2. 20131119_konzept_paedagogisch_raeuberbande.pdf - Hemer
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Pädagogische Konzeption<br />
der städtischen Kindertageseinrichtung<br />
Birkenweg 77<br />
58675 <strong>Hemer</strong><br />
02372/13706<br />
<strong>raeuberbande</strong>@hemer.de<br />
Stand:<br />
Kindergartenjahr 2013/2014
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1. Vorwort 5<br />
<strong>2.</strong> Organisation und Struktur<br />
<strong>2.</strong>1. Standort 5<br />
<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Öffnungs- und Schließzeiten 6<br />
<strong>2.</strong>3. Personelle Ausstattung 6<br />
<strong>2.</strong>4. Dienstzeiten 6<br />
<strong>2.</strong>5. Gruppenstruktur 6<br />
<strong>2.</strong>6. Räumliche Bedingungen 6<br />
3. Das Mitarbeiterteam<br />
3.1. Aufgaben und Zuständigkeiten 7<br />
3.<strong>2.</strong> Fort- und Weiterbildungen 7<br />
3.3. Arbeitskreise 7<br />
3.4. Mitwirkung in Gremien 8<br />
4. Erziehungs- und Bildungsauftrag<br />
4.1. Pädagogische Zielsetzungen 8<br />
4.<strong>2.</strong> Pädagogischer Ansatz 8<br />
4.3. Entwicklungs- und Förderbedürfnisse der Kinder 8<br />
4.4. Pädagogische Schwerpunke 9<br />
4.5. Grundsätze der Bildungsförderung 9<br />
4.6. Bildungsbereiche 9<br />
4.7. Bildungsdokumentationen 9<br />
2
4.8. Tagesablauf 10<br />
4.9. Verpflegung 11<br />
5. Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter<br />
Kinder<br />
5.1. Personal 11<br />
5.<strong>2.</strong> Individuelle Förderprogramme 11<br />
5.3. Zusammenarbeit mit Institutionen 12<br />
6. Sprachförderung<br />
6.1. Kon-Lab 12<br />
6.<strong>2.</strong> Bielefelder Screening (BISC) 12<br />
6.3. Förder<strong>konzept</strong> Hören – Lauschen – Lernen (HLL) 12<br />
7. Zusammenarbeit mit der Grundschule<br />
7.1. Ziel der Kooperationsvereinbarung 13<br />
7.<strong>2.</strong> Kooperationspartner 13<br />
7.3. Kooperationskalender 13<br />
7.4. Gemeinsame Veranstaltungen 13<br />
8. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 13<br />
9. Zusammenarbeit mit den Eltern und Mitwirkung<br />
9.1. Zielsetzung der Zusammenarbeit 14<br />
9.<strong>2.</strong> Bedeutung für die pädagogische Arbeit für die Einrichtung 14<br />
9.3. Formen der Zusammenarbeit 14<br />
9.4. Einbeziehung von Eltern in den Kindergartenalltag 15<br />
3
10. Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII 15<br />
11. Familienzentrumsarbeit<br />
11.1. Verbundpartner 15<br />
11.<strong>2.</strong> Kooperationspartner 15<br />
11.3 Ziele 16<br />
11.4 Angebote 16<br />
1<strong>2.</strong> U3 Betreuung<br />
1<strong>2.</strong>1. Grundsätzliche Überlegungen zum Entwicklungsstand 16<br />
der U3-Kinder<br />
1<strong>2.</strong>2 Personal 17<br />
1<strong>2.</strong>3 Raum<strong>konzept</strong> 17<br />
1<strong>2.</strong>4 Eingewöhnungsphase 17<br />
1<strong>2.</strong>5 Tagesstruktur 18<br />
1<strong>2.</strong>6 Ruhephase 19<br />
13. Beschwerdemanagement<br />
13.1. Beteiligung von Kindern 19<br />
1<strong>2.</strong>2 Beteiligung von Eltern als Interessenvertreter des Kindes 19<br />
14. Qualitätsstandards 19<br />
15. Ausblick 20<br />
16. Schlussbemerkungen 21<br />
17. Literaturangaben 22<br />
4
Was ein Kind lernt<br />
Ein Kind, das wir ermutigen, lernt Selbstvertrauen.<br />
Ein Kind, dem wir mit Toleranz begegnen, lernt Offenheit.<br />
Ein Kind, das Aufrichtigkeit erlebt, lernt Achtung.<br />
Ein Kind, dem wir Zuneigung schenken, lernt Freundschaft.<br />
Ein Kind, dem wir Geborgenheit geben, lernt Vertrauen.<br />
Ein Kind das geliebt und umarmt wird, lernt, zu lieben und zu umarmen<br />
und die Liebe dieser Welt zu empfangen.<br />
(unbekannter Verfasser)<br />
1. Vorwort<br />
Die Kindertageseinrichtung wurde am 1. November 1976 unter der Trägerschaft des<br />
Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein <strong>Hemer</strong>, als dreigruppiger Kindergarten für 75 Kinder<br />
eröffnet, im Oktober 1991 erfolgte der Aus- und Umbau zu einer Kindertagesstätte für 110<br />
Kinder mit einer bei Bedarf ganztägigen Betreuung. Nach der Schließung der Gruppe für die<br />
Hortkinder im Jahr 2004 reduzierte sich die Anzahl der Gruppen.<br />
Am 30. April 2005 endete die Trägerschaft des DRK; die Einrichtung ging in die Trägerstadt<br />
der Stadt <strong>Hemer</strong> über.<br />
Im Sommer 2011 erfolgte die Zertifizierung zum Familienzentrum „Stübecken/Geitbecke“; ein<br />
weiterer Anbau wird im August 2013 für eine Gruppe mit Kindern im Alter von 0 bis 3<br />
Jahren in Betrieb gehen.<br />
<strong>2.</strong> Organisation und Struktur<br />
<strong>2.</strong>1. Standort<br />
Das Wohngebiet Stübecken ist in der Nähe eines Waldes gelegen. Hier befinden sich kleine<br />
Wohnstraßen mit überwiegend Ein- bis Zweifamilienhäusern sowie 4 Hochhäusern, die in den<br />
letzten Jahren zum größten Teil in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. In<br />
unmittelbarer Nähe, um die städt. Kindertageseinrichtung herum, ist nach dem Abzug der<br />
englischen Streitkräfte eine Siedlung mit - für junge Familien günstigen - Reihenhäusern<br />
entstanden.<br />
Landhausen, ein ursprüngliches Bauerndorf umgeben von Feldern und Wiesen, gehört<br />
ebenfalls zum Einzugsgebiet.<br />
Der gesamte Ortsteil ist ein attraktives Wohngebiet für Familien mit Kindern, überall hier gibt<br />
es noch vielfältige Möglichkeiten für Kinder, sich in der freien Natur zu bewegen, sei es im<br />
geschützten Garten des Elternhauses oder in angrenzenden Wäldern und Feldern.<br />
Einkaufsmöglichkeiten gibt es hier nicht. Die Arbeitsmöglichkeiten in der unmittelbareren<br />
Umgebung sind rar, Familien, die hier wohnen, müssen zwangsläufig sehr mobil sein.<br />
Die einzige Busverbindung fährt halbstündlich, für die meisten Familien ist die Einrichtung zu<br />
Fuß zu erreichen.<br />
5
<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Öffnungs- und Schließzeiten<br />
Buchungszeit 25 Stunden<br />
Buchungszeit 35 Stunden<br />
oder<br />
Buchungszeit 45 Stunden<br />
7.30 - 1<strong>2.</strong>30 Uhr<br />
7.00 - 14.00 Uhr<br />
7.30 - 1<strong>2.</strong>30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr<br />
7.00 - 16.30 Uhr<br />
Die Einrichtung ist drei Wochen in den Sommerferien, zwischen Weihnachten und Neujahr<br />
