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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel

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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

‐ Endbericht ‐<br />

Bezüglich der städtebaulichen Verträglichkeit dieser mit Randsort<strong>im</strong>enten erzielten Bruttoumsätze <strong>im</strong><br />

Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO dürften deshalb vor allem die beiden Marktführer Aldi (Nord/Süd) und<br />

Lidl sowie Verbrauchermärkte und SB‐Warenhäuser relevant sein. Dabei ist zu beachten, dass Brutto‐<br />

Jahresumsätze von 240.000 bis 350.000 € in einer kleinen bis mittelgroßen Stadt in der Regel von einem<br />

einzelnen kleinen (inhabergeführten oder filialisierten) Fachgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen<br />

50 und 100 m² erwirtschaftet werden. 89<br />

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Lebensmittelmärkte und deren mit zentrenrelevanten Sort<strong>im</strong>enten<br />

erwirtschafteten Umsätze nicht per se schädlich für die Zentren sind, da sie zu einem nicht<br />

unerheblichen Anteil selbst innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen liegen und dann ihrerseits<br />

zur Attraktivität und Stabilität der Zentren beitragen können. Innerhalb der acht Betrachtungsregionen<br />

liegen rd. 23 % der Aldi‐ und rd. 13 % der Lidl‐Märkte in den Zentren. Die beiden Discounter Penny und<br />

Netto sind mit rd. 37 % bzw. 24 % sogar noch wesentlich häufiger in den Zentren vertreten. Hinzu<br />

kommt jeweils ein nicht unerheblicher Anteil an Märkten, die zwar außerhalb der Zentren, jedoch in<br />

städtebaulich integrierter Lage sehr wohnortnah angesiedelt sind. Vor diesem Hintergrund sind vielmehr<br />

vor allem die großen Verbrauchermärkte und SB‐Warenhäuser (Famila, Globus, real, toom etc.) kritisch<br />

zu bewerten, da sie sich fast ausschließlich in städtebaulich nicht‐integrierten Lagen befinden. 90<br />

Innenstädte und Stadtteilzentren sind in der Regel durch eine Vielzahl an kleinflächigen filialisierten und<br />

inhabergeführten Bekleidungsgeschäften geprägt, die wesentlich das innerstädtische Flair eines Zentrums<br />

ausmachen und erheblich zur Attraktivität beitragen. Es dürfte deshalb schwierig sein nachzuweisen,<br />

dass von einem einzelnen Betrieb, der <strong>im</strong> Jahr <strong>im</strong> Bereich Bekleidung/Textilien einen Bruttoumsatz<br />

zw. 240.000 bis 350.000 € erwirtschaftet, städtebaulich negative Auswirkungen <strong>im</strong> Sinne des § 11 Abs. 3<br />

BauNVO ausgehen. Erweitert man diese Bewertung allerdings um eine summarische Betrachtung aller<br />

bestehenden Lebensmittelmärkte außerhalb der Zentren, kann man durchaus zu einer kritischeren Einschätzung<br />

kommen. 91<br />

89 Bei einer Verkaufsflächengröße von 100 m² und einer angenommenen Flächenproduktivität von rd. 3.500 € pro m² würde<br />

der Jahresbruttoumsatz bereits bei rd. 350.000 € liegen. Vgl. hierzu: BBE Handelsberatung (Hrsg.) (2011): Struktur‐ und<br />

Marktdaten <strong>im</strong> Einzelhandel 2010. S. 25.<br />

90 Detaillierte Ausführungen zur Standortklassifizierung nach Lage und Anbieter sind den Abb. 58 und 59 in Kap. 5.6 zu entnehmen.<br />

91 Siehe hierzu den Abschnitt „Bewertung“ am Ende dieses Kapitels.<br />

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