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URBANER HOLZBAU Holzbau im hochverdichteten ... - IBA Hamburg

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Daher empfiehlt sich - zusammengefasst - folgende<br />

Vorgehensweise:<br />

1. Vorgespräch von Architekt und Brandschutzsachverständigem<br />

mit Bauaufsicht<br />

(evtl. unter Beteiligung des Bauherrn) zur<br />

Vorstellung des geplanten Objektes und ggf.<br />

der weiteren Fachplaner (Tragwerk, Haustechnik,<br />

etc.) zur Vorstellung des geplanten<br />

Objektes als erste Abst<strong>im</strong>mung<br />

2. Brandschutzsachverständiger erstellt<br />

Machbarkeitsstudie auf Grundlage der<br />

Vorplanung<br />

3. Abst<strong>im</strong>mung der Machbarkeitsstudie zwischen<br />

Bauherr, Architekt, Brandschutzsachverständigem<br />

und gegebenenfalls weiteren<br />

Fachplanern<br />

4. Gespräch zwischen Bauaufsichtsbehörde,<br />

Feuerwehr und dem Brandschutzsachverständigen;<br />

Klärung der relevanten Punkte<br />

des Brandschutzes, insbesondere die Abweichungen<br />

5. Verteilung des Besprechungsprotokolls<br />

6. Anfertigung des Brandschutzkonzeptes auf<br />

Grundlage der abgest<strong>im</strong>mten Machbarkeitsstudie<br />

Beteiligten umgesetzt werden. Die entsprechend<br />

kompetenten Prüfingenieure kennen zum einen<br />

die Leistungsfähigkeit der modernen Holzkonstruktionen<br />

genau, andererseits sind sie nicht<br />

bereit, angesichts der noch jungen Entwicklung<br />

des modernen mehrgeschossigen <strong>Holzbau</strong>s hierzulande<br />

ein wie auch <strong>im</strong>mer geartetes Risiko in<br />

Planung und Ausführung einzugehen. Daher sollte<br />

eventuellen Forderungen des Prüfingenieurs<br />

zu Sonderprüfungen mit dem Ziel, insbesondere<br />

die Gebrauchstauglichkeit der Konstruktionen zu<br />

verifizieren, entsprochen werden.<br />

Da die auf der Elbinsel geplanten Vorhaben alle<br />

dem klassischen Genehmigungsverfahren unter<br />

Einbindung eines Prüfingenieurs für Baustatik<br />

unterworfen sind, empfiehlt sich, mit der Bauaufsicht<br />

auch die Wahl des zu beauftragenden<br />

Prüfingenieurs abzust<strong>im</strong>men, da gemäß Pkt.<br />

6 der M-HFHolzR 2004 der Prüfingenieur für<br />

Standsicherheit <strong>im</strong> Rahmen der Überwachung<br />

ausdrücklich zusätzlich die ordnungsgemäße<br />

Bauausführung nach dieser Richtlinie zu überwachen<br />

und zu bescheinigen hat. Dazu sollten die<br />

Projektbeteiligten anlässlich der ersten Abst<strong>im</strong>mung<br />

(siehe 1.) unter Verweis auf die notwendigen<br />

Qualifikationen des Prüfingenieurs hinsichtlich<br />

von <strong>Holzbau</strong>vorhaben auf Grundlage der<br />

M-HFHHolzR 2004 bei der Bauaufsicht anregen,<br />

gemeinsam einen Prüfingenieur auszuwählen.<br />

Diese Vorgehensweise konnte u.a. bei der Errichtung<br />

des Vorhabens e3 in Berlin zum Vorteil aller<br />

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