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2. 20131119_konzept_paedagogisch_raeuberbande.pdf - Hemer

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Pädagogische Konzeption<br />

der städtischen Kindertageseinrichtung<br />

Birkenweg 77<br />

58675 <strong>Hemer</strong><br />

02372/13706<br />

<strong>raeuberbande</strong>@hemer.de<br />

Stand:<br />

Kindergartenjahr 2013/2014


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1. Vorwort 5<br />

<strong>2.</strong> Organisation und Struktur<br />

<strong>2.</strong>1. Standort 5<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Öffnungs- und Schließzeiten 6<br />

<strong>2.</strong>3. Personelle Ausstattung 6<br />

<strong>2.</strong>4. Dienstzeiten 6<br />

<strong>2.</strong>5. Gruppenstruktur 6<br />

<strong>2.</strong>6. Räumliche Bedingungen 6<br />

3. Das Mitarbeiterteam<br />

3.1. Aufgaben und Zuständigkeiten 7<br />

3.<strong>2.</strong> Fort- und Weiterbildungen 7<br />

3.3. Arbeitskreise 7<br />

3.4. Mitwirkung in Gremien 8<br />

4. Erziehungs- und Bildungsauftrag<br />

4.1. Pädagogische Zielsetzungen 8<br />

4.<strong>2.</strong> Pädagogischer Ansatz 8<br />

4.3. Entwicklungs- und Förderbedürfnisse der Kinder 8<br />

4.4. Pädagogische Schwerpunke 9<br />

4.5. Grundsätze der Bildungsförderung 9<br />

4.6. Bildungsbereiche 9<br />

4.7. Bildungsdokumentationen 9<br />

2


4.8. Tagesablauf 10<br />

4.9. Verpflegung 11<br />

5. Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter<br />

Kinder<br />

5.1. Personal 11<br />

5.<strong>2.</strong> Individuelle Förderprogramme 11<br />

5.3. Zusammenarbeit mit Institutionen 12<br />

6. Sprachförderung<br />

6.1. Kon-Lab 12<br />

6.<strong>2.</strong> Bielefelder Screening (BISC) 12<br />

6.3. Förder<strong>konzept</strong> Hören – Lauschen – Lernen (HLL) 12<br />

7. Zusammenarbeit mit der Grundschule<br />

7.1. Ziel der Kooperationsvereinbarung 13<br />

7.<strong>2.</strong> Kooperationspartner 13<br />

7.3. Kooperationskalender 13<br />

7.4. Gemeinsame Veranstaltungen 13<br />

8. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 13<br />

9. Zusammenarbeit mit den Eltern und Mitwirkung<br />

9.1. Zielsetzung der Zusammenarbeit 14<br />

9.<strong>2.</strong> Bedeutung für die pädagogische Arbeit für die Einrichtung 14<br />

9.3. Formen der Zusammenarbeit 14<br />

9.4. Einbeziehung von Eltern in den Kindergartenalltag 15<br />

3


10. Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII 15<br />

11. Familienzentrumsarbeit<br />

11.1. Verbundpartner 15<br />

11.<strong>2.</strong> Kooperationspartner 15<br />

11.3 Ziele 16<br />

11.4 Angebote 16<br />

1<strong>2.</strong> U3 Betreuung<br />

1<strong>2.</strong>1. Grundsätzliche Überlegungen zum Entwicklungsstand 16<br />

der U3-Kinder<br />

1<strong>2.</strong>2 Personal 17<br />

1<strong>2.</strong>3 Raum<strong>konzept</strong> 17<br />

1<strong>2.</strong>4 Eingewöhnungsphase 17<br />

1<strong>2.</strong>5 Tagesstruktur 18<br />

1<strong>2.</strong>6 Ruhephase 19<br />

13. Beschwerdemanagement<br />

13.1. Beteiligung von Kindern 19<br />

1<strong>2.</strong>2 Beteiligung von Eltern als Interessenvertreter des Kindes 19<br />

14. Qualitätsstandards 19<br />

15. Ausblick 20<br />

16. Schlussbemerkungen 21<br />

17. Literaturangaben 22<br />

4


Was ein Kind lernt<br />

Ein Kind, das wir ermutigen, lernt Selbstvertrauen.<br />

Ein Kind, dem wir mit Toleranz begegnen, lernt Offenheit.<br />

Ein Kind, das Aufrichtigkeit erlebt, lernt Achtung.<br />

Ein Kind, dem wir Zuneigung schenken, lernt Freundschaft.<br />

Ein Kind, dem wir Geborgenheit geben, lernt Vertrauen.<br />

Ein Kind das geliebt und umarmt wird, lernt, zu lieben und zu umarmen<br />

und die Liebe dieser Welt zu empfangen.<br />

(unbekannter Verfasser)<br />

1. Vorwort<br />

Die Kindertageseinrichtung wurde am 1. November 1976 unter der Trägerschaft des<br />

Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein <strong>Hemer</strong>, als dreigruppiger Kindergarten für 75 Kinder<br />

eröffnet, im Oktober 1991 erfolgte der Aus- und Umbau zu einer Kindertagesstätte für 110<br />

Kinder mit einer bei Bedarf ganztägigen Betreuung. Nach der Schließung der Gruppe für die<br />

Hortkinder im Jahr 2004 reduzierte sich die Anzahl der Gruppen.<br />

Am 30. April 2005 endete die Trägerschaft des DRK; die Einrichtung ging in die Trägerstadt<br />

der Stadt <strong>Hemer</strong> über.<br />

Im Sommer 2011 erfolgte die Zertifizierung zum Familienzentrum „Stübecken/Geitbecke“; ein<br />

weiterer Anbau wird im August 2013 für eine Gruppe mit Kindern im Alter von 0 bis 3<br />

Jahren in Betrieb gehen.<br />

<strong>2.</strong> Organisation und Struktur<br />

<strong>2.</strong>1. Standort<br />

Das Wohngebiet Stübecken ist in der Nähe eines Waldes gelegen. Hier befinden sich kleine<br />

Wohnstraßen mit überwiegend Ein- bis Zweifamilienhäusern sowie 4 Hochhäusern, die in den<br />

letzten Jahren zum größten Teil in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. In<br />

unmittelbarer Nähe, um die städt. Kindertageseinrichtung herum, ist nach dem Abzug der<br />

englischen Streitkräfte eine Siedlung mit - für junge Familien günstigen - Reihenhäusern<br />

entstanden.<br />

Landhausen, ein ursprüngliches Bauerndorf umgeben von Feldern und Wiesen, gehört<br />

ebenfalls zum Einzugsgebiet.<br />

Der gesamte Ortsteil ist ein attraktives Wohngebiet für Familien mit Kindern, überall hier gibt<br />

es noch vielfältige Möglichkeiten für Kinder, sich in der freien Natur zu bewegen, sei es im<br />

geschützten Garten des Elternhauses oder in angrenzenden Wäldern und Feldern.<br />

Einkaufsmöglichkeiten gibt es hier nicht. Die Arbeitsmöglichkeiten in der unmittelbareren<br />

Umgebung sind rar, Familien, die hier wohnen, müssen zwangsläufig sehr mobil sein.<br />

Die einzige Busverbindung fährt halbstündlich, für die meisten Familien ist die Einrichtung zu<br />

Fuß zu erreichen.<br />

5


<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Öffnungs- und Schließzeiten<br />

