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Rheinschifffahrtskommisson - Hessisches Archiv-Dokumentations

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REPERTORIEN<br />

DES HESSISCHEN STAATSARCHIVS DARMSTADT<br />

Abteilung G 4<br />

<strong>Rheinschifffahrtskommisson</strong><br />

(Zentralkommission für die Rheinschifffahrt)<br />

1814 - 1933<br />

bearbeitet von Armin Hildebrandt<br />

hrsg. von Eckhart G. Franz<br />

Darmstadt 1988


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Zur Geschichte der Rheinschifffahrtskommission ..................................................III<br />

2. Bevollmächtigte des Großherzogtums bzw. Volksstaats Hessen bei der<br />

Rheinschifffahrts-Kommission................................................................................... VI<br />

3. Schriftgutorganisation und archivische Überlieferung.......................................... VII


G 4 Rheinschifffahrtskommission III<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Vorbemerkung<br />

1. Zur Geschichte der Rheinschifffahrtskommission<br />

Die vertragliche Regelung der Rheinschiffahrt geht auf den Reichsdeputationshauptbeschluss<br />

vom 25.2.1803 zurück, der im 39. Artikel alle bisher auf beiden Ufern des<br />

Rheins erhobenen Flußzölle beseitigte und eine künftige Vereinbarung zwischen Frankreich<br />

und dem Deutschen Reich in Aussicht nahm. Aufgrund des am 15.8.1804 abgeschlossenen<br />

Vertrages über das Rheinschifffahrts-Oktroi wurde zum 1.11.1805 eine<br />

Generaldirektion in Mainz bzw. (ab 1808) in Köln eingerichtet, der vier Oktroi-<br />

Inspektoren und zwölf Erhebestellen mit von den Anliegerstaaten bestellten Einnehmern<br />

unterstanden; in das von Frankreich und dem noch vom Reich bevollmächtigten<br />

Reichserzkanzler und nachmaligen Fürstprimas Karl von Dalberg gemeinsam besetzte<br />

Amt des Generaldirektors wurde der aus kurkölnischen Diensten stammende Maire von<br />

Bonn Joseph Eichhoff berufen.<br />

Mit dem Sieg der Alliierten hob Frh. vom Stein als Vorsitzender der provisorischen<br />

Zentralverwaltung die Generaldirektion auf und betraute Anfang 1814 den bald darauf<br />

zum Oberpräsidenten der Rheinprovinz berufenen Grafen Friedrich von Solms-Laubach<br />

mit der obersten Leitung der Rheinschifffahrtsangelegenheiten, die interimistisch von<br />

einer dreiköpfigen "subdelegierten Kommission" in Frankfurt wahrgenommen wurde.<br />

In Ausführung des Pariser Friedensvertrags, der die Freiheit der Schifffahrt auf<br />

Rhein, Schelde und anderen schiffbaren Flüssen zwischen verschiedenen Staaten postulierte,<br />

trat im Rahmen des Wiener Kongresses Anfang Februar eine besondere "Flusskommission"<br />

zusammen, zu deren Beratungen außer den preußischen, französischen<br />

und englischen Delegierten auch Bevollmächtigte von Holland, Bayern, Baden, Hessen-<br />

Darmstadt (Johann Frh. von Türckheim) und Nassau geladen wurden. Die im Schlussprotokoll<br />

vom 24.3.1815 festgehaltenen 32 Artikel über die Rheinschifffahrt wurden als<br />

Annex 16B mit der Wiener Schlussakte vom 9.6.1815 verknüpft.<br />

Die Vereinbarung vom 24.3.1815 sah für die Einziehung der einheitlich festgelegten<br />

Schifffahrtsabgaben die erneute Einrichtung von zwölf Erhebungsämtern zwischen<br />

