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Januar 2014 - IHK Lüneburg-Wolfsburg

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Damit können auch weiterhin Beteiligungen mit eigenen Messeständen an<br />

Messen im Ausland gefördert werden. Für Messen innerhalb Europas können<br />

2.000 Euro beantragt werden, bei Beteiligung an einer Messe außerhalb Europas<br />

sogar 4.000 Euro.<br />

Auch für die Beteiligung an einem vom Ministerium ausgewählten Gemeinschaftsstand<br />

des Landes (vorrangig auf der CeBIT und der Hannover-Messe<br />

Industrie) können Fördergelder bereitgestellt werden.<br />

Weitere Informationen unter www.nbank.de oder über die Förderberatung<br />

der NBank unter der Hotline 0511 30031-333.<br />

PLMA Handelsmarkenmesse in Amsterdam am 20./21. Mai<br />

<strong>2014</strong><br />

Die jährlich stattfindende internationale PLMA-Messe ÊWelt der Handelsmarken“<br />

ist seit über 30 Jahren Treffpunkt der Einzelhändler und Hersteller, die<br />

ihr Handelsmarkengeschäft im Food- oder Non-Food-Bereich auf- und ausbauen<br />

möchten. Somit stellt diese Messe eine gute Gelegenheit dar, eigene<br />

Produkte vorzustellen und mit Groß- und Einzelhändlern aus mehr als 100<br />

Ländern Geschäftskontakte zu knüpfen. Die ÊWelt der Handelsmarken“ findet<br />

am 20./21. Mai <strong>2014</strong> in Amsterdam im RAI Exhibition Centre statt.<br />

Weitere Informationen: Verband Private Label Manufacturers Association<br />

(PLMA), Wolf Stratmann, Tel. 0521 15775, Fax 0521 150446, E-Mail: info@plma.de,<br />

Internet: www.plma.de.<br />

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht<br />

Russland – Verwendung des Carnet TIR vorübergehend wieder<br />

möglich<br />

Entgegen der Ankündigung der Russischen Zollverwaltung vom 27.11.2013<br />

kann das Carnet TIR-Verfahren in Russland über den 1.12.2013 hinaus vorübergehend<br />

fortgesetzt werden. Nach der Bekanntmachung vom<br />

2.12.2013 wurde die Kündigung des Vertrags mit dem russischen Garantiegeber<br />

im TIR-Verfahren (The Association of International Road Transport<br />

Carriers (ASMAP)) auf den 1.7.<strong>2014</strong> verschoben.<br />

Nach Angaben der Russischen Zollverwaltung werden Carnets TIR in den<br />

Zollbezirken von Wyborg, Karelien und Murmansk weiterhin als Zollversandverfahren<br />

akzeptiert. In anderen Zollbezirken kann das Carnet TIR ebenfalls<br />

weiterhin als ein Versandverfahren angenommen werden, jedoch ist weiterhin<br />

eine zusätzliche Garantie, die nicht im TIR-Übereinkommen vorgesehen ist, in<br />

diesen anderen Regionen erforderlich.<br />

Informationen über russische nationale Versandverfahren, die alternativ eingesetzt<br />

werden können, enthält ein von der EU-Kommission Ende November<br />

2013 veröffentlichtes Merkblatt.<br />

N<strong>IHK</strong> – Außenwirtschaftsrundschreiben 1/<strong>2014</strong>

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