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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel

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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

‐ Endbericht ‐<br />

werden können. 17 Anders als für Ansiedlungen unterhalb der 800 m²‐Grenze ist für großflächige Ansiedlungen<br />

– neben der Einholung spezifischer Gutachten – ggf. auch die Änderung des Flächennutzungsplans<br />

notwendig. Dies erfordert i. d. R. umfangreiche Abst<strong>im</strong>mungen und verlängert möglicherweise<br />

die Projektentwicklung gegenüber Discountern erheblich. Zudem haben viele Bundesländer<br />

die Regelvermutung der BauNVO zur Grenze der Großflächigkeit bei 1.200 m² Geschossfläche bzw. die<br />

Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Verkaufsflächengrenze von 800 m² in ihre Landesentwicklungsprogramme<br />

und/oder Einzelhandelserlasse übernommen. Es ist zu vermuten, dass die<br />

Kommunen – je nach Bundesland und Region – sehr unterschiedlich mit diesen Vorgaben umgehen.<br />

Für die Neuansiedlung oder Erweiterung von (vor allem großflächigen) Lebensmittelbetrieben werden in<br />

der Regel auf den Einzelfall bezogene Gutachten/Untersuchungen zu den zu erwartenden Kaufkraftabschöpfungen,<br />

Einzugsbereichen und Umsatzumverteilungen auf den Bestand erstellt. Diese Exante‐<br />

Untersuchungen werden von vielen Kommunen für die Abwägung <strong>im</strong> Rahmen des Bauleitplanverfahrens<br />

verwendet. Bislang ist jedoch nicht untersucht worden,<br />

• ob sich verallgemeinerbare Aussagen zur Versorgungsfunktion, zur Reichweite und zu Auswirkungen<br />

der einzelnen Betriebsformen auf die Zentren (zentralen Versorgungsbereiche) in Abhängigkeit<br />

von Standort (Lage) und Verkaufsflächengröße ableiten lassen, welche die Vorgaben zur<br />

Großflächigkeitsschwelle sachlich begründen können,<br />

• ob sich daraus verallgemeinerbare Aussagen zur Verkehrserzeugung in Abhängigkeit von Betriebsform,<br />

Standort (Lage) und Verkaufsflächengröße ableiten lassen und<br />

• welche Bedeutung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels (steigende Anzahl älterer<br />

und allein lebender Personen) qualitativen Aspekten, wie Kommunikation, Beratung und bedarfsgerechte<br />

Angebote sowie einer großzügigen Verkaufsraumgestaltung und übersichtlichen Ladeneinrichtung<br />

(breite Gänge, niedrige Regale) zukommt und deshalb ggf. stärker in den Abwägungsprozess<br />

integriert werden sollten.<br />

Darüber hinaus wurde bislang noch nicht untersucht, ob für Lebensmittelmärkte die Schwelle zur Großflächigkeit<br />

bei 800 m² Verkaufsfläche empirisch belegt werden kann. Bisherige Untersuchungen haben<br />

insbesondere zum Ziel<br />

• die Auswirkungen des dynamischen Betriebsformenwandels <strong>im</strong> Hinblick auf den Versorgungsgrad<br />

best<strong>im</strong>mter Raumtypen durch verschiedene Betriebsformen zu beschreiben und daraus Handlungsempfehlung<br />

für die Aufrechterhaltung der Versorgung zu geben (vgl. u.a. GfK 2009; BBE<br />

2008; Zehner 2003 und Baumgarten/Zehner 2007),<br />

• Steuerungsmöglichkeiten für die Versorgung mit Lebensmitteln unter Einsatz der gegebenen Planungsinstrumentarien<br />

abzubilden und Handlungsempfehlungen zu geben (Bunzel et. al. 2009;<br />

Junker/Kühn 2006; Kühn 2011) oder<br />

• Defizite in der lokalen oder regionalen Versorgungsstruktur in Form von Einzelhandelsgutachten<br />

aufzudecken und Handlungsempfehlungen abzuleiten (vgl. diverse kommunale Einzelhandels‐ und<br />

<strong>Nahversorgung</strong>skonzepte). 18<br />

17 Nach Angaben der Betreiber, da für Bedientheken, Neben‐, Kühl‐ und Vorbereitungsräumen und vor allem der deutlich<br />

höheren Artikelanzahl <strong>im</strong> Vergleich zu den Discountern erheblich größere Flächen benötigt werden.<br />

18 vgl. u. a.: Düsseldorf, Stadtplanungsamt (Hrsg.) (2007): Rahmenplan Einzelhandel; Dr. Jansen (Hrsg.) (2009): Einzelhandelsund<br />

Zentrenkonzept für die Kreisstadt Eschwege.<br />

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