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Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule - Hochschule Ulm

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<strong>Hochschule</strong> <strong>Ulm</strong> StuPO für Bachelorstudiengänge Seite 58 von 60<br />

gültig ab 1. September 2011<br />

§ 43 Bachelorstudiengang Energiesystemtechnik<br />

(1) Der Gesamtumfang <strong>der</strong> für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erfor<strong>der</strong>lichen Lehrveranstaltungen im<br />

Pflicht- <strong>und</strong> Wahlpflichtbereich beträgt 145 Semesterwochenst<strong>und</strong>en. Der erfolgreiche Abschluss aller erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Module führt zum Erwerb von 210 ECTS-Kreditpunkten. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.<br />

(2) Das Vorpraktikum (§ 2) dauert 12 Wochen. Das Vorpraktikum soll Gr<strong>und</strong>kenntnisse <strong>der</strong> manuellen <strong>und</strong> mechanischen<br />

Bearbeitungstechnik vermitteln.<br />

(3) Ab dem dritten Lehrplansemester können die Lehrveranstaltungen des <strong>Studien</strong>gangs in englischer Sprache<br />

anstatt in deutscher Sprache angeboten werden.<br />

(4) Die für den erfolgreichen Abschluss erfor<strong>der</strong>lichen Module <strong>und</strong> die zugehörigen <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen<br />

ergeben sich aus <strong>der</strong> Tabelle in Absatz (7). Das Gr<strong>und</strong>studium umfasst die Module bis zum Ende des<br />

zweiten Lehrplansemesters, das Hauptstudium alle Module ab dem dritten Lehrplansemester.<br />

(5) Zur Erbringung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Prüfungsleistungen wird nur zugelassen, wer die zugehörigen <strong>Studien</strong>leistungen<br />

erfolgreich erbracht hat. Die <strong>Studien</strong>leistungen des Praktischen <strong>Studien</strong>semesters sind spätestens 2<br />

Wochen nach Vorlesungsbeginn des darauf folgenden <strong>Studien</strong>semesters zu erbringen.<br />

(6) Die Notengewichtung zur Ermittlung <strong>der</strong> Gesamtnoten für die Bachelor-Vorprüfung gemäß § 19 (2) <strong>und</strong> die<br />

Bachelorprüfung gemäß § 25 (1) richtet sich nach <strong>der</strong> Kreditpunktezahl.<br />

20131014 StuPO Bachelorstudiengänge

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