01.03.2014 Aufrufe

31/2013 - Stadt Hagenbach

31/2013 - Stadt Hagenbach

31/2013 - Stadt Hagenbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Hagenbach</strong> - 4 - Ausgabe <strong>31</strong>/<strong>2013</strong> I 02.08.<strong>2013</strong><br />

AMTLICHER TEIL<br />

VERBANDSGEMEINDE<br />

◗◗<br />

Heizungserneuerung:<br />

Kesselleistung und Heizkörpergröße<br />

Wenn im Rahmen einer Heizungserneuerung<br />

der Heizkessel ausgetauscht wird stellt<br />

sich die Frage nach der Leistung des neuen<br />

Geräts. Auf keinen Fall sollte von der Leistung<br />

des alten Kessels ausgegangen werden, da Kessel früher in der<br />

Regel zu groß ausgelegt wurden. Zudem wurden bereits an vielen<br />

Häusern energetische Verbesserungen durchgeführt - die Heizlast<br />

ist also gesunken. Eine zu hohe Kesselleistung bedeutet unter<br />

Umständen einen unnötig hohen Anschaffungspreis, manchmal<br />

auch einen höheren Grundpreis beim Gasversorger und eventuell<br />

auch einen größeren Energieverbrauch. Bei energetisch sanierten<br />

Häusern mit niedrigen Heizlasten sollte sich die maximale Kesselleistung<br />

nach dem Warmwasserbedarf richten.Auch die Heizkörpergröße<br />

muss auf den Wärmeerzeuger, die Vorlauftemperatur<br />

und den Wärmebedarf des Raumes abgestimmt sein. Je niedriger<br />

die Vorlauftemperatur des Heizungswassers ist, umso größer<br />

sollte die Heizkörperfläche dimensioniert sein. Insbesondere bei<br />

einer Umstellung auf Brennwertbetrieb muss deshalb überprüft<br />

werden, ob die Größe der Heizkörper ausreicht, denn bei Brennwertkesseln<br />

sollte eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur<br />

angestrebt werden. In vielen Altbauten wurden die Heizkörper sehr<br />

groß ausgelegt um für extreme Minusgrade gerüstet zu sein. Sie<br />

reichen in der Regel aus, um auch mit einer reduzierten Vorlauftemperatur<br />

ein behagliches Raumklima zu schaffen. Bei weiteren<br />

Fragen rund um die Heizungserneuerung steht der Energieberater<br />

der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Die Beratung<br />

ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den<br />

Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.<br />

Der Energieberater hat am Mittwoch, dem 14.08.13 von 16.00<br />

- 18.00 Uhr Sprechstunde in Kandel, Verbandsgemeindeverwaltung,<br />

Gartenstr. 8. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung<br />

unter 0 72 75 / 96 00.<br />

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:<br />

Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)<br />

Montags von 09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr, dienstags<br />

von 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr, donnerstags von<br />

10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.<br />

◗◗<br />

Bekanntmachung<br />

Zweckvereinbarung zur Übertragung des öffentlich-rechtlichen<br />

Betriebs des elektronischen Registerverfahrens, des elektronischen<br />

Mitteilungsdienstes sowie des öffentlich-rechtlichen<br />

Betriebs des Fachverfahrens AUTISTA im Standesamt<br />

Die Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong> und der Zweckverband für<br />

Informationstechnologie und Datenverarbeitung der Kommunen<br />

in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR) haben eine Zweckvereinbarung zur<br />

Übertragung des öffentlich-rechtlichen Betriebs des elektronischen<br />

Registerverfahrens, des elektronischen Mitteilungsdienstes<br />

sowie des öffentlich-rechtlichen Betriebs des Fachverfahrens im<br />

Standesamt (AUTISTA) an den ZIDKOR geschlossen.<br />

Zum 1. Januar 2014 wird das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts<br />

(Personenstandsrechtsreformgesetz- PStG), vor<br />

allem für die Beurkundung in elektronisch geführten Personenstandsregistern<br />

und ein weitgehend standardisierter elektronischer<br />

Mitteilungsverkehr der Standesämter untereinander und<br />

mit anderen Behörden, eingeführt.<br />

Hierzu hat der Gesetzgeber in betrieblicher Hinsicht sehr hohe<br />

Grundschutzvorgaben getroffen. Die einzelnen Kommunen sind<br />

jedoch finanziell nicht in der Lage, diese Vorgaben umzusetzen.<br />

Auch ist eine bautechnische und sicherheitstechnische Infrastruktur<br />

nur in verschiedenen großen Städten vorhanden.<br />

Daher wurde unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände<br />

und verschiedenen größeren Städten ein Zweckverband gegründet.<br />

Durch die Zweckvereinbarung entfallen für die Kommunen die<br />

Verpflichtung zur Ausschreibung der Leistungen. Weiterhin entstehen<br />

durch die Vereinbarung für die Kommunen Steuervorteile.<br />

Zwei Rechenzentren führen das Personenstandsregister und das<br />

Sicherungsregister getrennt voneinander.<br />

Um diese Vorteile nutzen zu können, wurde diese Zweckvereinbarung<br />

geschlossen und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />

(ADD) Trier gemäß § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über<br />

die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) aufsichtsbehördlich<br />

genehmigt.<br />

Damit die Zweckvereinbarung in Kraft treten kann, wird diese<br />

nachfolgend veröffentlicht.<br />

Mainz, 03.12.2012<br />

gez. Clemens Laubenstein<br />

Für den ZIDKOR<br />

gez. Reinhard Scherrer<br />

Für die Verbandsgemeinde<br />

◗◗<br />

Wasserzähler werden ausgetauscht<br />

Die Wasserwerke der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong> müssen<br />

in den nächsten Monaten zahlreiche Wasserzähler in der Verbandsgemeinde<br />

austauschen.<br />

Laut Eichgesetz ist alle 6 Jahre der Wasserzähler neu zu<br />

eichen. Ersatzweise kann auch eine Stichproben-Eichung<br />

durchgeführt werden, die eine Verlängerung der Eichdauer<br />

der Wasserzähler um weitere 3 Jahre erlaubt.<br />

Sofern die Menge der zu tauschenden Wasserzähler in den<br />

letzten Jahren eine wirtschaftliche Stichproben-Eichung<br />

möglich gemacht hat, haben wir diese durchgeführt.<br />

Der Austausch ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos.<br />

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nr.<br />

07273/9410-70 zur Verfügung.<br />

Ihre<br />

Wasserwerke der VG <strong>Hagenbach</strong><br />

Geschenkebörse<br />

• Ledercouch, 2-Sitzer in dunkelblau,<br />

abzuholen in Neuburg unter Tel. 07273 / 4916<br />

• Boxsack für Kinder mit Handschuhen (bis 13 Jahre), gut<br />

erhalten,<br />

abzuholen in Neuburg unter Tel. 07273 / 4807<br />

• Fußballschienbeinschoner für Kinder (bis 12 Jahre), ein<br />

Mal benutzt,<br />

abzuholen in Neuburg unter Tel. 07273 / 4807<br />

• Nordic-Walking-Stöcke mit Schrittzähler (neuwertig),<br />

abzuholen in Neuburg unter Tel. 07273 / 4807<br />

Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen<br />

Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung<br />

setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die<br />

Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum<br />

Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

<strong>Hagenbach</strong> unter der Tel. Nr. 07273 / 9410-0 an<br />

oder per E-Mail an amtsblatt@vg-hagenbach.de, um Ihr kostenloses<br />

Inserat aufzugeben.<br />

Da Ihre Anzeige immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht<br />

wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer<br />

Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!