Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel
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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
‐ Endbericht ‐<br />
etwa mit dem eines kleinen Fachgeschäfts vergleichbar ist, kann zumindest in der summarischen Gesamtbetrachtung<br />
aller Sort<strong>im</strong>ente nicht ausgeschlossen werden, dass es durch einen neuen Lebensmittelmarkt<br />
zu bedeutenden Umsatzumverteilungen bzw. zu Veränderungen der Kaufkraftströme kommen<br />
kann. In der Summe aller untersuchten fünf Warengruppen ergeben sich <strong>im</strong>merhin Gesamtumsätze<br />
zwischen 660.000 und 1,15 Mio. € (brutto) je Filiale. Dieser Effekt kann sich ggf. verstärken, wenn außerhalb<br />
des Zentrums bereits mehrere Lebensmittelmärkte angesiedelt sind, die wiederum als zusätzlicher<br />
Konkurrenzort zur Innenstadt/zum Ortszentrum gemeinsam wirken. Die tatsächlichen Auswirkungen<br />
dürften aber vor allem von der Angebotssituation vor Ort abhängen. Zentren, in denen bereits Funktionsverluste<br />
sichtbar werden, dürften durch zusätzliche Verlagerungen bzw. Neuansiedlungen an nichtintegrierten<br />
Standorten ggf. anders zu beurteilen sein als vitale Zentren. Zu empfehlen ist deshalb eine<br />
auf den Einzelfall bezogene Bewertung, in der – neben der Betrachtung der Bestandsituation vor Ort –<br />
ggf. auch der Frequenzverlust berücksichtigt werden sollte, der durch die Verlagerung des Angebotsschwerpunktes<br />
<strong>im</strong> periodischen Bedarfsbereich verursacht wird. Dies dürfte <strong>im</strong> Einzelfall sogar schwerer<br />
wirken.<br />
Bei der Bewertung der zentrenrelevanten Sort<strong>im</strong>ente <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> werden von Planern,<br />
Projektentwicklern und Expansionsleitern in der Regel zwei sich gegenüberstehende Argumente angeführt,<br />
die in der Einzelfallbeurteilung grundsätzlich berücksichtigt werden sollten und vermutlich beide<br />
ihre Berechtigung haben. Zum einen dürfte es unbestritten sein, dass (in Abhängigkeit von der Bestandssituation)<br />
durch zentrenrelevante Angebote <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> eine gewisse Verdrängung<br />
<strong>im</strong> Bestand stattfindet. Unklar ist jedoch, wie hoch der Bedeutungsverlust vor Ort in den Zentren<br />
tatsächlich ist. Auf der anderen Seite können Lebensmitteldiscounter durch ihr wechselndes Aktionsangebot<br />
gerade in kleineren Gemeinden die Möglichkeit bieten, auch Waren aus dem aperiodischen Bedarf,<br />
die hier sonst meist nicht (mehr) angeboten werden, zu erwerben, ohne dafür in das nächste Mittel‐<br />
oder Oberzentrum fahren zu müssen oder von Bestellungen <strong>im</strong> Internet/Versandhandel abhängig zu<br />
sein. Dies kann ggf. auch zu einer Verkehrsvermeidung beitragen. Zudem stehen Discounter und der<br />
innerstädtische Facheinzelhandel nur bedingt in einem Wettbewerb, da sie durch ihre unterschiedlichen<br />
Angebotsniveaus auch unterschiedliche Kunden und Zielgruppen ansprechen. 110<br />
Das „schwierige“ Thema zentrenrelevante Randsort<strong>im</strong>ente <strong>im</strong> Lebensmittelhandel dürfte aber vor allem<br />
erst dann aus der (öffentlichen) Fachdiskussion verschwinden, wenn es gelingt, (vor allem) die Lebensmitteldiscounter<br />
(die wesentliche Umsatzanteile in diesen Segmenten erwirtschaften) ausschließlich in<br />
Zentren und in integrierten Wohngebietslagen anzusiedeln, damit diese ihrerseits durch ihre Magnetwirkung<br />
und damit verbundene Frequenzsteigerungen einen Beitrag zur Sicherung und Stabilisierung<br />
der Zentren (und der dort ansässigen Fachgeschäfte) leisten. Diese Empfehlung zur städtebaulichen<br />
Integration von Lebensmittelmärkten wurde bereits <strong>im</strong> Jahr 2002 von der Arbeitsgruppe Strukturwandel<br />
<strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> und § 11 Abs. 3 BauNVO ausgesprochen. 111 Die <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie<br />
vorgenommene Standortbewertung zeigt, dass hier noch erhebliches „Potenzial“ besteht (vgl. Kap. 5.6).<br />
110 Einschränkend hierzu sei auf den sog. „hybriden“ Kunden verwiesen, der bei Produkten und Anbietern ständig wechselt, ein<br />
starkes Preisbewusstsein entwickelt hat, gleichzeitig auf Qualität achtet und sehr häufig spontan einkauft und entscheidet.<br />
Hybride Kunden werden häufig auch als „Smart Shopper“ bezeichnet.<br />
111 vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau‐ und Wohnungswesen (BMVBW) (Hrsg.) (2002): Bericht der Arbeitsgruppe Strukturwandel<br />
<strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> und § 11 Abs. 3 BauNVO, S. 2.<br />
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