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Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule - Hochschule Ulm

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<strong>Hochschule</strong> <strong>Ulm</strong> StuPO für Bachelorstudiengänge Seite 30 von 60<br />

gültig ab 1. September 2011<br />

§ 35 Bachelorstudiengang Fahrzeugelektronik<br />

(1) Der Gesamtumfang <strong>der</strong> für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erfor<strong>der</strong>lichen Lehrveranstaltungen im<br />

Pflicht- <strong>und</strong> Wahlpflichtbereich beträgt 149 Semesterwochenst<strong>und</strong>en. Der erfolgreiche Abschluss aller erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Module führt zum Erwerb von 210 ECTS-Kreditpunkten. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.<br />

(2) Ab dem vierten Lehrplansemester können die Lehrveranstaltungen des <strong>Studien</strong>gangs in englischer Sprache<br />

anstatt in deutscher Sprache angeboten werden. Zum Erwerb <strong>und</strong> Nachweis englischer Sprachkenntnisse,<br />

siehe § 18.<br />

(3) Die für den erfolgreichen Abschluss erfor<strong>der</strong>lichen Module <strong>und</strong> die zugehörigen <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen<br />

ergeben sich aus <strong>der</strong> Tabelle in Absatz (8).<br />

(4) Zu den Prüfungsleistungen wird nur zugelassen, wer die zugehörigen <strong>Studien</strong>leistungen erfolgreich erbracht<br />

hat. <strong>Studien</strong>leistungen, die als Klausur (K) erbracht werden, gelten als Prüfungsvorleistungen gemäß § 3 Absatz<br />

(7). Die <strong>Studien</strong>leistungen des Praktischen <strong>Studien</strong>semesters sind spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn<br />

des darauf folgenden <strong>Studien</strong>semesters zu erbringen.<br />

(5) Die Notengewichtung zur Ermittlung <strong>der</strong> Gesamtnoten für die Bachelor-Vorprüfung gemäß § 19 (2) <strong>und</strong> die<br />

Bachelorprüfung gemäß § 25 (1) richtet sich nach <strong>der</strong> ECTS-Kreditpunktezahl.<br />

(6) Soweit Studierende durch den Prüfungsausschuss für einen konsekutiven Masterstudiengang an <strong>der</strong> Universität<br />

<strong>Ulm</strong> empfohlen wurden, können ihnen Prüfungsleistungen, die sie im ersten Lehrplansemester des dortigen<br />

Masterstudiengangs erbracht haben, als Prüfungsleistungen unter Anerkennung des erzielten Prüfungsergebnisses<br />

für die Modulprüfung „Fachspezifisches Wahlpflichtmodul“ anerkannt werden. Die Lehrveranstaltungen,<br />

zu denen diese Prüfungsleistungen zu erbringen sind, können sowohl von <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Ulm</strong> als<br />

auch von <strong>der</strong> Universität <strong>Ulm</strong> angeboten werden. Sie werden von <strong>der</strong> Fakultät Elektrotechnik <strong>und</strong> Informationstechnik<br />

zu Beginn <strong>der</strong> Vorlesungszeit bekannt gegeben.<br />

(7) Ein Teil <strong>der</strong> Prüfungen kann auch in <strong>der</strong> Woche vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters abgehalten werden.<br />

Prüfungen <strong>und</strong> Prüfungstermine werden rechtzeitig bekanntgegeben.<br />

20131014 StuPO Bachelorstudiengänge

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