Straßburg und der niederländischen Grenze vor, die von den einzelnen Anliegerstaaten<br />

betrieben wurden. Bei jedem Erhebungsamt wurde eine richterliche Prüfstelle für Beschwerden<br />

eingerichtet. Als Berufungsinstanz wie zur allgemeinen Koordinierung und<br />

Beaufsichtigung der Rheinschifffahrt wurde nach Art. X der Vereinbarung eine Zentralkommission<br />

in Mainz eingerichtet, in die jeder Anliegerstaat einen Bevollmächtigten<br />

entsenden sollte. Die Kommission sollte nach der Vereinbarung jährlich am 1. November<br />

und bei Bedarf ein zweites Mal im Frühjahr zusammentreten. Für die ständige Leitung<br />

der Geschäfte wurden ein Oberinspektor (Inspecteur en chef) mit Sitz in Mainz<br />

und drei Unterinspektoren für Ober-, Mittel- und Niederrhein ernannt, vor denen jeweils<br />

einer von Preußen, einer alternativ von Frankreich und den Niederlanden, der dritte<br />

durch die übrigen deutschen Fürsten (Baden, Bayern, Hessen, Nassau) ernannt werden<br />

sollte.<br />

Die neuberufene Zentralkommission trat erstmals am 5.8.1816 in Mainz zusammen,<br />

wobei dem hessen-darmstädtischen Bevollmächtigten Legationsrat Balthasar Pietsch,<br />

der anfangs als Alterspräsident fungierte, das Sekretariat der Kommission übertragen


G 4 Rheinschifffahrtskommission IV<br />

____________________________________________________________________________________<br />

wurde. Die Übernahme der eigentlichen Rheinschifffahrtsverwaltung von der provisorischen<br />

Verwaltung in Frankfurt verzögerte sich bis zum 10.10.1817. Die Geschäftsstelle<br />

der Zentralkommission in Mainz leitete Generalsekretär Heinrich Hermann, der vorher<br />

bereits Generalsekretär der Rheinschifffahrts-Generaldirektion gewesen war. Mit seinem<br />

Kanzleipersonal, zu dem ein Lithograph zählte, oblag ihm die Vervielfältigung der<br />

Kommissionsprotokolle. Für die eigentliche Verwaltung wurde Ende 1817 eine von<br />

Direktor Johann Friedrich Ockhardt geleitete, dreiköpfige Verwaltungskommission bestellt.<br />

Als Einrichtung der Kommission übernommen wurde 1818 die bereits bestehende<br />

Eichanstalt mit Eichkommissaren in Mainz und Köln. Die Orte der weitergeführten<br />

Erhebungs- und Stations-Kontrollämter waren zunächst Neuburg a. d. Lauter, Germersheim,<br />

Mannheim, Mainz, Bingen, Kaub, Koblenz, Andernach, Linz, Köln, Düsseldorf,<br />

Ruhrort, Wesel und Emmerich. Straßburg wurde 1821 neu eingerichtet, während Bingen<br />

und Germersheim in den 20er Jahren in Wegfall kamen.<br />

Da es der Zentralkommission, deren Sitzungen sich in den ersten Jahren keineswegs<br />

auf die vorgesehenen zwei Jahrestermine beschränkten, trotz mehrjähriger, intensiver<br />

Beratungen nicht gelang, die vorgesehene neue Rheinschifffahrtsordnung zustande zu<br />

bringen, und die Niederlande zudem die unbeschränkte Schiffahrtsfreiheit für den Unterlauf<br />

des Rheins nicht zugestehen wollten, beschloss die preußische Regierung bereits<br />

1824, sich aus der Arbeit der Kommission zurückzuziehen, deren Protokolle den preußischen<br />

Bevollmächtigten ab Sommer 1825 als "abwesend" führen. "Generalkommissar<br />

für die Rheinschifffahrtsangelegenheiten in den preußischen Rheinprovinzen" wurde<br />

der Provinzialsteuerdirektor in Köln.<br />

Nachdem die Niederlande die Schiffahrtsfreiheit zumindest für den Lek im Oktober<br />

1826 zugestanden hatte, konnte am 31.3.1831 in Mainz endlich die überfällige Rheinschifffahrtsakte<br />

unterzeichnet werden, die nach dem am 16.6.1831 vollzogenen Austausch<br />

der Ratifikationsurkunden im Herbst 1831 zur Bestellung der neuen Rheinschifffahrtsverwaltung<br />

führte. Zum Oberaufseher der Rheinschiffahrt mit Sitz in Mainz wurde<br />

der preußische Regierungsrat und vormalige Rhein-Zolldirekter von Auer bestellt, während<br />

der von Hessen-Darmstadt benannte Verwaltungsrat Christian Ferdinand Wenzel,<br />

zuletzt provisorischer Dirigent der Verwaltungskommission, Inspektor für den 2.<br />

