Begründung zum Bebauungsplan (390 KB) - Hagen
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Drucksachen-Nr. 0821/2013<br />
<strong>Begründung</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 (630)<br />
Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße<br />
Einfacher <strong>Bebauungsplan</strong> nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung<br />
mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)<br />
30.09.2013<br />
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />
INHALT<br />
1. Plangebiet / Räumlicher Geltungsbereich ........................................................... 3<br />
2. Zustand des Planungsgebietes und planungsrechtliche Situation....................... 3<br />
3. Anlass und Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es................................................................ 6<br />
3.1 Allgemeine Zielsetzung ................................................................................ 6<br />
3.2 Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt <strong>Hagen</strong> ............................. 6<br />
3.3 Integriertes Handlungskonzept / Förderprogramm „Soziale Stadt“............... 7<br />
3.4 Vergnügungsstättenkonzept......................................................................... 7<br />
3.5 Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages .............................. 8<br />
4. Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es ............................................................................... 9<br />
5. Wahl des Verfahrens........................................................................................... 9<br />
6. Hinweise <strong>zum</strong> Artenschutz ................................................................................ 10<br />
7. Kosten ............................................................................................................... 10<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 2 / 10
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />
1. Plangebiet / Räumlicher Geltungsbereich<br />
Das Plangebiet umfasst die Lange Straße und die anliegenden Häuser ab der Einmündung<br />
der Sternstraße (ab Lange Straße 21) bis zur Pelmkestraße 17 (Eckhaus).<br />
Außerdem umfasst es die Häuser um den Wilhelmsplatz sowie die Häuser ab Bismarckstraße<br />
15 und 20 bis Bismarckstraße 21 und 32. Im Geltungsbereich liegen<br />
auch die ersten Häuser der anschließenden Nebenstraßen. Das sind:<br />
• Sternstraße Nr. 1 und 3<br />
• Mauerstraße Nr. 1 und 2<br />
• Kottmannstraße Nr. 4 und 5<br />
• Moltkestraße bis Haus Nr. 9<br />
• Roonstraße Nr. 2, 3, 4, und 6<br />
• Bleichstraße bis Haus Nr. 4<br />
• Bachstraße Nr. 20 bis 25<br />
• Grummertstraße Nr. 2, 4, 6 und 8<br />
• Pelmkestraße 19<br />
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es umfasst das<br />
„Stadtteilzentrum Wehringhausen“, welches im Einzelhandels- und Zentrenkonzept<br />
der Stadt <strong>Hagen</strong> als eines der „Zentralen Versorgungsbereiche“ im Sinne des § 2<br />
Abs. 2 BauGB benannt und mit einer räumlichen Abgrenzung definiert wird. Das<br />
Plangebiet geht über die Abgrenzung des Stadteilzentrums Wehringhausen soweit<br />
hinaus, wie der Flächennutzungsplan gemischte Baufläche darstellt. Außerdem werden<br />
zusätzlich Wohnbauflächen einbezogen, in welchen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote<br />
bestehen oder die sich in der Nähe von sozialen und kirchlichen<br />
Einrichtungen befinden (Pelmkestraße / Grummertstraße).<br />
2. Zustand des Planungsgebietes und planungsrechtliche Situation<br />
Die bauliche Struktur des Planungsgebietes entspricht der für die sogenannte Gründerzeit<br />
(Ende 19./ Anfang 20. Jhd.) typischen mehrgeschossigen Blockrandbebauung.<br />
Im Erdgeschoss existieren Betriebe des Einzelhandels, des Handwerks und des<br />