Buchungszeit 25 Stunden<br />

Buchungszeit 35 Stunden<br />

oder<br />

Buchungszeit 45 Stunden<br />

7.30 - 1<strong>2.</strong>30 Uhr<br />

7.00 - 14.00 Uhr<br />

7.30 - 1<strong>2.</strong>30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr<br />

7.00 - 16.30 Uhr<br />

Die Einrichtung ist drei Wochen in den Sommerferien, zwischen Weihnachten und Neujahr<br />

sowie an den Brückentagen geschlossen.<br />

Zusätzlich schließt die Einrichtung einmal im Jahr für einen gemeinsamen Konzeptionstag der<br />

Mitarbeiter sowie für einen Betriebsausflug.<br />

<strong>2.</strong>3. Personelle Ausstattung<br />

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen wird im KiBiz (Gesetz zur<br />

frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungs-Gesetz) geregelt und von<br />

pädagogisch fachlich ausgebildeten Kräften geleistet. Der Personalbedarf der Einrichtung<br />

bemisst sich nach der Anzahl, dem Alter und den Buchungszeiten der Kinder und wird für<br />

jedes Kindergartenjahr neu ermittelt.<br />

Weiterhin ist in der Einrichtung eine Heilpädagogin in Vollzeit sowie eine teilzeitbeschäftigte<br />

Hauswirtschaftskraft angestellt.<br />

<strong>2.</strong>4. Dienstzeiten<br />

Die Dienstzeiten der pädagogischen Fachkräfte richten sich nach dem Früh- und Spätdienst<br />

in der Einrichtung. Die Kernarbeitszeiten sind festgelegt, lassen sich aber trotzdem noch<br />

flexibel gestalten. Dazu kommen Dienstbesprechungen, Elterngespräche oder Gespräche mit<br />

verschiedenen Institutionen, die verbleibende Dienstzeit dient der Vor-und Nachbereitung<br />

der pädagogischen Arbeit, der Planung und den Dokumentationen; dazu kommen<br />

Hausbesuche, Feste und Feiern sowie Praktikantenanleitung.<br />

<strong>2.</strong>5. Gruppenstruktur<br />

Die Einrichtung verfügt über folgende Gruppenstrukturen nach den gesetzlichen Vorgaben<br />

(KiBiz - Kinderbildungsgesetz):<br />

Gruppenform KiBiz I (2 Jahre bis zur Einschulung) Marienkäfergruppe<br />

Gruppenform KiBiz I (2 Jahre bis zur Einschulung) Löwengruppe<br />

Gruppenform KiBiz III (3 Jahre bis zur Einschulung) Drachengruppe<br />

Gruppenform KiBiz III (3 Jahre bis zur Einschulung) Bärengruppe (Integrativgruppe)<br />

Gruppenform KiBiz II ( 0 bis 3 Jahre)<br />

Tigerentengruppe<br />

<strong>2.</strong>6. Räumliche Bedingungen<br />

Jede der Gruppen verfügt über einen Gruppenraum plus Nebenraum und einem<br />

Sanitärbereich sowie eine Abstellkammer.<br />

Zusätzlich hat die Einrichtung zwei Schlafräume und einen Essraum, der auch für<br />

Veranstaltungen genutzt wird und den pädagogischen Fachkräften für die Arbeit in kleinen<br />

Gruppen zur Verfügung steht.<br />

Ein Werkraum und eine Turnhalle stehen allen gruppenübergreifend zur Verfügung. Ein<br />

zusätzlicher Gruppenraum im Untergeschoss wird für verschiedene Gruppenangebote (z. B.<br />

Babymassage, Krabbelgruppen und Musikschule und der Arbeit im Familienzentrum) sowie<br />

6


für die Arbeit in Kleingruppen genutzt. Das „Bällchenbad“ und die großzügige Eingangshalle<br />

wird ebenfalls von allen für unterschiedliche Aktionen genutzt.<br />

Auf dem Außengelände von 4.000 qm befinden sich zahlreiche Spielgeräte und viele<br />

Möglichkeiten zum Toben, Klettern, Spielen und Matschen.<br />

3. Das Mitarbeiterteam<br />

3.1. Aufgaben und Zuständigkeiten<br />

Die pädagogische Fachkraft ist aktive Begleitung und Bezugsperson des Kindes.<br />

Das heißt, beobachten und entsprechende Impulse setzen, aber auch Kinder gewähren und<br />

loslassen können. Dies sind notwendige Grundbedingungen für Wachstum und individuelle<br />

Entwicklung des Kindes. Sie ist Fachkraft und Moderator ihres Bereiches und bringt sich mit<br />

ihren individuellen Fähigkeiten, Stärken und Interessen ein.<br />

Zusätzlich zu den Betreuungs- und Bildungsaufgaben sind die Fachkräfte mit verschiedenen<br />

Aufgaben betreut, für die sie sich qualifiziert haben:<br />

- Sprachförderung Kon-Lab<br />

- Testverfahren Bielefelder Screening und anschl. Förderung HLL<br />

- Heilpädagogische Förderung (auch Psychomotorik)<br />

- Förderung der U3 Kinder<br />

- Übergang zwischen Kindertageseinrichtung und Schule<br />

- Praktikantenanleitung<br />

- Early English<br />

- Haus der kleinen Forscher<br />

- Breitensportausbildung<br />

Diese Fachkräfte sind auch für die entsprechenden Gespräche mit den Eltern, den<br />

Frühförderstellen, den Logopäden, der Schulen und anderen Institutionen zuständig.<br />

Dienstbesprechungen finden sowohl im gesamten Team, auf der Ebene der<br />

Gruppenleiterinnen und in den einzelnen Gruppen statt.<br />

Außerdem haben alle Fachkräfte auch noch zusätzliche Aufgaben im Familienzentrum, für die<br />

sie sich in Fortbildungen qualifiziert haben.<br />

3.<strong>2.</strong> Fort- und Weiterbildung<br />

Qualifizierte Fortbildungen sind eine Grundvoraussetzung, um die hohen Anforderungen des<br />

pädagogischen Alltages zu bewältigen. Deshalb wird von jeder Fachkraft erwartet, dass sie<br />

sich weiterbildet.<br />

3.3. Arbeitskreise<br />

Die aktive Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen ist eine verpflichtende Aufgabe aller<br />

Fachkräfte:<br />

Dies sind örtliche Arbeitskreise wie<br />

- Netzwerk der Familienzentren in <strong>Hemer</strong><br />

- Arbeitskreis der Leiterinnen in <strong>Hemer</strong><br />

- Übergang Schule – Kindertageseinrichtung<br />

- Arbeitskreis integrative Förderung<br />

- Arbeitskreis Anleitung Berufs- und Fachschulpraktikanten<br />

7


sowie auch überörtliche Gremien wie<br />

- Sprachförderung<br />

- Integration<br />

3.4. Mitwirkung in Gremien<br />

Wenn in verschiedenen Gremien, wie z.B. im sozialpädagogischen Beirat an den Fachschulen<br />

in Iserlohn und Menden oder in Arbeitskreisen des regionalen Bildungsbüros des Märkischen<br />

Kreises eine begleitende Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte erforderlich ist,<br />

werden nach Rücksprache mit dem Träger diese je nach Neigung, Qualifikation oder<br />

Kompetenzen entsprechend entsandt.<br />

4. Erziehungs- und Bildungsauftrag<br />

4.1. Pädagogische Zielsetzungen<br />

Die Kindertageseinrichtungen haben nach dem KiBiz für Kinder in NRW einen eigenständigen<br />

