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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel

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<strong>Qualifizierte</strong> <strong>Nahversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Lebensmitteleinzelhandel</strong><br />

‐ Endbericht ‐<br />

lässt. Sobald also erst einmal eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag gestellt worden ist, ist meist davon<br />

auszugehen, dass die Vorhaben dann auch recht zügig genehmigt bzw. umgesetzt werden können. 118<br />

Bewertung<br />

In der Tendenz unterscheiden sich die Ansiedlungsverfahren zwischen Supermärkten und Discountern<br />

erheblich. Die Entwickler von Discountern fragen wesentlich häufiger bei Kommunen nach möglichen<br />

Standorten für neue Märkte als die Projektentwickler/Expansionsleiter der Supermärkte an. Die Gründe<br />

hierfür konnten <strong>im</strong> Rahmen der Studie zwar nicht abschließend ermittelt werden, in der Tendenz scheinen<br />

sich jedoch die folgenden Aspekte zu bestätigen:<br />

Discounter sind in der Standortwahl weniger „wählerisch“ als Supermärkte. Teilweise werden von den<br />

Discountern wesentlich geringere Bevölkerungszahlen <strong>im</strong> direkten Einzugsbereich (und somit Kaufkraftpotenzial)<br />

als Standortvoraussetzungen genannt, 119 zum anderen ermöglicht es das standardisierte Discountkonzept<br />

mitunter auch, (risikobehaftete) strategische Marktbesetzungen vorzunehmen. Außerdem<br />

sind Discounter bzgl. der benötigten Verkaufsflächengrößen wesentlich flexibler. Discounter können<br />

auch auf Flächen bis 800 m² wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden, die Unternehmen sind deshalb<br />

auch für außerhalb von Kerngebieten (MK) gelegene Planvorhaben nicht unbedingt darauf angewiesen,<br />

dass <strong>im</strong>mer ein Sondergebiet (SO) ausgewiesen werden muss. Besteht aber die Möglichkeit zur Errichtung<br />

von mehr als 800 m² Verkaufsfläche, nehmen die Discounter diese gerne wahr und realisieren <strong>im</strong>mer<br />

öfter auch großflächige Märkte. Diese zeichnen sich dann vor allem durch eine großzügigere Warenpräsentation<br />

und breitere Gänge aus – in aller Regel jedoch nicht durch eine insgesamt größere Artikelzahl.<br />

Wird ein Sondergebiet ausgewiesen, besitzen Discounter perspektivisch oft auch eine Erweiterungsoption.<br />

Wie bereits ausgeführt, benötigen Supermärkte bei Neuplanungen Verkaufsflächen von mind. 1.200 bis<br />

1.500 m². Aufgrund der in der Praxis oftmals recht starren Auslegung der Großflächigkeitsschwelle durch<br />

kommunale und regionale Genehmigungsbehörden sind sie deshalb auf Flächen innerhalb von Kerngebieten<br />

(MK) oder Sondergebieten (SO) angewiesen. Die recht starre Auslegung der Großflächigkeitsschwelle<br />

– und der damit verbundene Nachweis der Atypik bzw. die notwendige Ausweisung eines Sondergebietes<br />

Einzelhandel (SO) (vgl. Kap. 1) – führt unter Umständen auch dazu, dass Expansionsleiter<br />

der Supermärkte erst gar nicht bei den Kommunen anfragen, da eine Genehmigung bzw. Realisierung<br />

ohnehin als unwahrscheinlich gilt. Anders ausgedrückt: Für eine Kommune (oder einen Investor) wird es<br />

<strong>im</strong> Einzelfall einfacher sein, die sog. Atypik für Verkaufsflächen bis zu 900 oder 1.000 m² nachzuweisen<br />

und somit die Ausweisung eines Sondergebietes zu umgehen. Für 1.200 oder gar 1.500 m² scheint das<br />

(zumindest laut Angaben der Unternehmen) wesentlich schwieriger zu sein. Darüber hinaus können sich<br />

unter Umständen auch durch in kommunalen Einzelhandelskonzepten zu eng abgegrenzte zentrale Versorgungsbereiche<br />

weitere Probleme ergeben. Nach Angaben einiger Investoren und Unternehmen können<br />

nämlich durch mangelnde Verfügbarkeit von Flächen innerhalb der Zentren (sowohl für Neuansiedlungen<br />

als auch für Erweiterungen) Investitionshemmnisse entstehen. Da Supermärkte aus den dargestellten<br />

Gründen eher auf Kerngebiete (MK) und Sondergebiete (SO) angewiesen sind, trifft dies vor<br />

allem wieder auf diese Betriebsform zu.<br />

118 Insgesamt ist der Rücklauf zu dieser Fragestellung mit n = 36 recht gering.<br />

119 vgl. Internetseiten der jeweiligen Unternehmen.<br />

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