25. November 2011 Gz. IIZ5-40012-004/10 - Bayerisches ...
25. November 2011 Gz. IIZ5-40012-004/10 - Bayerisches ...
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Oberste Baubehörde im<br />
Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />
Postfach 22 12 53 80502 München<br />
Per E-Mail<br />
Regierungen<br />
Autobahndirektionen<br />
Staatliche Bauämter<br />
Staatsministerium des Innern<br />
Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz<br />
Staatsministerium für Wissenschaft,<br />
Forschung und Kunst<br />
Staatsministerium für Unterricht und Kultus<br />
Staatsministerium der Finanzen<br />
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />
Verkehr und Technologie<br />
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit<br />
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,<br />
Familie und Frauen<br />
nachrichtlich<br />
Bayerischer Oberster Rechnungshof<br />
Bayer. Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen<br />
Kommunale Spitzenverbände<br />
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiterin München<br />
<strong>IIZ5</strong>-<strong>40012</strong>-<strong>004</strong>/<strong>10</strong> Frau Karl <strong>25.</strong>11.<strong>2011</strong><br />
Telefon / - Fax Zimmer E-Mail<br />
089 2192-3274 / -13274 317 gisela.karl@stmi.bayern.de<br />
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden<br />
des Freistaats Bayern (VHB Bayern) – Aktualisierung Stand Dezember<br />
<strong>2011</strong><br />
Anlage<br />
Schreiben des BMVBS vom 06.09.20<strong>10</strong> zum Vergabe- und Vertragshandbuch für<br />
die Baumaßnahme des Bundes (VHB) – Austausch Formblatt 124 (Eigenerklärungen<br />
zur Eignung)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 12.07.<strong>2011</strong> Az.: B II 2 -<br />
G12/11 zur Einführung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen, AllMBl<br />
Telefon: 089 2192-02 poststelle@stmi-obb.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 4 • 80539 München<br />
Telefax: 089 2192-13350 www.innenministerium.bayern.de U4, U5 (Lehel), Bus <strong>10</strong>0 (Königinstraße)
- 2 -<br />
Nr. 9 Seite 419 wurde das VHB Bayern eingeführt. Im Rahmen des Sunset-<br />
Verfahrens zum 1. Januar 2008 (GVBl 2001, S. 730, B. v. 9.Dezember 2009, S.<br />
969) ist die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 9. Mai 2006<br />
(AllMBl S. 155, StAnz Nr. 20) zur Einführung des Vergabehandbuchs Bayern für<br />
Bauleistungen (VHB Bayern) infolge eines redaktionellen Versehens anstatt der<br />
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des<br />
Innenministerium vom 20. Februar 2003 (AllMBl S. 86) außer Kraft getreten. Das<br />
Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen - VHB Bayern war daher erneut einzuführen.<br />
Das Bayerische Staatsministerium des Innern wurde ermächtigt, notwendige<br />
Ergänzungen und Fortschreibungen des VHB Bayern bekannt zu machen.<br />
Hiermit wird der Austausch des Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung) gemäß<br />
Erlass des BMVBS Az.: B 15 - 8164.2/2 vom 06.09.<strong>2011</strong> und der Bekanntmachung<br />
der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />
vom 11.11.<strong>2011</strong> Az.: <strong>IIZ5</strong>-<strong>40012</strong>.0-04/<strong>10</strong> - Fortschreibung des Handbuchs für die<br />
Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates<br />
Bayern (Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen - VHB Bayern) - mit sofortiger<br />
Wirkung umgesetzt.<br />
Die Regelungen gelten gemäß der Vereinbarung der Bund-Länderdienstbesprechung<br />
„Auftragswesen - Arbeitsgruppe 1 - Leistungen“ auch für den Bereich Straßenbau<br />
Bund.<br />
Für die sachgerechte Anwendung der Regelungen zum Nachweis der Eignung (§ 6<br />
Abs. 3 Nr. 2 VOB/A) wurde für nicht präqualifizierte Bewerber / Bieter das Formblatt<br />
124 (Eigenerklärung zur Eignung) eingeführt, in dem neben den geforderten Erklärungen<br />
auch die Nachweise aufgelistet sind, die der Bewerber / Bieter für den Fall<br />
vorlegen muss, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt.<br />
Offenbar sollen Vergabestellen die Bescheinigungen nicht gefordert haben und<br />
Eigenerklärungen für verschiedene Vergabeverfahren genutzt worden sein.<br />
Um die Einhaltung der Regelungen der VOB/A sicher zu stellen, wurde das Formblatt<br />
124 überarbeitet - Auftragsbezug durch Aufnahme von Vergabenummer,<br />
Maßnahmennummer, Vergabeart, Baumaßnahme und Leistung - und dabei die<br />
Gelegenheit genutzt, die (vorab) abzugebenden Erklärungen auf das notwendige<br />
Maß zu reduzieren. Eine abschließende Feststellung der Eignung ist somit ohne<br />
die zugehörigen Bescheinigungen nicht mehr möglich.
