Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW »Sanitätsdienst und ...
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4.3.2.3 Medizinische Versorgung Aufgabe Sicherstellung der medizinischen Versorgung der zu betreuenden Personen im Sinne einer hausärztlichen Versorgung. Patienten, die einer weitergehenden medizinischen Versorgung bedürfen, werden an den Rettungsdienst oder andere Versorgungseinrichtungen übergeben. Die medizinische Leitung dieses Bereiches wird von einem Arzt der beiden eingebundenen Einsatzeinheiten wahrgenommen. Im Bedarfsfall kann dieser in die Führungsstaffel integriert werden. Die organisatorische Leitung des Bereiches obliegt dem Gruppenführer. Stärke 1 Gruppenführer 2 Ärzte 2 Rettungssanitäter Ausstattung Das Material zur medizinischen Versorgung wird in erster Linie durch die sanitätsdienstliche Beladung der Gerätewagen Sanitätsdienst (GW-San) aber auch durch die Beladung der Krankentransortwagen (KTW) sichergestellt. 4.3.2.4 Soziale Betreuung / PSNV Aufgabe Soziale Betreuung der betroffenen Personen inkl. PSNV im Sinne einer Erstversorgung sowie Unterstützung besonders hilfsbedürftiger Personen. Betrieb von Aufenthalts-, Ruhe- und ggf. PSNV-Zonen (ggf. differenziert nach Gruppen von besonders hilfsbedürftigen Personen), sowie von Ausgabestellen für Verpflegung und Gegenstände des dringenden täglichen Bedarfs. Der Aufgabenbereich Soziale Betreuung kann im Bedarfsfall auch von Einsatzkräften anderer Aufgabenbereiche des Betreuungsplatzes unterstützt werden, wenn hierdurch der reguläre Einsatzauftrag dieser Kräfte nicht beeinträchtigt oder gefährdet 4-9
wird. Im Bedarfsfall erfolgt die Anforderung von PSNV-Fachkräften über die übergeordnete Führungsebene. Stärke 6 Gruppen-/Truppführer 27 Helfer 4.3.3 Logistik Der Aufgabenbereich Logistik untergliedert sich in die folgenden funktionalen Bereiche: Führung des Bereichs Logistik, Verpflegung sowie Versorgung und Technik. 4.3.3.1 Führung des Bereichs Logistik Aufgabe Führung der untergliederten Aufgabenbereiche und Koordination der logistischen Unterstützung des Betreuungsplatzes. Hierzu ist ein Führungstrupp vorzusehen. Stärke 1 Zugführer 1 Gruppenführer 2 Helfer Ausstattung 1 Führungskombi 4-10
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4.3.2.3 Medizinische Versorgung<br />
Aufgabe<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> medizinischen Versorgung <strong>der</strong> zu betreuenden Personen im Sinne<br />
einer hausärztlichen Versorgung. Patienten, die einer weitergehenden medizinischen<br />
Versorgung bedürfen, werden an den Rettungsdienst o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Versorgungseinrichtungen<br />
übergeben. Die medizinische Leitung dieses Bereiches wird von einem<br />
Arzt <strong>der</strong> beiden eingeb<strong>und</strong>enen Einsatzeinheiten wahrgenommen. Im Bedarfsfall<br />
kann dieser in die Führungsstaffel integriert werden. Die organisatorische Leitung<br />
des Bereiches obliegt dem Gruppenführer.<br />
Stärke<br />
1 Gruppenführer<br />
2 Ärzte<br />
2 Rettungssanitäter<br />
Ausstattung<br />
Das Material zur medizinischen Versorgung wird in erster Linie durch die sanitätsdienstliche<br />
Beladung <strong>der</strong> Gerätewagen Sanitätsdienst (GW-San) aber auch durch die<br />
Beladung <strong>der</strong> Krankentransortwagen (KTW) sichergestellt.<br />
4.3.2.4 Soziale Betreuung / PSNV<br />
Aufgabe<br />
Soziale Betreuung <strong>der</strong> betroffenen Personen inkl. PSNV im Sinne einer Erstversorgung<br />
sowie Unterstützung beson<strong>der</strong>s hilfsbedürftiger Personen. Betrieb von Aufenthalts-,<br />
Ruhe- <strong>und</strong> ggf. PSNV-Zonen (ggf. differenziert nach Gruppen von beson<strong>der</strong>s<br />
hilfsbedürftigen Personen), sowie von Ausgabestellen für Verpflegung <strong>und</strong> Gegenstände<br />
des dringenden täglichen Bedarfs.<br />
Der Aufgabenbereich Soziale Betreuung kann im Bedarfsfall auch von Einsatzkräften<br />
an<strong>der</strong>er Aufgabenbereiche des Betreuungsplatzes unterstützt werden, wenn hierdurch<br />
<strong>der</strong> reguläre Einsatzauftrag dieser Kräfte nicht beeinträchtigt o<strong>der</strong> gefährdet<br />
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