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Freie und Hansestadt Hamburg - Hamburg-Mitte-Dokumente

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zu TOP 7.6<br />

<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-<strong>Mitte</strong><br />

Bezirksversammlung<br />

<strong>Mitte</strong>ilung öffentlich<br />

Drucksachen–Nr.:<br />

XX/3141.1<br />

Federführung:<br />

Fachamt Interner Service<br />

Fachamt Management des<br />

öffentlichen Raumes<br />

Datum:<br />

19.06.2013<br />

Beratungsfolge<br />

Gremium<br />

Datum<br />

Öffentlich Verkehrsausschuss 16.09.2013<br />

Konkrete Maßnahmen zur Radverkehrsführung in Hamm umsetzen<br />

Sachverhalt:<br />

Der Verkehrsausschuss hat in seiner 19. Sitzung einen Antrag mit folgendem Petitum beschlossen:<br />

1. Wir regen die Öffnung aller Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr im Stadtteil Hamm an. Falls<br />

diese Option bei einigen Straßen nicht möglich ist, bitten wir um die Vorstellung der Gründe im<br />

Verkehrsausschuss.<br />

2. Wir wünschen uns, den schnellstmöglichen Rückbau der nicht benutzungspflichtigen<br />

Bordsteinradwege im Horner Weg, im Hammer Steindamm <strong>und</strong> an der Diagonalstraße. Hier ist es für<br />

Auto Fahrende nicht ersichtlich (trotz fehlendem blauen Radverkehrsschild Zeichen 237, 240 <strong>und</strong><br />

241), ob es den Rad Fahrenden erlaubt ist, auf der Straße zu fahren, obwohl dort gesonderte<br />

Fahrradwege angelegt sind. Diese Unsicherheit im Straßenraum für Rad Fahrende <strong>und</strong> Auto<br />

Fahrende kann durch den Rückbau beseitigt werden. Die Maßnahme soll möglichst kostengünstig<br />

<strong>und</strong> vor allem optisch auffällig durchgeführt werden. Eine Möglichkeit, um den Bordsteinradweg<br />

unkenntlich zu machen, wäre es, falls der kostenintensive Rückbau nicht möglich ist, Parkbuchten für<br />

PKW auf der Fahrbahn <strong>und</strong> dem alten Bordsteinradweg einzuzeichnen. Durch die klare<br />

Verkehrsführung auf der Fahrbahn würde auf diesen Straßen eine bessere Verkehrssicherheit für<br />

den Bus-, Rad- <strong>und</strong> den motorisierten Verkehr geschaffen werden. Bei den Planungen der Veloroute<br />

8 im Bereich Hammer Steindamm wird die Anlage von Fahrradschutzstreifen in die Prüfung<br />

einbezogen. Auch im Bereich der Diagonalstraße soll die Verwaltung Planungen aufstellen, in<br />

welchen Rahmen Fahrradstreifen beziehungsweise Schutzstreifen angebracht werden können.<br />

3. Weitere geeignete Standorte für Fahrradbügel sollen im Stadtteil gef<strong>und</strong>en werden: Rauhes<br />

Haus, Rumpffsweg (Fußballplatz), um den Hammer Park; Straßenecke Sievekingdamm/Schwarze<br />

Straße; Sportverein HT 16 - Sievekingdamm 7<br />

4. Die von der Verwaltung geforderte Erhöhung der Brückengeländer Osterbrookplatz/ Braune<br />

Brücke <strong>und</strong> der Brücken im Osterbrook soll zeitnah umgesetzt werden um sie für den Radverkehr zu<br />

