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Nacheichung von Messgeräten - Herrenberg

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entstehen können, da bei der Eichung in einer Nacheichstelle vom Eichamt ermäßigte Gebühren<br />

erhoben werden.<br />

Ortsfeste Messgeräte werden am Aufstellungsort geeicht. Falls im Einzelfall eine solche<br />

Überprüfung nicht durchgeführt wird (z. B. weil das Messgerät, bzw. dessen Standort noch nicht<br />

registriert ist), wird um Terminvereinbarung mit dem Eichamt Fellbach gebeten.<br />

Nach dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23.03.1992 (zuletzt geändert am 07.03.2011, BGBl. I S. 338) besteht u. a. Eichpflicht für<br />

Messgeräte<br />

- im geschäftlichen Verkehr,<br />

- im amtlichen Verkehr und im Verkehrswesen,<br />

- im Bereich des Gesundheitsschutzes; dabei sind insbesondere auch Personenwaagen und<br />

Säuglingswaagen in Arztpraxen eichpflichtig und können in der örtlichen Nacheichstelle geeicht<br />

werden. Eine Vorladung dazu ergeht nicht;<br />

- im Bereich des Umweltschutzes.<br />

Das auf geeichten <strong>Messgeräten</strong> aufgebrachte Jahreszeichen gibt das Jahr an, in dem das Messgerät<br />

nachgeeicht werden muss.<br />

Die Verwendung oder Bereithaltung ungeeichter eichpflichtiger Messeräte ist eine<br />

Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Jeder Messgeräteinhaber ist<br />

verpflichtet, selbst für die Eichung seiner Messgeräte zu sorgen. Die Verwendung <strong>von</strong> nicht<br />

fristgerecht nachgeprüften <strong>Messgeräten</strong> im medizinischen Bereich ist ebenfalls ordnungswidrig.<br />

Blutdruckmessgeräte unterliegen nicht mehr dem Eichgesetz, sondern dem Medizinproduktegesetz.<br />

Sie können <strong>von</strong> privaten Stellen kontrolliert werden und dürfen <strong>von</strong> den Mitarbeitern des Eichamts<br />

nicht mehr überprüft werden.<br />

Auskünfte über die entsprechenden Gesetze und Verordnungen erteilt das Eichamt Fellbach<br />

(Stuttgarter Str. 86, 70736 Fellbach, Tel. 0711/ 957961-0) oder der Beamte, der die <strong>Nacheichung</strong><br />

durchführt.<br />

Hinweis an die Redaktionen<br />

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen:<br />

Dieter Bäuerle<br />

Ordnungs-und Standesamt<br />

Telefon 07032 924-213<br />

E-Mail d.baeuerle@herrenberg.de

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