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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel

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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

‐ Endbericht ‐<br />

wägung <strong>im</strong> Einzelfall abstellen und die Ergebnisse der vorgelegten Studie berücksichtigen sollte, den<br />

gewünschten Effekt erzielen könnte, ohne dass dafür die bestehenden Vorschriften der Baunutzungsverordnung<br />

selbst geändert werden müssten.<br />

Welche weiteren Wege in der städtebaulichen, raumordnerischen und baurechtlichen Beurteilung von<br />

Lebensmittelmärkten auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse eingeschlagen werden könnten, war<br />

nicht Gegenstand der Untersuchung. Die dargestellten Überlegungen sollen lediglich auf Möglichkeiten<br />

und Schwierigkeiten bei einer Aktualisierung der baurechtlichen Vorgaben hinweisen.<br />

Aus Sicht der Arbeitsgruppe aus HCU Hamburg und IREBS Regensburg ist deshalb zu empfehlen, die<br />

Ergebnisse der Studie und die daraus abzuleitenden Handlungserfordernisse in einem erweiterten Expertenkreis<br />

mit Vertretern aus den betroffenen Verbänden, der Handelsunternehmen, Fachleuten zum<br />

Baurecht und politischen Vertretern, ggf. mit wissenschaftlicher Begleitung zu diskutieren und über den<br />

weiteren Handlungsbedarf sowie über geeignete Anpassungsmöglichkeiten zu beraten.<br />

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