öffnen.<br />

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5. Die Verkehrssituation für Rad Fahrende entlang der Süderstraße <strong>und</strong> des Grevenwegs soll trotz<br />

der von der Verwaltung bereits angezweifelten Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Dafür regen wir<br />

eine Prüfung des Bedarfes unter Berücksichtigung der in diesem Bereich arbeitenden <strong>und</strong><br />

wohnenden Menschen an.<br />

6. Der Radweg im Bereich der Kreuzung Burgstraße auf der Seite der U-Bahnhaltestelle Burgstraße<br />

ist unbefriedigend, da Rad- <strong>und</strong> Fußgänger sich auf ihren Wegen behindern. Aufgr<strong>und</strong> der Planungen<br />

zum Busbeschleunigungsprogramm wird die Verbesserung der Verkehrsführung dort erst 2014<br />

durchgeführt werden können. Die alten Planungen zur Veloroute 8 zeigen die Umsetzung der<br />

Wartehäuschen an der Bushaltestelle in Richtung Fahrbahn <strong>und</strong> die Versetzung des Fahrradweges<br />

hinter die Häuschen. Diese Planung begrüßen wir deutlich, da sowohl der Zwei-Richtungsverkehr als<br />

auch die Versetzung der Radwegeführung Zusammenstöße von Rad- <strong>und</strong> Fußverkehr verhindert.<br />

7. Der Übergang des neuen Teilstücks der Veloroute 8 zum Hammer Steindamm soll zeitnah<br />

umgesetzt werden. Wir begrüßen die geplante Absenkung der Bordsteine auf dem Hammer<br />

Steindamm im Rahmen der Veloroute 8. Ein sicherer Übergang für Rad Fahrende <strong>und</strong> Fuß<br />

Gehende, wie einen Velorouten-Kreisel oder Beschilderungen an der Stelle des Überganges sollen in<br />

die Planungen mit einfließen.<br />

8. Um Fuß Gehenden <strong>und</strong> Rad Fahrenden mehr Platz auf dem befestigten Bürgersteig zu geben,<br />

regen wir an, dass mindestens eine weitere Steinplatte zwischen Horner Weg <strong>und</strong> Sievekingsallee<br />

auf dem Grünstreifen des Bürgersteigs verlegt wird. Das Kopfsteinpflaster in diesem Bereich ist bei<br />

starken Verkehr <strong>und</strong> nassen Straßen für Rad Fahrende oft unsicher.<br />

9. Auf dem Sievekingdamm soll geprüft werden, wie der Radverkehr dort sicher von der<br />

Sievekingsallee zur Hammer Landstraße geführt werden kann. Als kurzfristige Maßnahme soll der<br />

Parkraum auf der östlichen Seite zwischen Carl-Petersen-Straße <strong>und</strong> Sievekingsallee Richtung<br />

Fahrbahn versetzt werden. Somit könnten sich Rad Fahrende <strong>und</strong> Fuß Gehende einen relativ breiten<br />

Weg teilen. Der bisherige Bordsteinradweg in diesem Bereich ist nur unter größter Gefahr befahrbar.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong>, möge der Verkehrsausschuss beschließen:<br />

Die zuständigen Stellen werden gebeten, die aufgelisteten Maßnahmen zu beurteilen, einen<br />

möglichen Zeit- <strong>und</strong> Kostenplan zur Umsetzung aufzustellen <strong>und</strong> darüber zu berichten.<br />

Petitum/Beschluss:<br />

Beitrag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr <strong>und</strong> Innovation zum Beschluss der<br />

Bezirksversammlung <strong>Hamburg</strong> <strong>Mitte</strong> vom 22. April 2013 „Konkrete Maßnahmen zur<br />

Radverkehrsführung in Hamm umsetzen“ – Drucksache Nr. 20/104/13 –<br />

Zu 4.:<br />

Das Geländer der Brücke Osterbrookplatz/Süderstraße wird in Kürze erhöht. Der Auftrag hierfür ist<br />

bereits erteilt. Die Geländer der Brücken „Erste Osterbrookbrücke“ <strong>und</strong> „Zweite Osterbrookbrücke“ sollen<br />

im Laufe dieses Jahres erhöht werden. Die Erhöhung des Geländers der „Braunen Brücke“ muss anhand<br />

der Planungsunterlagen geprüft werden, da es direkt von der Radwegplanung abhängig ist.<br />

