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Whitepaper (PDF, 74 Seiten, 21.5 MB) - IBA Hamburg

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Baurechtliche Voraussetzungen für den<br />

mehrgeschossigen Holzbau seit 2002<br />

Mit der Musterbauordnung in der Fassung aus<br />

dem Jahr 2002 (<strong>MB</strong>O 2002) ist der Einsatzbereich<br />

des Holzbaus in Deutschland erweitert<br />

worden. Die damit in Zusammenhang stehende<br />

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische<br />

Anforderungen an hochfeuerhemmende<br />

Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR 2004)<br />

ist mittlerweile als technische Baubestimmung<br />

eingeführt 24 . Allerdings haben bislang nicht alle<br />

Bundesländer ihre jeweilige Landesbauordnung<br />

(LBO) in Anlehnung an die <strong>MB</strong>O 2002 novelliert.<br />

Aufgrund der Mustertreue der Länder kann die<br />

M-HFHHolzR 2004 jedoch in Absprache mit der<br />

zuständigen Bauaufsichtsbehörde als Beurteilungsgrundlage<br />

herangezogen werden. Dies<br />

sollte immer möglich sein, da die Erarbeitung der<br />

wissenschaftlichen Grundlagen und die Formulierung<br />

der Schutzziele der M-HFHHolzR 2004 in<br />

enger Abstimmung mit Vertretern der Fachkommission<br />

Bauaufsicht der Bauministerkonferenz<br />

erfolgte. 25,26<br />

Wissenschaftliche Grundlage für diese Entwicklung<br />

ist das detaillierte Wissen um das Verhalten<br />

von Holz und Holzwerkstoffen im Brandfall. So<br />

beträgt die Abbrandgeschwindigkeit bei Nadelholz<br />

auf der sicheren Seite liegend 0,80 mm/min,<br />

also etwa 2,5 cm in 30 Minuten. Brettschichtholz<br />

und die meisten Laubhölzer verfügen wegen der<br />

geringeren Rissbildung bzw. wegen der höheren<br />

Rohdichte über eine geringere Abbrandgeschwindigkeit<br />

von 0,70 bzw. 0,56 mm/min. 27<br />

Dabei konnte im Rahmen von großmaßstäblichen<br />

Normbrandversuchen gezeigt werden, dass die<br />

Entzündung der Holztragkonstruktion durch<br />

geeignete Bekleidungen verhindert wird. Darüber<br />

hinaus wurde nachgewiesen, dass Anschlüsse im<br />

Holzbau bei Einhaltung von konstruktiven Mindestanforderungen<br />

eine gute Rauchdichtigkeit<br />

aufweisen. So wird die Übertragung von Rauch<br />

und Brandgasen in benachbarte oder darüber<br />

liegende Nutzungseinheiten wirkungsvoll behindert.<br />

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die<br />

Feuerwehr bei ihrem Eintreffen ein beherrsch-<br />

<br />

das brandschutztechnische Sicherheitsniveau<br />

bei mehrgeschossigen Holzbauten in moderner<br />

Bauweise erreichen zu können, waren die<br />

Voraussetzungen erfüllt, die M-HFHHolzR 2004<br />

zu formulieren und ihre Inhalte in Ergänzung zur<br />

<strong>MB</strong>O 2002 festzulegen.<br />

Abb. 29: Gebäudeklassen (GK) nach <strong>MB</strong>O 2002<br />

Zwischen „feuerhemmenden“ F 30-B- und „feuerbeständigen“<br />

F 90-AB-Konstruktionen führte<br />

die <strong>MB</strong>O 2002 eine neue Stufe ein. Die „hochfeuerhemmenden“<br />

Bauteile müssen einen Feuerwiderstand<br />

von 60 Minuten aufweisen. Diese neue<br />

Stufe schließt die Lücke zwischen 30 und 90<br />

Minuten Feuerwiderstandsdauer, die aus Sicht<br />

einer gestuften Risikobetrachtung unverhältnismäßig<br />

groß ist.<br />

In der GK 4 müssen tragende, aussteifende und<br />

raumabschließende Bauteile hochfeuerhemmend<br />

ausgeführt werden.<br />

Holztragkonstruktionen sind in der GK 4 zulässig,<br />

wenn ausschließlich nichtbrennbare Dämmstoffe<br />

verwendet werden und die Bauteile allseitig eine<br />

brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aufweisen,<br />

die den Brandeintrag in die Konstruktion<br />

für mindestens 60 Minuten verhindert (Kapselkriterium<br />

K - hier K60). Die Brandschutzbekleidung<br />

muss nach § 26 (2) <strong>MB</strong>O aus nichtbrennbaren<br />

Baustoffen bestehen. Ihre sonstige Beschaffenheit<br />

und erforderliche Leistungskriterien werden<br />

gen<br />

an die Brandschutzbekleidung sind in der<br />

M-HFHHolz-R 2004 festgelegt.<br />

18

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