Januar 2014 - IHK Lüneburg-Wolfsburg
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Damit können auch weiterhin Beteiligungen mit eigenen Messeständen an<br />
Messen im Ausland gefördert werden. Für Messen innerhalb Europas können<br />
2.000 Euro beantragt werden, bei Beteiligung an einer Messe außerhalb Europas<br />
sogar 4.000 Euro.<br />
Auch für die Beteiligung an einem vom Ministerium ausgewählten Gemeinschaftsstand<br />
des Landes (vorrangig auf der CeBIT und der Hannover-Messe<br />
Industrie) können Fördergelder bereitgestellt werden.<br />
Weitere Informationen unter www.nbank.de oder über die Förderberatung<br />
der NBank unter der Hotline 0511 30031-333.<br />
PLMA Handelsmarkenmesse in Amsterdam am 20./21. Mai<br />
<strong>2014</strong><br />
Die jährlich stattfindende internationale PLMA-Messe ÊWelt der Handelsmarken“<br />
ist seit über 30 Jahren Treffpunkt der Einzelhändler und Hersteller, die<br />
ihr Handelsmarkengeschäft im Food- oder Non-Food-Bereich auf- und ausbauen<br />
möchten. Somit stellt diese Messe eine gute Gelegenheit dar, eigene<br />
Produkte vorzustellen und mit Groß- und Einzelhändlern aus mehr als 100<br />
Ländern Geschäftskontakte zu knüpfen. Die ÊWelt der Handelsmarken“ findet<br />
am 20./21. Mai <strong>2014</strong> in Amsterdam im RAI Exhibition Centre statt.<br />
Weitere Informationen: Verband Private Label Manufacturers Association<br />
(PLMA), Wolf Stratmann, Tel. 0521 15775, Fax 0521 150446, E-Mail: info@plma.de,<br />
Internet: www.plma.de.<br />
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht<br />
Russland – Verwendung des Carnet TIR vorübergehend wieder<br />
möglich<br />
Entgegen der Ankündigung der Russischen Zollverwaltung vom 27.11.2013<br />
kann das Carnet TIR-Verfahren in Russland über den 1.12.2013 hinaus vorübergehend<br />
fortgesetzt werden. Nach der Bekanntmachung vom<br />
2.12.2013 wurde die Kündigung des Vertrags mit dem russischen Garantiegeber<br />
im TIR-Verfahren (The Association of International Road Transport<br />
Carriers (ASMAP)) auf den 1.7.<strong>2014</strong> verschoben.<br />
Nach Angaben der Russischen Zollverwaltung werden Carnets TIR in den<br />
Zollbezirken von Wyborg, Karelien und Murmansk weiterhin als Zollversandverfahren<br />
akzeptiert. In anderen Zollbezirken kann das Carnet TIR ebenfalls<br />
weiterhin als ein Versandverfahren angenommen werden, jedoch ist weiterhin<br />
eine zusätzliche Garantie, die nicht im TIR-Übereinkommen vorgesehen ist, in<br />
diesen anderen Regionen erforderlich.<br />
Informationen über russische nationale Versandverfahren, die alternativ eingesetzt<br />
werden können, enthält ein von der EU-Kommission Ende November<br />
2013 veröffentlichtes Merkblatt.<br />
N<strong>IHK</strong> – Außenwirtschaftsrundschreiben 1/<strong>2014</strong>