sowie an den Brückentagen geschlossen.<br />
Zusätzlich schließt die Einrichtung einmal im Jahr für einen gemeinsamen Konzeptionstag der<br />
Mitarbeiter sowie für einen Betriebsausflug.<br />
<strong>2.</strong>3. Personelle Ausstattung<br />
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen wird im KiBiz (Gesetz zur<br />
frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungs-Gesetz) geregelt und von<br />
pädagogisch fachlich ausgebildeten Kräften geleistet. Der Personalbedarf der Einrichtung<br />
bemisst sich nach der Anzahl, dem Alter und den Buchungszeiten der Kinder und wird für<br />
jedes Kindergartenjahr neu ermittelt.<br />
Weiterhin ist in der Einrichtung eine Heilpädagogin in Vollzeit sowie eine teilzeitbeschäftigte<br />
Hauswirtschaftskraft angestellt.<br />
<strong>2.</strong>4. Dienstzeiten<br />
Die Dienstzeiten der pädagogischen Fachkräfte richten sich nach dem Früh- und Spätdienst<br />
in der Einrichtung. Die Kernarbeitszeiten sind festgelegt, lassen sich aber trotzdem noch<br />
flexibel gestalten. Dazu kommen Dienstbesprechungen, Elterngespräche oder Gespräche mit<br />
verschiedenen Institutionen, die verbleibende Dienstzeit dient der Vor-und Nachbereitung<br />
der pädagogischen Arbeit, der Planung und den Dokumentationen; dazu kommen<br />
Hausbesuche, Feste und Feiern sowie Praktikantenanleitung.<br />
<strong>2.</strong>5. Gruppenstruktur<br />
Die Einrichtung verfügt über folgende Gruppenstrukturen nach den gesetzlichen Vorgaben<br />
(KiBiz - Kinderbildungsgesetz):<br />
Gruppenform KiBiz I (2 Jahre bis zur Einschulung) Marienkäfergruppe<br />
Gruppenform KiBiz I (2 Jahre bis zur Einschulung) Löwengruppe<br />
Gruppenform KiBiz III (3 Jahre bis zur Einschulung) Drachengruppe<br />
Gruppenform KiBiz III (3 Jahre bis zur Einschulung) Bärengruppe (Integrativgruppe)<br />
Gruppenform KiBiz II ( 0 bis 3 Jahre)<br />
Tigerentengruppe<br />
<strong>2.</strong>6. Räumliche Bedingungen<br />
Jede der Gruppen verfügt über einen Gruppenraum plus Nebenraum und einem<br />
Sanitärbereich sowie eine Abstellkammer.<br />
Zusätzlich hat die Einrichtung zwei Schlafräume und einen Essraum, der auch für<br />
Veranstaltungen genutzt wird und den pädagogischen Fachkräften für die Arbeit in kleinen<br />
Gruppen zur Verfügung steht.<br />
Ein Werkraum und eine Turnhalle stehen allen gruppenübergreifend zur Verfügung. Ein<br />
zusätzlicher Gruppenraum im Untergeschoss wird für verschiedene Gruppenangebote (z. B.<br />
Babymassage, Krabbelgruppen und Musikschule und der Arbeit im Familienzentrum) sowie<br />
6
für die Arbeit in Kleingruppen genutzt. Das „Bällchenbad“ und die großzügige Eingangshalle<br />
wird ebenfalls von allen für unterschiedliche Aktionen genutzt.<br />
Auf dem Außengelände von 4.000 qm befinden sich zahlreiche Spielgeräte und viele<br />
Möglichkeiten zum Toben, Klettern, Spielen und Matschen.<br />
3. Das Mitarbeiterteam<br />
3.1. Aufgaben und Zuständigkeiten<br />
Die pädagogische Fachkraft ist aktive Begleitung und Bezugsperson des Kindes.<br />
Das heißt, beobachten und entsprechende Impulse setzen, aber auch Kinder gewähren und<br />
loslassen können. Dies sind notwendige Grundbedingungen für Wachstum und individuelle<br />
Entwicklung des Kindes. Sie ist Fachkraft und Moderator ihres Bereiches und bringt sich mit<br />
ihren individuellen Fähigkeiten, Stärken und Interessen ein.<br />
Zusätzlich zu den Betreuungs- und Bildungsaufgaben sind die Fachkräfte mit verschiedenen<br />
Aufgaben betreut, für die sie sich qualifiziert haben:<br />
- Sprachförderung Kon-Lab<br />
- Testverfahren Bielefelder Screening und anschl. Förderung HLL<br />
- Heilpädagogische Förderung (auch Psychomotorik)<br />
- Förderung der U3 Kinder<br />
- Übergang zwischen Kindertageseinrichtung und Schule<br />
- Praktikantenanleitung<br />
- Early English<br />
- Haus der kleinen Forscher<br />
- Breitensportausbildung<br />
Diese Fachkräfte sind auch für die entsprechenden Gespräche mit den Eltern, den<br />
Frühförderstellen, den Logopäden, der Schulen und anderen Institutionen zuständig.<br />
Dienstbesprechungen finden sowohl im gesamten Team, auf der Ebene der<br />
Gruppenleiterinnen und in den einzelnen Gruppen statt.<br />
Außerdem haben alle Fachkräfte auch noch zusätzliche Aufgaben im Familienzentrum, für die<br />
sie sich in Fortbildungen qualifiziert haben.<br />
3.<strong>2.</strong> Fort- und Weiterbildung<br />
Qualifizierte Fortbildungen sind eine Grundvoraussetzung, um die hohen Anforderungen des<br />
pädagogischen Alltages zu bewältigen. Deshalb wird von jeder Fachkraft erwartet, dass sie<br />
sich weiterbildet.<br />
3.3. Arbeitskreise<br />
Die aktive Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen ist eine verpflichtende Aufgabe aller<br />
Fachkräfte:<br />
Dies sind örtliche Arbeitskreise wie<br />
- Netzwerk der Familienzentren in <strong>Hemer</strong><br />
- Arbeitskreis der Leiterinnen in <strong>Hemer</strong><br />
- Übergang Schule – Kindertageseinrichtung<br />
- Arbeitskreis integrative Förderung<br />
- Arbeitskreis Anleitung Berufs- und Fachschulpraktikanten<br />
7
sowie auch überörtliche Gremien wie<br />
- Sprachförderung<br />
- Integration<br />
3.4. Mitwirkung in Gremien<br />
Wenn in verschiedenen Gremien, wie z.B. im sozialpädagogischen Beirat an den Fachschulen<br />
in Iserlohn und Menden oder in Arbeitskreisen des regionalen Bildungsbüros des Märkischen<br />
Kreises eine begleitende Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte erforderlich ist,<br />
werden nach Rücksprache mit dem Träger diese je nach Neigung, Qualifikation oder<br />
Kompetenzen entsprechend entsandt.<br />
4. Erziehungs- und Bildungsauftrag<br />
4.1. Pädagogische Zielsetzungen<br />
Die Kindertageseinrichtungen haben nach dem KiBiz für Kinder in NRW einen eigenständigen<br />
Bildungsauftrag.<br />
„Hilf mir, es selbst zu tun“ (Maria Montessori)<br />
Ziel unserer ganzheitlichen pädagogischen Arbeit ist es, die Entwicklung der Kinder zu einer<br />
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, ihre<br />
Erfahrungsbereiche zu erweitern und den kindlichen Bedürfnissen anzupassen. Eine wichtige<br />
Aufgabe besteht darin, das Selbstvertrauen der Kinder zu stärken und sie zur<br />
Entscheidungsfreudigkeit und Selbstbestimmtheit zu ermutigen. Wir ermöglichen dem Kind<br />
