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REACH Verordnung - MDC Max Daetwyler GmbH Deutschland

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<strong>REACH</strong> –<br />

Auswirkungen der EU – Chemikalienpolitik auf die <strong>MDC</strong> Produkte<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Mit diesem Dokument erhalten Sie einen Überblick zum Status der <strong>REACH</strong> – Einführung bei<br />

<strong>MDC</strong> <strong>Max</strong> <strong>Daetwyler</strong> AG.<br />

Seit dem 1.Juni 2007 ist die neue Europäische Chemikalienverordnung <strong>REACH</strong> in Kraft. Ziel<br />

der <strong>REACH</strong>-<strong>Verordnung</strong> ist, chemische Stoffe zu registrieren, dabei ihr Gefährdungspotential<br />

für Mensch und Umwelt zu bewerten, und damit Risiken beim Einsatz entlang der gesamten<br />

Wertschöpfungskette zu minimieren.<br />

Die Produkte von <strong>MDC</strong> <strong>Max</strong> <strong>Daetwyler</strong> AG bestehen aus verschiedenen Einzelstoffen und<br />

werden von führenden EU-Rohstoff-Lieferanten zu einem Anwendungsprodukt verarbeitet.<br />

Da <strong>MDC</strong> <strong>Max</strong> <strong>Daetwyler</strong> AG ein „nachgeschalteter Anwender“ („Downstream User“) ist, haben<br />

wir uns von allen unseren Herstellern / Lieferanten bestätigen lassen, dass alle chemischen<br />

Stoffe, die in unseren Produkten enthalten sind, bei der ECHA in Helsinki vorregistriert werden.<br />

Diese Vorregistrierung muss bis zum 30. November 2008 abgeschlossen sein.<br />

Nachgeschaltete Anwender sind primär dazu verpflichtet den Informationsfluss in der<br />

Absatzkette nach vorne und nach hinten aufrecht zu erhalten.<br />

Ab Januar 2009 beginnt die eigentliche Registrierungsphase, zeitlich gestaffelt nach<br />

Herstellungs- bzw. Importmengen.<br />

Die Sicherheitsdatenblätter werden durch <strong>REACH</strong> eine Veränderung erfahren, was aber erst<br />

mit der Einreichung eines Stoffdossiers erfolgt, bis ins Jahr 2010.<br />

<strong>MDC</strong> <strong>Max</strong> <strong>Daetwyler</strong> AG hat eine Mitarbeitergruppe bestimmt, welche dafür verantwortlich ist,<br />

dass unsere <strong>MDC</strong> Produkte <strong>REACH</strong> - konform sind und Sie als Kunde informiert werden.<br />

Unsere Kunden können versichert sein, dass die Kontinuität der Lieferung auch unter <strong>REACH</strong><br />

gewährleistet ist.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

<strong>MDC</strong> <strong>Max</strong> <strong>Daetwyler</strong> AG<br />

Martin Michel Bruno Streuli<br />

Leiter Produktlinie Plating Gefahrengutbeauftragten ADR/RID<br />

Abteilungsleiter Technologie Plating<br />

Bleienbach, im September 08<br />

Anhang: <strong>REACH</strong> Chronologie<br />

1/2


Situation/ Zeitachse<br />

Fact Sheet <strong>REACH</strong><br />

(Registration, Evaluation and Authorization of CHemicals)<br />

- Die EU Rechtsakte wurde im Dezember 2006 vom Europ. Parlament verabschiedet<br />

- Die entsprechende <strong>Verordnung</strong> wurde im Amtsblatt der Europäischen Union „Nr. L 396“ vom 30.Dezember<br />

2006 veröffentlicht.<br />

- Am 01.Juni 2007 tritt <strong>REACH</strong> in Kraft.<br />

- Die neue Europäische Chemikalienagentur mit Sitz in Helsinki soll 12 Monate nach<br />

Inkrafttreten von <strong>REACH</strong> in vollem Umfang tätig werden.<br />

- 01.Juni 2008: Firmen, welche Stoffe in Mengen von mehr als einer Tonne / Jahr in die EU<br />

exportieren, müssen diese durch einen Importeur mit SITZ in der EU vorregistrieren lassen.<br />

(Im Falle von <strong>MDC</strong> <strong>Daetwyler</strong> AG sind dies die jeweiligen Rohstofflieferanten)<br />

o Non-Phase-in Stoffe (Stoffe, die sich noch nicht auf dem Europ. Markt befinden),<br />

müssen ab jetzt grundsätzlich nach dem <strong>REACH</strong> System registriert werden.<br />

o Phase-in Stoffe (EINECS Stoffe → „Altstoffe, die vor 1981 auf dem Markt waren) können<br />

registriert werden. Hierzu ist eine Vorregistrierung bei der Agentur<br />

erforderlich. Vorregistrieren bedeutet, dass man der Agentur in Helsinki folgendes melden muss<br />

� die Namen der zu registrierenden Stoffe mitsamt geeigneter Identifizierungsmerkmale<br />

wie z.B. der CAS-Nummer<br />

� die Anschrift bzw. Name und Anschrift einer ausgewählten Person, die die Firma<br />

gegenüber der Agentur vertreten soll<br />

� die vorgesehenen Fristen für die Registrierung.<br />

Ohne Vorregistrierung können die Registrierung von Phase-in Stoffen nicht in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

- 01.Dezember 2008: Die Frist zur Vorregistrierung von Stoffen läuft ab<br />

- 01.Januar 2009: Veröffentlichung der Daten im Internet durch die Agentur<br />

- 01. Januar 2010: Ende der Übergangsfrist u.a. für<br />

o R50/53 Stoffe > 100 Jahrestonnen<br />

o Phase-in Stoffe > 1000 Jahrestonnen<br />

Jeder Hersteller oder Importeur hat seine „gefährliche Stoffe“, die er importiert oder vermarktet, der<br />

Chemikalienagentur gemeldet.<br />

- 01.Juni 2013: Ende Übergangsfrist für die Registrierung der Phase-in Stoffe<br />

100 – 1000 Jahrestonnen.<br />

- 01.Juni 2018: Ende der Übergangsfrist für die Registrierung der Phase in Stoffe<br />

1- 100 Jahrestonnen.<br />

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