- 3 -<br />
Es ist bei der Eignungsprüfung ab sofort wie folgt zu verfahren:<br />
Offenes Verfahren / Öffentliche Ausschreibung<br />
bei präqualifizierten Bietern genügt grundsätzlich die Angabe der PQ-Nummer.<br />
von deren Nachunternehmern ist nur bei Zweifeln an deren Eignung ein Nachweis<br />
zu verlangen<br />
von nicht präqualifizierten Bietern sind mit dem Angebot Eigenerklärungen zu<br />
verlangen<br />
von den Bietern der engeren Wahl sind zusätzlich die Bescheinigungen zu verlangen.<br />
Nicht präqualifizierte benannte NU müssen Eigenerklärungen und Bescheinigungen<br />
vorlegen.<br />
Teilnahmewettbewerb<br />
Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Bewerber erfolgt an Hand der Eigenerklärungen<br />
und der (vorzulegenden) Referenzbescheinigungen<br />
nur bei Zweifeln sind bereits im Teilnahmewettbewerb die Nachweise zu prüfen.<br />
Ansonsten erfolgt dies erst, wenn der Bewerber als Bieter in die engere<br />
Wahl kommt.<br />
Beschränkte Ausschreibung / Freihändige Vergabe oder Verhandlungsverfahren<br />
ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb<br />
nicht präqualifizierte Unternehmen dürfen nur ausnahmsweise zur Sicherstellung<br />
des Wettbewerbs aufgefordert werden<br />
vor Aufforderung zur Angebotsabgabe muss Formblatt 124 Eigenerklärung vorliegen<br />
die Prüfung der Eigenerklärung muss eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten<br />
lassen<br />
gelangt ein Angebot in die engere Wahl ist wie bei öffentlicher Ausschreibung<br />
zu verfahren (Bescheinigungen und Eignung NU prüfen)<br />
Die geänderten Formblätter 121, 122, 124, 211, 211EG, 212, 212EG, 611.1, 611.2,<br />
612 und die ergänzte Referenzbescheinigung 444 sind ab sofort zu verwenden.<br />
Des Weiteren sind die geänderten Richtlinien zu den Formblättern 111 Ziffer 6 und<br />
321 Ziffer 3 sowie die geänderte Anleitung zum Muster der EG-Bekanntmachung<br />
anzuwenden.
- 4 -<br />
Die „Lesefassung“ sowie die bearbeitbaren Formulare sind im Internet auf Seite<br />
http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/themen/vergabevertragswesen/16505/<br />
verfügbar. Die Datensätze für die Online-Vergabe wurden<br />
angepasst.<br />
Ergänztes Referenzschreiben 444<br />
Zur Verwendung von Referenzbescheinigungen für die Vorlage zur Präqualifizierung<br />
eines Unternehmens beim Verein für Präqualifizierung e.V. (PQ-Verein) wurde<br />
das vormalige Referenzschreiben (FB 442) ersetzt durch ein erweitertes Referenzschreiben<br />
(FB 444). Bezüglich der Erteilung von Referenzen verweisen wir auch<br />
auf das weiterhin gültige OBBS Az.: <strong>IIZ5</strong>-40011-007/06 vom 17.<strong>10</strong>.2006. Eine teilweise<br />
oder vollständige negative Referenzbescheinigung erfordert eine belastbare<br />
Dokumentation der gestörten Vertragsabwicklung. Sofern der Referenzgeber „nicht<br />
auftragsgemäß ausgeführt worden„ bescheinigt, bedarf es der Beteiligung der<br />
Rechtsabteilung. Eine allgemeine rechtliche Verpflichtung zur Referenzbescheinigung<br />
besteht nicht, dennoch ist die Staatsbauverwaltung gebunden Referenzen zur<br />
Vorlage beim PQ-Verein zu erteilen.<br />
Das OBBS Az.: <strong>IIZ5</strong>-40011-038/<strong>10</strong> vom 02.06.20<strong>10</strong> ist durch die neuen Regelungen<br />
überholt und nicht mehr gültig.<br />
Das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen - VHB Bayern - Stand <strong>November</strong><br />
<strong>2011</strong> ist für alle staatlichen Stellen verpflichtend anzuwenden. Notwendige Fortschreibungen<br />
des VHB Bayern erfolgen durch Bekanntmachung der Obersten Baubehörde<br />
im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Redaktionelle Änderungen<br />
und Änderungen aufgrund von Fortschreibungen werden im Änderungsdienst angezeigt.<br />
Das OBBS <strong>IIZ5</strong>-<strong>40012</strong>-<strong>004</strong>/<strong>10</strong> vom 11.06.20<strong>10</strong> zur Einführung des Vergabe- und<br />
Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB), Ausgabe 2008 -<br />
elektronische Austauschlieferung Stand Mai 20<strong>10</strong> ist gegenstandslos.<br />
Die noch anzuwendenden Regelungen der Rundschreiben Az.: <strong>IIZ5</strong>-40011-007/06<br />
vom 17.<strong>10</strong>.2006, Az.: <strong>IIZ5</strong>-40011-007/06 vom 02.06.2006, und Az.: <strong>IIZ5</strong>-40011-<br />
007/06 vom 20.05.2008 wurden in der neu eingeführten Richtlinie 1240 (Richtlinien
- 5 -<br />
zum Eignungsnachweis) zusammengefasst. Diese Rundschreiben sind hiermit aufgehoben.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Hans Bock<br />
Ministerialrat