im Zusammenleben mit anderen, vielfältige soziale Kontakte zu knüpfen, mit Regeln<br />
umzugehen und Konflikte selbst zu bewältigen.<br />
4.<strong>2.</strong> Pädagogischer Ansatz<br />
In Angeboten und Projekten lernen die Kinder durch Anleitung und nehmen neue Wege und<br />
Anregungen wahr.<br />
Gleichzeitig vertiefen sie schon vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten.<br />
Hierbei gilt, dass der Weg das Ziel ist und nicht unbedingt das am Ende stehende Ergebnis.<br />
Das Umfeld ist für die notwendigen Bedingungen verantwortlich.<br />
Angebote und Projekte finden täglich und in der Regel in Kleingruppen statt.<br />
Sie sind sowohl für Kinder als auch für pädagogische Fachkräfte verbindlich.<br />
Sie sind den Bedürfnissen der Kinder angepasst und werden spontan, situationsbezogen<br />
oder nach jahreszeitlichen Rhythmen angeboten.<br />
Die Beobachtungen der pädagogischen Fachkräfte sind Grundlage für Angebote und<br />
Projekte.<br />
4.3. Entwicklungs- und Förderbedürfnisse der Kinder<br />
Wir holen das Kind da ab, wo es in seiner Entwicklung steht. Wir geben ihm den<br />
notwendigen Raum mit viel Zeit, sich selbst entwickeln zu können. Darüber hinaus fördern<br />
wir das Kind ganz individuell. Wir beobachten und dokumentieren, um die weitere<br />
Entwicklung des Kindes aktiv zu unterstützten und zu begleiten.<br />
8
4.4. Pädagogische Schwerpunkte<br />
Schwerpunkte unserer Arbeit sind der Auf- und Ausbau von Fähigkeiten, die sich in<br />
folgenden Verhaltensmerkmalen zeigen:<br />
- Neugierde an Entwicklungsmöglichkeiten ausdrücken<br />
- Freude dabei spüren, Wissen erwerben zu wollen<br />
- mit unvorhersehbaren Situationen fertig zu werden<br />
- ein interkulturelles und generationsübergreifendes Weltverständnis entwickeln<br />
- ein eigenes, reflexives Urteilsvermögen besitzen<br />
- Selbstverantwortung und Mitverantwortung übernehmen<br />
- Toleranz gegenüber Ungerechtigkeiten demonstrieren<br />
- Selbstmotivation und Selbstengagement zeigen<br />
- Empathie und Mitleid empfinden<br />
4.5. Grundsätze der Bildungsförderung<br />
Grundsätze der Bildungsförderung sind im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW vom<br />
01.08.2008 festgelegt. Das KiBiz stärkt und präzisiert den Bildungsauftrag der<br />
Kindertageseinrichtungen und entspricht den Anforderungen an die frühkindliche Bildung und<br />
Erziehung von Kindern. Es stellt die individuelle Förderung der Kinder in den Mittelpunkt.<br />
4.6. Bildungsbereiche<br />
Das KiBiz unterscheidet 10 Bildungsbereiche:<br />
- Bewegung<br />
- Körper, Gesundheit und Ernährung<br />
- Sprachliche Kommunikation<br />
- Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung<br />
- Musisch – ästhetische Bildung<br />
- Religion und Ethik<br />
- Mathematische Bildung<br />
- Naturwissenschaftlich-technische Bildung<br />
- Ökologische Bildung<br />
- Medien<br />
4.7. Bildungsdokumentation<br />
Jedes Kind in der Einrichtung hat eine eigene Bildungsdokumentation, in der alle Verfahren<br />
abgeheftet werden. Bei den Beobachtungsverfahren dokumentieren wir nach dem<br />
Gelsenkirchener Bogen und dem GaBiP-Programm. Unterstützt werden die Beobachtungen<br />
durch Fotos, Lerngeschichten der Kinder, Zeichnungen und von den Kindern gestalteten<br />
Bildern sowie Unterlagen aus dem Portfolio. Dabei steht die Individualität des Kindes sowie<br />
seine Stärken im Mittelpunkt. Die Bildungsdokumentation dient den Fachkräften als<br />
Grundlage für die Bildungsbegleitung und ihr pädagogisches Handeln; für die Kinder bietet<br />
es die Möglichkeit, sich mit ihrer eigenen Entwicklung auseinander zu setzen, Erlebtes zu<br />
reflektieren und sich der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten bewusst zu werden.<br />
9
4.8. Tagesablauf<br />
Uhrzeit<br />
bis 25 h<br />
Buchungen<br />
bis 35 h<br />
Buchungen<br />
bis 45 h<br />
Buchungen<br />
ab 7.00 Uhr ----------------------- Öffnung der Kindertageseinrichtung<br />
ab 7.30 Uhr<br />
Öffnung für alle Kinder, bis 8.00 Uhr sollten alle künftigen<br />
Schulanfänger/innen und bis 8.30 Uhr alle Kinder anwesend sein<br />
8.30 Uhr Sprachförderung (Kon-Lab und HLL)<br />
ab 8.30 Uhr<br />
Freispielphase, Frühstück, Morgenkreise<br />
9.00 Uhr Freispiel , Frühstück, gemeinsame Aktivitäten (offene Phase)<br />
11.00 Uhr<br />
Angebote in den Basisgruppen wie Geburtstage, Turnen, Aktivitäten<br />
im Außengelände, usw.<br />
1<strong>2.</strong>15 Uhr Abholphase kleines Picknick Mittagessen<br />
anschließend ----------- Entspannungs-,<br />
Angebots- und<br />
Freispielphase<br />
ab 13.45 Uhr ----------- Abholphase für<br />
Blockkinder<br />
Freispiel-, Angebotsoder<br />
Ruhephase<br />
14.00 Uhr<br />
15.00 – 15.15 Uhr Evtl. Angebote im Rahmen der Teepause/ Abholzeit<br />
Familienzentrumsarbeit<br />
Anschließend<br />
Freispiel<br />
16.15 – 16.30 Uhr _________ ___________ Abholzeit<br />
10
Feststehende, wiederkehrende Aktionen in der Woche sind:<br />
- Waldtag<br />
- Sinneserfahrung (Blauland) und Turnen (Turnhalle) für die U 3 Kinder<br />
- Maxiclub und Early English für Schulanfänger<br />
- Turngruppe für die mittleren Kinder<br />
- Frühstücksbuffet für alle Kinder am Freitag<br />
4.9. Verpflegung<br />
Bei den Buchungszeiten bis zu 35 Stunden wird die Verpflegung von zu Hause mitgebracht;<br />
die Kinder haben neben dem Frühstück (Montag bis Donnerstag) jeden Tag eine zweite<br />
Kaltverpflegung für die Mittagszeit mit.<br />
Freitags haben wir von 8.30 bis 10.00 Uhr ein Frühstücksbuffet, die Kosten dafür sammeln<br />
wir zweimal jährlich ein.<br />
Kinder mit der Buchungszeit 45 Stunden bekommen mittags eine warme Mahlzeit. Die<br />
Anlieferung erfolgt durch eine Firma, deren Teilkühlprodukte von der Hauswirtschaftskraft im<br />
Konvektomaten aufbereitet werden. Es wird darauf geachtet, dass den Kindern gesunde,<br />
abwechslungsreiche und zugleich leckere Mahlzeiten angeboten werden. Sie erhalten so eine<br />
optimale Ernährung.<br />
Bei den Kindern in der Betreuungsform KiBiz II wird bei der Mittagsmahlzeit in Absprache mit<br />
den Eltern immer individuell geschaut, ob die kindliche Entwicklung schon so weit ist, dass<br />
sie an der warmen Mahlzeit teilnehmen können oder ob die Mahlzeiten noch von zu Hause<br />
mitgebracht und in der Küche aufbereitet werden.<br />
5. Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder<br />
5.1. Personal<br />
Eine Heilpädagogin ist im Stellenplan der Einrichtung fest verankert. Ihr Stundenbudget<br />
richtet sich nach der Anzahl der vom Landesjugendamt bewilligten integrativen Kinder. Sie<br />
übernimmt die Verantwortung für die Planungen und Organisationsabläufe im Rahmen der<br />
integrativen Arbeit in der gesamten Einrichtung.<br />
5.<strong>2.</strong> Individuelle Förderprogramme<br />
„ Es ist normal, verschieden zu sein“.<br />
Jedes Kind ist Gast in unserem Haus. Wir nehmen das Kind wertschätzend an und begleiten<br />
es ein Stück auf seinem Weg.<br />
Die Heilpädagogin entwickelt individuelle Förderprogramme für die integrativen Kinder und<br />
sorgt für deren Umsetzung; sie sorgt für die Erstellung von Entwicklungsberichten,<br />
Bearbeitung von Integrativanträgen des LWL, Bildungsdokumentationen und Durchführung<br />
von Entwicklungsgesprächen. Die Heilpädagogin arbeitet sowohl in Klein- als auch in<br />
Großgruppen, hält den Kontakt zu den Eltern und führt regelmäßige Entwicklungsgespräche.<br />
11
5.3. Zusammenarbeit mit Institutionen<br />
Für die Zusammenarbeit mit Behörden, Kostenträgern, Fachdiensten, Gremien und anderen<br />
Institutionen ist die Heilpädagogin ebenso zuständig wie für die Feststellung des<br />
sonderpädagogischen Förderbedarfs in Zusammenarbeit mit den Grund- und Förderschulen<br />
sowie die Beratung der pädagogischen Fachkräfte in Rahmen der integrativen Arbeit.<br />
6. Sprachförderung<br />
Sprachentwicklung beginnt mit der Geburt, erfolgt kontinuierlich im sozialen Umfeld und ist<br />
niemals abgeschlossen.<br />
Sprachliche Bildung ist grundsätzlich in den Alltag der Kindertageseinrichtung integriert und<br />
greift vielfältige Sprachanlässe auf; Sprache nimmt in allen Bildungsbereichen eine zentrale<br />
Rolle ein. Jedes Handeln ist immer auch sprachliches Handeln, vielfältige Anregungen und<br />
sinnvolle Sprechanlässe in einer vertrauensvollen Umgebung unterstützen die sprachlichen<br />
Fähigkeiten von Kindern.<br />
Förderprogramme können die Sprachentwicklung der Kinder noch unterstützen.<br />
6.1. Kon-Lab<br />
Kon-Lab kommt von "Konstanz-Labor".<br />
An der Universität Konstanz hat der Schweizer Sprachwissenschaftler Dr. Zvi Penner das<br />
Kon-Lab Sprachförder<strong>konzept</strong> auf der Grundlage seiner linguistischen Forschung entwickelt.<br />
Es orientiert sich an den einzelnen Spracherwerbsphasen, die Kinder normalerweise<br />
durchlaufen, und baut entsprechend aufeinander auf. Nach und nach fokussiert jedes Kon-<br />
Lab Spiel gezielt auf eine der sprachlichen Regeln, die sich nicht für alle Kinder durch den<br />
alltäglichen Sprachgebrauch erschließen.<br />
Das Programm wird täglich gezielt für die Sprachförderung der 4 bis 5jährigen Kinder in<br />
dieser Einrichtung angewandt, denen im Rahmen des Sprachstandfeststellungsverfahren<br />
nach § 36 Abs. 2 Schulgesetz Sprachförderbedarf bescheinigt worden ist.<br />
6.<strong>2.</strong> Bielefelder Screening (BISC)<br />
Das Bielefelder Screening ist ein Verfahren zur Früherkennung von Lese- und<br />
Rechtschreibschwierigkeiten, das bei Vorschulkindern zehn beziehungsweise vier Monate vor<br />
der Einschulung einsetzbar ist. Damit unterstützt es die Effektivität primärer, vor Schuleintritt<br />
angelegter Präventionsmaßnahmen zum erfolgreichen Schriftspracherwerb. Aufgrund der<br />
zweimaligen Einsatzmöglichkeit lassen sich mit dem Verfahren auch die Wirkungen von<br />
vorschulischen Präventionsprogrammen überprüfen. Das BISC unterstützt in seiner Anlage<br />
unmittelbar die Förderplanung.<br />
6.3. Förder<strong>konzept</strong> Hören – Lauschen – Lernen (HLL)<br />
Das Würzburger Förder<strong>konzept</strong> -Hören-Lauschen-Lernen - wird mit den Vorschulkindern<br />
regelmäßig durchgeführt, die im Testverfahren des BISC im Risikobereich liegen bzw. die im<br />
Jahr zuvor am Förderprogramm Kon-Lab teilgenommen haben. Das Förderprogramm wird<br />
regelmäßig durchgeführt (10 Minuten täglich); die verschiedenen Spiele werden immer<br />
in der gleichen Reihenfolge durchgeführt. Die Kinder haben das Gefühl, zu spielen; die Spiele<br />
befassen sich mit sechs verschiedenen Bereichen, die inhaltlich aufeinander aufbauen:<br />
Lauschspiele-Reime-Sätze und Wörter-Silben-Anlaute-Phoneme.<br />
12
Durch das Bielefelder Screening identifizierte Kinder haben den Vorteil, dass das Risiko für<br />
Lese-Rechtschreibschwierigkeiten minimiert werden kann.<br />
7. Zusammenarbeit mit der Grundschule<br />
7.1. Ziele der Kooperationsvereinbarung<br />
„Kindertageseinrichtungen arbeiten mit der Grundschule in Wahrnehmung einer<br />
gemeinsamen Verantwortung für die beständige Förderung des Kindes und seinen Übergang<br />
in die Grundschule zusammen.“ (§14 KiBiz).<br />
Ziel der gemeinsamen Bildungsarbeit ist es, den Wechsel von der Kindertageseinrichtung in<br />
die Grundschule zu erleichtern und Ängste vor der neuen Situation zu nehmen.<br />
7.<strong>2.</strong> Kooperationspartner<br />
Kooperationspartner ist für uns die Brabeckschule (Grundschule der Stadt <strong>Hemer</strong>). Jeder<br />
Kindertageseinrichtung ist eine Grundschule zugeordnet, wobei je nach individueller<br />
Einschulung des Kindes auch Kontaktmöglichkeiten zu anderen Grundschulen besteht.<br />
Weitere Kooperationspartner sind die Förderschulen:<br />
Regenbogenschule Förderschwerpunkt Sprache<br />
Wilhelm-Busch – Schule Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung<br />
Pestalozzi Schule<br />
Förderschwerpunkt Lernen<br />
Felsenmeerschule<br />
Förderschwerpunkt körperliche und geistige Entwicklung<br />
Carl Sonnenschein Schule Förderschwerpunkt geistige Entwicklung<br />
7.3. Kooperationskalender<br />
Jedes Bündnis führt einen Kooperationskalender, in dem alle gemeinsamen Termine<br />
aufgeführt sind. Das Grundgerüst für einen Kooperationskalender bilden die Termine, die<br />
innerhalb einer Kommune gleich sind. Der Kalender wird vervollständigt durch individuelle<br />
Termine der beiden Partner Kindertageseinrichtung und Grundschule.<br />
7.4. Gemeinsame Veranstaltungen<br />
Verbindliche gemeinsame Veranstaltungen sind die Infoveranstaltungen für die Eltern der<br />
