01.03.2014 Aufrufe

Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule - Hochschule Ulm

Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule - Hochschule Ulm

Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule - Hochschule Ulm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Hochschule</strong> <strong>Ulm</strong> StuPO für Bachelorstudiengänge Seite 41 von 60<br />

gültig ab 1. September 2011<br />

§ 38 Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik<br />

(1) Der Gesamtumfang <strong>der</strong> für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erfor<strong>der</strong>lichen Lehrveranstaltungen im<br />

Pflicht- <strong>und</strong> Wahlpflichtbereich beträgt 148,5 Semesterwochenst<strong>und</strong>en. Der erfolgreiche Abschluss aller erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Module führt zum Erwerb von 210 ECTS-Kreditpunkten. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.<br />

(2) Das Vorpraktikum (§ 2) dauert 12 Wochen. Das Vorpraktikum soll Gr<strong>und</strong>kenntnisse in <strong>der</strong> manuellen <strong>und</strong><br />

mechanischen Bearbeitungstechnik vermitteln.<br />

(3) Ab dem vierten Lehrplansemester können die Lehrveranstaltungen des <strong>Studien</strong>gangs in englischer Sprache<br />

anstatt in deutscher Sprache angeboten werden. Um zu gewährleisten, dass Studierende diesen Lehrveranstaltungen<br />

folgen <strong>und</strong> gegebenenfalls auch die zugehörigen <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen in englischer<br />

Sprache erbringen können, hat sich je<strong>der</strong> Studierende zu Beginn des ersten Semesters einer Einstufungsprüfung<br />

zu unterziehen, aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong>en Ergebnis ihm Lehrveranstaltungen im Rahmen des Sprachkurssystems<br />

<strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Ulm</strong> vorgeschlagen werden, die geeignet sind, die notwendigen Englischkenntnisse zu erwerben.<br />

(4) Die für den erfolgreichen Abschluss erfor<strong>der</strong>lichen Lehrveranstaltungen <strong>und</strong> die zugehörigen <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong><br />

Prüfungsleistungen nach § 3 (6) ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen. Das Gr<strong>und</strong>studium umfasst<br />

die Module bis zum Ende des zweiten Lehrplansemesters, das Hauptstudium alle Module ab dem dritten<br />

Lehrplansemester.<br />

(5) Zur Erbringung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Prüfungsleistungen wird nur zugelassen, wer die zugehörigen <strong>Studien</strong>leistungen<br />

erfolgreich erbracht hat , sofern die <strong>Studien</strong>leistungen parallel zur Vorlesung erbracht werden können.<br />

Die <strong>Studien</strong>leistungen zum Modul Präsentationstechnik muss vor Aushändigung des Zeugnisses <strong>der</strong> Bachelor-Vorprüfung<br />

erbracht werden. Die <strong>Studien</strong>leistungen des Praktischen <strong>Studien</strong>semesters sind spätestens<br />

4 Wochen nach Vorlesungsbeginn des darauf folgenden <strong>Studien</strong>semesters zu erbringen.<br />

(6) Die Notengewichtung zur Ermittlung <strong>der</strong> Gesamtnoten für die Bachelor-Vorprüfung gemäß § 19 (2) <strong>und</strong> die<br />

Bachelorprüfung gemäß § 25 (1) richtet sich nach <strong>der</strong> Kreditpunktezahl.<br />

(7) Das Hauptstudium glie<strong>der</strong>t sich in die <strong>Studien</strong>schwerpunkte Konstruktion <strong>und</strong> Entwicklung sowie System<strong>und</strong><br />

Antriebstechnik.<br />

20131014 StuPO Bachelorstudiengänge

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!