Rheinschifffahrtsbezirk wurde. Insgesamt gab es künftig vier Inspektorate. Bei den<br />

Rheinzollämtern der Einzelstaaten wurden statt der bisherigen Beschwerdestellen<br />

Rheinzollgerichte geschaffen.<br />

Die ursprüngliche Zentralkommission beendete ihre Tätigkeit "in Permanenz" am<br />

31.1.1832. Die weiterhin aus den Bevollmächtigten der sieben Vertragsstaaten Baden,<br />

Bayern, Frankreich, Hessen, Nassau, Niederlande und Preußen bestehende Kommission,<br />

deren Verhandlungsprotokolle auch weiterhin zweisprachig deutsch und französisch<br />

geführt wurden, trat künftig (wie dies an sich schon 1815 vorgesehen war) nur ein- oder<br />

zweimal jährlich zu jeweils mehrwöchigen Sitzungen zusammen. In den Jahren 1832-<br />

1843 wurden je zwei ordentliche Sitzungen im Juni und im November gehalten. Ab<br />

1835 gab es pro Jahr nur eine ordentliche Session im Sommer, anfangs im Juli, später<br />

im August/September, mit gelegentlichen außerordentlichen Sitzungen für besondere<br />

Anlässe. Die Vervielfältigung der Kommissions-Protokolle wurde nach dem Tod des<br />

Kommissions-Lithographen Anton Phildius Anfang 1843 durch den regulären Buchdruck<br />

ersetzt.<br />

Der Sitz der Rheinschifffahrtsverwaltung wurde aufgrund eines am 3.4.1860 in einer<br />

Sondersitzung der Kommission vereinbarten Vertrages im Herbst 1860 nach Mannheim<br />

verlegt. Die ordentliche Session der Zentralkommission fand erstmals im darauffolgenden<br />

Sommer 1861 in Mannheim statt. Nachdem der Krieg von 1866 die Arbeit der<br />

Kommission unterbrochen hatte und das Herzogtum Nassau mit der Annexion durch


G 4 Rheinschifffahrtskommission V<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Preußen aus dem Kreis der Vertragsstaaten ausgeschieden war, wurde als Ergebnis der<br />

Herbst-Session 1868 am 17.10.1868 eine revidierte Rheinschifffahrtsakte (Mannheimer<br />

Akte) unterzeichnet, deren Ratifikationsurkunden für Baden, Bayern, Frankreich, Hessen,<br />

die Niederlande und Preußen am 17.4.1869 ausgetauscht wurden. Die Revision<br />

brachte an sich keine grundsätzlichen Änderungen der seitherigen Organisation. Aus<br />

den Rheinzollgerichten wurden nunmehr "Rheinschifffahrtsgerichte", nach der Neuordnung<br />

der Reichsjustizverfassung seit 1879 die jeweils örtlich zuständigen Amtsgerichte.<br />

Mit dem Ende des deutsch-französischen Krieges von 1870/71 übernahm das künftige<br />

Reichsland Elsaß-Lothringen die Rolle Frankreichs im Kreis der Vertragsstaaten. Sonst<br />

hatten die Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 und der Übergang von Souveränität<br />

und auswärtiger Vertretung der deutschen Länder auf das Reich kaum Einfluss<br />

auf die fortbestehenden Rheinschifffahrtsregelungen, an denen das Reich als solches<br />

nicht beteiligt war. Zweite Protokollsprache war hinfort statt des Französischen das<br />

Niederländische. Nicht mit der zwischenstaatlichen Zentralkommission für die Rheinschiffahrt<br />

in Mannheim zu verwechseln ist die 1881 eingerichtete preußische Rheinschifffahrtskommission<br />

unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, die<br />

bis 1914 bestanden hat. Die Zentralkommission konnte ihre Arbeit, da die Niederlande<br />

neutral blieben und der Rhein nicht ins Kampfgeschehen einbezogen war, auch während<br />

des Ersten Weltkriegs fortsetzen.<br />

Das grundsätzliche Fortbestehen der "Mannheimer Akte" vom 17.10.1868 wurde<br />

auch im Versailler Friedensvertrag vom 28.6.1919 (Art. 354) festgeschrieben. Außer<br />