Zu 5.:<br />

Die Süderstraße im Abschnitt von der Amsinckstraße bis zum Grevenweg <strong>und</strong> der Grevenweg im<br />

Abschnitt von der Süderstraße bis zur Hammer Landstraße sind Hauptverkehrsstraßen in der<br />

Zuständigkeit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr <strong>und</strong> Innovation (BWVI). Gr<strong>und</strong>sätzlich teilt die<br />

zuständige Behörde die Einschätzung, dass der Straßenzug auf einigen Abschnitten Anpassungsbedarfe<br />

in der Radverkehrsführung aufweist. Im Rahmen des Erhaltungsmanagements wird geprüft, welche<br />

Maßnahmen nötig <strong>und</strong> möglich sind <strong>und</strong> wann diese umgesetzt werden könnten. Ein konkretes Ergebnis<br />

steht derzeit noch aus.<br />

Zu 6.:<br />

Die schlussverschickte Planung vom 16. Dezember 2011 beinhaltet die Verlegung der<br />

Fahrgastunterstände weiter entfernt von der Fahrbahn. Die Mischung von querenden Fußgängern <strong>und</strong><br />

Radfahrern kann durch eine Verlegung des Radweges hinter die Bushaltestellenhäuschen nicht<br />

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entschärft werden, da hier die Fußgänger aus dem<br />

U–Bahn–Gebäude auf die Freifläche strömen <strong>und</strong> in jedem Fall den Radweg queren müssen. Inzwischen<br />

gibt es weitergehende Ideen im Zusammenhang mit dem Busbeschleunigungsprogramm. Die endgültige<br />

neue Planung zur Busbeschleunigung liegt noch nicht vor.<br />

Beschluss der Bezirksversammlung <strong>Mitte</strong> betr. „Konkrete Maßnahmen zur Radverkehrsführung<br />

in Hamm umsetzen; Drs.: 20/104/13<br />

Zu den einzelnen Punkten des von der Bezirksversammlung erstellten Maßnahmenkataloges<br />

nimmt die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der örtlich<br />

zuständigen Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 41 (PK 41) wie folgt Stellung:<br />

Zu 1.)<br />

Mit der Straffung <strong>und</strong> Vereinfachung der Radverkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der<br />

Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) <strong>und</strong> der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur<br />

Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Jahr 2009 im Hinblick auf eine Förderung <strong>und</strong> Verbesserung<br />

der Sicherheit des Fahrradverkehrs war die Zielrichtung verb<strong>und</strong>en, eine größtmögliche<br />

Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung von Einbahnstraßen vorzunehmen.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Senates (Drucksache 18/7662 vom<br />

08.01.2008) wurde zuletzt im Jahr 2012 von den Straßenverkehrsbehörden kritisch geprüft, ob<br />

eine Freigabe weiterer Einbahnstraßen für den Radgegenverkehr erfolgen kann. Dabei wurden<br />

die nachfolgend aufgeführten rechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt:<br />

Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann<br />

nach VwV-StVO zu Zeichen 220 (Einbahnstraße) Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden,<br />

wenn<br />

a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen<br />

Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss<br />

diese mindestens 3,5 m betragen,<br />

b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen <strong>und</strong> Einmündungen<br />

übersichtlich ist,<br />

c) für den Radverkehr dort, wo es orts- <strong>und</strong> verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum<br />

angelegt wird.<br />

Die Kriterien wurden vom PK 41 auf alle in Frage kommenden Einbahnstraßen im Stadtteil<br />

Hamm angewandt <strong>und</strong> mit diese dem Ergebnis geprüft, dass weitere Anordnungen der Zeichen<br />

