Wärmeschutz und Modernisierung mit Knauf PDF - ingFinder
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Wärmeschutz <strong>und</strong> <strong>Modernisierung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Knauf</strong><br />
Energieeinsparverordnung EnEV 2007<br />
Wann gelten welche Forderungen bei bestehenden Gebäuden?<br />
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Für Bestandsgebäude können Energieausweise<br />
alternativ auf der Gr<strong>und</strong>lage des gemessenen<br />
Energieverbrauchs erstellt werden,<br />
die so genannten verbrauchsorientierten<br />
Energieausweise. Ausnahme sind Wohngebäude<br />
<strong>mit</strong> weniger als fünf Wohneinheiten<br />
für die ein Bauantrag vor dem 1. Oktober<br />
1977 gestellt wurde. Hier sind nur bedarfsorientierte<br />
Energieausweise zulässig, außer<br />
sie halten nach einer späteren <strong>Modernisierung</strong><br />
mindestens die erste Wärmeschutzverordnung<br />
von 1977 ein.<br />
Ausbau von Dachraum <strong>und</strong><br />
bisher nicht beheizten oder<br />
gekühlten Räumen<br />
Änderungen bei Außenwänden,<br />
außen liegenden Fenstern,<br />
Fenstertüren, Dachflächenfenstern<br />
oder anderen<br />
Außenbauteilen < 20 % der<br />
Bauteilfäche einer Gebäudeansicht<br />
Maßnahme U-Wert Anforderung Anmerkung<br />
Erweiterung, Änderung oder<br />
Erneuerung des Gebäudes<br />
Jahres-Primärenergieanforderung<br />
+ spezifischer Transmissionswärmeverlust<br />
Energieausweis muss erstellt<br />
werden, wenn ingenieurmäßi-<br />
(> 20 % der jeweiligen Bauteilfläche)<br />
40 % ge Berechnung des Energie-<br />
über Neubau oder max. U-<br />
Werte für Einzelbauteile (Bauteilverfahrenbedarfes<br />
des gesamten Gebäudes<br />
erfolgt<br />
Vergrößerung von beheizten U-Werte für Außenbauteile Energiebedarfsausweis muss<br />
oder gekühlten Räumen von (Bauteilverfahren)<br />
nicht erstellt werden<br />
mind. 15 m² bis max. 50 m²<br />
Vergrößerung von beheizten<br />
oder gekühlten Räumen von<br />
Jahres-Primärenergieanforderung<br />
+ spezifischer Transmissionswärmeverlust<br />
Energieausweis muss erstellt<br />
werden, wenn Nutzfläche um<br />
> 50 m²<br />
wie mehr als 50 % erhöht wird<br />
Neubau<br />
spezifischer Transmissionswärmeverlust<br />
24 % unter Neubau<br />
keine Anforderung<br />
Energieausweis muss nicht erstellt<br />
werden<br />
Energieausweis muss nicht erstellt<br />
werden, nur <strong>mit</strong> freiwilligem<br />
detaillierten Nachweis<br />
nach EnEV<br />
Bedarfsorientierte Energieausweise<br />
werden auf Gr<strong>und</strong>lage einer ingenieurmäßig<br />
berechneten Energiebedarfser<strong>mit</strong>tlung<br />
ausgestellt. Hierzu ist eine Bestandsaufnahme<br />
des Gebäudes erforderlich.<br />
Verbrauchsorientierte Energieausweise<br />
werden auf Gr<strong>und</strong>lage von Energieverbrauchskennwerten<br />
berechnet. Zur Er<strong>mit</strong>tlung<br />
werden Verbrauchsdaten aus Abrechnungen<br />
von Heizkosten für das gesamte<br />
Gebäude <strong>und</strong>/oder andere geeignete Verbrauchsdaten,<br />
insbesondere Abrechnungen<br />
von Energielieferanten zu Gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Für die Er<strong>mit</strong>tlung es Energiebedarfs sind<br />
mindestens drei vorhergehende Abrechnungsjahre<br />
heranzuziehen.<br />
Ab wann sind Energieausweise Pflicht?<br />
Für Neubauten <strong>und</strong> wesentliche Umbauten<br />
ist ein Energiebedarfsausweis seit der Einführung<br />
der EnEV 2002 schon Pflicht. Ab<br />
dem 1. Juli 2008 müssen Energieausweise<br />
für Wohngebäude, die vor 1965 erstellt wurden,<br />
zugänglich gemacht werden. Ab dem<br />
1. Januar 2009 soll dies auch für alle jüngeren<br />
Wohngebäude gelten. Für Nichtwohngebäude<br />
tritt diese Regelung erst ab<br />
dem 1. Juli 2009 in Kraft.<br />
Anforderungen an bestehende Gebäude<br />
Da insbesondere im älteren Gebäudebestand<br />
ein großes Energieeinsparpotential<br />
liegt, sieht die EnEV im Vergleich zur<br />
WSVO 95 verschärfte Wärmeschutzanforderungen<br />
beim Umbau <strong>und</strong> der Sanierung<br />
vor. Darüber hinaus führt sie Nachrüstverpflichtungen<br />
bei alten Heizungsanlagen <strong>und</strong><br />
obersten Geschossdecken ein.<br />
Anforderungen bei Änderungen von Außenbauteilen<br />
Die EnEV gibt für Außenbauteile bestehender<br />
Gebäude, wenn diese erstmalig eingebaut<br />
werden oder erneuert oder ersetzt<br />
werden, maximale Werte der Wärmedurchgangskoeffizienten<br />
U vor. Kleinflächige <strong>Modernisierung</strong>sarbeiten<br />
sind davon ausgeschlossen.<br />
Die maximalen zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten<br />
gelten nicht bei:<br />
■ Änderungen an Außenwänden, Fenstern,<br />
Fenstertüren <strong>und</strong> Dachflächenfenstern,<br />
sowie Außenputzerneuerung, wenn deren<br />
Anteil an der Bauteilfläche einer Gebäudeansicht<br />
kleiner als 20 % ist.<br />
■ Sanierung von Bodenplatten, Kellerdecken,<br />
obersten Geschossdecken oder<br />
Dachflächen, wenn der zu sanierende<br />
Anteil kleiner als 20 % der jeweiligen gesamten<br />
Bauteilfläche ist.<br />
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