Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule - Hochschule Ulm
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Hochschule Ulm StuPO für Bachelorstudiengänge Seite 28 von 60 gültig ab 1. September 2011 § 34 Bachelorstudiengang Industrieelektronik (1) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 149 Semesterwochenstunden. Der erfolgreiche Abschluss aller erforderlichen Module führt zum Erwerb von 210 ECTS-Kreditpunkten. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. (2) Ab dem vierten Lehrplansemester können die Lehrveranstaltungen des Studiengangs in englischer Sprache anstatt in deutscher Sprache angeboten werden. Zum Erwerb und Nachweis englischer Sprachkenntnisse, siehe § 18. (3) Die für den erfolgreichen Abschluss erforderlichen Module und die zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus der Tabelle in Absatz (8). (4) Zu den Prüfungsleistungen wird nur zugelassen, wer die zugehörigen Studienleistungen erfolgreich erbracht hat. Studienleistungen, die als Klausur (K) erbracht werden, gelten als Prüfungsvorleistungen gemäß § 3 Absatz (7). Die Studienleistungen des Praktischen Studiensemesters sind spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Studiensemesters zu erbringen. (5) Die Notengewichtung zur Ermittlung der Gesamtnoten für die Bachelor-Vorprüfung gemäß § 19 (2) und die Bachelorprüfung gemäß § 25 (1) richtet sich nach der ECTS-Kreditpunktezahl. (6) Soweit Studierende durch den Prüfungsausschuss für einen konsekutiven Masterstudiengang an der Universität Ulm empfohlen wurden, können ihnen Prüfungsleistungen, die sie im ersten Lehrplansemester des dortigen Masterstudiengangs erbracht haben, als Prüfungsleistungen unter Anerkennung des erzielten Prüfungsergebnisses für die Modulprüfung „Fachspezifisches Wahlpflichtmodul“ anerkannt werden. Die Lehrveranstaltungen, zu denen diese Prüfungsleistungen zu erbringen sind, können sowohl von der Hochschule Ulm als auch von der Universität Ulm angeboten werden. Sie werden von der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. (7) Ein Teil der Prüfungen kann auch in der Woche vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters abgehalten werden. Prüfungen und Prüfungstermine werden rechtzeitig bekanntgegeben. 20131014 StuPO Bachelorstudiengänge
Hochschule Ulm StuPO für Bachelorstudiengänge Seite 29 von 60 gültig ab 1. September 2011 (8) Tabelle der Module und Lehrveranstaltungen Bachelorstudiengang Industrieelektronik ECTS-Kreditpunkte im Lehrplansemester Modul / Lehrveranstaltung Art SWS 1 2 3 4 5 6 7 Studienleistung Prüfungsleistung Mathematik 1 V+Ü 6 6 K K, 120 min Physik 1 V 6 6 P K K Elektrotechnik 1 mit Schlüsselqualifikationen V+L 8 8 R LA, RE K Digitaltechnik 1 V+L 4 4 A K Programmieren 1 V+L 6 6 K K, 120 min Mathematik 2 V 6 6 T K, 120 min Physik 2 V+L 4+1 5 I LA K Elektrotechnik 2 V+L 4+1 5 S LA K Digitaltechnik 2 V+L 4 4 C LA K Programmieren 2 mit Projekt V+L 6 6 H LA, BE K Kommunikationstechnik V+L 4 4 E LA K Mathematik 3 V 4 4 S K Systemtheorie V+L 4 5 LA K Halbleiterelektronik V+L 6 6 LA K Mikrocomputertechnik 1 V+L 4 5 S LA K Mess- und Sensortechnik V+L 4 5 T LA K Steuerungstechnik V+L 4 5 U LA K Mikroelektronische Schaltungen V+L 4 5 D LA K Mikrocomputertechnik 2 V+L 4 5 I LA K Signalverarbeitung V+L 4 5 E HA K Software Engineering V+L 4 5 N PP Regelungstechnik 1 V+L 4 5 K Elektrische Maschinen V 4 5 K Praktikum Labor IE L 2 2 LA Praxisprojekt P+S 1 28 BE, RE Projekt Industrieelektronik P 6 10 ST BE,M,RE Leistungselektronik 1 V+L 4 S 5 LA K Regelungstechnik 2 V+L 4 E 5 K Fachspezifisches Wahlpflichtmodul § 30 4 M 5 § 30 Fachübergreifendes Wahlpflichtmodul § 30 8 E 5 5 § 30 Leistungselektronik 2 V+L 4 S 5 LA K Geregelte Antriebe V+L 4 T 5 K Seminar zur Bachelorarbeit S 2 E 3 RE 30 min § 23 (3) Bachelorarbeit P R 12 BE Summen ECTS SWS 149 30 30 30 30 30 26 30 24 30 3 30 24 30 12 20131014 StuPO Bachelorstudiengänge
