Whitepaper (PDF, 74 Seiten, 21.5 MB) - IBA Hamburg
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Baurechtliche Voraussetzungen für den<br />
mehrgeschossigen Holzbau seit 2002<br />
Mit der Musterbauordnung in der Fassung aus<br />
dem Jahr 2002 (<strong>MB</strong>O 2002) ist der Einsatzbereich<br />
des Holzbaus in Deutschland erweitert<br />
worden. Die damit in Zusammenhang stehende<br />
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische<br />
Anforderungen an hochfeuerhemmende<br />
Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR 2004)<br />
ist mittlerweile als technische Baubestimmung<br />
eingeführt 24 . Allerdings haben bislang nicht alle<br />
Bundesländer ihre jeweilige Landesbauordnung<br />
(LBO) in Anlehnung an die <strong>MB</strong>O 2002 novelliert.<br />
Aufgrund der Mustertreue der Länder kann die<br />
M-HFHHolzR 2004 jedoch in Absprache mit der<br />
zuständigen Bauaufsichtsbehörde als Beurteilungsgrundlage<br />
herangezogen werden. Dies<br />
sollte immer möglich sein, da die Erarbeitung der<br />
wissenschaftlichen Grundlagen und die Formulierung<br />
der Schutzziele der M-HFHHolzR 2004 in<br />
enger Abstimmung mit Vertretern der Fachkommission<br />
Bauaufsicht der Bauministerkonferenz<br />
erfolgte. 25,26<br />
Wissenschaftliche Grundlage für diese Entwicklung<br />
ist das detaillierte Wissen um das Verhalten<br />
von Holz und Holzwerkstoffen im Brandfall. So<br />
beträgt die Abbrandgeschwindigkeit bei Nadelholz<br />
auf der sicheren Seite liegend 0,80 mm/min,<br />
also etwa 2,5 cm in 30 Minuten. Brettschichtholz<br />
und die meisten Laubhölzer verfügen wegen der<br />
geringeren Rissbildung bzw. wegen der höheren<br />
Rohdichte über eine geringere Abbrandgeschwindigkeit<br />
von 0,70 bzw. 0,56 mm/min. 27<br />
Dabei konnte im Rahmen von großmaßstäblichen<br />
Normbrandversuchen gezeigt werden, dass die<br />
Entzündung der Holztragkonstruktion durch<br />
geeignete Bekleidungen verhindert wird. Darüber<br />
hinaus wurde nachgewiesen, dass Anschlüsse im<br />
Holzbau bei Einhaltung von konstruktiven Mindestanforderungen<br />
eine gute Rauchdichtigkeit<br />
aufweisen. So wird die Übertragung von Rauch<br />
und Brandgasen in benachbarte oder darüber<br />
liegende Nutzungseinheiten wirkungsvoll behindert.<br />
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die<br />
Feuerwehr bei ihrem Eintreffen ein beherrsch-<br />
<br />
das brandschutztechnische Sicherheitsniveau<br />
bei mehrgeschossigen Holzbauten in moderner<br />
Bauweise erreichen zu können, waren die<br />
Voraussetzungen erfüllt, die M-HFHHolzR 2004<br />
zu formulieren und ihre Inhalte in Ergänzung zur<br />
<strong>MB</strong>O 2002 festzulegen.<br />
Abb. 29: Gebäudeklassen (GK) nach <strong>MB</strong>O 2002<br />
Zwischen „feuerhemmenden“ F 30-B- und „feuerbeständigen“<br />
F 90-AB-Konstruktionen führte<br />
die <strong>MB</strong>O 2002 eine neue Stufe ein. Die „hochfeuerhemmenden“<br />
Bauteile müssen einen Feuerwiderstand<br />
von 60 Minuten aufweisen. Diese neue<br />
Stufe schließt die Lücke zwischen 30 und 90<br />
Minuten Feuerwiderstandsdauer, die aus Sicht<br />
einer gestuften Risikobetrachtung unverhältnismäßig<br />
groß ist.<br />
In der GK 4 müssen tragende, aussteifende und<br />
raumabschließende Bauteile hochfeuerhemmend<br />
ausgeführt werden.<br />
Holztragkonstruktionen sind in der GK 4 zulässig,<br />
wenn ausschließlich nichtbrennbare Dämmstoffe<br />
verwendet werden und die Bauteile allseitig eine<br />
brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aufweisen,<br />
die den Brandeintrag in die Konstruktion<br />
für mindestens 60 Minuten verhindert (Kapselkriterium<br />
K - hier K60). Die Brandschutzbekleidung<br />
muss nach § 26 (2) <strong>MB</strong>O aus nichtbrennbaren<br />
Baustoffen bestehen. Ihre sonstige Beschaffenheit<br />
und erforderliche Leistungskriterien werden<br />
gen<br />
an die Brandschutzbekleidung sind in der<br />
M-HFHHolz-R 2004 festgelegt.<br />
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