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<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Weltwirtschaft</strong> – Prognose Winter 2013<br />

Mittelfristig ist zudem mit steigenden Beitragssätzen in der Rentenversicherung zu rechnen, deren<br />

finanzielle Situation derzeit noch vom „demografischen Zwischenhoch“ begünstigt sich in wenigen<br />

Jahren deutlich anspannen wird. a Das Beitragssatzniveau, das bereits jetzt deutlich über 20 Prozent<br />

prognostiziert wird, wird dann entsprechend der nun <strong>um</strong>gesetzten Mehrausgaben höher liegen<br />

müssen.<br />

Die Große Koalition hat ferner mehrere zusätzliche Ausgaben des Bundes in Aussicht gestellt. So<br />

sollen in den kommenden vier Jahren 5 Mrd. Euro zusätzlich z<strong>um</strong> bisherigen Finanzplan in <strong>die</strong> öffentliche<br />

Verkehrsinfrastruktur fließen und 600 Mill. Euro in <strong>die</strong> Städtebauförderung. Zudem sollen den<br />

Ländern jährlich 518 Mill. Euro <strong>für</strong> den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden und mehr Mittel in<br />

<strong>die</strong> Arbeitsvermittlung fließen (1,4 Mrd. Euro). Außerdem dürfte infolge der Koalitionspläne in der<br />

Renten- und Pflegeversicherung der Bundeszuschuss <strong>um</strong> etwa 2 Mrd. Euro höher ausfallen als nach<br />

bisheriger Planung. Insgesamt ergeben sich entsprechend der Berechnungen im Koalitionsvertrag<br />

bezogen auf <strong>die</strong> volle Legislatur zusätzliche Belastungen <strong>für</strong> den Bund von etwa 13 Mrd. Euro. b Darüber<br />

hinaus werden verschiedene Ausgaben <strong>für</strong> Forschung, Bildung und Kinderbetreuung genannt,<br />

<strong>die</strong> aber zu einem großen Teil bereits im bestehenden Finanzplan enthalten sein dürften. Angesichts<br />

der vorliegenden Prognose und der aktuellen Finanzplanung (Stand Juli 2013) dürfen <strong>die</strong> geplanten<br />

Mehrausgaben ohne Steuererhöhungen und unter Einhaltung der Schuldenbremse finanziert werden<br />

können.<br />

Dabei sind allerdings zusätzliche Aufwendungen durch das möglicherweise in <strong>die</strong>ser Legislaturperiode<br />

anstehende Bundesteilhabegesetz nicht berücksichtigt. Durch <strong>die</strong>ses Gesetz würde der Bund<br />

<strong>die</strong> Kommunen jährlich <strong>um</strong> 5 Mrd. Euro von Ausgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eingliederungshilfe entlasten. Nimmt<br />

man an, dass <strong>die</strong>ses Gesetz Anfang 2015 <strong>um</strong>gesetzt würde, wären <strong>die</strong> finanziellen Folgen ähnlich<br />

hoch wie <strong>die</strong> aller anderen Maßnahmen zusammen und <strong>die</strong> mittelfristigen Spielrä<strong>um</strong>e des Bundes<br />

würden sich deutlich einengen. Es ist allerdings zu betonen, dass es sich dabei <strong>um</strong> einen Transfer<br />

zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften handelt und nur dann zu Belastungen der Gesamtheit<br />

der öffentlichen Haushalte führt, wenn <strong>die</strong> Kommunen <strong>die</strong>se Transfers z<strong>um</strong> Anlass nehmen, <strong>die</strong> entstehenden<br />

Spielrä<strong>um</strong>e <strong>für</strong> zusätzliche Ausgaben zu nutzen.<br />

Neben den direkten Eingriffen in <strong>die</strong> Sozialversicherungen und den Bundeshaushalt dürfte <strong>die</strong><br />

Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von erheblicher Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong> öffentlichen<br />

Haushalte sein. Wegen <strong>die</strong>ser Maßnahme dürften sich <strong>die</strong> Arbeitskosten in den kommenden Jahren<br />

deutlich erhöhen. Sollte es mittelfristig dadurch zu spürbaren Beschäftigungsverlusten kommen, ist mit<br />

entsprechenden Mindereinnahmen bei Steuern und Beiträgen und Mehrausgaben im Bereich der<br />

sozialen Sicherung zu rechnen. Zwar ist bei Einführung des Mindestlohns ein Anstieg der Bruttolohns<strong>um</strong>me<br />

wahrscheinlich, was <strong>für</strong> sich genommen zu höheren Beitrags- und Lohnsteuereinnahmen<br />

führt. Doch sollte <strong>die</strong>s mit einer Reduktion der Gewinneinkommen einhergehen, deren marginale<br />

Steuerbelastung deutlich höher ist. Im Ergebnis werden <strong>die</strong> Gebietskörperschaften Einbußen verzeichnen<br />

(Boysen-Hogrefe et al. 2013d: Kasten 1).<br />

Fazit: Die Pläne der großen Koalition führen zu deutlichen Mehrausgaben, <strong>die</strong> vor allem zu Lasten<br />

der Beitragszahler und eines schnelleren Schuldenabbaus gehen werden. Hinzu kommt das, dass <strong>die</strong><br />

Einführung des flächendeckenden Mindestlohns und höhere Beiträge <strong>die</strong> Beschäftigungsentwicklung<br />

hemmen dürften, was mit erheblichen Risiken <strong>für</strong> <strong>die</strong> öffentlichen Haushalte verbunden ist.<br />

a Z<strong>um</strong> demografischen Zwischenhoch vgl. Boysen-Hogrefe et al. (2012: Kasten 4) und Sachverständigenrat (2013).<br />

— b Steuererhöhungen sind im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, wenngleich <strong>die</strong> Einführung der Finanztransaktionssteuer<br />

forciert werden soll. Die resultierenden Einnahmen könnten allerdings der EU und nicht dem Bund zugutekommen.<br />

Ferner sollen Steuervermeidung, z.B. durch Doppelbesteuerungsabkommen, erschwert und Steuerhinterziehung<br />

stärker geahndet werden. Die fiskalischen Effekte lassen sich allerdings aus jetziger Sicht nicht<br />

quantifizieren. Ebenso sind <strong>die</strong> Effekte einer möglichen Pkw-Maut hier nicht berücksichtigt.<br />

rechnen wir mit Mehrausgaben der Rentenversicherung<br />

von knapp 5 Mrd. Euro im kommenden<br />

Jahr (Tabelle 2). Im Gegenzug wird es nicht<br />

zu der von uns noch im Herbst erwarteten deutlichen<br />

Absenkung des Rentenbeitragssatzes<br />

kommen, so dass <strong>die</strong> Beitragszahler nahezu<br />

vollständig zur Finanzierung der Mehrleistungen,<br />

<strong>die</strong> z<strong>um</strong>indest z<strong>um</strong> Teil als versicherungsfremd<br />

gelten können, herangezogen werden.<br />

Entlastend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rentenversicherung wirkt<br />

allerdings, dass durch <strong>die</strong> unterbleibende Beitragssatzsenkung<br />

der Rentenwert im Jahr 2015<br />

schwächer angehoben wird (Riester-Faktor).<br />

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