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§ 34 Bachelorstudiengang Industrieelektronik<br />
(1) Der Gesamtumfang <strong>der</strong> für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erfor<strong>der</strong>lichen Lehrveranstaltungen im<br />
Pflicht- <strong>und</strong> Wahlpflichtbereich beträgt 149 Semesterwochenst<strong>und</strong>en. Der erfolgreiche Abschluss aller erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Module führt zum Erwerb von 210 ECTS-Kreditpunkten. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.<br />
(2) Ab dem vierten Lehrplansemester können die Lehrveranstaltungen des <strong>Studien</strong>gangs in englischer Sprache<br />
anstatt in deutscher Sprache angeboten werden. Zum Erwerb <strong>und</strong> Nachweis englischer Sprachkenntnisse,<br />
siehe § 18.<br />
(3) Die für den erfolgreichen Abschluss erfor<strong>der</strong>lichen Module <strong>und</strong> die zugehörigen <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen<br />
ergeben sich aus <strong>der</strong> Tabelle in Absatz (8).<br />
(4) Zu den Prüfungsleistungen wird nur zugelassen, wer die zugehörigen <strong>Studien</strong>leistungen erfolgreich erbracht<br />
hat. <strong>Studien</strong>leistungen, die als Klausur (K) erbracht werden, gelten als Prüfungsvorleistungen gemäß § 3 Absatz<br />
(7). Die <strong>Studien</strong>leistungen des Praktischen <strong>Studien</strong>semesters sind spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn<br />
des darauf folgenden <strong>Studien</strong>semesters zu erbringen.<br />
(5) Die Notengewichtung zur Ermittlung <strong>der</strong> Gesamtnoten für die Bachelor-Vorprüfung gemäß § 19 (2) <strong>und</strong> die<br />
Bachelorprüfung gemäß § 25 (1) richtet sich nach <strong>der</strong> ECTS-Kreditpunktezahl.<br />
(6) Soweit Studierende durch den Prüfungsausschuss für einen konsekutiven Masterstudiengang an <strong>der</strong> Universität<br />
<strong>Ulm</strong> empfohlen wurden, können ihnen Prüfungsleistungen, die sie im ersten Lehrplansemester des dortigen<br />
Masterstudiengangs erbracht haben, als Prüfungsleistungen unter Anerkennung des erzielten Prüfungsergebnisses<br />
für die Modulprüfung „Fachspezifisches Wahlpflichtmodul“ anerkannt werden. Die Lehrveranstaltungen,<br />
zu denen diese Prüfungsleistungen zu erbringen sind, können sowohl von <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Ulm</strong> als<br />
auch von <strong>der</strong> Universität <strong>Ulm</strong> angeboten werden. Sie werden von <strong>der</strong> Fakultät Elektrotechnik <strong>und</strong> Informationstechnik<br />
zu Beginn <strong>der</strong> Vorlesungszeit bekannt gegeben.<br />
(7) Ein Teil <strong>der</strong> Prüfungen kann auch in <strong>der</strong> Woche vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters abgehalten werden.<br />
Prüfungen <strong>und</strong> Prüfungstermine werden rechtzeitig bekanntgegeben.<br />
20131014 StuPO Bachelorstudiengänge