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Wärmeschutz und Modernisierung mit Knauf PDF - ingFinder

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Wärmeschutz <strong>und</strong> <strong>Modernisierung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Knauf</strong><br />

Energieeinsparverordnung EnEV 2007<br />

Die EnEV 2007<br />

Das B<strong>und</strong>eskabinett hat am 27. Juni 2007<br />

der Novellierung der Energieeinsparverordnung<br />

zugestimmt. Die EnEV 2007 ist am 1.<br />

Oktober 2007 in Kraft getreten <strong>und</strong> sieht die<br />

Einführung von Energieausweisen für bestehende<br />

Gebäude vor.<br />

Was hat sich geändert?<br />

Die EnEV 2007 enthält neue <strong>und</strong> einheitliche<br />

Formularentwürfe für Energieausweise für<br />

Neubauten <strong>und</strong> Bestandsgebäude. Nichtwohngebäude<br />

werden nach neuen Vorgaben<br />

berechnet. Neben dem Energiebedarf<br />

für Heizung, Warmwasser <strong>und</strong> Lüftung wird<br />

auch der Energiebedarf für die Kühlung <strong>und</strong><br />

die eingebaute Beleuchtung berücksichtigt.<br />

Bei Wohngebäuden <strong>mit</strong> fest installierten Klimaanlagen<br />

wird zukünftig auch die benötigte<br />

Kühlenergie analog dem Verfahren für<br />

Nichtwohngebäude berücksichtigt. Die primärenergetische<br />

Bewertung von Strom<br />

verringert sich. Für einzelne Nichtwohngebäude<br />

können sich durch die neue Bilanzierungsmethode<br />

leichte Änderungen ergeben.<br />

Klimaanlagen über 12 kW müssen zukünftig<br />

alle zehn Jahre inspiziert werden.<br />

Wann müssen Energieausweise ausgestellt<br />

werden?<br />

Bei Neubauten oder wenn bestehende Gebäude<br />

oder Gebäudeteile verkauft, verpachtet,<br />

vermietet oder geleast werden.<br />

Bei <strong>Modernisierung</strong>en, An- oder Ausbauten<br />

muss der Energieausweis nur dann ausgestellt<br />

werden, wenn eine ingenieurmäßige<br />

Bilanzierung des Energiebedarfs des Gebäudes<br />

erfolgt ist. In öffentlichen Gebäuden<br />

<strong>mit</strong> mehr als 1000 m² Nutzfläche müssen<br />

Energieausweise öffentlich ausgehängt<br />

werden.<br />

Für Gebäude <strong>mit</strong> kleiner als 50 m² Nutzfläche<br />

müssen keine Energieausweise ausgestellt<br />

werden.<br />

4<br />

Auswahlhilfe für Energieausweise<br />

[Quelle 4]<br />

Gebäude<br />

Altbau<br />

Neubau (Wohn- <strong>und</strong><br />

Nichtwohngebäude)<br />

nein<br />

Verkauf, Neuvermietung,<br />

-verpachtung<br />

oder -leasing<br />

ja<br />

ja<br />

Wohngebäude <strong>mit</strong> mehr<br />

als 4 Wohnungen oder<br />

Nichtwohngebäude<br />

nein<br />

nein<br />

Bauantrag vor<br />

01.11.1977<br />

ja<br />

ja<br />

Gebaut oder modernisiert<br />

nach Standard<br />

der WSVO 1977<br />

nein<br />

bis 31.10.2008<br />

kein Energieausweis<br />

erforderlich<br />

Energieausweis<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage des<br />

Bedarfs oder Verbrauchs<br />

Energieausweis<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

des Bedarfs<br />

Baudenkmäler sollen von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises befreit werden 13

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