01.03.2014 Aufrufe

24 - Herrenberg

24 - Herrenberg

24 - Herrenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AKTUELLES<br />

2 AKTUELLES<br />

Donnerstag, 13. Juni 2013<br />

Amtsblatt <strong>Herrenberg</strong> / Ausgabe <strong>24</strong><br />

Kurz-Vergleich der Wahlverfahren<br />

... mit unechter Teilortswahl ... ohne unechte Teilortswahl<br />

Anzahl Stadtteilvertreter<br />

im Gemeinderat<br />

Stimmenzahl<br />

Ausgleichssitze<br />

Jeder Stadtteil hat eine garantierte Anzahl von Vertretern im<br />

Gemeinderat.<br />

Die Sitzgarantie führt dazu, dass Bewerbern aus den Stadtteilen<br />

häufig eine geringere Anzahl an Stimmen zum Einzug in den Gemeinderat<br />

genügt, als einem Bewerber in der Kernstadt.<br />

Bei unechter Teilortswahl kommt es häufig zu Ausgleichssitzen.<br />

Das liegt daran, dass eine Partei/Wähler vereinigung durch die<br />

gewonnenen Sitze in den Teilorten mehr Sitze erhalten hat, als<br />

ihr durch das Verhältnis der Gesamtstimmenzahl (bezogen auf<br />

die Stadt als Ganze) zustehen würde. Die betreffende Partei/<br />

Wählervereinigung behält diese Teilortssitze, die anderen Parteien/Wählervereinigungen<br />