Bildungsauftrag.<br />

„Hilf mir, es selbst zu tun“ (Maria Montessori)<br />

Ziel unserer ganzheitlichen pädagogischen Arbeit ist es, die Entwicklung der Kinder zu einer<br />

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, ihre<br />

Erfahrungsbereiche zu erweitern und den kindlichen Bedürfnissen anzupassen. Eine wichtige<br />

Aufgabe besteht darin, das Selbstvertrauen der Kinder zu stärken und sie zur<br />

Entscheidungsfreudigkeit und Selbstbestimmtheit zu ermutigen. Wir ermöglichen dem Kind<br />

im Zusammenleben mit anderen, vielfältige soziale Kontakte zu knüpfen, mit Regeln<br />

umzugehen und Konflikte selbst zu bewältigen.<br />

4.<strong>2.</strong> Pädagogischer Ansatz<br />

In Angeboten und Projekten lernen die Kinder durch Anleitung und nehmen neue Wege und<br />

Anregungen wahr.<br />

Gleichzeitig vertiefen sie schon vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten.<br />

Hierbei gilt, dass der Weg das Ziel ist und nicht unbedingt das am Ende stehende Ergebnis.<br />

Das Umfeld ist für die notwendigen Bedingungen verantwortlich.<br />

Angebote und Projekte finden täglich und in der Regel in Kleingruppen statt.<br />

Sie sind sowohl für Kinder als auch für pädagogische Fachkräfte verbindlich.<br />

Sie sind den Bedürfnissen der Kinder angepasst und werden spontan, situationsbezogen<br />

oder nach jahreszeitlichen Rhythmen angeboten.<br />

Die Beobachtungen der pädagogischen Fachkräfte sind Grundlage für Angebote und<br />

Projekte.<br />

4.3. Entwicklungs- und Förderbedürfnisse der Kinder<br />

Wir holen das Kind da ab, wo es in seiner Entwicklung steht. Wir geben ihm den<br />

notwendigen Raum mit viel Zeit, sich selbst entwickeln zu können. Darüber hinaus fördern<br />

wir das Kind ganz individuell. Wir beobachten und dokumentieren, um die weitere<br />

Entwicklung des Kindes aktiv zu unterstützten und zu begleiten.<br />

8


4.4. Pädagogische Schwerpunkte<br />

Schwerpunkte unserer Arbeit sind der Auf- und Ausbau von Fähigkeiten, die sich in<br />

folgenden Verhaltensmerkmalen zeigen:<br />

- Neugierde an Entwicklungsmöglichkeiten ausdrücken<br />

- Freude dabei spüren, Wissen erwerben zu wollen<br />

- mit unvorhersehbaren Situationen fertig zu werden<br />

- ein interkulturelles und generationsübergreifendes Weltverständnis entwickeln<br />

- ein eigenes, reflexives Urteilsvermögen besitzen<br />

- Selbstverantwortung und Mitverantwortung übernehmen<br />

- Toleranz gegenüber Ungerechtigkeiten demonstrieren<br />

- Selbstmotivation und Selbstengagement zeigen<br />

- Empathie und Mitleid empfinden<br />

4.5. Grundsätze der Bildungsförderung<br />

Grundsätze der Bildungsförderung sind im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW vom<br />

01.08.2008 festgelegt. Das KiBiz stärkt und präzisiert den Bildungsauftrag der<br />

Kindertageseinrichtungen und entspricht den Anforderungen an die frühkindliche Bildung und<br />

Erziehung von Kindern. Es stellt die individuelle Förderung der Kinder in den Mittelpunkt.<br />

4.6. Bildungsbereiche<br />

Das KiBiz unterscheidet 10 Bildungsbereiche:<br />

- Bewegung<br />

- Körper, Gesundheit und Ernährung<br />

- Sprachliche Kommunikation<br />

- Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung<br />

- Musisch – ästhetische Bildung<br />

- Religion und Ethik<br />

- Mathematische Bildung<br />

- Naturwissenschaftlich-technische Bildung<br />

- Ökologische Bildung<br />

- Medien<br />

4.7. Bildungsdokumentation<br />

Jedes Kind in der Einrichtung hat eine eigene Bildungsdokumentation, in der alle Verfahren<br />

abgeheftet werden. Bei den Beobachtungsverfahren dokumentieren wir nach dem<br />

Gelsenkirchener Bogen und dem GaBiP-Programm. Unterstützt werden die Beobachtungen<br />

durch Fotos, Lerngeschichten der Kinder, Zeichnungen und von den Kindern gestalteten<br />

Bildern sowie Unterlagen aus dem Portfolio. Dabei steht die Individualität des Kindes sowie<br />

seine Stärken im Mittelpunkt. Die Bildungsdokumentation dient den Fachkräften als<br />

Grundlage für die Bildungsbegleitung und ihr pädagogisches Handeln; für die Kinder bietet<br />

es die Möglichkeit, sich mit ihrer eigenen Entwicklung auseinander zu setzen, Erlebtes zu<br />

reflektieren und sich der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten bewusst zu werden.<br />

9


4.8. Tagesablauf<br />

Uhrzeit<br />

bis 25 h<br />

Buchungen<br />

bis 35 h<br />

Buchungen<br />

bis 45 h<br />

Buchungen<br />

ab 7.00 Uhr ----------------------- Öffnung der Kindertageseinrichtung<br />

ab 7.30 Uhr<br />

Öffnung für alle Kinder, bis 8.00 Uhr sollten alle künftigen<br />

Schulanfänger/innen und bis 8.30 Uhr alle Kinder anwesend sein<br />

8.30 Uhr Sprachförderung (Kon-Lab und HLL)<br />

ab 8.30 Uhr<br />

Freispielphase, Frühstück, Morgenkreise<br />

9.00 Uhr Freispiel , Frühstück, gemeinsame Aktivitäten (offene Phase)<br />

11.00 Uhr<br />

Angebote in den Basisgruppen wie Geburtstage, Turnen, Aktivitäten<br />

im Außengelände, usw.<br />

1<strong>2.</strong>15 Uhr Abholphase kleines Picknick Mittagessen<br />

anschließend ----------- Entspannungs-,<br />

Angebots- und<br />

Freispielphase<br />

ab 13.45 Uhr ----------- Abholphase für<br />

Blockkinder<br />

Freispiel-, Angebotsoder<br />

Ruhephase<br />

14.00 Uhr<br />

15.00 – 15.15 Uhr Evtl. Angebote im Rahmen der Teepause/ Abholzeit<br />

Familienzentrumsarbeit<br />

Anschließend<br />

Freispiel<br />

16.15 – 16.30 Uhr _________ ___________ Abholzeit<br />

10


Feststehende, wiederkehrende Aktionen in der Woche sind:<br />

- Waldtag<br />

- Sinneserfahrung (Blauland) und Turnen (Turnhalle) für die U 3 Kinder<br />

- Maxiclub und Early English für Schulanfänger<br />

- Turngruppe für die mittleren Kinder<br />

- Frühstücksbuffet für alle Kinder am Freitag<br />

4.9. Verpflegung<br />

Bei den Buchungszeiten bis zu 35 Stunden wird die Verpflegung von zu Hause mitgebracht;<br />

die Kinder haben neben dem Frühstück (Montag bis Donnerstag) jeden Tag eine zweite<br />

