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Begründung zum Bebauungsplan (390 KB) - Hagen

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Drucksachen-Nr. 0821/2013<br />

<strong>Begründung</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 (630)<br />

Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße<br />

Einfacher <strong>Bebauungsplan</strong> nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung<br />

mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)<br />

30.09.2013<br />

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung


Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />

INHALT<br />

1. Plangebiet / Räumlicher Geltungsbereich ........................................................... 3<br />

2. Zustand des Planungsgebietes und planungsrechtliche Situation....................... 3<br />

3. Anlass und Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es................................................................ 6<br />

3.1 Allgemeine Zielsetzung ................................................................................ 6<br />

3.2 Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt <strong>Hagen</strong> ............................. 6<br />

3.3 Integriertes Handlungskonzept / Förderprogramm „Soziale Stadt“............... 7<br />

3.4 Vergnügungsstättenkonzept......................................................................... 7<br />

3.5 Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages .............................. 8<br />

4. Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es ............................................................................... 9<br />

5. Wahl des Verfahrens........................................................................................... 9<br />

6. Hinweise <strong>zum</strong> Artenschutz ................................................................................ 10<br />

7. Kosten ............................................................................................................... 10<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 2 / 10


Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />

1. Plangebiet / Räumlicher Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet umfasst die Lange Straße und die anliegenden Häuser ab der Einmündung<br />

der Sternstraße (ab Lange Straße 21) bis zur Pelmkestraße 17 (Eckhaus).<br />

Außerdem umfasst es die Häuser um den Wilhelmsplatz sowie die Häuser ab Bismarckstraße<br />

15 und 20 bis Bismarckstraße 21 und 32. Im Geltungsbereich liegen<br />

auch die ersten Häuser der anschließenden Nebenstraßen. Das sind:<br />

• Sternstraße Nr. 1 und 3<br />

• Mauerstraße Nr. 1 und 2<br />

• Kottmannstraße Nr. 4 und 5<br />

• Moltkestraße bis Haus Nr. 9<br />

• Roonstraße Nr. 2, 3, 4, und 6<br />

• Bleichstraße bis Haus Nr. 4<br />

• Bachstraße Nr. 20 bis 25<br />

• Grummertstraße Nr. 2, 4, 6 und 8<br />

• Pelmkestraße 19<br />

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es umfasst das<br />

„Stadtteilzentrum Wehringhausen“, welches im Einzelhandels- und Zentrenkonzept<br />

der Stadt <strong>Hagen</strong> als eines der „Zentralen Versorgungsbereiche“ im Sinne des § 2<br />

Abs. 2 BauGB benannt und mit einer räumlichen Abgrenzung definiert wird. Das<br />

Plangebiet geht über die Abgrenzung des Stadteilzentrums Wehringhausen soweit<br />

hinaus, wie der Flächennutzungsplan gemischte Baufläche darstellt. Außerdem werden<br />

zusätzlich Wohnbauflächen einbezogen, in welchen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote<br />

bestehen oder die sich in der Nähe von sozialen und kirchlichen<br />

Einrichtungen befinden (Pelmkestraße / Grummertstraße).<br />

2. Zustand des Planungsgebietes und planungsrechtliche Situation<br />

Die bauliche Struktur des Planungsgebietes entspricht der für die sogenannte Gründerzeit<br />

(Ende 19./ Anfang 20. Jhd.) typischen mehrgeschossigen Blockrandbebauung.<br />

Im Erdgeschoss existieren Betriebe des Einzelhandels, des Handwerks und des<br />

Dienstleistungsgewerbes. In den darüberliegenden Etagen herrscht hauptsächlich<br />

Wohnnutzung mit Ausnahmen, z. B. Arztpraxen, vor.<br />

In den Bestandsaufnahmen aus den Jahren 2012 und 2013 wurden u. a. folgende<br />

Nutzungen erfasst:<br />

Im Bereich des Stadtteilzentrums Wehringhausen (Abgrenzung laut Einzelhandelsund<br />

