Richtlinien zur praktischen Vorbildung
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>praktischen</strong> <strong>Vorbildung</strong><br />
Der Nachweis und die Anerkennung der <strong>praktischen</strong> <strong>Vorbildung</strong> erfolgen beim<br />
Praktikantenamt des Fachbereichs Ingenieurwesen.<br />
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem industriellen Maschinenbau- oder<br />
elektrotechnischen Beruf oder kaufmännischen Beruf ersetzt die praktische <strong>Vorbildung</strong> und<br />
wird voll angerechnet.<br />
Alle anderen maschinenbaulich oder elektrotechnisch oder kaufmännisch nahen<br />
Ausbildungen und praktische Tätigkeiten, welche die im Ausbildungsplan genannten<br />
Bereiche ganz oder teilweise abdecken, können nach Prüfung des Einzelfalles anteilig<br />
angerechnet werden.<br />
Den Nachweisen ist der entsprechende Rahmenausbildungsplan beizufügen.<br />
3<br />
Die Anerkennung bezieht sich auch auf außerhalb von Industriebetrieben erworbene<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten, soweit sie dem Sinngehalt des Ausbildungsplanes entsprechen.<br />
Bei ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern und Studierenden<br />
ausländischer Hochschulen wird in der Äquivalenzprüfung der <strong>praktischen</strong> <strong>Vorbildung</strong> kein<br />
schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorgenommen. Es<br />
können Teile oder die gesamte praktische <strong>Vorbildung</strong> erlassen werden.