Frankreich, Deutschland und den Niederlanden waren jedoch künftig auch Belgien,<br />

Großbritannien, Italien und die Schweiz an der Zentralkommission beteiligt, deren Sitz<br />

in das nunmehr wieder französische Straßburg verlegt wurde. Frankreich und "die deutschen<br />

Uferstaaten" stellten jeweils vier, die übrigen Länder je zwei Kommissionsmitglieder,<br />

wobei Frankreich zusätzlich (als 5. Mitglied) den Präsidenten der Kornmission<br />

zu benennen hatte. Mit der im Friedensvertrag vorgesehenen Revision der Mannheimer<br />

Akte hat sich die Kommission, die ihre Protokolle hinfort wieder auf Französisch und<br />

Deutsch druckte, in wiederholten Sondersitzungen befasst. Parallel dazu liefen bis 1930<br />

die Verhandlungen einer Unterkommission für die Vereinheitlichung des internationalen<br />

Flußrechts, die abwechselnd in verschiedenen Mitgliedstaaten tagte. Von den vier<br />

Mitgliedern, die dem Deutschen Reich zustanden, wurde weiterhin eines vom Volksstaat<br />

Hessen bestellt. Das hessische Mitglied bzw. der hessische Bevollmächtigte bei<br />

der Zentralkommission ressortierte zunächst beim Ministerium des Auswärtigen und<br />

des Hauses bzw. beim Hessischen Staatsministerium, obwohl die Stelle des Bevollmächtigten<br />

bereits ab 1898 von leitenden Beamten der Bauabteilung im Finanzministerium<br />

wahrgenommen wurde. Erst später wurde der Bevollmächtigte bei der Zentralkommission<br />

für die Rheinschifffahrt auch offiziell dem Minister der Finanzen zugeordnet,<br />

der künftig für die entsprechenden Bekanntmachungen zeichnete.<br />

Zu einer erneuten, grundlegenden Revision der Mannheimer Akte kam es am<br />

20.11.1963. Ein weiteres Zusatzprotokoll wurde am 17.10.1979 unterschrieben. Auf<br />

dieser Grundlage besteht die Zentralkommission als "Commission centrale pour la Navigation<br />

du Rhin" in Straßburg bis zum heutigen Tag, wobei die deutsche Vertretung<br />

heute allerdings von der Bundesrepublik, nicht mehr von den einzelnen Bundesländern<br />

wahrgenommen wird.


G 4 Rheinschifffahrtskommission VI<br />

____________________________________________________________________________________<br />

2. Bevollmächtigte des Großherzogtums bzw. Volksstaats Hessen bei<br />

der Rheinschifffahrts-Kommission<br />

1816 (März)-1824 (Juni) Legationsrat Balthasar Pietsch (+ 27.1.1826), 1816 Alterspräsident<br />