Vierjährigen und die Sprachstandsfeststellung Delphin 4.<br />
Darüber hinaus finden gemeinsam die Infoveranstaltung für die Eltern der künftigen<br />
Schulanfänger und die Besuche der Schulanfänger in der Grundschule statt. Weitere<br />
gemeinsame Veranstaltungen werden individuell jährlich abgesprochen.<br />
8. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen<br />
Die Zusammenarbeit mit Institutionen vor Ort ist eine ergänzende Unterstützung für die<br />
pädagogischen Fachkräfte und die Eltern. Durch kurze Wege und Präsenz bei<br />
Veranstaltungen - auch im Rahmen der Familienzentrumsarbeit – werden bei den Eltern<br />
Hemmschwellen abgebaut und eine begleitende Unterstützung in vielen Fällen gerne<br />
angenommen. Eine Liste der unterstützenden Kooperationspartner findet sich unter dem<br />
Punkt 1<strong>2.</strong>2 (Kooperationspartner Familienzentrum).<br />
Weiterhin bieten im Bereich der Kinderbildungsarbeit zahlreiche Organisationen und Dienste<br />
ihre Unterstützung:<br />
13
- Arche Noah:<br />
für den Bereich Natur- und Umwelterfahrung<br />
- Polizei und Feuerwehr:<br />
für den Bereich Verkehrserziehung und Umgang mit Gefahren<br />
- Musikschule:<br />
für den Bereich musikalische Früherziehung<br />
- Gesundheitsamt/zahnärztlicher Dienst:<br />
Vorsorge und Prophylaxe<br />
- Sportschule/Turnverein:<br />
Bewegungserziehung<br />
- Stadtbücherei:<br />
Umgang mit Medien<br />
9. Zusammenarbeit mit den Eltern und Mitwirkung<br />
Die Kindertageseinrichtung versteht sich als Ort der Begegnung, mit dem sich Kinder sowie<br />
auch Erwachsene identifizieren sollen. Deshalb ist uns eine gute, vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig. Eine formelle Beteiligung der Eltern findet im<br />
Rahmen der gem. § 9 KiBiz vorgesehenen Gremien (Elternversammlung, Elternbeirat, Rat<br />
der Einrichtung) statt.<br />
9.1. Zielsetzungen der Zusammenarbeit<br />
Familie und Kindertageseinrichtung öffnen sich füreinander, machen ihre<br />
Erziehungsvorstellungen transparent und kooperieren zum Wohle der ihnen anvertrauten<br />
Kinder. Sie erkennen die Bedeutung der jeweils anderen Lebenswelt für das Kind an und<br />
teilen die Verantwortung für die Förderung der kindlichen Entwicklung.<br />
9.<strong>2.</strong> Bedeutung für die pädagogische Arbeit der Einrichtung<br />
Für die pädagogische Arbeit in unserer Einrichtung ist die Zusammenarbeit mit Eltern von<br />
großer Bedeutung:<br />
- gegenseitige Akzeptanz<br />
- schneller Dialog<br />
- Absprachen bei pädagogischen Fragen<br />
- aus pädagogischer Sicht Hintergrundwissen zu erfahren, um schneller auf die Bedürfnisse<br />
der Kinder eingehen zu können oder Verhaltensänderungen des Kindes zu verstehen<br />
- Offenheit, um Kritik konstruktiv umsetzen zu können<br />
9.3. Formen der Zusammenarbeit<br />
Eine Beteiligung der Eltern findet in der jährlich stattfindenden Elternversammlung statt. Hier<br />
werden zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres die Elternvertreter für den Elternbeirat<br />
gewählt.<br />
Der Elternbeirat wählt Vertreter aus für den Rat der Kindertageseinrichtung und für den<br />
Jugendamtselternbeirat der Stadt <strong>Hemer</strong>.<br />
Im Beirat der Kindertageseinrichtung werden zusammen mit dem Trägervertreter und zwei<br />
pädagogischen Fachkräften die Aufnahmekriterien, personelle Veränderungen, das Konzept<br />
der Einrichtung sowie Feste und Aktivitäten abgesprochen.<br />
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Weiterhin finden einmal jährlich und nach individuellen Absprachen Elternsprechtage über<br />
die Entwicklung des Kindes statt; Elternnachmittage oder -abende zu relevanten Themen<br />
vervollständigen das Angebot.<br />
9.4. Einbeziehung von Eltern in den Kindergartenalltag<br />
Vielfältige Beteiligung für Eltern ist bei Festen und Feiern möglich; einige Eltern nutzen die<br />
Möglichkeit der Hospitation in der Einrichtung oder bieten Mithilfe in Form von<br />
Lesepatenschaften, Backaktionen oder ähnliches an.<br />
10. Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII<br />
Die Kindertageseinrichtung und das Jugendamt haben eine enge und vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit im Interesse der zu schützenden Kinder und Jugendlichen auf der<br />
Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen vereinbart. Primäre Zielsetzung dieser<br />
Vereinbarung ist die Früherkennung individueller und sozialer Indikatoren bei Kindern<br />
bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung und das rechtzeitige präventive Handeln<br />
auf den jeweiligen Einzelfall. Zur Sicherstellung des Schutzauftrages und zu einem<br />
eindeutigen Umgang mit Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung sind deshalb<br />
fachliche Standards erarbeitet worden, die den Fachkräften als Grundlage für ihr Handeln<br />
dienen. Anhand eines standardisierten Ablaufdiagramms wird dafür gesorgt, dass der<br />
Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII korrekt von allen Beteiligten abgewickelt wird. Die<br />
Einrichtung sorgt dafür, dass immer mindestens zwei Fachkräfte über eine zusätzliche<br />
Fortbildung im Bereich Kinderschutz verfügen.<br />
11. Familienzentrumsarbeit<br />
Zum 01.08.2010 hat sich die Kindertageseinrichtung auf den Weg zum zertifizierten<br />
Familienzentrum NRW gemacht, eine Zertifizierung erfolgte zum 30.06.2011.<br />
11.1. Verbundpartner<br />
Verbundpartner ist die kath. Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul, die ca. 1,5 km<br />
entfernt liegt. Die Einrichtungen haben ein gemeinsames Einzugsgebiet, die Ortsteile<br />
Stübecken, Landhausen und Geitbecke. Hieraus entstand auch der Name:<br />
Familienzentrum Stübecken/Geitbecke<br />
In mehreren Fortbildungen „Familienzentren gestalten“ haben beide Verbundpartner<br />
zusammen mit einer fachlichen Begleitung gemeinsame Ziele und Inhalte abgesteckt, wie<br />
das Familienzentrum gestaltet und mit Leben gefüllt werden kann.<br />
11.<strong>2.</strong> Kooperationspartner<br />
Durch eine gute Netzwerkarbeit aller Familienzentren in <strong>Hemer</strong> ist es uns gelungen, ein breit<br />
gefächertes Angebot an Kooperationspartnern zu haben, von denen nicht nur unser<br />
Familienzentrum profitiert, sondern auch die Kindertageseinrichtung an sich. Diese Partner<br />
