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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel

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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

‐ Endbericht ‐<br />

Gerade in kleineren Kommunen kann die Ausweisung eines Sondergebietes Einzelhandel (selbst wenn<br />

der Genehmigungsprozess in der Regel dadurch länger dauert) unter Umständen allerdings auch als<br />

Investitionsschutz angesehen werden, da hier dann sehr häufig auf die Ausweisung eines weiteren<br />

(zweiten) Sondergebietes verzichtet wird.<br />

Für die Erklärung der starken Expansion der Discounter spielt über die genannten absatzpolitischen und<br />

baurechtlichen Gründe hinaus, unter Umständen auch der folgende Aspekt eine maßgebliche Rolle: Den<br />

beiden einzigen deutschlandweit tätigen bzw. bundesweit expandierenden Supermarkt‐Betreibern Rewe<br />

und Edeka stehen mit Aldi (Nord/Süd), Lidl, Penny, Netto und Norma fünf Discounter gegenüber. 120<br />

Allein schon aus dem Bestreben dieser Unternehmen, jeweils ein möglichst dichtes Versorgungs‐ und<br />

betriebswirtschaftlich bzw. logistisch opt<strong>im</strong>iertes Filialnetz aufzubauen, lässt sich bereits eine gewisse<br />

„Marktdominanz“ der Discounter ableiten. Das EHI‐Retail Institute (2012a) beziffert die Anzahl der Lebensmitteldiscounter<br />

für das Jahr 2011 mit 16.462, die Zahl der Supermärkte liegt mit insgesamt 10.148<br />

Betrieben wesentlich darunter.<br />

Betrachtet man die jeweiligen Standortanforderungen der einzelnen Unternehmen und Betriebsformen,<br />

scheint es trotz der genannten absatzpolitischen, baurechtlichen und angebotsspezifischen Unterschiede<br />

keine grundlegenden Differenzen zwischen den Ansiedlungsstrategien der beiden Betriebsformen<br />

Discounter und Supermarkt zu geben. Gleichwohl sind allerdings innerhalb der beiden Betriebsformen<br />

und zwischen den jeweiligen Regionalgesellschaften teilweise Unterschiede festzustellen. Grundsätzlich<br />

besitzen die Standortfaktoren Nähe zum Kunden und zu den Wohngebieten, nach Möglichkeit auch die<br />

Nähe zu bereits bestehenden Zentren bzw. Einzelhandelsstandorten sowie eine gute Erreichbarkeit bzw.<br />

(Pkw‐)Verkehrsanbindung die größte Bedeutung.<br />

Bezüglich des Zeithorizonts zwischen Bauvoranfrage/Bauantrag und Genehmigung sind keine wesentlichen<br />

Unterschiede zwischen Discountern und Supermärkten festzustellen. Die wesentlichen Abst<strong>im</strong>mungen<br />

über ein Planvorhaben finden allerdings bereits vor Beginn des formellen Genehmigungsverfahrens<br />

statt.<br />

Kommunale Einzelhandelskonzepte werden mittlerweile von vielen Kommunen zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen<br />

eingesetzt. Auch wenn hierfür zusätzliche finanzielle und zeitliche Ressourcen<br />

zur Verfügung gestellt werden müssen, bieten sie grundsätzlich eine gute Möglichkeit, die baurechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen an geeigneten (integrierten)<br />

Standorten zu schaffen und so die (Nah‐)Versorgungsstrukturen dauerhaft abzusichern oder zu verbessern.<br />

Zu diesem Ergebnis kam bereits <strong>im</strong> Jahr 2002 auch die Arbeitsgruppe Strukturwandel <strong>im</strong> Einzelhandel<br />

und § 11 Abs. 3 BauNVO – also bereits vor den letzten Novellierungen des Baugesetzbuchs<br />

(BauGB). 121 Kommunale Einzelhandelskonzepte werden auch von den Handelsunternehmen und Projektentwicklern<br />

als geeignetes Instrument angesehen, um Investitionen in den Zentren zu sichern. Nach<br />

Einschätzung der Investoren sollten sie allerdings eine gewisse Flexibilität <strong>im</strong> Hinblick auf Größe und<br />

Zuschnitt der zentralen Versorgungsbereiche aufweisen, da sie für den Fall zu eng abgegrenzter Zentren<br />

120 Hinzu kommen bei beiden Betriebsformen Unternehmen, die vorrangig regional expandieren wie zum Beispiel Sky, Tegut<br />

oder Kaiser´s bei den Supermärkten und Netto (DSK), NP (Niedrigpreis) oder Treff 3000 bei den Discountern. Zu erwähnen<br />

sind außerdem mehrere Biosupermärkte, die gerade in den letzten Jahren auf den Markt drängen, in den meisten Fällen<br />

bleiben diese Märkte jedoch unterhalb der Großflächigkeitsschwelle.<br />

121 vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau‐ und Wohnungswesen (BMVBW) (Hrsg.) (2002): Bericht der Arbeitsgruppe Strukturwandel<br />

<strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> und § 11 Abs. 3 BauNVO. S. 2.<br />

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