Kaltverpflegung für die Mittagszeit mit.<br />

Freitags haben wir von 8.30 bis 10.00 Uhr ein Frühstücksbuffet, die Kosten dafür sammeln<br />

wir zweimal jährlich ein.<br />

Kinder mit der Buchungszeit 45 Stunden bekommen mittags eine warme Mahlzeit. Die<br />

Anlieferung erfolgt durch eine Firma, deren Teilkühlprodukte von der Hauswirtschaftskraft im<br />

Konvektomaten aufbereitet werden. Es wird darauf geachtet, dass den Kindern gesunde,<br />

abwechslungsreiche und zugleich leckere Mahlzeiten angeboten werden. Sie erhalten so eine<br />

optimale Ernährung.<br />

Bei den Kindern in der Betreuungsform KiBiz II wird bei der Mittagsmahlzeit in Absprache mit<br />

den Eltern immer individuell geschaut, ob die kindliche Entwicklung schon so weit ist, dass<br />

sie an der warmen Mahlzeit teilnehmen können oder ob die Mahlzeiten noch von zu Hause<br />

mitgebracht und in der Küche aufbereitet werden.<br />

5. Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder<br />

5.1. Personal<br />

Eine Heilpädagogin ist im Stellenplan der Einrichtung fest verankert. Ihr Stundenbudget<br />

richtet sich nach der Anzahl der vom Landesjugendamt bewilligten integrativen Kinder. Sie<br />

übernimmt die Verantwortung für die Planungen und Organisationsabläufe im Rahmen der<br />

integrativen Arbeit in der gesamten Einrichtung.<br />

5.<strong>2.</strong> Individuelle Förderprogramme<br />

„ Es ist normal, verschieden zu sein“.<br />

Jedes Kind ist Gast in unserem Haus. Wir nehmen das Kind wertschätzend an und begleiten<br />

es ein Stück auf seinem Weg.<br />

Die Heilpädagogin entwickelt individuelle Förderprogramme für die integrativen Kinder und<br />

sorgt für deren Umsetzung; sie sorgt für die Erstellung von Entwicklungsberichten,<br />

Bearbeitung von Integrativanträgen des LWL, Bildungsdokumentationen und Durchführung<br />

von Entwicklungsgesprächen. Die Heilpädagogin arbeitet sowohl in Klein- als auch in<br />

Großgruppen, hält den Kontakt zu den Eltern und führt regelmäßige Entwicklungsgespräche.<br />

11


5.3. Zusammenarbeit mit Institutionen<br />

Für die Zusammenarbeit mit Behörden, Kostenträgern, Fachdiensten, Gremien und anderen<br />

Institutionen ist die Heilpädagogin ebenso zuständig wie für die Feststellung des<br />

sonderpädagogischen Förderbedarfs in Zusammenarbeit mit den Grund- und Förderschulen<br />

sowie die Beratung der pädagogischen Fachkräfte in Rahmen der integrativen Arbeit.<br />

6. Sprachförderung<br />

Sprachentwicklung beginnt mit der Geburt, erfolgt kontinuierlich im sozialen Umfeld und ist<br />

niemals abgeschlossen.<br />

Sprachliche Bildung ist grundsätzlich in den Alltag der Kindertageseinrichtung integriert und<br />

greift vielfältige Sprachanlässe auf; Sprache nimmt in allen Bildungsbereichen eine zentrale<br />

Rolle ein. Jedes Handeln ist immer auch sprachliches Handeln, vielfältige Anregungen und<br />

sinnvolle Sprechanlässe in einer vertrauensvollen Umgebung unterstützen die sprachlichen<br />

Fähigkeiten von Kindern.<br />

Förderprogramme können die Sprachentwicklung der Kinder noch unterstützen.<br />

6.1. Kon-Lab<br />

Kon-Lab kommt von "Konstanz-Labor".<br />

An der Universität Konstanz hat der Schweizer Sprachwissenschaftler Dr. Zvi Penner das<br />

Kon-Lab Sprachförder<strong>konzept</strong> auf der Grundlage seiner linguistischen Forschung entwickelt.<br />

Es orientiert sich an den einzelnen Spracherwerbsphasen, die Kinder normalerweise<br />

durchlaufen, und baut entsprechend aufeinander auf. Nach und nach fokussiert jedes Kon-<br />

Lab Spiel gezielt auf eine der sprachlichen Regeln, die sich nicht für alle Kinder durch den<br />

alltäglichen Sprachgebrauch erschließen.<br />

Das Programm wird täglich gezielt für die Sprachförderung der 4 bis 5jährigen Kinder in<br />

dieser Einrichtung angewandt, denen im Rahmen des Sprachstandfeststellungsverfahren<br />

nach § 36 Abs. 2 Schulgesetz Sprachförderbedarf bescheinigt worden ist.<br />

6.<strong>2.</strong> Bielefelder Screening (BISC)<br />

Das Bielefelder Screening ist ein Verfahren zur Früherkennung von Lese- und<br />

Rechtschreibschwierigkeiten, das bei Vorschulkindern zehn beziehungsweise vier Monate vor<br />

der Einschulung einsetzbar ist. Damit unterstützt es die Effektivität primärer, vor Schuleintritt<br />

angelegter Präventionsmaßnahmen zum erfolgreichen Schriftspracherwerb. Aufgrund der<br />

zweimaligen Einsatzmöglichkeit lassen sich mit dem Verfahren auch die Wirkungen von<br />

vorschulischen Präventionsprogrammen überprüfen. Das BISC unterstützt in seiner Anlage<br />

unmittelbar die Förderplanung.<br />

6.3. Förder<strong>konzept</strong> Hören – Lauschen – Lernen (HLL)<br />

Das Würzburger Förder<strong>konzept</strong> -Hören-Lauschen-Lernen - wird mit den Vorschulkindern<br />

regelmäßig durchgeführt, die im Testverfahren des BISC im Risikobereich liegen bzw. die im<br />

Jahr zuvor am Förderprogramm Kon-Lab teilgenommen haben. Das Förderprogramm wird<br />

regelmäßig durchgeführt (10 Minuten täglich); die verschiedenen Spiele werden immer<br />

in der gleichen Reihenfolge durchgeführt. Die Kinder haben das Gefühl, zu spielen; die Spiele<br />

befassen sich mit sechs verschiedenen Bereichen, die inhaltlich aufeinander aufbauen:<br />

Lauschspiele-Reime-Sätze und Wörter-Silben-Anlaute-Phoneme.<br />

12


Durch das Bielefelder Screening identifizierte Kinder haben den Vorteil, dass das Risiko für<br />

Lese-Rechtschreibschwierigkeiten minimiert werden kann.<br />

7. Zusammenarbeit mit der Grundschule<br />

7.1. Ziele der Kooperationsvereinbarung<br />

„Kindertageseinrichtungen arbeiten mit der Grundschule in Wahrnehmung einer<br />

gemeinsamen Verantwortung für die beständige Förderung des Kindes und seinen Übergang<br />

in die Grundschule zusammen.“ (§14 KiBiz).<br />

Ziel der gemeinsamen Bildungsarbeit ist es, den Wechsel von der Kindertageseinrichtung in<br />

die Grundschule zu erleichtern und Ängste vor der neuen Situation zu nehmen.<br />

7.<strong>2.</strong> Kooperationspartner<br />

Kooperationspartner ist für uns die Brabeckschule (Grundschule der Stadt <strong>Hemer</strong>). Jeder<br />

Kindertageseinrichtung ist eine Grundschule zugeordnet, wobei je nach individueller<br />

