Nacheichung von Messgeräten - Herrenberg
Nacheichung von Messgeräten - Herrenberg
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Pressemitteilung der Stadt <strong>Herrenberg</strong> / 08. November 2013<br />
Bekanntmachung der örtlichen <strong>Nacheichung</strong> <strong>von</strong> <strong>Messgeräten</strong> in <strong>Herrenberg</strong> und den<br />
Stadtteilen<br />
In diesem Jahr wird in <strong>Herrenberg</strong> (einschließlich den Stadtteilen) wieder routinemäßig eine<br />
<strong>Nacheichung</strong> der Messgeräte durch das für uns zuständige Eichamt Fellbach durchgeführt. Dazu<br />
werden auch wieder örtliche Nacheichstellen eingerichtet. Aufgrund der auch beim Eichamt<br />
bestehenden Zwänge zur Kosteneinsparung ist es aber auch in diesem Jahr nicht mehr möglich, in<br />
allen Stadtteilen Eichtermine anzubieten. Durch das freundliche Entgegenkommen des Eichamts<br />
können aber in diesem Jahr wenigstens drei örtliche Nacheichstellen in unserem Stadtgebiet<br />
angeboten werden, so dass die Fahrtstrecken für die betroffenen Bürger wenigstens einigermaßen<br />
kurz gehalten werden können.<br />
Um eine möglichst gleichmäßige Auslastung (und Belastung) zu gewährleisten wird auch diesmal<br />
wieder die <strong>Nacheichung</strong><br />
- für Gültstein, Kayh und Mönchberg in der Grafenberghalle in Kayh,<br />
- für Kuppingen und Oberjesingen in der Gemeindehalle Kuppingen und<br />
- für <strong>Herrenberg</strong>, Affstätt und Haslach im Foyer der Stadthalle in <strong>Herrenberg</strong><br />
durchgeführt.<br />
Wir bitten dies zu beachten.<br />
Die örtlichen Nacheichstellen für die Eichung nicht ortsfester Messgeräte wie Gewichte, Dezimaloder<br />
Tafelwaagen, transportable elektronische Marktwaagen, Personen- und Säuglingswaagen sind<br />
für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet:<br />
• am 18., 19. und 20.11.2013, jeweils <strong>von</strong> 08:15 bis 14:30 Uhr in Kayh, im Foyer der<br />
Grafenberghalle – für Gültstein, Kayh und Mönchberg,<br />
• am 22.11.2013 <strong>von</strong> 08:15 bis 14:30 Uhr in Kuppingen in der Gemeindehalle (Foyer) – für<br />
Kuppingen und Oberjesingen,<br />
• am 25.11.2013 <strong>von</strong> 08:15 bis 14:30 Uhr in <strong>Herrenberg</strong> in der Stadthalle (Foyer) – für Affstätt,<br />
Haslach und <strong>Herrenberg</strong>.<br />
Die Messgeräte müssen gereinigt und ordnungsgemäß hergerichtet zur Eichung mitgebracht bzw.<br />
vorgelegt werden.<br />
Messgerätebesitzer, die dem Eichamt aus den Vorjahren bekannt sind, werden schriftlich<br />
benachrichtigt. In diesen Fällen gelten die dort genannten Uhrzeiten, auch wenn sie <strong>von</strong> den oben<br />
genannten Öffnungszeiten abweichen sollten. Eine nicht erfolgte Vorladung durch das Eichamt<br />
entbindet jedoch nicht <strong>von</strong> der Verpflichtung zum Nacheichen des Geräts, falls dieses der Eichpflicht<br />
unterliegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer späteren Eichung höhere Kosten
entstehen können, da bei der Eichung in einer Nacheichstelle vom Eichamt ermäßigte Gebühren<br />
erhoben werden.<br />
Ortsfeste Messgeräte werden am Aufstellungsort geeicht. Falls im Einzelfall eine solche<br />
Überprüfung nicht durchgeführt wird (z. B. weil das Messgerät, bzw. dessen Standort noch nicht<br />
registriert ist), wird um Terminvereinbarung mit dem Eichamt Fellbach gebeten.<br />
Nach dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23.03.1992 (zuletzt geändert am 07.03.2011, BGBl. I S. 338) besteht u. a. Eichpflicht für<br />
Messgeräte<br />
- im geschäftlichen Verkehr,<br />
- im amtlichen Verkehr und im Verkehrswesen,<br />
- im Bereich des Gesundheitsschutzes; dabei sind insbesondere auch Personenwaagen und<br />
Säuglingswaagen in Arztpraxen eichpflichtig und können in der örtlichen Nacheichstelle geeicht<br />
werden. Eine Vorladung dazu ergeht nicht;<br />
- im Bereich des Umweltschutzes.<br />
Das auf geeichten <strong>Messgeräten</strong> aufgebrachte Jahreszeichen gibt das Jahr an, in dem das Messgerät<br />
nachgeeicht werden muss.<br />
Die Verwendung oder Bereithaltung ungeeichter eichpflichtiger Messeräte ist eine<br />
Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Jeder Messgeräteinhaber ist<br />
verpflichtet, selbst für die Eichung seiner Messgeräte zu sorgen. Die Verwendung <strong>von</strong> nicht<br />
fristgerecht nachgeprüften <strong>Messgeräten</strong> im medizinischen Bereich ist ebenfalls ordnungswidrig.<br />
Blutdruckmessgeräte unterliegen nicht mehr dem Eichgesetz, sondern dem Medizinproduktegesetz.<br />
Sie können <strong>von</strong> privaten Stellen kontrolliert werden und dürfen <strong>von</strong> den Mitarbeitern des Eichamts<br />
nicht mehr überprüft werden.<br />
Auskünfte über die entsprechenden Gesetze und Verordnungen erteilt das Eichamt Fellbach<br />
(Stuttgarter Str. 86, 70736 Fellbach, Tel. 0711/ 957961-0) oder der Beamte, der die <strong>Nacheichung</strong><br />
durchführt.<br />
Hinweis an die Redaktionen<br />
Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen:<br />
Dieter Bäuerle<br />
Ordnungs-und Standesamt<br />
Telefon 07032 924-213<br />
E-Mail d.baeuerle@herrenberg.de