31/2013 - Stadt Hagenbach
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<strong>Hagenbach</strong> - 12 - Ausgabe <strong>31</strong>/<strong>2013</strong> I 02.08.<strong>2013</strong><br />
◗◗<br />
Bekanntmachung<br />
Ortsgemeinde Berg (Pfalz) Geschäftsstelle: Verm.- u.<br />
-Umlegungsausschuss-<br />
Katasteramt Rheinpfalz<br />
Pestalozzistraße 4<br />
76829 Landau i.d.Pfalz<br />
Gemäß § 69 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der<br />
derzeit geltenden Fassung.<br />
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Kreisverkehrsplatz<br />
Neulauterburg“ in der Ortsgemeinde Berg/Pfalz ist nach<br />
Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss vom 25. Juli<br />
<strong>2013</strong> aufgestellt worden. Der Umlegungsplan besteht aus der<br />
Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Bis zur Grundbuchberichtigung<br />
kann der Umlegungsplan bei dem Vermessungs-<br />
und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, Zimmer<br />
8, in 76829 Landau i.d.Pf. als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses<br />
der Ortsgemeinde Berg/Pfalz während der Dienststunden<br />
von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen<br />
werden. Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte<br />
betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />
zugestellt.<br />
Landau i.d.Pf., den 29. Juli <strong>2013</strong><br />
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses<br />
Siegel gez. Matz<br />
Willi Matz<br />
§5 der Satzung beschreibt:<br />
1. Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem<br />
Unrat jeder Art; die Entfernung von Gegenständen, die nicht<br />
zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben<br />
und Durchlässe. Auf die gesetzlichen Regelungen zum Verbot<br />
des Einsatzes von Unkrautvertilgungsmittel wird verwiesen.<br />
2. Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstiger Unrat sind<br />
unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen ist unzulässig.<br />
3. Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />
zu reinigen.<br />
Weiterhin wird in § 10 auf eine Geldbuße verwiesen, wer vorsätzlich<br />
oder fahrlässig gegen die ergangene vollziehbaren Anordnung<br />
zuwider handelt.<br />
Des Weiteren sind in vielen Bereiche die Gehwege mit Sträucher<br />
und Baumwuchs überwuchert und gefährden die Benutzer.<br />
<strong>Hagenbach</strong><br />
<strong>Stadt</strong>bürgermeister F. X. Scherrer<br />
Sprechzeiten in der Industriestraße 18, Eingang neben Bauhof:<br />
Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten Fr. Hellmann, Industriestraße 18:<br />
Montag 17.00 - 19.30 Uhr, Dienstag - Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Freitag 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: f.x.scherrer@hagenbach.de<br />
◗◗<br />
Neue Straßenhinweistafeln aufgestellt<br />
Am Straßeneingang von Berg kommend in der Habsburger Allee<br />
sowie an der Einfahrt von Wörth kommend an der Bushaltestelle<br />
wurden zwei neue Straßenhinweisschilder aufgestellt, um den<br />
unkundigen Besuchern das Auffinden der Straßen zu erleichtern.<br />
Geweg nicht gereinigt.<br />
Gehweg gereinigt.<br />
Ich bitte Sie, helfen Sie mit, dass sich unser Straßenbild im Gehwegbereich<br />
verbessert. Durch die Reinigung tragen Sie auch dazu<br />
bei, dass weniger Schadstoffe in die Entwässerung gelangen. Vielen<br />
Dank für Ihr Verständnis.<br />
F.X. Scherrer, <strong>Stadt</strong>bürgermeister<br />
◗◗<br />
Entente Florale<br />
Auch ein Oldtimer gehörte in das Bild<br />
des Wettbewerbes Entente Florale. Bunt<br />
geschmückt stand dieses Werk in der<br />
Schwarzwaldstraße und wurde vom Autohaus<br />
Flick aufgestellt.<br />
Neben dem Straßenverzeichnis eenthalten die Schilder weitere<br />
Informationen über die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong>.<br />
F.X. Scherrer, <strong>Stadt</strong>bürgermeister<br />
◗◗<br />
Straßenreinigungspflicht<br />
Meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> hat bereits im Jahre 2001 eine Satzung über<br />
die Reinigung öffentlicher Straßen erlassen. Darin werden alle<br />
Grundstückbesitzer und auch die <strong>Stadt</strong> aufgefordert und verpflichtet,<br />
die Reinigung der Gehwege und Straßen wöchentlich durchzuführen.<br />
Viele kommen der Reinigung nach, jedoch stellten wir fest,<br />
dass ein Teil der Gehwege nicht gereinigt werden.<br />
Oldtimer mit Geranien geschmückt in der Schwarzwaldstraße.<br />
Franz Xaver Scherrrer, <strong>Stadt</strong>bürgermeister