Einschulung des Kindes auch Kontaktmöglichkeiten zu anderen Grundschulen besteht.<br />

Weitere Kooperationspartner sind die Förderschulen:<br />

Regenbogenschule Förderschwerpunkt Sprache<br />

Wilhelm-Busch – Schule Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung<br />

Pestalozzi Schule<br />

Förderschwerpunkt Lernen<br />

Felsenmeerschule<br />

Förderschwerpunkt körperliche und geistige Entwicklung<br />

Carl Sonnenschein Schule Förderschwerpunkt geistige Entwicklung<br />

7.3. Kooperationskalender<br />

Jedes Bündnis führt einen Kooperationskalender, in dem alle gemeinsamen Termine<br />

aufgeführt sind. Das Grundgerüst für einen Kooperationskalender bilden die Termine, die<br />

innerhalb einer Kommune gleich sind. Der Kalender wird vervollständigt durch individuelle<br />

Termine der beiden Partner Kindertageseinrichtung und Grundschule.<br />

7.4. Gemeinsame Veranstaltungen<br />

Verbindliche gemeinsame Veranstaltungen sind die Infoveranstaltungen für die Eltern der<br />

Vierjährigen und die Sprachstandsfeststellung Delphin 4.<br />

Darüber hinaus finden gemeinsam die Infoveranstaltung für die Eltern der künftigen<br />

Schulanfänger und die Besuche der Schulanfänger in der Grundschule statt. Weitere<br />

gemeinsame Veranstaltungen werden individuell jährlich abgesprochen.<br />

8. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen<br />

Die Zusammenarbeit mit Institutionen vor Ort ist eine ergänzende Unterstützung für die<br />

pädagogischen Fachkräfte und die Eltern. Durch kurze Wege und Präsenz bei<br />

Veranstaltungen - auch im Rahmen der Familienzentrumsarbeit – werden bei den Eltern<br />

Hemmschwellen abgebaut und eine begleitende Unterstützung in vielen Fällen gerne<br />

angenommen. Eine Liste der unterstützenden Kooperationspartner findet sich unter dem<br />

Punkt 1<strong>2.</strong>2 (Kooperationspartner Familienzentrum).<br />

Weiterhin bieten im Bereich der Kinderbildungsarbeit zahlreiche Organisationen und Dienste<br />

ihre Unterstützung:<br />

13


- Arche Noah:<br />

für den Bereich Natur- und Umwelterfahrung<br />

- Polizei und Feuerwehr:<br />

für den Bereich Verkehrserziehung und Umgang mit Gefahren<br />

- Musikschule:<br />

für den Bereich musikalische Früherziehung<br />

- Gesundheitsamt/zahnärztlicher Dienst:<br />

Vorsorge und Prophylaxe<br />

- Sportschule/Turnverein:<br />

Bewegungserziehung<br />

- Stadtbücherei:<br />

Umgang mit Medien<br />

9. Zusammenarbeit mit den Eltern und Mitwirkung<br />

Die Kindertageseinrichtung versteht sich als Ort der Begegnung, mit dem sich Kinder sowie<br />

auch Erwachsene identifizieren sollen. Deshalb ist uns eine gute, vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig. Eine formelle Beteiligung der Eltern findet im<br />

Rahmen der gem. § 9 KiBiz vorgesehenen Gremien (Elternversammlung, Elternbeirat, Rat<br />

der Einrichtung) statt.<br />

9.1. Zielsetzungen der Zusammenarbeit<br />

Familie und Kindertageseinrichtung öffnen sich füreinander, machen ihre<br />

Erziehungsvorstellungen transparent und kooperieren zum Wohle der ihnen anvertrauten<br />

Kinder. Sie erkennen die Bedeutung der jeweils anderen Lebenswelt für das Kind an und<br />

teilen die Verantwortung für die Förderung der kindlichen Entwicklung.<br />

9.<strong>2.</strong> Bedeutung für die pädagogische Arbeit der Einrichtung<br />

Für die pädagogische Arbeit in unserer Einrichtung ist die Zusammenarbeit mit Eltern von<br />

großer Bedeutung:<br />

- gegenseitige Akzeptanz<br />

- schneller Dialog<br />

- Absprachen bei pädagogischen Fragen<br />

- aus pädagogischer Sicht Hintergrundwissen zu erfahren, um schneller auf die Bedürfnisse<br />

der Kinder eingehen zu können oder Verhaltensänderungen des Kindes zu verstehen<br />

- Offenheit, um Kritik konstruktiv umsetzen zu können<br />

9.3. Formen der Zusammenarbeit<br />

Eine Beteiligung der Eltern findet in der jährlich stattfindenden Elternversammlung statt. Hier<br />

werden zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres die Elternvertreter für den Elternbeirat<br />

gewählt.<br />

Der Elternbeirat wählt Vertreter aus für den Rat der Kindertageseinrichtung und für den<br />

Jugendamtselternbeirat der Stadt <strong>Hemer</strong>.<br />

Im Beirat der Kindertageseinrichtung werden zusammen mit dem Trägervertreter und zwei<br />

pädagogischen Fachkräften die Aufnahmekriterien, personelle Veränderungen, das Konzept<br />

der Einrichtung sowie Feste und Aktivitäten abgesprochen.<br />

14


Weiterhin finden einmal jährlich und nach individuellen Absprachen Elternsprechtage über<br />

die Entwicklung des Kindes statt; Elternnachmittage oder -abende zu relevanten Themen<br />

vervollständigen das Angebot.<br />

9.4. Einbeziehung von Eltern in den Kindergartenalltag<br />

Vielfältige Beteiligung für Eltern ist bei Festen und Feiern möglich; einige Eltern nutzen die<br />

Möglichkeit der Hospitation in der Einrichtung oder bieten Mithilfe in Form von<br />

Lesepatenschaften, Backaktionen oder ähnliches an.<br />

10. Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII<br />

Die Kindertageseinrichtung und das Jugendamt haben eine enge und vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit im Interesse der zu schützenden Kinder und Jugendlichen auf der<br />

Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen vereinbart. Primäre Zielsetzung dieser<br />

Vereinbarung ist die Früherkennung individueller und sozialer Indikatoren bei Kindern<br />

bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung und das rechtzeitige präventive Handeln<br />

auf den jeweiligen Einzelfall. Zur Sicherstellung des Schutzauftrages und zu einem<br />

eindeutigen Umgang mit Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung sind deshalb<br />

fachliche Standards erarbeitet worden, die den Fachkräften als Grundlage für ihr Handeln<br />

dienen. Anhand eines standardisierten Ablaufdiagramms wird dafür gesorgt, dass der<br />

Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII korrekt von allen Beteiligten abgewickelt wird. Die<br />

Einrichtung sorgt dafür, dass immer mindestens zwei Fachkräfte über eine zusätzliche<br />

Fortbildung im Bereich Kinderschutz verfügen.<br />

11. Familienzentrumsarbeit<br />

Zum 01.08.2010 hat sich die Kindertageseinrichtung auf den Weg zum zertifizierten<br />

Familienzentrum NRW gemacht, eine Zertifizierung erfolgte zum 30.06.2011.<br />

11.1. Verbundpartner<br />

Verbundpartner ist die kath. Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul, die ca. 1,5 km<br />

entfernt liegt. Die Einrichtungen haben ein gemeinsames Einzugsgebiet, die Ortsteile<br />

