<br />

Gelegenheit genutzt, die (vorab) abzugebenden Erklärungen auf das notwendige<br />

Maß zu reduzieren. Eine abschließende Feststellung der Eignung ist somit ohne<br />

die zugehörigen Bescheinigungen nicht mehr möglich.


- 3 -<br />

Es ist bei der Eignungsprüfung ab sofort wie folgt zu verfahren:<br />

Offenes Verfahren / Öffentliche Ausschreibung<br />

bei präqualifizierten Bietern genügt grundsätzlich die Angabe der PQ-Nummer.<br />

von deren Nachunternehmern ist nur bei Zweifeln an deren Eignung ein Nachweis<br />

zu verlangen<br />

von nicht präqualifizierten Bietern sind mit dem Angebot Eigenerklärungen zu<br />

verlangen<br />

von den Bietern der engeren Wahl sind zusätzlich die Bescheinigungen zu verlangen.<br />

Nicht präqualifizierte benannte NU müssen Eigenerklärungen und Bescheinigungen<br />

vorlegen.<br />

Teilnahmewettbewerb<br />

Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Bewerber erfolgt an Hand der Eigenerklärungen<br />

und der (vorzulegenden) Referenzbescheinigungen<br />

nur bei Zweifeln sind bereits im Teilnahmewettbewerb die Nachweise zu prüfen.<br />

Ansonsten erfolgt dies erst, wenn der Bewerber als Bieter in die engere<br />

Wahl kommt.<br />

Beschränkte Ausschreibung / Freihändige Vergabe oder Verhandlungsverfahren<br />

ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb<br />

nicht präqualifizierte Unternehmen dürfen nur ausnahmsweise zur Sicherstellung<br />

des Wettbewerbs aufgefordert werden<br />

vor Aufforderung zur Angebotsabgabe muss Formblatt 124 Eigenerklärung vorliegen<br />

die Prüfung der Eigenerklärung muss eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten<br />

lassen<br />

gelangt ein Angebot in die engere Wahl ist wie bei öffentlicher Ausschreibung<br />

zu verfahren (Bescheinigungen und Eignung NU prüfen)<br />

Die geänderten Formblätter 121, 122, 124, 211, 211EG, 212, 212EG, 611.1, 611.2,<br />

612 und die ergänzte Referenzbescheinigung 444 sind ab sofort zu verwenden.<br />

Des Weiteren sind die geänderten Richtlinien zu den Formblättern 111 Ziffer 6 und<br />

321 Ziffer 3 sowie die geänderte Anleitung zum Muster der EG-Bekanntmachung<br />

anzuwenden.


- 4 -<br />

Die „Lesefassung“ sowie die bearbeitbaren Formulare sind im Internet auf Seite<br />

http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/themen/vergabevertragswesen/16505/<br />

verfügbar. Die Datensätze für die Online-Vergabe wurden<br />

angepasst.<br />

Ergänztes Referenzschreiben 444<br />

Zur Verwendung von Referenzbescheinigungen für die Vorlage zur Präqualifizierung<br />

eines Unternehmens beim Verein für Präqualifizierung e.V. (PQ-Verein) wurde<br />

das vormalige Referenzschreiben (FB 442) ersetzt durch ein erweitertes Referenzschreiben<br />

(FB 444). Bezüglich der Erteilung von Referenzen verweisen wir auch<br />

auf das weiterhin gültige OBBS Az.: <strong>IIZ5</strong>-40011-007/06 vom 17.<strong>10</strong>.2006. Eine teilweise<br />

oder vollständige negative Referenzbescheinigung erfordert eine belastbare<br />

Dokumentation der gestörten Vertragsabwicklung. Sofern der Referenzgeber „nicht<br />

auftragsgemäß ausgeführt worden„ bescheinigt, bedarf es der Beteiligung der<br />

Rechtsabteilung. Eine allgemeine rechtliche Verpflichtung zur Referenzbescheinigung<br />

besteht nicht, dennoch ist die Staatsbauverwaltung gebunden Referenzen zur<br />

Vorlage beim PQ-Verein zu erteilen.<br />

Das OBBS Az.: <strong>IIZ5</strong>-40011-038/<strong>10</strong> vom 02.06.20<strong>10</strong> ist durch die neuen Regelungen<br />

überholt und nicht mehr gültig.<br />

Das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen - VHB Bayern - Stand <strong>November</strong><br />

<strong>2011</strong> ist für alle staatlichen Stellen verpflichtend anzuwenden. Notwendige Fortschreibungen<br />

des VHB Bayern erfolgen durch Bekanntmachung der Obersten Baubehörde<br />

im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Redaktionelle Änderungen<br />

und Änderungen aufgrund von Fortschreibungen werden im Änderungsdienst angezeigt.<br />

Das OBBS <strong>IIZ5</strong>-<strong>40012</strong>-<strong>004</strong>/<strong>10</strong> vom 11.06.20<strong>10</strong> zur Einführung des Vergabe- und<br />

Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB), Ausgabe 2008 -<br />

elektronische Austauschlieferung Stand Mai 20<strong>10</strong> ist gegenstandslos.<br />

Die noch anzuwendenden Regelungen der Rundschreiben Az.: <strong>IIZ5</strong>-40011-007/06<br />

vom 17.<strong>10</strong>.2006, Az.: <strong>IIZ5</strong>-40011-007/06 vom 02.06.2006, und Az.: <strong>IIZ5</strong>-40011-<br />

007/06 vom 20.05.2008 wurden in der neu eingeführten Richtlinie 1240 (Richtlinien


- 5 -<br />

zum Eignungsnachweis) zusammengefasst. Diese Rundschreiben sind hiermit aufgehoben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Hans Bock<br />

Ministerialrat

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