Dienstleistungsgewerbes. In den darüberliegenden Etagen herrscht hauptsächlich<br />
Wohnnutzung mit Ausnahmen, z. B. Arztpraxen, vor.<br />
In den Bestandsaufnahmen aus den Jahren 2012 und 2013 wurden u. a. folgende<br />
Nutzungen erfasst:<br />
Im Bereich des Stadtteilzentrums Wehringhausen (Abgrenzung laut Einzelhandelsund<br />
Zentrenkonzept):<br />
Lange Straße<br />
Einzelhandel:<br />
• Buchladen<br />
• Reformhaus<br />
• Backwaren<br />
• 2 Kioske<br />
• Zeitschriften / Postdienst / Lottoannahmestelle<br />
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• Wein – und Obsthandlung<br />
• Obst- und Gemüsegeschäft<br />
• Modegeschäft<br />
• 2 Secondhand – Läden<br />
• 2 Kunst- / Bildergalerien<br />
Gaststätten:<br />
• 2 Kneipen<br />
• Imbissrestaurant<br />
• Eiscafé<br />
Vergnügungsstätten:<br />
• 1 Spielhalle<br />
Dienstleistungen:<br />
• 3 Arztpraxen<br />
• Apotheke<br />
• Fahrschule<br />
• Frisör<br />
• Hundesalon<br />
• Schlüsseldienst<br />
• Finanzberatung<br />
• Immobilienverwaltung<br />
• Raumausstattung<br />
• Stadtteilbüro<br />
Wilhelmsplatz<br />
Dienstleistungen:<br />
• 2 Arztpraxen<br />
• Apotheke<br />
• Sparkassenfiliale<br />
• Textilreinigung<br />
Bismarckstraße<br />
• Modeboutique<br />
• Gaststätte (Bistro/Café)<br />
• Wettbüro (Sportwetten)<br />
• Frisör<br />
Moltkestraße<br />
• Lebensmittel - Discount<br />
Roonstraße<br />
• Heizung / Sanitär / Installationen (Bauhandwerk)<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 4 / 10
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Im Plangebiet außerhalb des Stadtteilzentrums Wehringhausen wurden erfasst:<br />
Lange Straße<br />
• Sanitätshaus / Orthopädiewerkstatt<br />
• Fleischerei<br />
• Frisör<br />
• Blumenladen<br />
• Holzartikel / Spielwarengeschäft<br />
• Immobilienmakler<br />
• 2 Secondhand – Läden (1x Mode, 1x Bücher u. Schallplatten)<br />
• 2 Gaststätten (Restaurant, Imbiss)<br />
Grummertstraße<br />
• Heizung / Sanitär / Installationen (Bauhandwerk)<br />
Bachstraße<br />
• Frisör<br />
Insgesamt wurden im Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgungsbereich<br />
Lange Straße über 20 leerstehende Ladenlokale vorgefunden.<br />
Zwischen den Bestandsaufnahmen 2012 und 2013, die jeweils im Monat August<br />
durchgeführt wurden, hat keine signifikante Veränderung des Leerstandes und des<br />
Ladenbesatzes stattgefunden. Zwei Fingernagelstudios haben geschlossen, ein Secondhand<br />
– Laden für Bücher u. Schallplatten und ein Obst- und Gemüsegeschäft<br />
haben eröffnet. Das Obst- und Gemüsegeschäft könnte in diesem Bereich einen wesentlichen<br />
Beitrag zur Lebensmittelversorgung beitragen.<br />
Im Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Hagen</strong> ist der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
größtenteils als gemischte Baufläche dargestellt. Das trifft auch auf das<br />
„Stadtteilzentrum Wehringhausen“ innerhalb des Plangebietes zu. Bei dem Bereich<br />
an der Moltkestraße (Lebensmitteldiscounter „Netto“), der auch <strong>zum</strong> Stadtteilzentrum<br />
gehört, handelt es sich jedoch um eine Wohnbaufläche. Die gemischte Baufläche<br />
setzt sich außerhalb des Stadtteilzentrums entlang der Lange Straße ab der Bleichstraße<br />
in westliche Richtung bis zur Bachstraße fort. Der westlich anschließende Bereich<br />
ab der Bachstraße bis zur Pelmkestraße und zur Grummertstraße ist als<br />
Wohnbaufläche dargestellt.<br />
Es gibt bisher keinen <strong>Bebauungsplan</strong>. Unter Anwendung des § 34 BauGB Abs. 2 ist<br />
die Zulässigkeit eines Vorhabens nach seiner Art danach zu beurteilen, ob die Eigenart<br />
der nähere Umgebung einem jener in der BauNVO bezeichneten Baugebiete<br />
entspricht, in welchen es allgemein zulässig wäre.<br />
Das Plangebiet „Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße“ entspricht aufgrund<br />