und Sekretär der Kommission<br />

1824 (Juli)-1845 Regierungsrat Georg Carl August Verdier de la Blaquiere,<br />

1834 Geh. Rat, 1841 Rat am Administrativ-Justiz- und<br />

Lehnhof (+12.10.1865), Alterspräsident der Kommission<br />

1846-1871 Carl Schmitt, Regierungs- und Kreisrat in Mainz, 1849<br />

Regierungsdirektor in Heppenheim, 1850 in Worms, dann<br />

in Mainz, 1852 Kreisrat und Geh. Reg. Rat in Mainz, 1854<br />

Territorialkommissar der Bundesfestung Mainz, 1060<br />

Provinzialdirektor, 1869 Mitglied der 1. Kammer, 1874<br />

i.R. (+ 15.1.1878), bereits 1850 Alterspräsident der Kommission<br />

1872-1875 Dr. jur. Carl (v.) Neidhardt, Ministerialrat im Min. des<br />

Äußeren, Bevollmächtigter Hessens im Bundesrat, 1876<br />

Gesandter in Berlin (+ 14.3.1909)<br />

1876-1898 Carl von Werner, Ministerialrat im Staatsministerium und<br />

Zeremonien- bzw. Oberzeremonienmeister, 1886 Geh.<br />

Rat, 1896 Geh. Staatsrat (+ 11.2.1898)<br />

1898-1909 Maximilian Frh. von Biegeleben, Oberfinanzrat im Min.<br />

der Finanzen, 1899 Ministerialrat, Geh. Rat und Leiter der<br />

Abt. für Bauwesen (+ 23.12.1945)<br />

1909-1916 Hermann Imroth, Vortr. Rat im Min. der Finanzen/Abt. für<br />

Bauwesen, Geh. Oberbaurat (+ 7.6.1916)<br />

1916-1923 Dr. Ing. Alexander Koch, Prof. an der TH Darmstadt,<br />

1922 Staatsrat (+ 28.6.1923)<br />

1923-1928 Dr. jur. Eugen Kranzbühler, Staatskommissar in den französisch<br />

besetzten Gebieten, Ministerialrat, 1924 Provinzialdirektor<br />

in Darmstadt (+ 17.3.1928)<br />

1928-1934 Ludwig Ickes, Ministerialrat im Min. der Finanzen/Abt.<br />

für Bauwesen


G 4 Rheinschifffahrtskommission VII<br />

____________________________________________________________________________________<br />

3. Schriftgutorganisation und archivische Überlieferung<br />

Das eigentliche <strong>Archiv</strong> der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt befindet sich,<br />

soweit es erhalten ist, am heutigen Sitz der "Commission Centrale pour la Navigation<br />

du Rhin" im Palais du Rhin in Straßburg. Es wurde offenbar sowohl in Mainz wie (ab<br />

1860/61) in Mannheim stets sorgfältig von den Registraturen der hessischen bzw. badischen<br />

Bevollmächtigten geschieden. Nur in Ausnahmefällen sind Einzelschriftstücke<br />

aus der Präsidententätigkeit der Bevollmächtigten in ihre eigenen Registraturen gelangt<br />

(so wohl das von Provinzialdirektor Schmitt als Alterspräsident der Zentralkommission<br />

1861/63 geführte Einlauf-Journal, Abt. G 4 Nr. 135).<br />

Die Registratur der hessischen Delegierten bzw. Bevollmächtigten in der Kommission<br />

ist für die Jahre bis 1871, als die Bevollmächtigten ihren ständigen Dienstsitz in<br />

Mainz hatten, relativ gut erhalten. Geh. Rat Verdier hat die von ihm persönlich geführten<br />

Akten nach einem Schlagwortalphabet geordnet. Entsprechende Hinweise finden<br />

sich in seinen Einlaufprotokollen seit Anfang der 1840er Jahre (G 4 Nr.l20ff.). Eine<br />

systematische Signierung ist offenbar erst gegen Ende seiner Amtszeit, evt. zur Vorbereitung<br />

der Amtsübergabe erfolgt. Signiert wurde in Anlehnung an die bestehende<br />

Schlagwortgliederung mit alphanumerischen Signaturen:<br />

A 1ff Schiffs-Aiche<br />

A 11 Adreßbuch<br />

A 12 Assecuranzen<br />

B 1ff Brücken<br />

B 10 Beurtfahrten<br />

B 11 Brückenzoll<br />

B 12 Binnenschifffahrt<br />

B 13 Binger Loch<br />

bis<br />

Z 1f Zollsachen<br />

Die wohl 1844/45 vergebenen Signaturen sind in der linken unteren Ecke der "Commissions-Acten"<br />

mit Rötel aufgebracht. Die in Fortführung des Systems in den Folgejahren<br />

neu nummerierten Akten sind mit Tinte oder Bleistift signiert. Die Einlaufprotokolle<br />

der Jahre 1846-1856 (G 4 Nr. 126-134) enthalten in der Bemerkungs-Spalte Hinweise<br />

auf diese alphanumerischen Signaturen; die in den Protokollen fassbaren Akten<br />

sind mit wenigen Ausnahmen erhalten. Die Zahl der in den Jahren nach 1848 neuangelegten<br />

Akten war offenbar relativ gering. Ein Teil der anfallenden Korrespondenzen ist<br />

wohl unsigniert abgelegt worden.<br />

Der größere Teil der sogenannten Kommissions-Akten ist offenbar in Verbindung mit<br />

den Ablieferungen des Staatsministeriums in den 1920er und 30er Jahren ins Hessische<br />