erhalten entsprechend Ausgleichssitze,<br />

so dass Sitzzahl und Verhältnis der Stimmen wieder zusammenpassen.<br />

Der Gemeinderat wird damit vergrößert.<br />

Bei der letzten Kommunalwahl gab es 5 Ausgleichsmandate,<br />

so dass der Gemeinderat derzeit statt 32 Mitgliedern 37 hat.<br />

Es gibt keine Sitzgarantie mehr, Kandidaten aus den Stadtteilen<br />

müssen sich dem Wettbewerb um die höchste Stimmenzahl<br />

stellen. Im Ergebnis können mehr oder auch weniger Vertreter<br />

der Stadtteile ein Mandat erringen. Die Sitzverteilung hat nichts<br />

mehr mit dem Wohn ort der Bewerber zu tun.<br />

Jede Stimme zählt gleich.<br />

Die Anzahl der Sitze entspricht der Festlegung in der Hauptsatzung,<br />

nämlich 32.<br />

Der Wegfall der Ausgleichssitze würde eine Ausgabenreduzierung<br />

in der Größenordnung von rund 15.000 – 20.000 Euro<br />

bedeuten<br />

Stimmzettel<br />

Ortschaftsverfassung<br />

Da in kleineren Stadtteilen mehr Bewerber aufgestellt werden<br />

dürfen, finden sich bei voller Ausschöpfung der Bewerberzahl<br />

durch die Parteien/ Wählervereinigungen mehr Kandidaten auf<br />

dem Stimmzettel, als tatsächlich zu wählen sind. Bei voller Ausschöpfung<br />

der Bewerberzahl können bis zu 38 Kandidaten auf<br />

dem Stimmzettel stehen.<br />

Die Ortschaftsverfassung (Ortschaftsrat + Ortsvorsteher +<br />

Bezirksamt) ist nicht betroffen.<br />

Auf den Stimmzetteln können für die Gesamtstadt max. 32 Kandidaten<br />

stehen.<br />

Die Ortschaftsverfassung (Ortschaftsrat + Ortsvorsteher + Bezirksamt)<br />

ist nicht betroffen. In der Hauptsatzung werden für die<br />

Ortschaftsräte verbesserte Mitwirkungsrechte eingeräumt.<br />

Fortsetzung von Seite 1<br />

die erforderliche Mehrheit weder für<br />

die Abschaffung noch für die Beibehaltung<br />

der unechten Teilortswahl erreicht<br />

wird, hat der Gemeinderat über<br />

die Angelegenheit zu entscheiden.<br />

Verbesserte Mitwirkung<br />

Im Falle der Abschaffung der unechten<br />

Teilortswahl soll den Ortschaftsräten<br />

eine verbesserte Mitwirkungsmöglichkeit<br />

eingeräumt werden. Die Frage der<br />

Ortschaftsverfassung steht nicht zur Debatte.<br />

In allen Stadtteilen gibt es, unabhängig<br />

vom Ausgang des Bürgerentscheides,<br />

weiterhin jeweils den Ortschaftrat,<br />

den Ortsvorsteher sowie das Bezirksamt.<br />

Dadurch ist die Wahrung der örtlichen<br />

Belange weiterhin sichergestellt. Die Verzahnung<br />

mit dem Gemeinderat erfolgt<br />

durch den Ortsvorsteher. Er ist kraft Gesetzes<br />

berechtigt, an den Gemeinderatssitzungen<br />

mit beratender Stimme teilzunehmen.<br />

Bei einem erfolgreichen<br />

Bürgerentscheid im Sinne der Abschaffung<br />

der unechten Teilortswahl hat sich<br />

der Gemeinderat im Vorfeld bereits für<br />

eine verbesserte Mit wir kung der Ortschaftsräte<br />

ausgesprochen. Durch Änderung<br />

der Hauptsatzung sollen bei Angelegenheiten,<br />

die die Ortschaft betreffen,<br />

jeweils ein Vertreter des Ortschaftsrates<br />

bei den Sitzungen des Gemeinderates<br />

und seiner Ausschüsse im Rahmen der<br />

Anhörung zugezogen werden. Zusätzlich<br />

soll ein Vermittlungsbeirat – bestehend<br />

aus Oberbürgermeister, Ortsvorsteher<br />

und jeweils drei Mitgliedern des Gemeinderates<br />

und des Ortschaftsrates – installiert<br />

werden.<br />

Drittes Bürgergespräch Kernstadt<br />

Mittwoch, 26. Juni, 19.00 Uhr, Foyer der Stadthalle<br />

Nach den erfolgreichen Gesprächsrunden<br />

in den vergangenen beiden<br />

Jahren laden Gemeinderat und<br />

Oberbürgermeister zum nächsten<br />

Bürgergespräch Kernstadt ein. Der<br />

Termin ist am Mittwoch, 26. Juni,<br />

19.00 Uhr, Foyer der Stadthalle in<br />

der Seestraße.<br />

In den Stadtteilen bietet der Ortschaftsrat<br />

einmal jährlich ein Bürgergespräch<br />

an. Das Bürgergespräch<br />

Kernstadt am 26. Juni macht den<br />

Bürgerinnen und Bürgern in der Kernstadt<br />

dasselbe Gesprächsangebot. +<br />

OB Thomas Sprißler und die Gemeinderatsmitglieder<br />

möchten an diesem<br />

Abend mit den Bewohnern der Kernstadt<br />

ins Gespräch kommen, mit ihnen<br />

diskutieren und ihre Wünsche, Anregungen<br />

und Ideen erfahren.<br />

„Nutzen Sie diese Gelegenheit zum<br />

lockeren Austausch“, laden Gemeinderat<br />

und Oberbürgermeister gemeinsam<br />

ein.<br />

Impressum - Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Herrenberg</strong><br />

Herausgeber: Stadt <strong>Herrenberg</strong>,<br />

Oberbürgermeister Thomas Sprißler<br />

(verantwortlich)<br />

Redaktion Amtsblatt<br />

Marktplatz 5, 71083 <strong>Herrenberg</strong><br />

Redaktion (Hauptamt):<br />

Elfriede Reiner, Telefon 07032 9<strong>24</strong>-376<br />

Anne Reichel, Telefon 07032 9<strong>24</strong>-329<br />

Herbert Walter, Telefon 07032 9<strong>24</strong>-225<br />

Telefax 07032 9<strong>24</strong>-333<br />

Email: amtsblatt@herrenberg.de<br />

Amtsblatt online<br />

www.herrenberg.de/aktuelles/amtsblatt.<br />

Druck und Verlag:<br />

KREISZEITUNG Böblinger Bote<br />

Wilhelm Schlecht GmbH & Co. KG<br />

Bahnhofstraße 27, 71034 Böblingen<br />

Service für die Amtsblattverteilung<br />

Telefon 07031 620050/-51<br />

E-Mail: leserservice@bb-live.de<br />

Verantwortlich für Anzeigenteil:<br />

Andreas Faller, Anzeigenleiter<br />

Bahnhofstraße 27, 71034 Böblingen<br />

Telefon 07031 6200-20,<br />

Fax 07031 6200-78<br />

E-Mail: krzanzeigen@bb-live.de<br />

Spatenstich für Kindertagesstätte<br />

Mit dem Abschluss der Abbrucharbeiten des alten Gebäudes wurde Platz für den<br />

Neubau der Kindertagesstätte in der Keltenstraße in Kuppingen geschaffen.<br />

Dieser ist ein weiterer wichtiger Baustein für den Ausbau der Kleinkind- und<br />

Ganztagesbetreuung in <strong>Herrenberg</strong>. Zum offiziellen Spatenstich am heutigen<br />

Donnerstag, 13. Juni, um 16.00 Uhr ist die Bevölkerung herzlich einladen. Treffpunkt<br />

ist das Baugrundstück in der Kuppinger Keltenstraße.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!