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ilden u.a. einen Garant dafür, dass es den Familien in der gesamten Stadt ermöglicht, Hilfe<br />
und Unterstützung in den unterschiedlichsten Bereichen zeitnah zu erfahren.<br />
Kooperationspartner des Familienzentrums sind:<br />
- Frühförderstellen und logopädische Praxen<br />
- medizinische Dienste wie Gesundheitsamt und zahnärztlicher Dienst<br />
- Jugendamt mit dem Bereich der Kindertagespflege, der SPFH (Sozialpädagogische<br />
Familienhilfe) und dem KJHD (Kinder und Jungendhilfedienst)<br />
- Beratungsstellen<br />
- Bildungsstätten<br />
Weitere Kooperationspartner sind Schulen und örtliche Sportvereine.<br />
Zudem sind alle Kindertageseinrichtungen in <strong>Hemer</strong> durch einen Kooperationsvertrag<br />
miteinander vernetzt.<br />
Eine aktuelle Liste mit Adressen und Telefonnummern liegt immer in der<br />
Kindertageseinrichtung /dem Familienzentrum aus.<br />
11.3. Ziele<br />
Durch die Kooperationen sollen die Arbeitsfelder der Vertragspartner vernetzt werden. Dies<br />
beinhaltet konkret die gemeinsame Beratung und Unterstützung von Familien. Eine frühe<br />
Beratung, Information und Hilfe soll Eltern durch die Alltagsnähe der Kindertageseinrichtung<br />
leichter zugänglich gemacht werden, die Kindertageseinrichtungen sind Anlaufstellen in den<br />
Sozialräumen.<br />
11.4. Angebote<br />
Die Angebote richten sich nach den Bedarfen der Familien im Sozialraum. Eine Abfrage unter<br />
den Eltern der Einrichtung klärt, wo Schwerpunkte gesetzt werden müssen und eventuell<br />
Veränderungen benötigt werden. Das bedeutet aber auch, dass Angebote ständig überprüft<br />
und verändert werden müssen und keine Allgemeingültigkeit haben. Zu den Angeboten zählt<br />
auch ein monatlich stattfindendes Elterncafe.<br />
1<strong>2.</strong> U3 Betreuung<br />
Mit dem Ausbau der U-3 Betreuung in NRW, beginnt für viele Kindertageseinrichtungen eine<br />
neue Aufgabe und Herausforderung in der täglichen Arbeit.<br />
Ab dem 01.08.2013 werden in unserer Einrichtung auch die Jüngsten in der Betreuungsform<br />
KiBiz II (0 bis 3 Jahre) aufgenommen; bis zu diesem Datum wurden die Kinder ab 2 Jahren<br />
(KiBiz I) aufgenommen.<br />
Es handelt sich um eine große Verantwortung, den „ Kleinstkindern“ mit Achtsamkeit und<br />
Respekt zu begegnen. Eine besondere Aufgabe in der täglichen Arbeit ist es, der noch<br />
starken Bindung und Zuwendung für das Kind, dem Zutrauen zur Eigenständigkeit und zum<br />
selbstständigem Forschen und Erfahren gerecht zu werden.<br />
Altersentsprechend werden die Kinder in kleinen Gruppen, bei Projekten und Angeboten<br />
nach ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen individuell gefördert.<br />
1<strong>2.</strong>1. Grundsätzliche Überlegungen zum Entwicklungsstand der U3 Kinder<br />
Für die U3 Kinder ist es besonders wichtig, eine Atmosphäre zu schaffen, die Geborgenheit,<br />
Sicherheit und Wärme ausstrahlt, die Vertrauen erweckt und in der sich jedes Kind<br />
angenommen fühlt. Nur unter diesen Bedingungen ist Entwicklung bei Kindern möglich.<br />
Deshalb ist die gute Zusammenarbeit mit den Eltern der U3 Kinder eine der Grundlagen für<br />
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eine gelingende pädagogische Arbeit. Eine vertrauensvolle Beziehung zu den Eltern schafft<br />
die Möglichkeit, auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen.<br />
Ziel unserer Arbeit ist eine ganzheitliche Förderung der individuellen<br />
Persönlichkeitsentwicklung im emotionalen, kreativen, kognitiven und motorischem Bereich.<br />
1<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Personal<br />
In der Gruppenform KiBiz I (2 bis 6 Jahre) und KiBiz II (0 bis 3 Jahre) arbeiten nach den<br />
gesetzlichen Bestimmungen zwei pädagogische Fachkräfte und eine Ergänzungskraft<br />
zusammen.<br />
Zwei Fachkräfte in der Gruppenform KiBiz II und je 1 Mitarbeiterin in der Gruppenform KiBiz<br />
I haben eine zusätzliche Fortbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung<br />
absolviert.<br />
1<strong>2.</strong>3. Raum<strong>konzept</strong><br />
Für die Betreuungsform KiBiz I (2 bis 6 Jahre) wurden in den Jahren 2009 und 2010 zwei<br />
Umbauten vorgenommen, um dieser Altersgruppe gerecht zu werden.<br />
Die Kinder in dieser Gruppe haben einen Gruppenraum mit Baubereich, Rollenspiel,<br />
Puppenecke, dem Mini- Atelier sowie auch unterschiedliche Podeste und Ebenen zum<br />
krabbeln und/oder am Boden zu spielen. Der Essbereich ist ebenfalls mit einer kleinen<br />
Küchenzeile ausgestattet.<br />
Für die Ruhezeit haben die Kinder einen Schlafraum, den sie nach ihrem eigenen<br />
Schlafrhythmus nutzen können. Der Nebenraum kann für Aktivitäten in einer kleinen Gruppe<br />
flexibel und individuell genutzt werden, aber auch als Rückzugsmöglichkeit und zum Ruhen.<br />
Im Sanitärbereich befindet sich eine Wickelkommode.<br />
Durch einen zusätzlichen Anbau, der zum 01.08.2013 in Betrieb genommen wurde, ist das<br />
Raumangebot für die Kinder 0 bis 3 Jahren mit den erforderlichen Räumen geschaffen und<br />
erweitert worden.<br />
Die Kinder in dieser Betreuungsform benötigen viel Platz, um sich ihre eigene Welt zu<br />
"erkrabbeln" und zu erobern. Alle Aktivitäten der Kinder finden hauptsächlich auf dem Boden<br />
statt. Es wird daher mehr Wert auf die unterschiedlichsten Ebenen zum Rutschen, Rollen,<br />
Erklettern und Erproben und in der Raumerfahrung gelegt. Das angenehme Raumklima, die<br />
gute Atmosphäre in der Farbwahl und die Ausstattung der Räume, tragen erheblich zum<br />
Wohlbefinden der Kinder bei. Rückzugsmöglichkeiten, Spiegelelemente, Podeste und schräge<br />
Ebenen regen zum ausreichenden Kriechen, Krabbeln, Steigen, Klettern und Rollen ein.<br />
Hier haben wir einen Schlaf- und Nebenraum, in dem die Kinder nach ihrem eigenen<br />
Rhythmus ruhen können und einen zusätzlichen Ruheraum zur Rückzugsmöglichkeit.<br />
Der Gruppenraum besteht aus unterschiedlichen Ebenen und dem Essbereich.<br />
Der Sanitärbereich hat einen großzügigen Wickelbereich mit kleinkindgerechten Armaturen<br />
und einer Waschrinne mit Spiegeln; in der großzügigen Wickelkommode befinden sich die<br />
Fächer mit den Windeln, Pflegeartikel und der Wechselwäsche.<br />