Staatsarchiv gelangt und bei der Verzeichnung der heutigen Abt. G l gesondert aufgestellt<br />

worden. Einzelne Akten waren schon früher ins <strong>Archiv</strong> gekommen und mit den<br />

Rheinschifffahrts-Akten des Ministeriums in die Pertinenz-Abteilung E l (Verhältnisse<br />

des Staates nach Außen) eingereiht worden. Reste der älteren Akten sind schließlich mit<br />

den jüngeren Akten der hessischen Bevollmächtigten bei der Zentralkommission in den<br />

Gewahrsam des Finanzministeriums gelangt und mit dessen, während des Krieges nach<br />

Schloß Lichtenberg ausgelagerten Altakten nach 1945 ins <strong>Archiv</strong> gekommen.<br />

Von den Akten der hessischen Bevollmächtigten nach 1871, die zunächst im Staatsministerium,<br />

dann (wohl schon ab 1898) im Finanzministerium geführt wurden, haben


G 4 Rheinschifffahrtskommission VIII<br />

____________________________________________________________________________________<br />

sich nur verhältnismäßig geringe Reste erhalten. Eine in Signaturen fassbare Registraturordnung<br />

ist für diese Zeit nicht nachzuweisen.<br />

Provenienzmäßig von den Akten der hessischen Bevollmächtigten zu unterscheiden<br />

ist die einschlägige Ministerialüberlieferung, insbesondere in den Akten des Großherzoglichen<br />

Ministeriums des Auswärtigen und des Hauses, später des Hessischen<br />

Staatsministeriums. Ein Großteil dieser wohl schon relativ früh ins Staatsarchiv gelangten<br />

Akten befand sich in der alten Abteilung I Verhältnisse des Staates nach Außen<br />

(jetzt Abt. E 1) als besondere Serie "Rhein-Schifffahrt-Kommission", Konv. 1-39. Bei<br />

der Neuordnung der nunmehrigen Abt. E l unter Ausgliederung der nach 1815/16 bzw.<br />

1821 entstandenen Akten wurden die in sich geschlossenen Rheinschifffahrtsakten der<br />

Ministerialsphäre aus Benutzungsrücksichten nicht der provenienzmäßig an sich zuständigen<br />

Abt. G l Staatsministerium zugeführt, sondern an die neugebildete Abt. G 4<br />

Rheinschifffahrtskommission angegliedert. Entsprechend wurde auch für einige Akten<br />

des Staats- und Finanzministeriums zu Rheinschifffahrtsfragen verfahren, die bei der<br />

Neuordnung der Abt. G 31 Finanzministerium ermittelt wurden. Auch hier ist die Zahl<br />

der erhaltenen Akten aus der Zeit nach 1871 relativ gering.<br />

Nach Entstehungs- und Ablieferungsprovenienzen setzt sich der nachfolgend verzeichnete<br />

Bestand wie folgt zusammen:<br />

Nr. 1-499 und 900-927: Akten des hessischen Bevollmächtigten bei der Zentralkommission<br />

für die Rheinschifffahrt davon: Nr. 1-449: in der alten, alphanumerischen<br />

Registraturordnung verbliebene Akten aus den Ablieferungen<br />

des Staatsministeriums in den 1920er und 30er Jahren. Nr. 450-461: aus<br />

Abt. E 1 ausgesonderte Altakten aus den Jahren 1817-1845 (noch ohne Signaturen!).<br />

Nr. 462-491 und 902-926: Altakten der Jahre 1819-1891 aus der<br />

Überlieferung des Finanzministeriums. Nr. 492-499 und 900-901: Akten der<br />

hessischen Bevollmächtigten aus den Jahren 1892-1928, ebenfalls aus der<br />

Überlieferung des Finanzministeriums.<br />

Nr. 500-833: Ministerialakten betr. Rheinschifffahrt und sonstige Schifffahrtsangelegenheiten<br />

Nr. 500-802: Akten des Ministeriums des Auswärtigen und<br />

des Hauses (mit einzelnen Vorläuferakten des Geh. Ministeriums) für die<br />

Jahre 1803-1866 aus Abt. E l. Nr. 803-833: Akten des Ministeriums des<br />

Auswärtigen, des Staatsministeriums und des Finanzministeriums/Bau-<br />

Abteilung für die Jahre 1857-1934 aus Abt. G 31.<br />

Nr. 834-899 und 928-1091: Protokolle, Jahresberichte und sonstige Drucksachen<br />

der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt aus den Registraturen der<br />

