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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel

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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

‐ Endbericht ‐<br />

Ein weniger eindeutiges Ergebnis für den Anteil des MIV in Abhängigkeit von der Verkaufsflächengröße<br />

ist dagegen in Bezug auf die Siedlungsstruktur (BBSR‐Kreistypen) zu erkennen, wobei sich <strong>im</strong> Einzelnen<br />

folgende Zusammenhänge ergeben:<br />

• Der MIV‐Anteil ist (unabhängig von der Verkaufsflächengröße) in den Kernstädten wesentlich geringer;<br />

• der MIV‐Anteil <strong>im</strong> Ländlichen Umland und <strong>im</strong> Ländlichen Raum unterscheidet sich (unabhängig<br />

von der Verkaufsfläche) kaum und auch <strong>im</strong> Verdichteten Umland nur geringfügig;<br />

• die Lage scheint gegenüber der Verkaufsfläche der bedeutendere Einflussfaktor für den Modal<br />

Split zu sein (zumindest in der Gegenüberstellung von Discountern und Supermärkten);<br />

• ebenso wie in der Gesamtbetrachtung erweist sich auch in der Einzelbetrachtung der Kreistypen<br />

die Vermutungsschwelle von 800 m² Verkaufsfläche als nicht signifikant bzgl. entscheidender Veränderungen<br />

des MIV‐Anteils zu Lasten der sog. umweltfreundlichen Verkehrsmittel.<br />

Ein ebenso differenziertes Ergebnis lässt sich für den MIV‐Anteil in Abhängigkeit von der Verkaufsflächengröße<br />

bei einer Unterscheidung nach Lagetyp beobachten:<br />

• verkaufsflächen‐ und betriebsformenübergreifend ist ein positiver Effekt (<strong>im</strong> Sinne einer Verkehrsvermeidung)<br />

von Standorten in integrierten Lagen – Zentrum und Wohngebiet – auf den<br />

Modal Split zu verzeichnen,<br />

• darüber hinaus kann jedoch auch nach lagespezifischer Auswertung keine Signifikanzschwelle bei<br />

800 m² oder einer anderen Verkaufsflächengröße bestätigt werden.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Einflussfaktoren wird aus den Untersuchungsergebnissen deutlich, dass<br />

sich der Modal Split zwischen klein‐ (401 bis 800 m²) und großflächigen Betrieben (über 800 m²) nicht<br />

grundlegend unterscheidet. Herauszustellen ist in diesem Zusammenhang, dass<br />

• sich der Modal Split eines mittleren Supermarktes (801 bis 1.500 m² Verkaufsfläche) nicht wesentlich<br />

von klein‐ und großflächigen Discountern unterscheidet; tendenziell kaufen die Kunden<br />

von mittleren Supermärkten <strong>im</strong> Vergleich zu Discountern sogar etwas häufiger zu Fuß oder mit<br />

dem Fahrrad ein. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass diese beiden Betriebsformen durchaus<br />

vergleichbare Einzugsbereiche sowie Ausgaben‐ und Umsatzanteile nach Entfernungszonen<br />

aufweisen (vgl. Kap. 5.2).<br />

Dieses Ergebnis ist zwar wenig überraschend, in seiner Aussage aber durchaus von hoher Relevanz für<br />

die raumordnerische bzw. planungsrechtliche Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben. Zum einen versuchen<br />

Discounter schon seit geraumer Zeit, falls baurechtlich möglich, auch Märkte mit deutlich mehr als<br />

800 m² Verkaufsfläche zu realisieren. Zum anderen unterscheiden sich mittlere und große Supermärkte<br />

in ihren Standortanforderungen nicht grundlegend von Discountern.<br />

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