Zentrenkonzept):<br />

Lange Straße<br />

Einzelhandel:<br />

• Buchladen<br />

• Reformhaus<br />

• Backwaren<br />

• 2 Kioske<br />

• Zeitschriften / Postdienst / Lottoannahmestelle<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 3 / 10


Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />

• Wein – und Obsthandlung<br />

• Obst- und Gemüsegeschäft<br />

• Modegeschäft<br />

• 2 Secondhand – Läden<br />

• 2 Kunst- / Bildergalerien<br />

Gaststätten:<br />

• 2 Kneipen<br />

• Imbissrestaurant<br />

• Eiscafé<br />

Vergnügungsstätten:<br />

• 1 Spielhalle<br />

Dienstleistungen:<br />

• 3 Arztpraxen<br />

• Apotheke<br />

• Fahrschule<br />

• Frisör<br />

• Hundesalon<br />

• Schlüsseldienst<br />

• Finanzberatung<br />

• Immobilienverwaltung<br />

• Raumausstattung<br />

• Stadtteilbüro<br />

Wilhelmsplatz<br />

Dienstleistungen:<br />

• 2 Arztpraxen<br />

• Apotheke<br />

• Sparkassenfiliale<br />

• Textilreinigung<br />

Bismarckstraße<br />

• Modeboutique<br />

• Gaststätte (Bistro/Café)<br />

• Wettbüro (Sportwetten)<br />

• Frisör<br />

Moltkestraße<br />

• Lebensmittel - Discount<br />

Roonstraße<br />

• Heizung / Sanitär / Installationen (Bauhandwerk)<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 4 / 10


Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />

Im Plangebiet außerhalb des Stadtteilzentrums Wehringhausen wurden erfasst:<br />

Lange Straße<br />

• Sanitätshaus / Orthopädiewerkstatt<br />

• Fleischerei<br />

• Frisör<br />

• Blumenladen<br />

• Holzartikel / Spielwarengeschäft<br />

• Immobilienmakler<br />

• 2 Secondhand – Läden (1x Mode, 1x Bücher u. Schallplatten)<br />

• 2 Gaststätten (Restaurant, Imbiss)<br />

Grummertstraße<br />

• Heizung / Sanitär / Installationen (Bauhandwerk)<br />

Bachstraße<br />

• Frisör<br />

Insgesamt wurden im Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgungsbereich<br />

Lange Straße über 20 leerstehende Ladenlokale vorgefunden.<br />

Zwischen den Bestandsaufnahmen 2012 und 2013, die jeweils im Monat August<br />

durchgeführt wurden, hat keine signifikante Veränderung des Leerstandes und des<br />

Ladenbesatzes stattgefunden. Zwei Fingernagelstudios haben geschlossen, ein Secondhand<br />

– Laden für Bücher u. Schallplatten und ein Obst- und Gemüsegeschäft<br />

haben eröffnet. Das Obst- und Gemüsegeschäft könnte in diesem Bereich einen wesentlichen<br />

Beitrag zur Lebensmittelversorgung beitragen.<br />

Im Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Hagen</strong> ist der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

größtenteils als gemischte Baufläche dargestellt. Das trifft auch auf das<br />

„Stadtteilzentrum Wehringhausen“ innerhalb des Plangebietes zu. Bei dem Bereich<br />

an der Moltkestraße (Lebensmitteldiscounter „Netto“), der auch <strong>zum</strong> Stadtteilzentrum<br />

gehört, handelt es sich jedoch um eine Wohnbaufläche. Die gemischte Baufläche<br />

setzt sich außerhalb des Stadtteilzentrums entlang der Lange Straße ab der Bleichstraße<br />

in westliche Richtung bis zur Bachstraße fort. Der westlich anschließende Bereich<br />

ab der Bachstraße bis zur Pelmkestraße und zur Grummertstraße ist als<br />

Wohnbaufläche dargestellt.<br />

Es gibt bisher keinen <strong>Bebauungsplan</strong>. Unter Anwendung des § 34 BauGB Abs. 2 ist<br />