Bevollmächtigten und ministerieller Überlieferung (z.T. durch Fotokopien<br />

angereichert).<br />

Die Neuverzeichnung des Bestandes wurde im Wesentlichen in den Jahren 1976 bis<br />

1980 von <strong>Archiv</strong>rat Armin Hildebrandt (+) besorgt. Er hat sich auch um die Komplettierung<br />

der Protokoll- und Berichts-Serien bemüht, die zum Teil durch Duplikate und Kopien<br />

aus den Sachakten und aus Parallelbeständen anderer <strong>Archiv</strong>e ergänzt werden<br />

konnten. In die Drucksachen-Folgen wurden nachträglich auch die ins Justizministerium<br />

gelangten Belegstücke eingereiht, während die in Abt. G 21 A Hess. Ministerium<br />

der Justiz ermittelten Rheinschifffahrts-Betreffe als Verweise ins nachfolgende Findbuch<br />

einbezogen wurden.


G 4 Rheinschifffahrtskommission IX<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Als Parallel-Überlieferungen sind vorrangig heranzuziehen:<br />

Großherzogtum Baden: Generallandesarchiv Karlsruhe (Nördl. Hildapromenade<br />

2, 76133 Karlsruhe) Abt. 428 Zentralkommission für Rheinschifffahrt,<br />

38 Konvolute, vorwiegend 1819-1840; weitere Akten in Abt. 237 Finanzministerium<br />

(durch Karteien erschlossen)<br />

Königreich Bayern: Bayerisches Hauptstaatsarchiv Abt. 2 (Schönfelderstr. 5-11,<br />

80539 München) Best. Außenministerium (MA), enthält auch die erhaltenen<br />

Akten der bayerischen Bevollmächtigten.<br />

Herzogtum Nassau: <strong>Hessisches</strong> Hauptstaatsarchiv (Mosbacher Str. 55, 65187<br />

Wiesbaden) Abt. 210 Staatsministerium, Abschnitt E 1 Rheinschifffahrt und<br />

Rheinschifffahrtskommission, 1816-1866 (masch. Repertorium Bd. l, S.<br />

135-164)<br />

Die Anschrift des <strong>Archiv</strong>s der Kommission lautet:<br />

Commission Centrale pour la Navigation du Rhin / Secrétariat (Palais du Rhin, F-<br />

67000 Strasbourg).<br />

Das nachfolgende Repertorium fasst den Gesamtbestand G 4 in einer Klassifikation<br />

zusammen. Die abgekürzten Provenienzvermerke sind wie folgt aufzulösen:<br />

RSK:<br />

MdA:<br />

MdF/B<br />

MdJ:<br />

STM:<br />

Hessischer Bevollmächtigter bei der Zentralkommission<br />

für die Rheinschifffahrt (soweit vorhanden mit Angabe<br />

des alten Aktenzeichens)<br />

<strong>Hessisches</strong> Ministerium des Auswärtigen und des Hauses<br />

<strong>Hessisches</strong> Ministerium der Finanzen/Abt, für Bauwesen<br />

<strong>Hessisches</strong> Ministerium der Justiz<br />

<strong>Hessisches</strong> Staatsministerium<br />

Zu zitieren und zu bestellen sind die Akten grundsätzlich in der Form:<br />

Hess. Staatsarchiv Darmstadt (HStAD), G 4 Nr.<br />

Lediglich für die Akten des Justizministeriums gilt weiterhin die angegebene Signatur<br />

der Abt. G 21 A.<br />

Leider ist ein Teil der Bände infolge Moderschadens vorerst nur begrenzt oder gar<br />

nicht benutzbar. Die Signaturen der modergeschädigten Bände sind mit einem unter die<br />

Nummer gesetzten (M) gekennzeichnet. Die Reinschrift des vom Unterzeichneten abgeschlossenen<br />

Findbuchs besorgten Frau Gudrun Dörner und Frau Elsa Reichelt.<br />

Darmstadt, im Juni 1988<br />

Eckhart G. Franz

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