Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel
Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel
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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
‐ Endbericht ‐<br />
Das Argument, die derzeitige Regelung benachteilige Supermärkte gegenüber Discountern, ist nicht neu.<br />
Es hat sich deshalb bereits <strong>im</strong> Jahr 2002 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der zuständigen<br />
Bundesministerien, der Länder sowie der betroffenen Verbände und Unternehmen, mit den Regelungen<br />
des § 11 Abs. 3 BauNVO auseinandergesetzt. Diese Arbeitsgruppe kam <strong>im</strong> Jahr 2002 in ihrem Abschlussbericht<br />
zu dem Ergebnis, dass eine Änderung der bestehenden Regelungen nicht erforderlich sei, da die<br />
Flexibilität des § 11 Abs. 3 BauNVO grundsätzlich ausreiche, um den Einzelhandel (und insbesondere den<br />
<strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>) sachgerecht zu steuern. 19 Zu einer ähnlichen Bewertung gelangte auch ein<br />
Expertengremium <strong>im</strong> Rahmen der sog. Berliner Gespräche zum Städtebaurecht 2010, die auf Initiative<br />
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geführt wurden. 20 Fragen zur<br />
unterschiedlichen Wahrnehmung der Versorgungsfunktion einzelner Betriebsformen, zu den Auswirkungen<br />
auf den Verkehr sowie zur Bedeutung qualitativer Aspekte der Lebensmittelversorgung wurden<br />
dabei jedoch nicht beleuchtet.<br />
Vor diesem Hintergrund haben der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband des<br />
Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) die HafenCity Universität Hamburg (HCU), Arbeitsgebiet Projektentwicklung<br />
und Projektmanagement in der Stadtplanung, und die Universität Regensburg, Professur für<br />
Handels<strong>im</strong>mobilien am Institut für Immobilienwirtschaft IRE|BS, mit der Erarbeitung einer Studie zur<br />
„qualifizierten <strong>Nahversorgung</strong>“ beauftragt. Der Fokus der Untersuchung richtet sich vor allem auf Lebensmittelmärkte,<br />
die nach aktueller Rechtsauffassung aufgrund ihrer Geschoss‐ und Verkaufsflächengröße<br />
<strong>im</strong> Grenzbereich zwischen Klein‐ und Großflächigkeit liegen. Dies trifft vor allem auf die Betriebsformen<br />
Discounter und mittlere Supermärkte (Verkaufsflächen zwischen 801 und 1.500 m²) zu. Im Einzelnen<br />
wurden hierzu die folgenden Forschungsfragen untersucht:<br />
Verkehrseffekte und Kopplungsverhalten, Kap. 5.1<br />
• Welche Verkehre (Modal Split) lösen die unterschiedlichen Betriebsformen des <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>s<br />
aus?<br />
• In welchem Umfang werden Kopplungsaktivitäten wahrgenommen, insbesondere vor dem Hintergrund,<br />
zusätzlichen Verkehr nach Möglichkeit zu vermeiden? Inwieweit unterscheiden sich die<br />
einzelnen Betriebsformen hinsichtlich Art und Umfang der Einkaufs‐ bzw. Wegekopplung?<br />
Einkaufsentfernungen, Einzugsbereiche, Ausgaben‐ und Umsatzanteile, Kap. 5.2<br />
• Lassen sich – vor allem für die beiden Betriebsformen Discounter und Supermarkt – grundsätzlich<br />
gleiche Wirkungen hinsichtlich Einkaufsentfernungen der Kunden, Ausgaben‐ und Umsatzanteilen<br />
und Einzugsbereiche ableiten?<br />
• Inwiefern lassen sich daraus Schlussfolgerungen hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung <strong>im</strong><br />
Einzugsbereich und der Entwicklung der Zentren (zentralen Versorgungsbereiche) in der Kommune/Nachbarkommune<br />
ableiten?<br />
19 Bundesministerium für Verkehr, Bau‐ und Wohnungswesen (BMVBW) (Hrsg.) (2002): Bericht der Arbeitsgruppe Strukturwandel<br />
<strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> und § 11 Abs. 3 BauNVO, S. 2.<br />
20 vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau‐ und Stadtentwicklung (BMVBS) (Hrsg.) (2010): Berliner Gespräche zum Städtebaurecht.<br />
Dokumentation. Band 1, S. 33ff.<br />
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