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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel

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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

‐ Endbericht ‐<br />

Das Argument, die derzeitige Regelung benachteilige Supermärkte gegenüber Discountern, ist nicht neu.<br />

Es hat sich deshalb bereits <strong>im</strong> Jahr 2002 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der zuständigen<br />

Bundesministerien, der Länder sowie der betroffenen Verbände und Unternehmen, mit den Regelungen<br />

des § 11 Abs. 3 BauNVO auseinandergesetzt. Diese Arbeitsgruppe kam <strong>im</strong> Jahr 2002 in ihrem Abschlussbericht<br />

zu dem Ergebnis, dass eine Änderung der bestehenden Regelungen nicht erforderlich sei, da die<br />

Flexibilität des § 11 Abs. 3 BauNVO grundsätzlich ausreiche, um den Einzelhandel (und insbesondere den<br />

<strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>) sachgerecht zu steuern. 19 Zu einer ähnlichen Bewertung gelangte auch ein<br />

Expertengremium <strong>im</strong> Rahmen der sog. Berliner Gespräche zum Städtebaurecht 2010, die auf Initiative<br />

des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geführt wurden. 20 Fragen zur<br />

unterschiedlichen Wahrnehmung der Versorgungsfunktion einzelner Betriebsformen, zu den Auswirkungen<br />

auf den Verkehr sowie zur Bedeutung qualitativer Aspekte der Lebensmittelversorgung wurden<br />

dabei jedoch nicht beleuchtet.<br />

Vor diesem Hintergrund haben der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband des<br />

Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) die HafenCity Universität Hamburg (HCU), Arbeitsgebiet Projektentwicklung<br />

und Projektmanagement in der Stadtplanung, und die Universität Regensburg, Professur für<br />

Handels<strong>im</strong>mobilien am Institut für Immobilienwirtschaft IRE|BS, mit der Erarbeitung einer Studie zur<br />

„qualifizierten <strong>Nahversorgung</strong>“ beauftragt. Der Fokus der Untersuchung richtet sich vor allem auf Lebensmittelmärkte,<br />

die nach aktueller Rechtsauffassung aufgrund ihrer Geschoss‐ und Verkaufsflächengröße<br />

<strong>im</strong> Grenzbereich zwischen Klein‐ und Großflächigkeit liegen. Dies trifft vor allem auf die Betriebsformen<br />

Discounter und mittlere Supermärkte (Verkaufsflächen zwischen 801 und 1.500 m²) zu. Im Einzelnen<br />

wurden hierzu die folgenden Forschungsfragen untersucht:<br />

Verkehrseffekte und Kopplungsverhalten, Kap. 5.1<br />

• Welche Verkehre (Modal Split) lösen die unterschiedlichen Betriebsformen des <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong>s<br />

aus?<br />

• In welchem Umfang werden Kopplungsaktivitäten wahrgenommen, insbesondere vor dem Hintergrund,<br />

zusätzlichen Verkehr nach Möglichkeit zu vermeiden? Inwieweit unterscheiden sich die<br />

einzelnen Betriebsformen hinsichtlich Art und Umfang der Einkaufs‐ bzw. Wegekopplung?<br />

Einkaufsentfernungen, Einzugsbereiche, Ausgaben‐ und Umsatzanteile, Kap. 5.2<br />

• Lassen sich – vor allem für die beiden Betriebsformen Discounter und Supermarkt – grundsätzlich<br />

gleiche Wirkungen hinsichtlich Einkaufsentfernungen der Kunden, Ausgaben‐ und Umsatzanteilen<br />

und Einzugsbereiche ableiten?<br />

• Inwiefern lassen sich daraus Schlussfolgerungen hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung <strong>im</strong><br />

Einzugsbereich und der Entwicklung der Zentren (zentralen Versorgungsbereiche) in der Kommune/Nachbarkommune<br />

ableiten?<br />

19 Bundesministerium für Verkehr, Bau‐ und Wohnungswesen (BMVBW) (Hrsg.) (2002): Bericht der Arbeitsgruppe Strukturwandel<br />

<strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> und § 11 Abs. 3 BauNVO, S. 2.<br />

20 vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau‐ und Stadtentwicklung (BMVBS) (Hrsg.) (2010): Berliner Gespräche zum Städtebaurecht.<br />

Dokumentation. Band 1, S. 33ff.<br />

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