02.03.2014 Aufrufe

Wärmeschutz und Modernisierung mit Knauf PDF - ingFinder

Wärmeschutz und Modernisierung mit Knauf PDF - ingFinder

Wärmeschutz und Modernisierung mit Knauf PDF - ingFinder

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wärmeschutz <strong>und</strong> <strong>Modernisierung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Knauf</strong><br />

Energieeinsparverordnung EnEV 2007<br />

Wann gelten welche Forderungen bei bestehenden Gebäuden?<br />

4<br />

Für Bestandsgebäude können Energieausweise<br />

alternativ auf der Gr<strong>und</strong>lage des gemessenen<br />

Energieverbrauchs erstellt werden,<br />

die so genannten verbrauchsorientierten<br />

Energieausweise. Ausnahme sind Wohngebäude<br />

<strong>mit</strong> weniger als fünf Wohneinheiten<br />

für die ein Bauantrag vor dem 1. Oktober<br />

1977 gestellt wurde. Hier sind nur bedarfsorientierte<br />

Energieausweise zulässig, außer<br />

sie halten nach einer späteren <strong>Modernisierung</strong><br />

mindestens die erste Wärmeschutzverordnung<br />

von 1977 ein.<br />

Ausbau von Dachraum <strong>und</strong><br />

bisher nicht beheizten oder<br />

gekühlten Räumen<br />

Änderungen bei Außenwänden,<br />

außen liegenden Fenstern,<br />

Fenstertüren, Dachflächenfenstern<br />

oder anderen<br />

Außenbauteilen < 20 % der<br />

Bauteilfäche einer Gebäudeansicht<br />

Maßnahme U-Wert Anforderung Anmerkung<br />

Erweiterung, Änderung oder<br />

Erneuerung des Gebäudes<br />

Jahres-Primärenergieanforderung<br />

+ spezifischer Transmissionswärmeverlust<br />

Energieausweis muss erstellt<br />

werden, wenn ingenieurmäßi-<br />

(> 20 % der jeweiligen Bauteilfläche)<br />

40 % ge Berechnung des Energie-<br />

über Neubau oder max. U-<br />

Werte für Einzelbauteile (Bauteilverfahrenbedarfes<br />

des gesamten Gebäudes<br />

erfolgt<br />

Vergrößerung von beheizten U-Werte für Außenbauteile Energiebedarfsausweis muss<br />

oder gekühlten Räumen von (Bauteilverfahren)<br />

nicht erstellt werden<br />

mind. 15 m² bis max. 50 m²<br />

Vergrößerung von beheizten<br />

oder gekühlten Räumen von<br />

Jahres-Primärenergieanforderung<br />

+ spezifischer Transmissionswärmeverlust<br />

Energieausweis muss erstellt<br />

werden, wenn Nutzfläche um<br />

> 50 m²<br />

wie mehr als 50 % erhöht wird<br />

Neubau<br />

spezifischer Transmissionswärmeverlust<br />

24 % unter Neubau<br />

keine Anforderung<br />

Energieausweis muss nicht erstellt<br />

werden<br />

Energieausweis muss nicht erstellt<br />

werden, nur <strong>mit</strong> freiwilligem<br />

detaillierten Nachweis<br />

nach EnEV<br />

Bedarfsorientierte Energieausweise<br />

werden auf Gr<strong>und</strong>lage einer ingenieurmäßig<br />

berechneten Energiebedarfser<strong>mit</strong>tlung<br />

ausgestellt. Hierzu ist eine Bestandsaufnahme<br />

des Gebäudes erforderlich.<br />

Verbrauchsorientierte Energieausweise<br />

werden auf Gr<strong>und</strong>lage von Energieverbrauchskennwerten<br />

berechnet. Zur Er<strong>mit</strong>tlung<br />

werden Verbrauchsdaten aus Abrechnungen<br />

von Heizkosten für das gesamte<br />

Gebäude <strong>und</strong>/oder andere geeignete Verbrauchsdaten,<br />

insbesondere Abrechnungen<br />

von Energielieferanten zu Gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Für die Er<strong>mit</strong>tlung es Energiebedarfs sind<br />

mindestens drei vorhergehende Abrechnungsjahre<br />

heranzuziehen.<br />

Ab wann sind Energieausweise Pflicht?<br />

Für Neubauten <strong>und</strong> wesentliche Umbauten<br />

ist ein Energiebedarfsausweis seit der Einführung<br />

der EnEV 2002 schon Pflicht. Ab<br />

dem 1. Juli 2008 müssen Energieausweise<br />

für Wohngebäude, die vor 1965 erstellt wurden,<br />

zugänglich gemacht werden. Ab dem<br />

1. Januar 2009 soll dies auch für alle jüngeren<br />

Wohngebäude gelten. Für Nichtwohngebäude<br />

tritt diese Regelung erst ab<br />

dem 1. Juli 2009 in Kraft.<br />

Anforderungen an bestehende Gebäude<br />

Da insbesondere im älteren Gebäudebestand<br />

ein großes Energieeinsparpotential<br />

liegt, sieht die EnEV im Vergleich zur<br />

WSVO 95 verschärfte Wärmeschutzanforderungen<br />

beim Umbau <strong>und</strong> der Sanierung<br />

vor. Darüber hinaus führt sie Nachrüstverpflichtungen<br />

bei alten Heizungsanlagen <strong>und</strong><br />

obersten Geschossdecken ein.<br />

Anforderungen bei Änderungen von Außenbauteilen<br />

Die EnEV gibt für Außenbauteile bestehender<br />

Gebäude, wenn diese erstmalig eingebaut<br />

werden oder erneuert oder ersetzt<br />

werden, maximale Werte der Wärmedurchgangskoeffizienten<br />

U vor. Kleinflächige <strong>Modernisierung</strong>sarbeiten<br />

sind davon ausgeschlossen.<br />

Die maximalen zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten<br />

gelten nicht bei:<br />

■ Änderungen an Außenwänden, Fenstern,<br />

Fenstertüren <strong>und</strong> Dachflächenfenstern,<br />

sowie Außenputzerneuerung, wenn deren<br />

Anteil an der Bauteilfläche einer Gebäudeansicht<br />

kleiner als 20 % ist.<br />

■ Sanierung von Bodenplatten, Kellerdecken,<br />

obersten Geschossdecken oder<br />

Dachflächen, wenn der zu sanierende<br />

Anteil kleiner als 20 % der jeweiligen gesamten<br />

Bauteilfläche ist.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!