1022-10 StVO (Radverkehr frei) erfolgen konnten. Lediglich vier Örtlichkeiten erfüllen die rechtlichen<br />

Kriterien derzeit nicht. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Straßen:<br />

Lohhof zwischen Carl-Petersen-Straße <strong>und</strong> Moorende<br />

Die Fahrbahnbreite ist unzureichend, Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsverkehr sind<br />

nicht vorhanden.<br />

Griesstraße zwischen Caspar-Voght-Straße <strong>und</strong> Hammer Steindamm<br />

Neben der zu schmalen Fahrbahnbreite weist die Griesstraße in diesem Bereich eine unübersichtliche<br />

Kurve auf.<br />

Perthesweg zwischen Quellenweg <strong>und</strong> Sievekingsallee<br />

Diese sehr lange Strecke verfügt über eine unzureichende Fahrbahnbreite <strong>und</strong> weist keine<br />

Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsverkehr auf.<br />

Eitzensweg zwischen Wichernsweg <strong>und</strong> Rückersweg<br />

Die Fahrbahnbreite ist außerordentlich schmal. Es gibt keine Ausweichmöglichkeiten für den<br />

Begegnungsverkehr.<br />

Da die straßenverkehrsbehördlichen Möglichkeiten zur Öffnung dieser Einbahnstraßen für den<br />

Radgegenverkehr ausgeschöpft sind, regt die Verkehrsdirektion eine bauliche Umgestaltung<br />

durch das zuständige Bezirksamt <strong>Mitte</strong> an.<br />

Zu 2.)<br />

Der Rückbau der nicht benutzungspflichtigen, baulich unzureichenden Radwege im Horner Weg,<br />

Hammer Steindamm <strong>und</strong> an der Diagonalstraße ist auch im Interesse der Verkehrsdirektion.<br />

Durch eine Neuaufteilung von Verkehrsräumen kann veränderten Bedürfnissen von Verkehrsteilnehmern<br />

besser Rechnung getragen <strong>und</strong> die einzelnen Flächen nach dem aktuellen Stand der<br />

Technik umgestaltet werden. Zuständig dafür ist der Straßenbaulastträger. Dieser entscheidet<br />

auch über die Art <strong>und</strong> Ausgestaltung der künftigen Radverkehrsführung, wie z.B. Radfahr- oder<br />

Schutzstreifen. Der Verkehrsdirektion sind keine Unfälle oder gefährlichen Situationen bekannt,<br />

die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht stehen.<br />

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Zu 3. – 8.)<br />

Diese Fragen beinhalten ausschließlich straßenbaubehördliche Themen. Ein<br />

straßenverkehrsbehördlicher Beitrag ist nicht möglich.<br />

Zu 9.)<br />

Der Radweg im Sievekingdamm ist nicht benutzungspflichtig. Somit hat der Radfahrer die Möglichkeit,<br />

die Fahrbahn zu benutzen. Eine Aufleitung auf den Radweg der Sievekingallee ist im<br />

Bereich der dortigen Radfahrerfurt problemlos möglich. Eine Unfallauswertung ergab keine Unfälle<br />

mit Radfahrerbeteiligung im Sievekingdamm zwischen Carl-Petersen-Straße <strong>und</strong> Sievekingsallee.<br />

Der Vorschlag, dass „der Parkraum auf der östlichen Seite zwischen Carl-Petersen-Straße <strong>und</strong><br />

Sievekingsallee in Richtung Fahrbahn versetzt werden soll, damit sich Rad Fahrende <strong>und</strong> zu Fuß<br />

Gehende einen relativ breiten Weg teilen“ kann von hiesiger Seite nicht unterstützt werden, da<br />

sich der Gehweg - auch bei einer Verlegung der Parkstände in Richtung Fahrbahn - auf Gr<strong>und</strong><br />

der dichten Folge von Hauseingängen <strong>und</strong> des nicht unerheblichen Fußgängerverkehrs nicht für<br />

eine Freigabe für den Radverkehr eignet. Die Verkehrsdirektion empfiehlt daher eine Führung<br />

auf Radfahr- oder Schutzstreifen.<br />

Für die Entscheidung <strong>und</strong> Art einer baulichen Umgestaltung ist das Bezirksamt <strong>Mitte</strong> als<br />