Stübecken, Landhausen und Geitbecke. Hieraus entstand auch der Name:<br />

Familienzentrum Stübecken/Geitbecke<br />

In mehreren Fortbildungen „Familienzentren gestalten“ haben beide Verbundpartner<br />

zusammen mit einer fachlichen Begleitung gemeinsame Ziele und Inhalte abgesteckt, wie<br />

das Familienzentrum gestaltet und mit Leben gefüllt werden kann.<br />

11.<strong>2.</strong> Kooperationspartner<br />

Durch eine gute Netzwerkarbeit aller Familienzentren in <strong>Hemer</strong> ist es uns gelungen, ein breit<br />

gefächertes Angebot an Kooperationspartnern zu haben, von denen nicht nur unser<br />

Familienzentrum profitiert, sondern auch die Kindertageseinrichtung an sich. Diese Partner<br />

15


ilden u.a. einen Garant dafür, dass es den Familien in der gesamten Stadt ermöglicht, Hilfe<br />

und Unterstützung in den unterschiedlichsten Bereichen zeitnah zu erfahren.<br />

Kooperationspartner des Familienzentrums sind:<br />

- Frühförderstellen und logopädische Praxen<br />

- medizinische Dienste wie Gesundheitsamt und zahnärztlicher Dienst<br />

- Jugendamt mit dem Bereich der Kindertagespflege, der SPFH (Sozialpädagogische<br />

Familienhilfe) und dem KJHD (Kinder und Jungendhilfedienst)<br />

- Beratungsstellen<br />

- Bildungsstätten<br />

Weitere Kooperationspartner sind Schulen und örtliche Sportvereine.<br />

Zudem sind alle Kindertageseinrichtungen in <strong>Hemer</strong> durch einen Kooperationsvertrag<br />

miteinander vernetzt.<br />

Eine aktuelle Liste mit Adressen und Telefonnummern liegt immer in der<br />

Kindertageseinrichtung /dem Familienzentrum aus.<br />

11.3. Ziele<br />

Durch die Kooperationen sollen die Arbeitsfelder der Vertragspartner vernetzt werden. Dies<br />

beinhaltet konkret die gemeinsame Beratung und Unterstützung von Familien. Eine frühe<br />

Beratung, Information und Hilfe soll Eltern durch die Alltagsnähe der Kindertageseinrichtung<br />

leichter zugänglich gemacht werden, die Kindertageseinrichtungen sind Anlaufstellen in den<br />

Sozialräumen.<br />

11.4. Angebote<br />

Die Angebote richten sich nach den Bedarfen der Familien im Sozialraum. Eine Abfrage unter<br />

den Eltern der Einrichtung klärt, wo Schwerpunkte gesetzt werden müssen und eventuell<br />

Veränderungen benötigt werden. Das bedeutet aber auch, dass Angebote ständig überprüft<br />

und verändert werden müssen und keine Allgemeingültigkeit haben. Zu den Angeboten zählt<br />

auch ein monatlich stattfindendes Elterncafe.<br />

1<strong>2.</strong> U3 Betreuung<br />

Mit dem Ausbau der U-3 Betreuung in NRW, beginnt für viele Kindertageseinrichtungen eine<br />

neue Aufgabe und Herausforderung in der täglichen Arbeit.<br />

Ab dem 01.08.2013 werden in unserer Einrichtung auch die Jüngsten in der Betreuungsform<br />

KiBiz II (0 bis 3 Jahre) aufgenommen; bis zu diesem Datum wurden die Kinder ab 2 Jahren<br />

(KiBiz I) aufgenommen.<br />

Es handelt sich um eine große Verantwortung, den „ Kleinstkindern“ mit Achtsamkeit und<br />

Respekt zu begegnen. Eine besondere Aufgabe in der täglichen Arbeit ist es, der noch<br />

starken Bindung und Zuwendung für das Kind, dem Zutrauen zur Eigenständigkeit und zum<br />

selbstständigem Forschen und Erfahren gerecht zu werden.<br />

Altersentsprechend werden die Kinder in kleinen Gruppen, bei Projekten und Angeboten<br />

nach ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen individuell gefördert.<br />

1<strong>2.</strong>1. Grundsätzliche Überlegungen zum Entwicklungsstand der U3 Kinder<br />

Für die U3 Kinder ist es besonders wichtig, eine Atmosphäre zu schaffen, die Geborgenheit,<br />

Sicherheit und Wärme ausstrahlt, die Vertrauen erweckt und in der sich jedes Kind<br />

angenommen fühlt. Nur unter diesen Bedingungen ist Entwicklung bei Kindern möglich.<br />

Deshalb ist die gute Zusammenarbeit mit den Eltern der U3 Kinder eine der Grundlagen für<br />

16


eine gelingende pädagogische Arbeit. Eine vertrauensvolle Beziehung zu den Eltern schafft<br />

die Möglichkeit, auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen.<br />

Ziel unserer Arbeit ist eine ganzheitliche Förderung der individuellen<br />

Persönlichkeitsentwicklung im emotionalen, kreativen, kognitiven und motorischem Bereich.<br />

1<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Personal<br />

In der Gruppenform KiBiz I (2 bis 6 Jahre) und KiBiz II (0 bis 3 Jahre) arbeiten nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen zwei pädagogische Fachkräfte und eine Ergänzungskraft<br />

zusammen.<br />

Zwei Fachkräfte in der Gruppenform KiBiz II und je 1 Mitarbeiterin in der Gruppenform KiBiz<br />

I haben eine zusätzliche Fortbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung<br />

absolviert.<br />

1<strong>2.</strong>3. Raum<strong>konzept</strong><br />

Für die Betreuungsform KiBiz I (2 bis 6 Jahre) wurden in den Jahren 2009 und 2010 zwei<br />

Umbauten vorgenommen, um dieser Altersgruppe gerecht zu werden.<br />

Die Kinder in dieser Gruppe haben einen Gruppenraum mit Baubereich, Rollenspiel,<br />

Puppenecke, dem Mini- Atelier sowie auch unterschiedliche Podeste und Ebenen zum<br />

krabbeln und/oder am Boden zu spielen. Der Essbereich ist ebenfalls mit einer kleinen<br />

Küchenzeile ausgestattet.<br />

Für die Ruhezeit haben die Kinder einen Schlafraum, den sie nach ihrem eigenen<br />

Schlafrhythmus nutzen können. Der Nebenraum kann für Aktivitäten in einer kleinen Gruppe<br />

flexibel und individuell genutzt werden, aber auch als Rückzugsmöglichkeit und zum Ruhen.<br />

Im Sanitärbereich befindet sich eine Wickelkommode.<br />

Durch einen zusätzlichen Anbau, der zum 01.08.2013 in Betrieb genommen wurde, ist das<br />

Raumangebot für die Kinder 0 bis 3 Jahren mit den erforderlichen Räumen geschaffen und<br />

erweitert worden.<br />

Die Kinder in dieser Betreuungsform benötigen viel Platz, um sich ihre eigene Welt zu<br />

"erkrabbeln" und zu erobern. Alle Aktivitäten der Kinder finden hauptsächlich auf dem Boden<br />

statt. Es wird daher mehr Wert auf die unterschiedlichsten Ebenen zum Rutschen, Rollen,<br />

Erklettern und Erproben und in der Raumerfahrung gelegt. Das angenehme Raumklima, die<br />

gute Atmosphäre in der Farbwahl und die Ausstattung der Räume, tragen erheblich zum<br />

