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Verfassungsbeschwerde und BVerfG Anschreiben

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Anwaltskanzlei Wanninger & Partner, Schreiben vom 08. Februar 2011 Seite 2<br />

a) das Urteil des B<strong>und</strong>essozialgerichtes vom 19. Oktober 2010­ B 14<br />

AS 51/09 R,<br />

b) den Bescheid der Arbeitsgemeinschaft Fördern <strong>und</strong> Fordern Wei<br />

den­Neustadt vom 08. November 2006 zum Akt4nzeichen<br />

751 02BG0007250.<br />

Wir übermitteln die Vollmacht der oben bezeichneten Beschwerdeführer<br />

<strong>und</strong> erheben <strong>Verfassungsbeschwerde</strong> gegen das Urteil des B<strong>und</strong>essozialgerichtes vom 19. Ok<br />

tober 2010 ­ 8 14 AS 51/09 R <strong>und</strong> den Bescheid der Arbeitsgemeinschaft Fördern <strong>und</strong> Fordern<br />

Weiden­Neustadt vom 08. November 2006 zum Aktenzeichen<br />

. Das Urteil<br />

des B<strong>und</strong>essozialgerichtes wurde der Unterzeichnerin, die die Beschwerdeführer in dem Ver<br />

fahren vor dem B<strong>und</strong>essozialgericht vertrat, am 10. Januar 2011 zugestellt.<br />

Beweis:<br />

Urteil des B<strong>und</strong>essozialgerichtes vom 19. Oktober2010 mit Eingangsstempel<br />

Wir beantragen, den durch uns vertretenen Parteien Prozesskostenhilfe unter Beiördnung der<br />

Unterzeichnerin zu bewilligen. Die persönlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Voraussetzungen liegen<br />

vor.<br />

Beweis:<br />

Erklärung über die persönlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Verhältni~se der Re<br />

schwerdeführer<br />

Die Rechtsverfolgung ist auch nicht mutwillig, sondern verspricht Erfolg.<br />

Die Beschwerdeführer sind durch einen Bescheid der ARGE Fördern <strong>und</strong> Fordern Weiden­<br />

Neustadt ­ jetzt: Jobcenter Weiden in der Oberpfalz ­ vom 08. November 2006 in ihren Gr<strong>und</strong><br />

rechten aus Art. 1 i.V.m Art. 20 GG, Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG ver<br />

letzt.<br />

Der Beschwerdeführer zu 1) wurde am 91. September 1985 geboren. Er beantragte am 22.<br />

September 2006, also in seinem 21. Lebensjahr, Leistungen nach dem SGB II bei der ARGE<br />

Fördern <strong>und</strong> Fordern Weiden­Neustadt. Mit dem Bescheid vom 08. November 2006 bewilligte<br />

ihm diese für den Zeitraum von Oktober 2006 bis März 2007 Leistungen, wobei sie von dem er<br />

mäßigten Regelsatz nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB II ausging <strong>und</strong> gemäߧ 9 Abs. 2 Satz 2<br />

SGB II i.V.m § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II bzw. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II Einkommen des Vaters anrechnete.<br />

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