Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel
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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
‐ Endbericht ‐<br />
Unter Berücksichtigung der Lagemaße der zurückgelegten Entfernung (vgl. Abb. 27) kann auf deskriptiver<br />
Ebene insgesamt ein leicht positiver Zusammenhang aus Verkaufsfläche und zurückgelegter Entfernung<br />
bestätigt werden. Allerdings zeigt sich keine signifikante Ausdehnung des Einzugsbereiches bei<br />
Überschreiten der Verkaufsfläche von 800 m². Ebenso können keine Unterschiede hinsichtlich des Einzugsbereiches<br />
für kleinflächige und großflächige Discounter gegenüber mittleren Supermärkten (bei<br />
einer durchschnittlichen Verkaufsfläche von rd. 1.170 m²) beobachtet werden. Im Gegenteil: Tendenziell<br />
weisen vor allem kleine und mittlere Supermärkte – über alle Lagen, Kreistypen und Stadt‐/Gemeindegrößen<br />
hinweg – eher einen kleineren, zumindest aber keinen größeren Einzugsbereich auf als klein‐<br />
oder großflächige Discounter.<br />
Ob diese Ergebnisse als statistisch signifikant einzustufen sind, soll <strong>im</strong> Folgenden anhand nichtparametrischer<br />
Testverfahren 58 überprüft werden. In diesem Zusammenhang bietet sich aufgrund der<br />
metrischen Ausprägung der Zielvariablen (Entfernung in Metern) der Kolmogorov‐Smirnov‐Test für zwei<br />
unabhängige Stichproben an, welcher testet, ob die beiden getesteten Stichproben der gleichen Grundgesamtheit<br />
entstammen oder nicht. Einfacher formuliert: Es wird geprüft, ob sich die Einzugsbereiche<br />
von Supermärkten und Discountern bzw. betriebsformenübergreifend für klein‐ und großflächige Betriebe<br />
signifikant unterscheiden.<br />
Abb. 28: Haushaltsbefragung ‐ Signifikanzniveaus des Kolmogorov‐Smirnov‐Tests zum Einzugsbereich<br />
von Discountern und Supermärkten (Haupteinkaufsort, 1. Stelle)<br />
kleinfl. Discounter<br />
(bis 800 m²)<br />
= 3.691 m<br />
großfl. Discounter<br />
(über 800 m²)<br />
= 3.896 m<br />
kleiner Supermarkt<br />
(401‐800 m²)<br />
= 1.946 m<br />
mittlerer Supermarkt<br />
(801‐1.500 m²)<br />
= 3.152 m<br />
großer Supermarkt<br />
(1.501‐2.500 m²)<br />
= 3.760 m<br />
kleinfl. Discounter<br />
(bis 800 m²)<br />
= 3.691 m<br />
großfl. Discounter<br />
(über 800 m²)<br />
= 3.896 m<br />
kleiner Supermarkt<br />
(401‐800 m²)<br />
= 1.946 m<br />
mittlerer Supermarkt<br />
(801‐1.500 m²)<br />
= 3.152 m<br />
großer Supermarkt<br />
(1.501‐2.500 m²)<br />
= 3.760 m<br />
1,000<br />
0,163 1,000<br />
0,000 0,000 1,000<br />
0,015 0,030 0,000 1,000<br />
0,343 0,983 0,000 0,000 1,000<br />
durchschnittlich zurückgelegte Entfernungen unterscheiden sich signifikant<br />
durchschnittlich zurückgelegte Entfernungen unterscheiden sich nichtsignifikant<br />
Quelle: Eigene Haushaltsbefragung, Rechengrundlage n = 2.948, Als für die Annahme oder Ablehnung der Nullhypothese (beide<br />
Stichproben entstammen derselben Grundgesamtheit) relevantes Maß wurde sowohl für die Betriebsformen als auch die Verkaufsfläche<br />
die 2‐seitige s<strong>im</strong>ulierte Monte‐Carlo‐Signifikanz verwendet. Zwei Grundgesamtheiten unterscheiden sich genau<br />
dann, wenn der Wert der 2‐seitige Monte‐Carlo‐Signifikanz ≤ 0,05 ist.<br />
58 An dieser Stelle sind nicht‐parametrische Testverfahren anzuwenden, da, wie erwartet, die Distanzen bei der Lebensmittelversorgung<br />
eine deutlich rechtsschiefe Verteilung aufweisen und somit die Normalverteilungsannahme – als Testvoraussetzung<br />
– für den normalerweise gängigen t‐Test verletzt ist.<br />
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