Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel
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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
‐ Endbericht ‐<br />
Ein weniger eindeutiges Ergebnis für den Anteil des MIV in Abhängigkeit von der Verkaufsflächengröße<br />
ist dagegen in Bezug auf die Siedlungsstruktur (BBSR‐Kreistypen) zu erkennen, wobei sich <strong>im</strong> Einzelnen<br />
folgende Zusammenhänge ergeben:<br />
• Der MIV‐Anteil ist (unabhängig von der Verkaufsflächengröße) in den Kernstädten wesentlich geringer;<br />
• der MIV‐Anteil <strong>im</strong> Ländlichen Umland und <strong>im</strong> Ländlichen Raum unterscheidet sich (unabhängig<br />
von der Verkaufsfläche) kaum und auch <strong>im</strong> Verdichteten Umland nur geringfügig;<br />
• die Lage scheint gegenüber der Verkaufsfläche der bedeutendere Einflussfaktor für den Modal<br />
Split zu sein (zumindest in der Gegenüberstellung von Discountern und Supermärkten);<br />
• ebenso wie in der Gesamtbetrachtung erweist sich auch in der Einzelbetrachtung der Kreistypen<br />
die Vermutungsschwelle von 800 m² Verkaufsfläche als nicht signifikant bzgl. entscheidender Veränderungen<br />
des MIV‐Anteils zu Lasten der sog. umweltfreundlichen Verkehrsmittel.<br />
Ein ebenso differenziertes Ergebnis lässt sich für den MIV‐Anteil in Abhängigkeit von der Verkaufsflächengröße<br />
bei einer Unterscheidung nach Lagetyp beobachten:<br />
• verkaufsflächen‐ und betriebsformenübergreifend ist ein positiver Effekt (<strong>im</strong> Sinne einer Verkehrsvermeidung)<br />
von Standorten in integrierten Lagen – Zentrum und Wohngebiet – auf den<br />
Modal Split zu verzeichnen,<br />
• darüber hinaus kann jedoch auch nach lagespezifischer Auswertung keine Signifikanzschwelle bei<br />
800 m² oder einer anderen Verkaufsflächengröße bestätigt werden.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Einflussfaktoren wird aus den Untersuchungsergebnissen deutlich, dass<br />
sich der Modal Split zwischen klein‐ (401 bis 800 m²) und großflächigen Betrieben (über 800 m²) nicht<br />
grundlegend unterscheidet. Herauszustellen ist in diesem Zusammenhang, dass<br />
• sich der Modal Split eines mittleren Supermarktes (801 bis 1.500 m² Verkaufsfläche) nicht wesentlich<br />
von klein‐ und großflächigen Discountern unterscheidet; tendenziell kaufen die Kunden<br />
von mittleren Supermärkten <strong>im</strong> Vergleich zu Discountern sogar etwas häufiger zu Fuß oder mit<br />
dem Fahrrad ein. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass diese beiden Betriebsformen durchaus<br />
vergleichbare Einzugsbereiche sowie Ausgaben‐ und Umsatzanteile nach Entfernungszonen<br />
aufweisen (vgl. Kap. 5.2).<br />
Dieses Ergebnis ist zwar wenig überraschend, in seiner Aussage aber durchaus von hoher Relevanz für<br />
die raumordnerische bzw. planungsrechtliche Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben. Zum einen versuchen<br />
Discounter schon seit geraumer Zeit, falls baurechtlich möglich, auch Märkte mit deutlich mehr als<br />
800 m² Verkaufsfläche zu realisieren. Zum anderen unterscheiden sich mittlere und große Supermärkte<br />
in ihren Standortanforderungen nicht grundlegend von Discountern.<br />
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