der beschriebenen Nutzung einem Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO 1990). Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />
die das Wohnen nicht wesentlich stören.<br />
Die Mischgebiete des Plangebietes sind überwiegend durch eine Wohnnutzung geprägt,<br />
da oberhalb der Erdgeschosse fast nur Wohnungen existieren. Teilweise gibt<br />
es auch Wohnhäuser ohne gewerbliche Nutzung.<br />
Was die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten betrifft, so ist bei Mischgebieten zwischen<br />
den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen ge-<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 5 / 10
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prägt sind und den Teilen, die durch Wohnen geprägt sind, zu unterscheiden. Somit<br />
konnten gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO bisher auch Vergnügungsstätten ausnahmsweise<br />
zugelassen werden, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres<br />
Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig waren.<br />
3. Anlass und Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
3.1 Allgemeine Zielsetzung<br />
Zur Sicherung der Versorgungsfunktion des Wehringhauser Stadtteilzentrums sollen<br />
Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen und Wettbüros mit Spielhallencharakter)<br />
gänzlich ausgeschlossen werden (ohne Ausnahmeregelung).<br />
Der Bereich entlang der Lange Straße zwischen Bleichstraße und Pelmkestraße und<br />
die Grummertstraße liegen außerhalb des vom Einzelhandelskonzept definierten<br />
Zentralen Versorgungsbereiches „Stadtteilzentrum Wehringhausen“.<br />
Da hier die Entwicklung und Erweiterung des Stadtteilzentrums entlang der Lange<br />
Straße in Richtung Pelmkestraße planungsrechtlich unterstützt werden soll, wurde<br />
das Plangebiet auf diesen Bereich ausgedehnt.<br />
Aufgrund der gleichen Struktur des Gebietes ist hier bei der Beurteilung der Zulässigkeit<br />
von Vorhaben gemäß § 34 BauGB ebenso von einem Mischgebiet auszugehen,<br />
in welchem die Wohnnutzung dominiert. Die Wohnnutzung soll im gesamten<br />
Planungsgebiet vor Beeinträchtigungen durch Vergnügungsstätten, wie z. B. Lärmemissionen,<br />
geschützt werden.<br />
Außerdem sollen die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Einrichtungen Kirche,<br />
Kulturzentrum, Grundschule und Kindergarten an der Pelmkestraße / Lange<br />
Straße / Siemensstraße und deren Nutzer vor negativen Effekten geschützt werden,<br />
die von Vergnügungsstätten unter sozialen und kulturellen Aspekten ausgehen, worunter<br />
u. a. die Spielsucht zählt, die von Spielautomaten ausgeht.<br />
Letztendlich sollen auch städtebaulich störende Auswirkungen auf das Ortsbild verhindert<br />
werden. Z. B. ist das Ortsbild der Pelmkestraße durch die Baudenkmale St.-<br />
Michael Kirche und Kulturzentrum geprägt und würde durch die Branchenübliche<br />
Außengestaltung von Spielhallen und Wettbüros verunstaltet.<br />
3.2 Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt <strong>Hagen</strong><br />
Der Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches<br />
Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung des Einzelhandels<br />
und der Entwicklung der Versorgungszentren im Mai 2009 beschlossen.<br />
Die im Einzelhandelskonzept verankerten städtebaulichen Zielsetzungen sind Entscheidungsgrundlagen<br />
für die Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Das Konzept<br />
beschreibt die räumliche und funktionale Zuordnung der Versorgungszentren und<br />
enthält eine konkrete Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, so dass eine<br />
aktive Zuweisungsplanung erfolgen kann. Ziel des Konzeptes ist somit die langfristige<br />
Stärkung bestehender zentraler Angebotsstrukturen und die Sicherung einer flächendeckenden<br />
Nahversorgung im Stadtgebiet, die sich auf bestehende Stadtbezirks-<br />
und Ortsteilzentren stützt.<br />
In diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11<br />
BauGB wird der zentrale Versorgungsbereich „Stadtteilzentrum Wehringhausen“<br />
namentlich aufgeführt. Auf den Seiten 185 / 186 des Einzelhandels- und Zentrenkon-<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 6 / 10
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zeptes für die Stadt <strong>Hagen</strong> wird Wehringhausen als Stadteilzentrum mit der Funktion<br />
eines zentralen Versorgungsbereiches näher analysiert und dargestellt.<br />
Es werden u. a. folgende Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen aufgeführt:<br />
„Künftige städtebauliche und einzelhandelsrelevante Entwicklungen sind auf die Sicherung<br />
der Versorgungsfunktion des Zentrums in Wehringhausen auszurichten.“<br />
Als eine für den Einzelhandel relevante negative Entwicklung wird die zunehmende<br />
Bestrebung zur Einrichtung von Spielhallen und Wettbüros mit Spielhallencharakter<br />
angesehen. Mit dieser Tendenz gehen negative Begleiterscheinungen des „trading -<br />
down - Effektes“ einher und letztlich sogar die Verdrängung des Einzelhandels, der<br />
der zentralen Versorgungsfunktion dient.<br />
Zur Sicherung der Versorgungsfunktion des Wehringhauser Stadtteilzentrums soll<br />
dieser für den Einzelhandel negativen Entwicklungstendenz durch Ausschluss von<br />
Vergnügungsstätten entgegengewirkt werden.<br />
3.3 Integriertes Handlungskonzept / Förderprogramm „Soziale Stadt“<br />
Der Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> hat am 06.03 2008 das „Integrierte Handlungskonzept für<br />
den Stadtteil Wehringhausen in <strong>Hagen</strong>“ beschlossen. Der Stadtteil wurde in das Förderprogramm<br />
„Soziale Stadt“ des Landes NRW aufgenommen. Die Umsetzung des<br />
Konzepts wird in einzelnen Maßnahmeschritten erfolgen, in Abhängigkeit der entsprechenden<br />
Förderzusagen.<br />
Die allgemeine Bestandsituation wird im „Integrierten Handlungskonzept für den<br />
Stadtteil Wehringhausen in <strong>Hagen</strong>“ geschildert. Das Kapitel „3.3 Lokale Ökonomie,<br />
Versorgung und Beschäftigung“ beschäftigt sich eingehend mit dem Stadtteilzentrum.<br />
Für die Lange Straße wird u. a. eine Unterversorgung hinsichtlich der Lebensmittelverkaufsfläche<br />
attestiert sowie zahlreiche Ladenleerstände im gesamten Untersuchungsgebiet.<br />
Die in diesem Konzept aufgeführten Ziele und Maßnahmen im Kapitel<br />
„3.2 Stadtgestaltung, Freiräume und Verkehr“, beinhalten u. a. eine Aufwertung<br />
und Imageverbesserung der Lange Straße und des zentral gelegenen Wilhelmsplatzes.<br />
Die Intention zur Einleitung des <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens Nr. 6/11 – Versorgungsbereich<br />
Lange Straße – steht daher auch in Zusammenhang mit diesem „Integrierten<br />
Handlungskonzept“. Die Auswirkung, die durch die Ansiedlung weiterer Spielhallen<br />
einhergeht, würde allen Bestrebungen, die Entwicklung des Stadtteiles in Richtung<br />
zu einem positiven Image zu lenken, zuwiderlaufen. Zu diesem positiven Image gehört<br />
u.a. eine Verbesserung des Erscheinungsbildes der Lange Straße als öffentlicher<br />
Raum mit Aufenthaltsqualität in gegenseitiger Abhängigkeit mit der Nahversorgungsfunktion<br />
in einer vorhandenen kleinteiligen Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur.<br />
3.4 Vergnügungsstättenkonzept<br />
Der Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> hat am 28.06.2012 ein Vergnügungsstättenkonzept beschlossen.<br />
Es werden städtebauliche Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von<br />
Vergnügungsstätten formuliert:<br />
So empfiehlt das Konzept (Seite 58) Spielhallen in ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichen<br />
(wie z. B. das Stadtteilzentrum Wehringhausen) auszuschließen, da<br />
sie keine Versorgungsfunktion übernehmen. Zudem könnten sich negative städte-<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 7 / 10
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bauliche Auswirkungen wie Verdrängungsprozesse, Verlust der angestrebten Angebotsvielfalt<br />
und des vorhandenen Branchenmixes oder Trading-down-Effekte einstellen.<br />
Wettbüros sowie Sex-Shops werden in ihrem städtebaulichen Konfliktpotenzial<br />
ähnlich wie Spielhallen eingeschätzt.<br />
In Gebieten, die mit städtebaulichen Programmen gefördert werden, wie z. B. „Soziale<br />
Stadt“ würden Vergnügungsstätten den Aufwertungsstrategien zuwiderlaufen. „Zudem<br />
erfüllen Vergnügungsstätten bisher nicht das notwendige gestalterische Anforderungsprofil<br />
für diese Stadträume, so dass die Ansiedlung entsprechender Einrichtungen<br />
die angestrebten Städtebaulichen Entwicklungsziele konterkarieren würden.“<br />
Für „Gebiete mit einer hohen Leerstandsquote von Einzelhandels- und Ladenflächen<br />
… , besteht die Gefahr eines weiteren Absinkens und Qualitätsverlustes. Die Abwärtsspirale<br />
würde sich bei Ansiedlung von Vergnügungsstätten verstärken. Um diese<br />
strukturellen Defizite nicht weiter auszubauen, sollten in diesen Gebieten keine<br />
Vergnügungsstätten angesiedelt werden.“<br />
Das Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. 6/11 (630) – Zentraler Versorgungsbereich<br />
Lange Straße weist eine hohe Leerstandsquote auf.<br />
„Um eine Beeinträchtigung von sensiblen Gemeinbedarfseinrichtungen wie Jugendzentren<br />
und Schulstandorten zu vermeiden, sollten Vergnügungsstätten nicht in deren<br />
unmittelbaren Nachbarschaft errichtet werden.“<br />
Die Emil-Schumacher Grundschule zwischen Siemensstraße und Lange Straße befindet<br />
sich ca. 90 m von der Plangebietsgrenze entfernt.<br />
Das Vergnügungsstättenkonzept empfiehlt ausdrücklich den Ausschluss von Vergnügungsstätten<br />
im Stadtteilzentrum Wehringhausen (Seite 87) und nennt als Ausschlussgründe:<br />
• Schutz, Sicherung und Vorrang als Zentraler Versorgungsbereich<br />
• Schutz des Wilhelmsplatzes als zentraler Stadtteilplatz<br />
• Schutz der vorhandenen Wohnstruktur<br />
• Schutz vor Trading-down Effekten<br />
• Schutz vor Entwertung öffentlicher Investitionen (öffentliche Förderprogramme)<br />
3.5 Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages<br />
Am 01.12.2012 ist das Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag (AG<br />
GlüStV NRW) in Kraft getreten.<br />
§ 16 AG GlüStV NRW fordert bei der Erteilung von Genehmigungen von Spielhallen<br />
die Einhaltung eines Abstandes zu öffentlichen Schulen sowie zwischen den einzelnen<br />
Spielhallen untereinander von mindestens 350 m.<br />
Ausgehend von der Emil-Schumacher Grundschule zwischen Siemensstraße und<br />
Lange Straße ist damit das halbe westliche Plangebiet bis <strong>zum</strong> Wilhelmsplatz einschließlich<br />
von einer Genehmigungsfähigkeit für Spielhallen ausgeschlossen.<br />
Ein Radius von 350 m um die bestehende Spielhalle an der Lange Straße 53 deckt<br />
sogar den gesamten Geltungsbereich dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es ab.<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 8 / 10
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Dieses Gesetz gilt für die ordnungsbehördlichen Genehmigungsverfahren von Spielhallen<br />
und Wettbüros nach dem Gewerberecht. Es ist aber nicht auf alle Vergnügungsstätten<br />
anwendbar.<br />
4. Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 (630) – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße –<br />
ist ein einfacher <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB). Er<br />
enthält ausschließlich eine Festsetzung <strong>zum</strong> Ausschluss von Vergnügungsstätten.<br />
Der Geltungsbereich dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es entspricht einem Mischgebiet gemäß<br />
§ 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO 1990), welches überwiegend durch Wohnnutzung<br />
geprägt ist.<br />
Zur Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches „Stadtteilzentrum<br />
Wehringhausen“ im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,<br />
unter Würdigung des im Jahre 2009 vom Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> beschlossenen<br />
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes und aufgrund des am 28.06.2012 beschlossenen<br />
Vergnügungsstättenkonzeptes wird gemäß § 9 Abs. 2a BauGB festgesetzt, dass<br />
die bauliche Nutzung „Vergnügungsstätten“ im Sinne des<br />
§ 6 Abs. 3 BauNVO generell und ohne Ausnahme nicht zulässig ist.<br />
5. Wahl des Verfahrens<br />
Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB ist möglich, da der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
in einem Gebiet nach § 34 BauGB (im Zusammenhang bebauter Ortsteil) aufgestellt<br />
wird und lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält.<br />
Ferner wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, welche einer Pflicht zur<br />
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 <strong>zum</strong> Gesetz über<br />
die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Zudem gibt es<br />
keine Anhaltspunkte, für eine erhebliche Beeinträchtigung der nach § 1 (6) Nr. 7 b<br />
BauGB aufgeführten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung nach Baugesetzbuch,<br />
der Erstellung eines Umweltberichtes und einer zusammenfassenden Erklärung wird<br />
daher abgesehen (siehe § 13 (3) BauGB).<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird als ausreichend erachtet. Deshalb<br />
wird in diesem Verfahren auf eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung<br />
verzichtet.<br />
Eine Eingriff-/ Ausgleichsbilanzierung mit der Ermittlung und Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen<br />
bzw. Kompensationsflächen ist nicht erforderlich.<br />
Der gesamte Geltungsbereich ist bereits fast vollständig versiegelt. Es werden keine<br />
neuen Bauflächen vorgesehen. Durch die Festsetzung der Einschränkung einzelner<br />
Nutzungsarten sind durch die Verwirklichung des <strong>Bebauungsplan</strong>es keine negativen<br />
Auswirkungen auf die Umwelt und die von Eingriffen in der Regel betroffenen<br />
Schutzgüter zu erwarten.<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 9 / 10
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />
6. Hinweise <strong>zum</strong> Artenschutz<br />
Da der <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 (630) – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße<br />
– lediglich textliche Festsetzungen <strong>zum</strong> Ausschluss von Vergnügungsstätten trifft,<br />
kann im Rahmen dieses Verfahrens von der artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß<br />
§ 44 BNatSchG abgesehen werden. Im Falle einer Bebauung oder Umnutzung ist in<br />
den nachgeordneten Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der zuständigen Behörden<br />
zu prüfen, ob eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich ist.<br />
7. Kosten<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 (630) – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße –-<br />
zieht für die Stadt <strong>Hagen</strong> keine Kosten nach sich.<br />
Anlagen zur <strong>Begründung</strong>:<br />
• Junker und Kruse, Dortmund,<br />
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt <strong>Hagen</strong> 2009<br />
• Planersocietät, Dortmund,<br />
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt <strong>Hagen</strong> 2011<br />
Der Oberbürgermeister<br />
In Vertretung<br />
<strong>Hagen</strong>, den 30.09.2013<br />
Thomas Grothe (Technischer Beigeordneter)<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 10 / 10