Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel
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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />
‐ Endbericht ‐<br />
Gerade in kleineren Kommunen kann die Ausweisung eines Sondergebietes Einzelhandel (selbst wenn<br />
der Genehmigungsprozess in der Regel dadurch länger dauert) unter Umständen allerdings auch als<br />
Investitionsschutz angesehen werden, da hier dann sehr häufig auf die Ausweisung eines weiteren<br />
(zweiten) Sondergebietes verzichtet wird.<br />
Für die Erklärung der starken Expansion der Discounter spielt über die genannten absatzpolitischen und<br />
baurechtlichen Gründe hinaus, unter Umständen auch der folgende Aspekt eine maßgebliche Rolle: Den<br />
beiden einzigen deutschlandweit tätigen bzw. bundesweit expandierenden Supermarkt‐Betreibern Rewe<br />
und Edeka stehen mit Aldi (Nord/Süd), Lidl, Penny, Netto und Norma fünf Discounter gegenüber. 120<br />
Allein schon aus dem Bestreben dieser Unternehmen, jeweils ein möglichst dichtes Versorgungs‐ und<br />
betriebswirtschaftlich bzw. logistisch opt<strong>im</strong>iertes Filialnetz aufzubauen, lässt sich bereits eine gewisse<br />
„Marktdominanz“ der Discounter ableiten. Das EHI‐Retail Institute (2012a) beziffert die Anzahl der Lebensmitteldiscounter<br />
für das Jahr 2011 mit 16.462, die Zahl der Supermärkte liegt mit insgesamt 10.148<br />
Betrieben wesentlich darunter.<br />
Betrachtet man die jeweiligen Standortanforderungen der einzelnen Unternehmen und Betriebsformen,<br />
scheint es trotz der genannten absatzpolitischen, baurechtlichen und angebotsspezifischen Unterschiede<br />
keine grundlegenden Differenzen zwischen den Ansiedlungsstrategien der beiden Betriebsformen<br />
Discounter und Supermarkt zu geben. Gleichwohl sind allerdings innerhalb der beiden Betriebsformen<br />
und zwischen den jeweiligen Regionalgesellschaften teilweise Unterschiede festzustellen. Grundsätzlich<br />
besitzen die Standortfaktoren Nähe zum Kunden und zu den Wohngebieten, nach Möglichkeit auch die<br />
Nähe zu bereits bestehenden Zentren bzw. Einzelhandelsstandorten sowie eine gute Erreichbarkeit bzw.<br />
(Pkw‐)Verkehrsanbindung die größte Bedeutung.<br />
Bezüglich des Zeithorizonts zwischen Bauvoranfrage/Bauantrag und Genehmigung sind keine wesentlichen<br />
Unterschiede zwischen Discountern und Supermärkten festzustellen. Die wesentlichen Abst<strong>im</strong>mungen<br />
über ein Planvorhaben finden allerdings bereits vor Beginn des formellen Genehmigungsverfahrens<br />
statt.<br />
Kommunale Einzelhandelskonzepte werden mittlerweile von vielen Kommunen zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen<br />
eingesetzt. Auch wenn hierfür zusätzliche finanzielle und zeitliche Ressourcen<br />
zur Verfügung gestellt werden müssen, bieten sie grundsätzlich eine gute Möglichkeit, die baurechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen an geeigneten (integrierten)<br />
Standorten zu schaffen und so die (Nah‐)Versorgungsstrukturen dauerhaft abzusichern oder zu verbessern.<br />
Zu diesem Ergebnis kam bereits <strong>im</strong> Jahr 2002 auch die Arbeitsgruppe Strukturwandel <strong>im</strong> Einzelhandel<br />
und § 11 Abs. 3 BauNVO – also bereits vor den letzten Novellierungen des Baugesetzbuchs<br />
(BauGB). 121 Kommunale Einzelhandelskonzepte werden auch von den Handelsunternehmen und Projektentwicklern<br />
als geeignetes Instrument angesehen, um Investitionen in den Zentren zu sichern. Nach<br />
Einschätzung der Investoren sollten sie allerdings eine gewisse Flexibilität <strong>im</strong> Hinblick auf Größe und<br />
Zuschnitt der zentralen Versorgungsbereiche aufweisen, da sie für den Fall zu eng abgegrenzter Zentren<br />
120 Hinzu kommen bei beiden Betriebsformen Unternehmen, die vorrangig regional expandieren wie zum Beispiel Sky, Tegut<br />
oder Kaiser´s bei den Supermärkten und Netto (DSK), NP (Niedrigpreis) oder Treff 3000 bei den Discountern. Zu erwähnen<br />
sind außerdem mehrere Biosupermärkte, die gerade in den letzten Jahren auf den Markt drängen, in den meisten Fällen<br />
bleiben diese Märkte jedoch unterhalb der Großflächigkeitsschwelle.<br />
121 vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau‐ und Wohnungswesen (BMVBW) (Hrsg.) (2002): Bericht der Arbeitsgruppe Strukturwandel<br />
<strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong> und § 11 Abs. 3 BauNVO. S. 2.<br />
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