1<strong>2.</strong>4. Eingewöhnungsphase<br />
Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren bietet besondere Herausund<br />
Anforderungen. Der Aufbau einer positiven Fachfrau-Kind-Bindung ist von besonderer<br />
Bedeutung und eine gelungene Eingewöhnung erfordert Behutsamkeit und Kontinuität.<br />
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Eine sensible Eingewöhnung des Kindes ist uns deshalb wichtig. Wir gestalten die Phase der<br />
Eingewöhnung nach dem „Berliner Modell“, das vom Institut für angewandte Sozialforschung<br />
(INFAS) entwickelt wurde und seit 1980 in der Praxis angewandt wird.<br />
Wir erwarten, dass die Familien, deren Kinder wir aufnehmen, dieses Modell mit<br />
unterstützen.<br />
Diese Eingewöhnung gestaltet sich wie folgt:<br />
In der Grundphase (ca. 3 Tage) bleibt ein Elternteil ca. 1 bis 2 Stunden gemeinsam mit<br />
dem Kind in der Einrichtung, die Versorgung des Kindes (Wickeln, Füttern, usw. ) erfolgt<br />
durch die Eltern, die pädagogische Fachkraft ist Beobachter und Begleiter.<br />
Ein erster Trennungsversuch kann ab dem 4. Tag versucht werden, indem die Eltern sich<br />
für eine kurze Zeit (nicht länger als 30 Minuten) verabschieden, aber in der Nähe bleiben.<br />
Gelingt diese Trennung nicht, wird dieser Versuch erst nach mehreren Tage erneut<br />
durchgeführt.<br />
In der Stabilisierungsphase übernehmen die pädagogischen Fachkräfte die Versorgung<br />
des Kindes und die Eltern wechseln in die Position des Beobachters, die Trennungsphasen<br />
werden länger, die Eltern bleiben aber in der Nähe und können jederzeit zurück in den<br />
Gruppenraum kommen.<br />
In der Schlussphase (ca. ab dem 8. Tag bis hin zu mehreren Wochen) akzeptiert das Kind<br />
die pädagogische Fachkraft und die Eltern können die Einrichtung nach der Trennung<br />
verlassen, sollten aber jederzeit telefonisch erreichbar sein.<br />
Die Eingewöhnungsphase ist individuell und von Kind zu Kind verschieden und kann nicht<br />
pauschalisiert werden.<br />
1<strong>2.</strong>5. Tagestruktur<br />
Bei den Hausbesuchen vor der Aufnahme des Kindes – die für alle drei Betreuungsformen<br />
KiBiz I, II, und III gelten - versuchen wir durch Gespräche mit den Eltern, individuelle<br />
Informationen über das jeweilige Kind zu erfahren, die uns helfen, auf dessen Bedürfnisse<br />
und auf die jeweilige kindliche Entwicklung einzugehen. Am Anfang eines Kindergartenjahres<br />
sind deshalb die Tagesstrukturen evtl. bei den einzelnen Kindern sehr unterschiedlich.<br />
Der Gruppenalltag beginnt von 7.00 bis 8.30 Uhr mit der Begrüßung der Kinder und der<br />
Verabschiedung der Eltern, wichtige Informationen werden in den Übergabegesprächen<br />
zwischen dem pädagogischen Personal und den Eltern ausgetauscht. Damit keine<br />
Informationen in der Gruppenform KiBiz II verloren gehen, ist es erstrebenswert, dass beide<br />
Parteien ihre Informationen zusätzlich in einem „Übergabeheft“ dokumentieren.<br />
In der Gruppenform KiBiz II schließt sich ein gemeinsames Frühstück aller Kinder mit den<br />
Bezugspersonen an, in der Gruppenform KiBiz I frühstücken die Kinder gleitend mit den<br />
älteren Kindern, immer begleitet durch eine pädagogische Fachkraft. Die Kinder in dem<br />
Buchungsbereich KiBiz I orientieren sich nach einer gewissen Zeit der Eingewöhnung an dem<br />
Tagesablauf unter Punkt 4.8.<br />
Den kleineren Kindern werden in der nun folgenden Zeit vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten<br />
und Impulse im Bereich der Wahrnehmung geboten, es werden Anreize für die Sinne<br />
geschaffen. Altersgemäße Angebote wie Fingerspiele und Bewegungsangebote sowie zu<br />
forschen, zu entdecken und kreativ zu sein nehmen einen großen Teil des Vormittags ein;<br />
eine Einbeziehung des Außengeländes ist dabei selbstverständlich.<br />
Gegen 11.15 Uhr essen die Kinder gemeinsam zu Mittag, kleinere Kinder werden hierbei<br />
gefüttert, aber auch hier gilt der Satz von Maria Montessori „Hilf mir, es selbst zu tun“!<br />
Nach dem Mittagessen, dem Wickeln und dem Zähneputzen geht es zum Mittagsschlaf; auch<br />
hier dauert es seine Zeit, bis sich hier ein gemeinsamer Rhythmus gefunden hat. Das eigene<br />
Bett beinhaltet auch persönliche Dinge wie Kuscheltier/ Kuscheltuch oder ähnliches. Eine<br />
pädagogische Fachkraft ist während dieser Phase immer mit im Ruheraum. Je nach Bedarf<br />
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und Abholzeit schlafen die Kinder bis 13.45 Uhr oder länger, eine Abholung in dieser Zeit ist<br />
nur in absoluten Ausnahmesituationen möglich.<br />
Die Kinder, die eine Buchungszeit von 45 Stunden haben, gehen nach einer kurzen Snackzeit<br />
bis zu ihrer Abholung wieder in eine Freispielphase über.<br />
1<strong>2.</strong>6. Ruhephase<br />
Kinder im Altersbereich unter 3 Jahren haben unterschiedliche Ruhebedürfnisse. Diesen wird<br />
dadurch Rechnung getragen, in dem diese Kinder sich jederzeit in Kuschelecken<br />
zurückziehen können; die 0 bis 3-Jährigen haben zusätzlich immer die Möglichkeit, ihr<br />
eigenes Bett auch zwischendurch aufsuchen zu können.<br />
13. Beschwerdemanagement<br />
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde das Beteiligungs- und Beschwerderecht der Kinder<br />
im SGV III konkretisiert und verankert. Dieses Recht kann je nach Entwicklungsstand des<br />
Kindes durch dieses selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter wahrgenommen werden.<br />
13.1 Beteiligung von Kindern<br />
Kindern wird kontinuierlich die Möglichkeit gegeben, den Alltag mitzugestalten, Lernwege<br />
selbst zu finden und sich mit Ideen aktiv einzubringen (siehe auch Punkt 4.1, 4.2 und 4.7).<br />
Als Ideen- und Beschwerdeführer werden die Kinder aktiv mit einbezogen; sie erleben im<br />
Alltag, dass Unzufriedenheit und Ängste von den Fachkräften ernst genommen werden. Beim<br />
Erwerb der Kompetenzen für eine angemessene Form der Beschwerdeäußerung wird das<br />
Kind im Rahmen der Bildungsprozesse unterstützt und begleitet.<br />
13.2 Beteiligung von Eltern als Interessenvertreter ihrer Kinder<br />
Beschwerden drücken Unzufriedenheit und Unmut aus. Sie äußern sich nicht immer nur<br />
verbal direkt, sondern auch in Form von Verbesserungsvorschlägen, Anregungen und<br />