die Zulässigkeit eines Vorhabens nach seiner Art danach zu beurteilen, ob die Eigenart<br />

der nähere Umgebung einem jener in der BauNVO bezeichneten Baugebiete<br />

entspricht, in welchen es allgemein zulässig wäre.<br />

Das Plangebiet „Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße“ entspricht aufgrund<br />

der beschriebenen Nutzung einem Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO 1990). Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />

die das Wohnen nicht wesentlich stören.<br />

Die Mischgebiete des Plangebietes sind überwiegend durch eine Wohnnutzung geprägt,<br />

da oberhalb der Erdgeschosse fast nur Wohnungen existieren. Teilweise gibt<br />

es auch Wohnhäuser ohne gewerbliche Nutzung.<br />

Was die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten betrifft, so ist bei Mischgebieten zwischen<br />

den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen ge-<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 5 / 10


Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />

prägt sind und den Teilen, die durch Wohnen geprägt sind, zu unterscheiden. Somit<br />

konnten gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO bisher auch Vergnügungsstätten ausnahmsweise<br />

zugelassen werden, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres<br />

Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig waren.<br />

3. Anlass und Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

3.1 Allgemeine Zielsetzung<br />

Zur Sicherung der Versorgungsfunktion des Wehringhauser Stadtteilzentrums sollen<br />

Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen und Wettbüros mit Spielhallencharakter)<br />

gänzlich ausgeschlossen werden (ohne Ausnahmeregelung).<br />

Der Bereich entlang der Lange Straße zwischen Bleichstraße und Pelmkestraße und<br />

die Grummertstraße liegen außerhalb des vom Einzelhandelskonzept definierten<br />

Zentralen Versorgungsbereiches „Stadtteilzentrum Wehringhausen“.<br />

Da hier die Entwicklung und Erweiterung des Stadtteilzentrums entlang der Lange<br />

Straße in Richtung Pelmkestraße planungsrechtlich unterstützt werden soll, wurde<br />

das Plangebiet auf diesen Bereich ausgedehnt.<br />

Aufgrund der gleichen Struktur des Gebietes ist hier bei der Beurteilung der Zulässigkeit<br />

von Vorhaben gemäß § 34 BauGB ebenso von einem Mischgebiet auszugehen,<br />

in welchem die Wohnnutzung dominiert. Die Wohnnutzung soll im gesamten<br />

Planungsgebiet vor Beeinträchtigungen durch Vergnügungsstätten, wie z. B. Lärmemissionen,<br />

geschützt werden.<br />

Außerdem sollen die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Einrichtungen Kirche,<br />

Kulturzentrum, Grundschule und Kindergarten an der Pelmkestraße / Lange<br />

Straße / Siemensstraße und deren Nutzer vor negativen Effekten geschützt werden,<br />

die von Vergnügungsstätten unter sozialen und kulturellen Aspekten ausgehen, worunter<br />

u. a. die Spielsucht zählt, die von Spielautomaten ausgeht.<br />

Letztendlich sollen auch städtebaulich störende Auswirkungen auf das Ortsbild verhindert<br />

werden. Z. B. ist das Ortsbild der Pelmkestraße durch die Baudenkmale St.-<br />

Michael Kirche und Kulturzentrum geprägt und würde durch die Branchenübliche<br />

Außengestaltung von Spielhallen und Wettbüros verunstaltet.<br />

3.2 Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt <strong>Hagen</strong><br />

Der Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches<br />

Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung des Einzelhandels<br />

und der Entwicklung der Versorgungszentren im Mai 2009 beschlossen.<br />

Die im Einzelhandelskonzept verankerten städtebaulichen Zielsetzungen sind Entscheidungsgrundlagen<br />

für die Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Das Konzept<br />

beschreibt die räumliche und funktionale Zuordnung der Versorgungszentren und<br />

enthält eine konkrete Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, so dass eine<br />

aktive Zuweisungsplanung erfolgen kann. Ziel des Konzeptes ist somit die langfristige<br />

Stärkung bestehender zentraler Angebotsstrukturen und die Sicherung einer flächendeckenden<br />

