Artikel im Amtsblatt 29/2013 - Herrenberg
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16 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Donnerstag, 18. Juli <strong>2013</strong><br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Herrenberg</strong> / Ausgabe <strong>29</strong><br />
14. Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung vom 01.02.1994<br />
vom 16.07.<strong>2013</strong><br />
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit<br />
§§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie § 6 des Kindertagesbetreuungsgesetzes<br />
(KiTaG) hat der Gemeinderat der Großen Kreisstadt <strong>Herrenberg</strong> am<br />
16.07.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Satzungsänderung<br />
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen<br />
(Kindergartengebührensatzung) vom 01.02.1994, zuletzt geändert<br />
durch die 13. Änderungssatzung vom 19.07.2011, amtlich bekannt gemacht <strong>im</strong> „<strong>Amtsblatt</strong><br />
der Großen Kreisstadt <strong>Herrenberg</strong>“ am 21.06.2012, wird wie folgt geändert:<br />
1. In § 1 Nutzungsverhältnis erhält Abs. 1 folgende neue Fassung:<br />
Die Stadt <strong>Herrenberg</strong> betreibt <strong>im</strong> Sinne des Gesetzes über die Betreuung und Förderung<br />
von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege<br />
(Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) die städtischen Kindertageseinrichtungen<br />
als öffentliche Einrichtungen.<br />
Kindertageseinrichtungen <strong>im</strong> Sinne dieser Satzung sind:<br />
1. Kindertageseinrichtungen mit Regelzeiten: Einrichtungen mit einer Betreuungszeit<br />
von insgesamt 30. Std./Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder <strong>im</strong> Alter<br />
von 3 bis 6 Jahren<br />
2. Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten: Einrichtungen mit<br />
einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 35 Std./Woche für<br />
Kinder <strong>im</strong> Alter von 0 bis 6 Jahren, auch in altersgemischten Gruppen.<br />
3. Kindertageseinrichtungen mit Ganztagesbetreuung: Einrichtungen mit einer zusammenhängenden<br />
Betreuungszeit von über 35 bis 70 Std./Woche für Kinder<br />
<strong>im</strong> Alter von 0 bis 10 Jahren, auch in altersgemischten Gruppen, soweit es sich<br />
nicht um schulische Einrichtungen handelt.<br />
4. Kinderkrippen: Einrichtungen für Kleinkindbetreuung mit einer Betreuungszeit<br />
von 35 bis 70 Std./Woche für Kinder von 0 bis 3 Jahren.<br />
Gebühren für die VÖ-Zeiten (soweit angeboten) und die Ganztagesbetreuung in<br />
der Kindertagesstätte Alzental<br />
Ab 1. September <strong>2013</strong> fallen die Gebühren in folgender Höhe an:<br />
Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt<br />
2. In § 2 – Benutzungsgebühren – erhält der Absatz 2 folgende Fassung:<br />
Die Gebühren werden für alle <strong>Herrenberg</strong>er Kinder einkommensunabhängig und<br />
nach einem Baukastensystem erhoben.<br />
Berücksichtigungsfähig <strong>im</strong> Sinne dieser Regelung sind Kinder, die <strong>im</strong> gleichen Haushalt<br />
leben und kindergeldberechtigt sind. Eine Ermäßigung der Gebühr ist be<strong>im</strong> Amt<br />
für Familie, Bildung und Soziales der Stadt <strong>Herrenberg</strong> zu beantragen. Die Familienermäßigung<br />
gilt ab Antragstellung bzw. bei Geburten ab dem Folgemonat.<br />
Gebühren für verlängerte Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung (außer in<br />
der Kindertagesstätte Alzental)<br />
Ab 1. September <strong>2013</strong> fallen die Gebühren in folgender Höhe an:<br />
Für Kleinkinder unter 3 Jahren<br />
Ab 1. September 2014 fallen die Gebühren in folgender Höhe an:<br />
Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt<br />
Ab 1. September 2014 fallen folgende Gebühren an: