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31/2013 - Stadt Hagenbach

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<strong>Hagenbach</strong> - 12 - Ausgabe <strong>31</strong>/<strong>2013</strong> I 02.08.<strong>2013</strong><br />

◗◗<br />

Bekanntmachung<br />

Ortsgemeinde Berg (Pfalz) Geschäftsstelle: Verm.- u.<br />

-Umlegungsausschuss-<br />

Katasteramt Rheinpfalz<br />

Pestalozzistraße 4<br />

76829 Landau i.d.Pfalz<br />

Gemäß § 69 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der<br />

derzeit geltenden Fassung.<br />

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Kreisverkehrsplatz<br />

Neulauterburg“ in der Ortsgemeinde Berg/Pfalz ist nach<br />

Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss vom 25. Juli<br />

<strong>2013</strong> aufgestellt worden. Der Umlegungsplan besteht aus der<br />

Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Bis zur Grundbuchberichtigung<br />

kann der Umlegungsplan bei dem Vermessungs-<br />

und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, Zimmer<br />

8, in 76829 Landau i.d.Pf. als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses<br />

der Ortsgemeinde Berg/Pfalz während der Dienststunden<br />

von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen<br />

werden. Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte<br />

betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />

zugestellt.<br />

Landau i.d.Pf., den 29. Juli <strong>2013</strong><br />

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses<br />

Siegel gez. Matz<br />

Willi Matz<br />

§5 der Satzung beschreibt:<br />

1. Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem<br />

Unrat jeder Art; die Entfernung von Gegenständen, die nicht<br />

zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben<br />

und Durchlässe. Auf die gesetzlichen Regelungen zum Verbot<br />

des Einsatzes von Unkrautvertilgungsmittel wird verwiesen.<br />

2. Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstiger Unrat sind<br />

unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen ist unzulässig.<br />

3. Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

zu reinigen.<br />

Weiterhin wird in § 10 auf eine Geldbuße verwiesen, wer vorsätzlich<br />

oder fahrlässig gegen die ergangene vollziehbaren Anordnung<br />

zuwider handelt.<br />

Des Weiteren sind in vielen Bereiche die Gehwege mit Sträucher<br />

und Baumwuchs überwuchert und gefährden die Benutzer.<br />

<strong>Hagenbach</strong><br />

<strong>Stadt</strong>bürgermeister F. X. Scherrer<br />

Sprechzeiten in der Industriestraße 18, Eingang neben Bauhof:<br />

Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten Fr. Hellmann, Industriestraße 18:<br />

Montag 17.00 - 19.30 Uhr, Dienstag - Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: f.x.scherrer@hagenbach.de<br />

◗◗<br />

Neue Straßenhinweistafeln aufgestellt<br />

Am Straßeneingang von Berg kommend in der Habsburger Allee<br />

sowie an der Einfahrt von Wörth kommend an der Bushaltestelle<br />

wurden zwei neue Straßenhinweisschilder aufgestellt, um den<br />

unkundigen Besuchern das Auffinden der Straßen zu erleichtern.<br />

Geweg nicht gereinigt.<br />

Gehweg gereinigt.<br />

Ich bitte Sie, helfen Sie mit, dass sich unser Straßenbild im Gehwegbereich<br />

verbessert. Durch die Reinigung tragen Sie auch dazu<br />

bei, dass weniger Schadstoffe in die Entwässerung gelangen. Vielen<br />

Dank für Ihr Verständnis.<br />

F.X. Scherrer, <strong>Stadt</strong>bürgermeister<br />

◗◗<br />

Entente Florale<br />

Auch ein Oldtimer gehörte in das Bild<br />

des Wettbewerbes Entente Florale. Bunt<br />

geschmückt stand dieses Werk in der<br />

Schwarzwaldstraße und wurde vom Autohaus<br />

Flick aufgestellt.<br />

Neben dem Straßenverzeichnis eenthalten die Schilder weitere<br />

Informationen über die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong>.<br />

F.X. Scherrer, <strong>Stadt</strong>bürgermeister<br />

◗◗<br />

Straßenreinigungspflicht<br />

Meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> hat bereits im Jahre 2001 eine Satzung über<br />

die Reinigung öffentlicher Straßen erlassen. Darin werden alle<br />

Grundstückbesitzer und auch die <strong>Stadt</strong> aufgefordert und verpflichtet,<br />

die Reinigung der Gehwege und Straßen wöchentlich durchzuführen.<br />

Viele kommen der Reinigung nach, jedoch stellten wir fest,<br />

dass ein Teil der Gehwege nicht gereinigt werden.<br />

Oldtimer mit Geranien geschmückt in der Schwarzwaldstraße.<br />

Franz Xaver Scherrrer, <strong>Stadt</strong>bürgermeister

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