Nahversorgung im Stadtgebiet, die sich auf bestehende Stadtbezirks-<br />

und Ortsteilzentren stützt.<br />

In diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11<br />

BauGB wird der zentrale Versorgungsbereich „Stadtteilzentrum Wehringhausen“<br />

namentlich aufgeführt. Auf den Seiten 185 / 186 des Einzelhandels- und Zentrenkon-<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 6 / 10


Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />

zeptes für die Stadt <strong>Hagen</strong> wird Wehringhausen als Stadteilzentrum mit der Funktion<br />

eines zentralen Versorgungsbereiches näher analysiert und dargestellt.<br />

Es werden u. a. folgende Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen aufgeführt:<br />

„Künftige städtebauliche und einzelhandelsrelevante Entwicklungen sind auf die Sicherung<br />

der Versorgungsfunktion des Zentrums in Wehringhausen auszurichten.“<br />

Als eine für den Einzelhandel relevante negative Entwicklung wird die zunehmende<br />

Bestrebung zur Einrichtung von Spielhallen und Wettbüros mit Spielhallencharakter<br />

angesehen. Mit dieser Tendenz gehen negative Begleiterscheinungen des „trading -<br />

down - Effektes“ einher und letztlich sogar die Verdrängung des Einzelhandels, der<br />

der zentralen Versorgungsfunktion dient.<br />

Zur Sicherung der Versorgungsfunktion des Wehringhauser Stadtteilzentrums soll<br />

dieser für den Einzelhandel negativen Entwicklungstendenz durch Ausschluss von<br />

Vergnügungsstätten entgegengewirkt werden.<br />

3.3 Integriertes Handlungskonzept / Förderprogramm „Soziale Stadt“<br />

Der Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> hat am 06.03 2008 das „Integrierte Handlungskonzept für<br />

den Stadtteil Wehringhausen in <strong>Hagen</strong>“ beschlossen. Der Stadtteil wurde in das Förderprogramm<br />

„Soziale Stadt“ des Landes NRW aufgenommen. Die Umsetzung des<br />

Konzepts wird in einzelnen Maßnahmeschritten erfolgen, in Abhängigkeit der entsprechenden<br />

Förderzusagen.<br />

Die allgemeine Bestandsituation wird im „Integrierten Handlungskonzept für den<br />

Stadtteil Wehringhausen in <strong>Hagen</strong>“ geschildert. Das Kapitel „3.3 Lokale Ökonomie,<br />

Versorgung und Beschäftigung“ beschäftigt sich eingehend mit dem Stadtteilzentrum.<br />

Für die Lange Straße wird u. a. eine Unterversorgung hinsichtlich der Lebensmittelverkaufsfläche<br />

attestiert sowie zahlreiche Ladenleerstände im gesamten Untersuchungsgebiet.<br />

Die in diesem Konzept aufgeführten Ziele und Maßnahmen im Kapitel<br />

„3.2 Stadtgestaltung, Freiräume und Verkehr“, beinhalten u. a. eine Aufwertung<br />

und Imageverbesserung der Lange Straße und des zentral gelegenen Wilhelmsplatzes.<br />

Die Intention zur Einleitung des <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens Nr. 6/11 – Versorgungsbereich<br />

Lange Straße – steht daher auch in Zusammenhang mit diesem „Integrierten<br />

Handlungskonzept“. Die Auswirkung, die durch die Ansiedlung weiterer Spielhallen<br />

einhergeht, würde allen Bestrebungen, die Entwicklung des Stadtteiles in Richtung<br />

zu einem positiven Image zu lenken, zuwiderlaufen. Zu diesem positiven Image gehört<br />

u.a. eine Verbesserung des Erscheinungsbildes der Lange Straße als öffentlicher<br />

Raum mit Aufenthaltsqualität in gegenseitiger Abhängigkeit mit der Nahversorgungsfunktion<br />

in einer vorhandenen kleinteiligen Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur.<br />