Straßenbaulastträger zuständig. Von dort erfolgt üblicherweise eine ingenieursgemäße Prüfung <strong>und</strong><br />

Erstellung detaillierter Planungsunterlagen, auf deren Basis sich die Verkehrsdirektion neben<br />

anderen Behörden <strong>und</strong> Verbänden im Beteiligungsverfahren äußern <strong>und</strong> bei Vorliegen aller<br />

Voraussetzungen der StVO <strong>und</strong> VwV-StVO die erforderlichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen<br />

vornehmen kann.<br />

Die Behörde für Inneres <strong>und</strong> Sport - Polizei teilt dazu folgendes mit:<br />

Die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr richtet sich nach den in der<br />

Verwaltungsvorschrift zur StVO niedergelegten Kriterien:<br />

zu 1. Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann<br />

nach VwV-StVO zu Zeichen 220 Einbahnstraße IV Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden,<br />

wenn<br />

a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen;<br />

bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens<br />

3,5 m betragen,<br />

b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen <strong>und</strong> Einmündungen<br />

übersichtlich ist,<br />

c) für den Radverkehr dort, wo es orts- <strong>und</strong> verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum<br />

angelegt wird.<br />

zu 2. Das Zusatzzeichen 1000-32 ist an allen Zeichen 220 anzuordnen. Wird durch Zusatzzeichen der<br />

Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen, ist bei Zeichen 267 das Zusatzzeichen 1022-10<br />

(Sinnbild eines Fahrrades <strong>und</strong> „frei“) anzubringen. Vgl. zu Zeichen 267.“<br />

Im Rahmen der Abarbeitung des Senatsbeschlusses zur Förderung des Radverkehrs kann die Aussage<br />

getroffen werden, dass gr<strong>und</strong>sätzlich alle Einbahnstraßen, die diesen Kriterien entsprechen bereits<br />

freigegeben sind. Ob sich vereinzelt noch Straßen in der Überprüfung befinden, kann in der Kürze der zur<br />

Verfügung stehenden Zeit nicht gesagt werden.<br />

Seitens des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes liegt folgende Stellungnahme vor.<br />

zu 2. Für den Straßenzug Hammer Steindamm <strong>und</strong> Diagonalstraße ist die Planung eines<br />

Radfahrstreifens in Bearbeitung. Die erste Kostenschätzung beläuft sich auf 710 Tsd. Euro. Die<br />

Ausführung ist für 2014 angestrebt. Es folgt eine Vorstellung der Baumaßnahme im Verkehrsausschuss.<br />

Der östliche Teilabschnitt des Horner Weg ab Einmündung Caspar-Voigt-Straße ist Bestandteil der<br />

Planung zur Veloroute 8.<br />

Eine Prüfung erfolgt im Zusammenhang mit den fortlaufenden Planungen zum Ausbau der Veloroute 8.<br />

Planungsbeginn für diesen Teilabschnitt ist für 2014 vorgesehen.<br />

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Danach erfolgt auch eine Überprüfung des westlich Teilabschnittes (Hammer Steindamm bis Caspar-<br />

Voigt-Straße).<br />

zu 3. Die Finanzierung neuer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder aus dem 1.000-Bügel-Programm ist<br />

weiterhin möglich.<br />

Die vor dem lokalen Hintergr<strong>und</strong> gemachten Vorschläge werden aufgenommen <strong>und</strong> zeitnah in einem<br />

gemeinsamen Ortstermin/Befahrung mit den zuständigen Dienststellen überprüft.<br />

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.<br />

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