Anfragen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Mitwirkung ist in Punkt 9<br />
beschrieben. Innerhalb der Einrichtung sind – auch durch die Qualifizierung zum<br />
Familienzentrum (Punkt 11) – die Verfahrenswege und Zuständigkeiten für die<br />
Beschwerdebearbeitung mit einem standardisierten Ablaufdiagramm festgelegt.<br />
14. Qualitätsstandards<br />
<strong>Hemer</strong>, die familienorientierte Stadt…<br />
so lautet die Kernaussage des Leitbildes, welches bereits im Jahre 2002 vom Kinder- und<br />
Jugendhilfeausschuss und dem Jugendamt gemeinsam erarbeitet wurde. Ein grundlegender<br />
Aspekt war damals bereits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verlässliche<br />
Betreuungsangebote u.a. auch in Kindertageseinrichtungen sicher zu stellen.<br />
Mit dem Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) 2005, mit der Novellierung<br />
des SGB VIII durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) 2008 wurden die Grundlagen für den<br />
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren gelegt.<br />
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Ab dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung<br />
oder in der Kindertagespflege für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die<br />
Zielplanung zum Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in der<br />
Tagespflege (30%) und Kindertageseinrichtungen (70%) bei einer Gesamtquote vom 32%<br />
aller U3 Kinder wurde mit 248 Plätzen in <strong>Hemer</strong> erreicht. Die Betreuung der über<br />
dreijährigen Kinder ist zu 100% in den insgesamt 15 <strong>Hemer</strong>aner Kindertageseinrichtungen<br />
abgesichert.<br />
Mit dieser gesetzlichen Grundlage rückt die Frage nach der pädagogischen Qualität<br />
der Angebote, speziell der für die Kinder unter drei Jahren immer mehr in den Focus.<br />
Damit der Ausbau von Betreuungsangeboten nicht nur quantitativ erfolgt, sondern<br />
auch qualitativ abgesichert wird, ist es auch Aufgabe der Stadt <strong>Hemer</strong> als Trägerin der vier<br />
städtischen Kitas (Mindest-) Standards für diesen Bereich festzulegen und dauerhaft weiter<br />
zu entwickeln. Qualitätskriterien und Mindeststandards für die städtischen<br />
Kindertageseinrichtungen sollen dabei helfen, den Ausbau des Arbeitsbereiches<br />
Kinderbetreuung einheitlich zu steuern.<br />
Der Anspruch, die Qualität in der eigenen Einrichtungen zu verbessern bzw. hoch zu halten,<br />
ist zum ständigen Begleiter in der Pädagogik geworden. Dieser Anspruch richtet sich<br />
vordergründig an den Träger, letztlich sind es aber die Teams, die Qualität in den<br />
Einrichtungen entwickeln.<br />
Qualitätskriterien<br />
Nach den Grundsätzen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit haben gem. § 13 Abs. 3 KiBiz<br />
die Einrichtungen ihre Bildungs<strong>konzept</strong>e so zu gestalten, dass die individuelle<br />
Bildungsförderung und die Unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder und Eltern<br />
berücksichtigt und unabhängig von der sozialen Situation sichergestellt ist<br />
Der Inhalt dieser pädagogischen Konzeption zeigt umfassend, vorwiegend in den Punkten<br />
- Personelle Ausstattung (Ziffer <strong>2.</strong>3)<br />
- Fort- und Weiterbildungen (Ziffer 3.2)<br />
- Pädagogische Zielsetzungen (Ziffer 4.1)<br />
- Umsetzung des Schutzauftrages (Ziffer 10)<br />
- Beschwerdemanagement (Ziffer 13)<br />
aber auch zum Teil in anderen Ziffern ausführlich die festgeschriebenen Qualitätsstandards<br />
für die städtischen Einrichtungen auf.<br />
15. Ausblick<br />
Ab dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer<br />
Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.<br />
Auf der Grundlage der fortgeschriebenen Bedarfszahlen und der gesetzlichen Vorgaben<br />
werden jährlich durch die Jugendhilfeplanung Grund<strong>konzept</strong>e zum Angebot der<br />
Kindertagesbetreuung mit den verschiedenen Trägern der Kindertageseinrichtungen in<br />
<strong>Hemer</strong> abgestimmt.<br />
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Zielplanung zum Ausbau<br />
der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder (Kindertagespflege 30%,<br />
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Kindertageseinrichtungen 70%) wird bei einer Gesamtquote von 32% aller U3 Kinder in<br />
<strong>Hemer</strong> das Ziel mit 248 Plätzen zum 01.08.2013 erreicht. Die Kindertageseinrichtung<br />
„Räuberbande“ trägt mit insgesamt 22 U3-Plätzen zu dieser Zielerreichung bei.<br />
Die Betreuung der über 3-jährigen Kinder ist zu 100% in den Kindertageseinrichtungen in<br />
<strong>Hemer</strong> abgesichert.<br />
Außerdem werden in der „Räuberbande“ insgesamt 78 Ü3-Plätze von den 3-6-Jährigen<br />
belegt.<br />
16. Schlussbemerkungen<br />
Eltern sind Spezialisten für ihre Kinder und tragen maßgeblich die Verantwortung für deren<br />
Entwicklungsweg. Sie sind für das psychische, physische und soziale Wohlergehen sowie für<br />
die Bildung ihrer Kinder verantwortlich. Öffentliche Institutionen wie<br />
Kindertageseinrichtungen und Schulen ergänzen mit ihrer speziellen Verantwortung und<br />
ihren Kompetenzen die Bildung der Kinder.<br />
Eine partnerschaftliche und von gegenseitiger Akzeptanz getragene Zusammenarbeit ist im<br />
Sinne der Kinder unabdingbar. Das Kind steht im Mittelpunkt und ist Ausgangspunkt für die<br />
Überlegungen und Handlungen aller Beteiligten.<br />
„Eine Blume braucht Sonne,<br />
um eine Blume zu werden.<br />
Ein Mensch braucht Liebe,<br />
um ein Mensch zu werden.“<br />
(Phil Bosmans)<br />
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17. Literaturangaben:<br />
Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz)<br />
Kooperation Kita – Grundschule (Handreichung zum gelingenden Übergang des Regionalen<br />
Bildungsbüros des Märkischen Kreises)<br />
Kooperationsvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei dem Verdacht auf<br />
Kindeswohlgefährdung nach § 8a, § 72a SGB VIII<br />
Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an (Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder<br />
von 0 – 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in NRW)<br />
Kinderleicht, die Zeitschrift für engagierte Erzieherinnen und Erzieher<br />
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