3.4 Vergnügungsstättenkonzept<br />

Der Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> hat am 28.06.2012 ein Vergnügungsstättenkonzept beschlossen.<br />

Es werden städtebauliche Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von<br />

Vergnügungsstätten formuliert:<br />

So empfiehlt das Konzept (Seite 58) Spielhallen in ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichen<br />

(wie z. B. das Stadtteilzentrum Wehringhausen) auszuschließen, da<br />

sie keine Versorgungsfunktion übernehmen. Zudem könnten sich negative städte-<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 7 / 10


Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />

bauliche Auswirkungen wie Verdrängungsprozesse, Verlust der angestrebten Angebotsvielfalt<br />

und des vorhandenen Branchenmixes oder Trading-down-Effekte einstellen.<br />

Wettbüros sowie Sex-Shops werden in ihrem städtebaulichen Konfliktpotenzial<br />

ähnlich wie Spielhallen eingeschätzt.<br />

In Gebieten, die mit städtebaulichen Programmen gefördert werden, wie z. B. „Soziale<br />

Stadt“ würden Vergnügungsstätten den Aufwertungsstrategien zuwiderlaufen. „Zudem<br />

erfüllen Vergnügungsstätten bisher nicht das notwendige gestalterische Anforderungsprofil<br />

für diese Stadträume, so dass die Ansiedlung entsprechender Einrichtungen<br />

die angestrebten Städtebaulichen Entwicklungsziele konterkarieren würden.“<br />

Für „Gebiete mit einer hohen Leerstandsquote von Einzelhandels- und Ladenflächen<br />

… , besteht die Gefahr eines weiteren Absinkens und Qualitätsverlustes. Die Abwärtsspirale<br />

würde sich bei Ansiedlung von Vergnügungsstätten verstärken. Um diese<br />

strukturellen Defizite nicht weiter auszubauen, sollten in diesen Gebieten keine<br />

Vergnügungsstätten angesiedelt werden.“<br />

Das Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. 6/11 (630) – Zentraler Versorgungsbereich<br />

Lange Straße weist eine hohe Leerstandsquote auf.<br />

„Um eine Beeinträchtigung von sensiblen Gemeinbedarfseinrichtungen wie Jugendzentren<br />

und Schulstandorten zu vermeiden, sollten Vergnügungsstätten nicht in deren<br />

unmittelbaren Nachbarschaft errichtet werden.“<br />

Die Emil-Schumacher Grundschule zwischen Siemensstraße und Lange Straße befindet<br />

sich ca. 90 m von der Plangebietsgrenze entfernt.<br />

Das Vergnügungsstättenkonzept empfiehlt ausdrücklich den Ausschluss von Vergnügungsstätten<br />

im Stadtteilzentrum Wehringhausen (Seite 87) und nennt als Ausschlussgründe:<br />

• Schutz, Sicherung und Vorrang als Zentraler Versorgungsbereich<br />

• Schutz des Wilhelmsplatzes als zentraler Stadtteilplatz<br />

• Schutz der vorhandenen Wohnstruktur<br />

• Schutz vor Trading-down Effekten<br />

• Schutz vor Entwertung öffentlicher Investitionen (öffentliche Förderprogramme)<br />

3.5 Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages<br />

Am 01.12.2012 ist das Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag (AG<br />

GlüStV NRW) in Kraft getreten.<br />

§ 16 AG GlüStV NRW fordert bei der Erteilung von Genehmigungen von Spielhallen<br />

die Einhaltung eines Abstandes zu öffentlichen Schulen sowie zwischen den einzelnen<br />

Spielhallen untereinander von mindestens 350 m.<br />

Ausgehend von der Emil-Schumacher Grundschule zwischen Siemensstraße und<br />

Lange Straße ist damit das halbe westliche Plangebiet bis <strong>zum</strong> Wilhelmsplatz einschließlich<br />

von einer Genehmigungsfähigkeit für Spielhallen ausgeschlossen.<br />

Ein Radius von 350 m um die bestehende Spielhalle an der Lange Straße 53 deckt<br />

sogar den gesamten Geltungsbereich dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es ab.<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 8 / 10


Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />

Dieses Gesetz gilt für die ordnungsbehördlichen Genehmigungsverfahren von Spielhallen<br />

und Wettbüros nach dem Gewerberecht. Es ist aber nicht auf alle Vergnügungsstätten<br />

anwendbar.<br />

4. Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 (630) – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße –<br />

ist ein einfacher <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB). Er<br />

enthält ausschließlich eine Festsetzung <strong>zum</strong> Ausschluss von Vergnügungsstätten.<br />

Der Geltungsbereich dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es entspricht einem Mischgebiet gemäß<br />

§ 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO 1990), welches überwiegend durch Wohnnutzung<br />

geprägt ist.<br />

Zur Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches „Stadtteilzentrum<br />

Wehringhausen“ im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,<br />

unter Würdigung des im Jahre 2009 vom Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> beschlossenen<br />

Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes und aufgrund des am 28.06.2012 beschlossenen<br />

Vergnügungsstättenkonzeptes wird gemäß § 9 Abs. 2a BauGB festgesetzt, dass<br />

die bauliche Nutzung „Vergnügungsstätten“ im Sinne des<br />

§ 6 Abs. 3 BauNVO generell und ohne Ausnahme nicht zulässig ist.<br />

5. Wahl des Verfahrens<br />

Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB ist möglich, da der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

in einem Gebiet nach § 34 BauGB (im Zusammenhang bebauter Ortsteil) aufgestellt<br />

wird und lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält.<br />

Ferner wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, welche einer Pflicht zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 <strong>zum</strong> Gesetz über<br />

die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Zudem gibt es<br />

keine Anhaltspunkte, für eine erhebliche Beeinträchtigung der nach § 1 (6) Nr. 7 b<br />

BauGB aufgeführten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung nach Baugesetzbuch,<br />

der Erstellung eines Umweltberichtes und einer zusammenfassenden Erklärung wird<br />

daher abgesehen (siehe § 13 (3) BauGB).<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird als ausreichend erachtet. Deshalb<br />

wird in diesem Verfahren auf eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung<br />

verzichtet.<br />

Eine Eingriff-/ Ausgleichsbilanzierung mit der Ermittlung und Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen<br />

bzw. Kompensationsflächen ist nicht erforderlich.<br />

Der gesamte Geltungsbereich ist bereits fast vollständig versiegelt. Es werden keine<br />

neuen Bauflächen vorgesehen. Durch die Festsetzung der Einschränkung einzelner<br />

Nutzungsarten sind durch die Verwirklichung des <strong>Bebauungsplan</strong>es keine negativen<br />

Auswirkungen auf die Umwelt und die von Eingriffen in der Regel betroffenen<br />

Schutzgüter zu erwarten.<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 9 / 10


Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 30.09.2013<br />

6. Hinweise <strong>zum</strong> Artenschutz<br />

Da der <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 (630) – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße<br />

– lediglich textliche Festsetzungen <strong>zum</strong> Ausschluss von Vergnügungsstätten trifft,<br />

kann im Rahmen dieses Verfahrens von der artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß<br />

§ 44 BNatSchG abgesehen werden. Im Falle einer Bebauung oder Umnutzung ist in<br />

den nachgeordneten Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der zuständigen Behörden<br />

zu prüfen, ob eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich ist.<br />

7. Kosten<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 (630) – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße –-<br />

zieht für die Stadt <strong>Hagen</strong> keine Kosten nach sich.<br />

Anlagen zur <strong>Begründung</strong>:<br />

• Junker und Kruse, Dortmund,<br />

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt <strong>Hagen</strong> 2009<br />

• Planersocietät, Dortmund,<br />

Vergnügungsstättenkonzept der Stadt <strong>Hagen</strong> 2011<br />

Der Oberbürgermeister<br />

In Vertretung<br />

<strong>Hagen</strong>, den 30.09.2013<br />

Thomas Grothe (Technischer Beigeordneter)<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 6/11 – Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße 10 / 10

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