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Richtlinien zur praktischen Vorbildung

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>praktischen</strong> <strong>Vorbildung</strong><br />

Der Nachweis und die Anerkennung der <strong>praktischen</strong> <strong>Vorbildung</strong> erfolgen beim<br />

Praktikantenamt des Fachbereichs Ingenieurwesen.<br />

Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem industriellen Maschinenbau- oder<br />

elektrotechnischen Beruf oder kaufmännischen Beruf ersetzt die praktische <strong>Vorbildung</strong> und<br />

wird voll angerechnet.<br />

Alle anderen maschinenbaulich oder elektrotechnisch oder kaufmännisch nahen<br />

Ausbildungen und praktische Tätigkeiten, welche die im Ausbildungsplan genannten<br />

Bereiche ganz oder teilweise abdecken, können nach Prüfung des Einzelfalles anteilig<br />

angerechnet werden.<br />

Den Nachweisen ist der entsprechende Rahmenausbildungsplan beizufügen.<br />

3<br />

Die Anerkennung bezieht sich auch auf außerhalb von Industriebetrieben erworbene<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten, soweit sie dem Sinngehalt des Ausbildungsplanes entsprechen.<br />

Bei ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern und Studierenden<br />

ausländischer Hochschulen wird in der Äquivalenzprüfung der <strong>praktischen</strong> <strong>Vorbildung</strong> kein<br />

schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorgenommen. Es<br />

können Teile oder die gesamte praktische <strong>Vorbildung</strong> erlassen werden.

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