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URBANER HOLZBAU Holzbau im hochverdichteten ... - IBA Hamburg

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Tab. 2: Anforderungen an den Feuerwiderstand bei Bauteilen in der Gebäudeklasse 4 28<br />

Bauteil<br />

Feuerwiderstand<br />

nach DIN 4102-2<br />

Bezeichnung<br />

nach DIN EN 13501-2<br />

Tragende Wände ohne Raumabschluss <strong>im</strong> Regelgeschoss<br />

F 60 F 60<br />

Tragende Wände mit Raumabschluss <strong>im</strong> Regelgeschoss<br />

F 60 REI 60<br />

Nichttragende Trennwände raumabschließend <strong>im</strong> F 60 EI 60<br />

Regelschloss<br />

Decken <strong>im</strong> Regelgeschoss F 60 REI 60<br />

Brandwandersatzwände<br />

F 60 bei zusätzlicher F 60<br />

mechanischer<br />

Beanspruchung<br />

Wände notwendiger Treppenräume<br />

F 60 bei zusätzlicher REIM 60<br />

mechanischer<br />

Beanspruchung<br />

Tragende Bauteile ohne Raumabschluss <strong>im</strong> Kellergeschoss<br />

F 90-AB R 90<br />

Tragende Bauteile mit Raumabschluss <strong>im</strong> Kellergeschoss<br />

F 90-AB REI 90<br />

Tabelle 2 zeigt die Anforderungen an den Feuerwiderstand<br />

der Bauteile in dieser Gebäudeklasse.<br />

Zusätzlich werden die Feuerwiderstandsklassen<br />

nach künftiger europäischer Klassifizierung<br />

gemäß DIN EN 13501-2 29 aufgeführt. Die verwendeten<br />

internationalen Abkürzungen bedeuten:<br />

• R: Tragfähigkeit (Résistance)<br />

• E: Raumabschluss (Étanchiété)<br />

• I: Wärmedämmung unter Brandeinwirkung<br />

(Isolation)<br />

• M: Stoßbeanspruchung auf Wände<br />

(Mechanical)<br />

Nach Einschätzung zahlreicher <strong>Holzbau</strong>experten<br />

würden Konstruktionen der Güte K 2<br />

60 (Bauteil<br />

mit zweilagiger Beplankung aus nicht brennbaren<br />

Baustoffen mit einem Entzündungsschutz von<br />

60 Minuten) bei konventioneller Bewertung eine<br />

Feuerwiderstandsdauer von 120 Minuten (F 120)<br />

aufweisen.<br />

Da Produktentwicklungen dynamische Prozesse<br />

sind, stehen dem <strong>Holzbau</strong> heute Holzprodukte<br />

und damit verbundene Bauweisen zur Verfügung,<br />

die zum Zeitpunkt der Formulierung der<br />

M-HFHHolzR 2004 nicht anwendbar gewesen<br />

sind. Verschiedene zwischenzeitlich zur Marktreife<br />

gebrachte Bauprodukte (Brettsperrholz,<br />

Holzmassiv-Verbundbauweise u.a.) verfügen<br />

über Eigenschaften, die sie zum Einsatz <strong>im</strong><br />

mehrgeschossigen <strong>Holzbau</strong> prädestinieren 30 .<br />

Ihrer Verwendung steht formal der Umstand<br />

entgegen, dass die M-HFHHolzR 2004 diesem<br />

Fortschritt bislang nicht Rechnung tragen konnte.<br />

So ist es notwendig mit der Bauaufsicht <strong>im</strong><br />

Rahmen des Brandschutzkonzeptes individuelle<br />

Regelungen zu vereinbaren, wenn die geplanten<br />

Konstruktionen von denjenigen abweichen,<br />

die in der M-HFHHolzR 2004 geregelt sind.<br />

Erfahrene Brandschutzsachverständige können<br />

entsprechende Lösungen in Abst<strong>im</strong>mung mit<br />

der Bauaufsicht für das jeweilige Bauwerk<br />

entwickeln und nicht selten auf diesem Wege<br />

wirtschaftlichere Lösungen finden als solche<br />

„von der Stange“.<br />

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