Wärmeschutz und Modernisierung mit Knauf PDF - ingFinder
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Wärmeschutz <strong>und</strong> <strong>Modernisierung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Knauf</strong><br />
Energieeinsparverordnung EnEV 2007<br />
Die EnEV 2007<br />
Das B<strong>und</strong>eskabinett hat am 27. Juni 2007<br />
der Novellierung der Energieeinsparverordnung<br />
zugestimmt. Die EnEV 2007 ist am 1.<br />
Oktober 2007 in Kraft getreten <strong>und</strong> sieht die<br />
Einführung von Energieausweisen für bestehende<br />
Gebäude vor.<br />
Was hat sich geändert?<br />
Die EnEV 2007 enthält neue <strong>und</strong> einheitliche<br />
Formularentwürfe für Energieausweise für<br />
Neubauten <strong>und</strong> Bestandsgebäude. Nichtwohngebäude<br />
werden nach neuen Vorgaben<br />
berechnet. Neben dem Energiebedarf<br />
für Heizung, Warmwasser <strong>und</strong> Lüftung wird<br />
auch der Energiebedarf für die Kühlung <strong>und</strong><br />
die eingebaute Beleuchtung berücksichtigt.<br />
Bei Wohngebäuden <strong>mit</strong> fest installierten Klimaanlagen<br />
wird zukünftig auch die benötigte<br />
Kühlenergie analog dem Verfahren für<br />
Nichtwohngebäude berücksichtigt. Die primärenergetische<br />
Bewertung von Strom<br />
verringert sich. Für einzelne Nichtwohngebäude<br />
können sich durch die neue Bilanzierungsmethode<br />
leichte Änderungen ergeben.<br />
Klimaanlagen über 12 kW müssen zukünftig<br />
alle zehn Jahre inspiziert werden.<br />
Wann müssen Energieausweise ausgestellt<br />
werden?<br />
Bei Neubauten oder wenn bestehende Gebäude<br />
oder Gebäudeteile verkauft, verpachtet,<br />
vermietet oder geleast werden.<br />
Bei <strong>Modernisierung</strong>en, An- oder Ausbauten<br />
muss der Energieausweis nur dann ausgestellt<br />
werden, wenn eine ingenieurmäßige<br />
Bilanzierung des Energiebedarfs des Gebäudes<br />
erfolgt ist. In öffentlichen Gebäuden<br />
<strong>mit</strong> mehr als 1000 m² Nutzfläche müssen<br />
Energieausweise öffentlich ausgehängt<br />
werden.<br />
Für Gebäude <strong>mit</strong> kleiner als 50 m² Nutzfläche<br />
müssen keine Energieausweise ausgestellt<br />
werden.<br />
4<br />
Auswahlhilfe für Energieausweise<br />
[Quelle 4]<br />
Gebäude<br />
Altbau<br />
Neubau (Wohn- <strong>und</strong><br />
Nichtwohngebäude)<br />
nein<br />
Verkauf, Neuvermietung,<br />
-verpachtung<br />
oder -leasing<br />
ja<br />
ja<br />
Wohngebäude <strong>mit</strong> mehr<br />
als 4 Wohnungen oder<br />
Nichtwohngebäude<br />
nein<br />
nein<br />
Bauantrag vor<br />
01.11.1977<br />
ja<br />
ja<br />
Gebaut oder modernisiert<br />
nach Standard<br />
der WSVO 1977<br />
nein<br />
bis 31.10.2008<br />
kein Energieausweis<br />
erforderlich<br />
Energieausweis<br />
auf Gr<strong>und</strong>lage des<br />
Bedarfs oder Verbrauchs<br />
Energieausweis<br />
auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
des Bedarfs<br />
Baudenkmäler sollen von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises befreit werden 13