Wohlbefinden der Kinder bei. Rückzugsmöglichkeiten, Spiegelelemente, Podeste und schräge<br />

Ebenen regen zum ausreichenden Kriechen, Krabbeln, Steigen, Klettern und Rollen ein.<br />

Hier haben wir einen Schlaf- und Nebenraum, in dem die Kinder nach ihrem eigenen<br />

Rhythmus ruhen können und einen zusätzlichen Ruheraum zur Rückzugsmöglichkeit.<br />

Der Gruppenraum besteht aus unterschiedlichen Ebenen und dem Essbereich.<br />

Der Sanitärbereich hat einen großzügigen Wickelbereich mit kleinkindgerechten Armaturen<br />

und einer Waschrinne mit Spiegeln; in der großzügigen Wickelkommode befinden sich die<br />

Fächer mit den Windeln, Pflegeartikel und der Wechselwäsche.<br />

1<strong>2.</strong>4. Eingewöhnungsphase<br />

Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren bietet besondere Herausund<br />

Anforderungen. Der Aufbau einer positiven Fachfrau-Kind-Bindung ist von besonderer<br />

Bedeutung und eine gelungene Eingewöhnung erfordert Behutsamkeit und Kontinuität.<br />

17


Eine sensible Eingewöhnung des Kindes ist uns deshalb wichtig. Wir gestalten die Phase der<br />

Eingewöhnung nach dem „Berliner Modell“, das vom Institut für angewandte Sozialforschung<br />

(INFAS) entwickelt wurde und seit 1980 in der Praxis angewandt wird.<br />

Wir erwarten, dass die Familien, deren Kinder wir aufnehmen, dieses Modell mit<br />

unterstützen.<br />

Diese Eingewöhnung gestaltet sich wie folgt:<br />

In der Grundphase (ca. 3 Tage) bleibt ein Elternteil ca. 1 bis 2 Stunden gemeinsam mit<br />

dem Kind in der Einrichtung, die Versorgung des Kindes (Wickeln, Füttern, usw. ) erfolgt<br />

durch die Eltern, die pädagogische Fachkraft ist Beobachter und Begleiter.<br />

Ein erster Trennungsversuch kann ab dem 4. Tag versucht werden, indem die Eltern sich<br />

für eine kurze Zeit (nicht länger als 30 Minuten) verabschieden, aber in der Nähe bleiben.<br />

Gelingt diese Trennung nicht, wird dieser Versuch erst nach mehreren Tage erneut<br />

durchgeführt.<br />

In der Stabilisierungsphase übernehmen die pädagogischen Fachkräfte die Versorgung<br />

des Kindes und die Eltern wechseln in die Position des Beobachters, die Trennungsphasen<br />

werden länger, die Eltern bleiben aber in der Nähe und können jederzeit zurück in den<br />

Gruppenraum kommen.<br />

In der Schlussphase (ca. ab dem 8. Tag bis hin zu mehreren Wochen) akzeptiert das Kind<br />

die pädagogische Fachkraft und die Eltern können die Einrichtung nach der Trennung<br />

verlassen, sollten aber jederzeit telefonisch erreichbar sein.<br />

Die Eingewöhnungsphase ist individuell und von Kind zu Kind verschieden und kann nicht<br />

pauschalisiert werden.<br />

1<strong>2.</strong>5. Tagestruktur<br />

Bei den Hausbesuchen vor der Aufnahme des Kindes – die für alle drei Betreuungsformen<br />

KiBiz I, II, und III gelten - versuchen wir durch Gespräche mit den Eltern, individuelle<br />

Informationen über das jeweilige Kind zu erfahren, die uns helfen, auf dessen Bedürfnisse<br />

und auf die jeweilige kindliche Entwicklung einzugehen. Am Anfang eines Kindergartenjahres<br />

sind deshalb die Tagesstrukturen evtl. bei den einzelnen Kindern sehr unterschiedlich.<br />

Der Gruppenalltag beginnt von 7.00 bis 8.30 Uhr mit der Begrüßung der Kinder und der<br />

Verabschiedung der Eltern, wichtige Informationen werden in den Übergabegesprächen<br />

zwischen dem pädagogischen Personal und den Eltern ausgetauscht. Damit keine<br />

Informationen in der Gruppenform KiBiz II verloren gehen, ist es erstrebenswert, dass beide<br />

Parteien ihre Informationen zusätzlich in einem „Übergabeheft“ dokumentieren.<br />

In der Gruppenform KiBiz II schließt sich ein gemeinsames Frühstück aller Kinder mit den<br />

Bezugspersonen an, in der Gruppenform KiBiz I frühstücken die Kinder gleitend mit den<br />

älteren Kindern, immer begleitet durch eine pädagogische Fachkraft. Die Kinder in dem<br />

Buchungsbereich KiBiz I orientieren sich nach einer gewissen Zeit der Eingewöhnung an dem<br />

Tagesablauf unter Punkt 4.8.<br />

Den kleineren Kindern werden in der nun folgenden Zeit vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten<br />

und Impulse im Bereich der Wahrnehmung geboten, es werden Anreize für die Sinne<br />

geschaffen. Altersgemäße Angebote wie Fingerspiele und Bewegungsangebote sowie zu<br />

forschen, zu entdecken und kreativ zu sein nehmen einen großen Teil des Vormittags ein;<br />

eine Einbeziehung des Außengeländes ist dabei selbstverständlich.<br />

Gegen 11.15 Uhr essen die Kinder gemeinsam zu Mittag, kleinere Kinder werden hierbei<br />

gefüttert, aber auch hier gilt der Satz von Maria Montessori „Hilf mir, es selbst zu tun“!<br />

Nach dem Mittagessen, dem Wickeln und dem Zähneputzen geht es zum Mittagsschlaf; auch<br />

hier dauert es seine Zeit, bis sich hier ein gemeinsamer Rhythmus gefunden hat. Das eigene<br />

Bett beinhaltet auch persönliche Dinge wie Kuscheltier/ Kuscheltuch oder ähnliches. Eine<br />

pädagogische Fachkraft ist während dieser Phase immer mit im Ruheraum. Je nach Bedarf<br />

18


und Abholzeit schlafen die Kinder bis 13.45 Uhr oder länger, eine Abholung in dieser Zeit ist<br />

nur in absoluten Ausnahmesituationen möglich.<br />

Die Kinder, die eine Buchungszeit von 45 Stunden haben, gehen nach einer kurzen Snackzeit<br />

bis zu ihrer Abholung wieder in eine Freispielphase über.<br />

1<strong>2.</strong>6. Ruhephase<br />

Kinder im Altersbereich unter 3 Jahren haben unterschiedliche Ruhebedürfnisse. Diesen wird<br />

dadurch Rechnung getragen, in dem diese Kinder sich jederzeit in Kuschelecken<br />

zurückziehen können; die 0 bis 3-Jährigen haben zusätzlich immer die Möglichkeit, ihr<br />

eigenes Bett auch zwischendurch aufsuchen zu können.<br />

13. Beschwerdemanagement<br />

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde das Beteiligungs- und Beschwerderecht der Kinder<br />

im SGV III konkretisiert und verankert. Dieses Recht kann je nach Entwicklungsstand des<br />

Kindes durch dieses selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter wahrgenommen werden.<br />

