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Artikel im Amtsblatt 29/2013 - Herrenberg

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16 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Donnerstag, 18. Juli <strong>2013</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Herrenberg</strong> / Ausgabe <strong>29</strong><br />

14. Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung vom 01.02.1994<br />

vom 16.07.<strong>2013</strong><br />

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit<br />

§§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie § 6 des Kindertagesbetreuungsgesetzes<br />

(KiTaG) hat der Gemeinderat der Großen Kreisstadt <strong>Herrenberg</strong> am<br />

16.07.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Satzungsänderung<br />

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen<br />

(Kindergartengebührensatzung) vom 01.02.1994, zuletzt geändert<br />

durch die 13. Änderungssatzung vom 19.07.2011, amtlich bekannt gemacht <strong>im</strong> „<strong>Amtsblatt</strong><br />

der Großen Kreisstadt <strong>Herrenberg</strong>“ am 21.06.2012, wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 1 ­ Nutzungsverhältnis ­ erhält Abs. 1 folgende neue Fassung:<br />

Die Stadt <strong>Herrenberg</strong> betreibt <strong>im</strong> Sinne des Gesetzes über die Betreuung und Förderung<br />

von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege<br />

(Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) die städtischen Kindertageseinrichtungen<br />

als öffentliche Einrichtungen.<br />

Kindertageseinrichtungen <strong>im</strong> Sinne dieser Satzung sind:<br />

1. Kindertageseinrichtungen mit Regelzeiten: Einrichtungen mit einer Betreuungszeit<br />

von insgesamt 30. Std./Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder <strong>im</strong> Alter<br />

von 3 bis 6 Jahren<br />

2. Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten: Einrichtungen mit<br />

einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 35 Std./Woche für<br />

Kinder <strong>im</strong> Alter von 0 bis 6 Jahren, auch in altersgemischten Gruppen.<br />

3. Kindertageseinrichtungen mit Ganztagesbetreuung: Einrichtungen mit einer zusammenhängenden<br />

Betreuungszeit von über 35 bis 70 Std./Woche für Kinder<br />

<strong>im</strong> Alter von 0 bis 10 Jahren, auch in altersgemischten Gruppen, soweit es sich<br />

nicht um schulische Einrichtungen handelt.<br />

4. Kinderkrippen: Einrichtungen für Kleinkindbetreuung mit einer Betreuungszeit<br />

von 35 bis 70 Std./Woche für Kinder von 0 bis 3 Jahren.<br />

Gebühren für die VÖ-Zeiten (soweit angeboten) und die Ganztagesbetreuung in<br />

der Kindertagesstätte Alzental<br />

Ab 1. September <strong>2013</strong> fallen die Gebühren in folgender Höhe an:<br />

Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt<br />

2. In § 2 – Benutzungsgebühren – erhält der Absatz 2 folgende Fassung:<br />

Die Gebühren werden für alle <strong>Herrenberg</strong>er Kinder einkommensunabhängig und<br />

nach einem Baukastensystem erhoben.<br />

Berücksichtigungsfähig <strong>im</strong> Sinne dieser Regelung sind Kinder, die <strong>im</strong> gleichen Haushalt<br />

leben und kindergeldberechtigt sind. Eine Ermäßigung der Gebühr ist be<strong>im</strong> Amt<br />

für Familie, Bildung und Soziales der Stadt <strong>Herrenberg</strong> zu beantragen. Die Familienermäßigung<br />

gilt ab Antragstellung bzw. bei Geburten ab dem Folgemonat.<br />

Gebühren für verlängerte Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung (außer in<br />

der Kindertagesstätte Alzental)<br />

Ab 1. September <strong>2013</strong> fallen die Gebühren in folgender Höhe an:<br />

Für Kleinkinder unter 3 Jahren<br />

Ab 1. September 2014 fallen die Gebühren in folgender Höhe an:<br />

Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt<br />

Ab 1. September 2014 fallen folgende Gebühren an:

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