13.1 Beteiligung von Kindern<br />

Kindern wird kontinuierlich die Möglichkeit gegeben, den Alltag mitzugestalten, Lernwege<br />

selbst zu finden und sich mit Ideen aktiv einzubringen (siehe auch Punkt 4.1, 4.2 und 4.7).<br />

Als Ideen- und Beschwerdeführer werden die Kinder aktiv mit einbezogen; sie erleben im<br />

Alltag, dass Unzufriedenheit und Ängste von den Fachkräften ernst genommen werden. Beim<br />

Erwerb der Kompetenzen für eine angemessene Form der Beschwerdeäußerung wird das<br />

Kind im Rahmen der Bildungsprozesse unterstützt und begleitet.<br />

13.2 Beteiligung von Eltern als Interessenvertreter ihrer Kinder<br />

Beschwerden drücken Unzufriedenheit und Unmut aus. Sie äußern sich nicht immer nur<br />

verbal direkt, sondern auch in Form von Verbesserungsvorschlägen, Anregungen und<br />

Anfragen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Mitwirkung ist in Punkt 9<br />

beschrieben. Innerhalb der Einrichtung sind – auch durch die Qualifizierung zum<br />

Familienzentrum (Punkt 11) – die Verfahrenswege und Zuständigkeiten für die<br />

Beschwerdebearbeitung mit einem standardisierten Ablaufdiagramm festgelegt.<br />

14. Qualitätsstandards<br />

<strong>Hemer</strong>, die familienorientierte Stadt…<br />

so lautet die Kernaussage des Leitbildes, welches bereits im Jahre 2002 vom Kinder- und<br />

Jugendhilfeausschuss und dem Jugendamt gemeinsam erarbeitet wurde. Ein grundlegender<br />

Aspekt war damals bereits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verlässliche<br />

Betreuungsangebote u.a. auch in Kindertageseinrichtungen sicher zu stellen.<br />

Mit dem Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) 2005, mit der Novellierung<br />

des SGB VIII durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) 2008 wurden die Grundlagen für den<br />

Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren gelegt.<br />

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Ab dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung<br />

oder in der Kindertagespflege für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die<br />

Zielplanung zum Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in der<br />

Tagespflege (30%) und Kindertageseinrichtungen (70%) bei einer Gesamtquote vom 32%<br />

aller U3 Kinder wurde mit 248 Plätzen in <strong>Hemer</strong> erreicht. Die Betreuung der über<br />

dreijährigen Kinder ist zu 100% in den insgesamt 15 <strong>Hemer</strong>aner Kindertageseinrichtungen<br />

abgesichert.<br />

Mit dieser gesetzlichen Grundlage rückt die Frage nach der pädagogischen Qualität<br />

der Angebote, speziell der für die Kinder unter drei Jahren immer mehr in den Focus.<br />

Damit der Ausbau von Betreuungsangeboten nicht nur quantitativ erfolgt, sondern<br />

auch qualitativ abgesichert wird, ist es auch Aufgabe der Stadt <strong>Hemer</strong> als Trägerin der vier<br />

städtischen Kitas (Mindest-) Standards für diesen Bereich festzulegen und dauerhaft weiter<br />

zu entwickeln. Qualitätskriterien und Mindeststandards für die städtischen<br />

Kindertageseinrichtungen sollen dabei helfen, den Ausbau des Arbeitsbereiches<br />

Kinderbetreuung einheitlich zu steuern.<br />

Der Anspruch, die Qualität in der eigenen Einrichtungen zu verbessern bzw. hoch zu halten,<br />

ist zum ständigen Begleiter in der Pädagogik geworden. Dieser Anspruch richtet sich<br />

vordergründig an den Träger, letztlich sind es aber die Teams, die Qualität in den<br />

Einrichtungen entwickeln.<br />

Qualitätskriterien<br />

Nach den Grundsätzen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit haben gem. § 13 Abs. 3 KiBiz<br />

die Einrichtungen ihre Bildungs<strong>konzept</strong>e so zu gestalten, dass die individuelle<br />

Bildungsförderung und die Unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder und Eltern<br />

berücksichtigt und unabhängig von der sozialen Situation sichergestellt ist<br />

Der Inhalt dieser pädagogischen Konzeption zeigt umfassend, vorwiegend in den Punkten<br />

- Personelle Ausstattung (Ziffer <strong>2.</strong>3)<br />

- Fort- und Weiterbildungen (Ziffer 3.2)<br />

- Pädagogische Zielsetzungen (Ziffer 4.1)<br />

- Umsetzung des Schutzauftrages (Ziffer 10)<br />

- Beschwerdemanagement (Ziffer 13)<br />

aber auch zum Teil in anderen Ziffern ausführlich die festgeschriebenen Qualitätsstandards<br />

für die städtischen Einrichtungen auf.<br />

15. Ausblick<br />

Ab dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer<br />

Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.<br />

Auf der Grundlage der fortgeschriebenen Bedarfszahlen und der gesetzlichen Vorgaben<br />

werden jährlich durch die Jugendhilfeplanung Grund<strong>konzept</strong>e zum Angebot der<br />

Kindertagesbetreuung mit den verschiedenen Trägern der Kindertageseinrichtungen in<br />

<strong>Hemer</strong> abgestimmt.<br />

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Zielplanung zum Ausbau<br />

der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder (Kindertagespflege 30%,<br />

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Kindertageseinrichtungen 70%) wird bei einer Gesamtquote von 32% aller U3 Kinder in<br />

<strong>Hemer</strong> das Ziel mit 248 Plätzen zum 01.08.2013 erreicht. Die Kindertageseinrichtung<br />

„Räuberbande“ trägt mit insgesamt 22 U3-Plätzen zu dieser Zielerreichung bei.<br />

Die Betreuung der über 3-jährigen Kinder ist zu 100% in den Kindertageseinrichtungen in<br />

<strong>Hemer</strong> abgesichert.<br />

Außerdem werden in der „Räuberbande“ insgesamt 78 Ü3-Plätze von den 3-6-Jährigen<br />

belegt.<br />

16. Schlussbemerkungen<br />

Eltern sind Spezialisten für ihre Kinder und tragen maßgeblich die Verantwortung für deren<br />

Entwicklungsweg. Sie sind für das psychische, physische und soziale Wohlergehen sowie für<br />

die Bildung ihrer Kinder verantwortlich. Öffentliche Institutionen wie<br />

Kindertageseinrichtungen und Schulen ergänzen mit ihrer speziellen Verantwortung und<br />

ihren Kompetenzen die Bildung der Kinder.<br />

Eine partnerschaftliche und von gegenseitiger Akzeptanz getragene Zusammenarbeit ist im<br />

Sinne der Kinder unabdingbar. Das Kind steht im Mittelpunkt und ist Ausgangspunkt für die<br />

Überlegungen und Handlungen aller Beteiligten.<br />

„Eine Blume braucht Sonne,<br />

um eine Blume zu werden.<br />

Ein Mensch braucht Liebe,<br />

um ein Mensch zu werden.“<br />

(Phil Bosmans)<br />

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17. Literaturangaben:<br />

Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz)<br />

Kooperation Kita – Grundschule (Handreichung zum gelingenden Übergang des Regionalen<br />

Bildungsbüros des Märkischen Kreises)<br />

Kooperationsvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei dem Verdacht auf<br />

Kindeswohlgefährdung nach § 8a, § 72a SGB VIII<br />

Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an (Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder<br />

von 0 – 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in NRW)<br />

Kinderleicht, die Zeitschrift für engagierte Erzieherinnen und Erzieher<br />

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