Rheinschifffahrtskommisson - Hessisches Archiv-Dokumentations
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REPERTORIEN<br />
DES HESSISCHEN STAATSARCHIVS DARMSTADT<br />
Abteilung G 4<br />
<strong>Rheinschifffahrtskommisson</strong><br />
(Zentralkommission für die Rheinschifffahrt)<br />
1814 - 1933<br />
bearbeitet von Armin Hildebrandt<br />
hrsg. von Eckhart G. Franz<br />
Darmstadt 1988
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Zur Geschichte der Rheinschifffahrtskommission ..................................................III<br />
2. Bevollmächtigte des Großherzogtums bzw. Volksstaats Hessen bei der<br />
Rheinschifffahrts-Kommission................................................................................... VI<br />
3. Schriftgutorganisation und archivische Überlieferung.......................................... VII
G 4 Rheinschifffahrtskommission III<br />
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Vorbemerkung<br />
1. Zur Geschichte der Rheinschifffahrtskommission<br />
Die vertragliche Regelung der Rheinschiffahrt geht auf den Reichsdeputationshauptbeschluss<br />
vom 25.2.1803 zurück, der im 39. Artikel alle bisher auf beiden Ufern des<br />
Rheins erhobenen Flußzölle beseitigte und eine künftige Vereinbarung zwischen Frankreich<br />
und dem Deutschen Reich in Aussicht nahm. Aufgrund des am 15.8.1804 abgeschlossenen<br />
Vertrages über das Rheinschifffahrts-Oktroi wurde zum 1.11.1805 eine<br />
Generaldirektion in Mainz bzw. (ab 1808) in Köln eingerichtet, der vier Oktroi-<br />
Inspektoren und zwölf Erhebestellen mit von den Anliegerstaaten bestellten Einnehmern<br />
unterstanden; in das von Frankreich und dem noch vom Reich bevollmächtigten<br />
Reichserzkanzler und nachmaligen Fürstprimas Karl von Dalberg gemeinsam besetzte<br />
Amt des Generaldirektors wurde der aus kurkölnischen Diensten stammende Maire von<br />
Bonn Joseph Eichhoff berufen.<br />
Mit dem Sieg der Alliierten hob Frh. vom Stein als Vorsitzender der provisorischen<br />
Zentralverwaltung die Generaldirektion auf und betraute Anfang 1814 den bald darauf<br />
zum Oberpräsidenten der Rheinprovinz berufenen Grafen Friedrich von Solms-Laubach<br />
mit der obersten Leitung der Rheinschifffahrtsangelegenheiten, die interimistisch von<br />
einer dreiköpfigen "subdelegierten Kommission" in Frankfurt wahrgenommen wurde.<br />
In Ausführung des Pariser Friedensvertrags, der die Freiheit der Schifffahrt auf<br />
Rhein, Schelde und anderen schiffbaren Flüssen zwischen verschiedenen Staaten postulierte,<br />
trat im Rahmen des Wiener Kongresses Anfang Februar eine besondere "Flusskommission"<br />
zusammen, zu deren Beratungen außer den preußischen, französischen<br />
und englischen Delegierten auch Bevollmächtigte von Holland, Bayern, Baden, Hessen-<br />
Darmstadt (Johann Frh. von Türckheim) und Nassau geladen wurden. Die im Schlussprotokoll<br />
vom 24.3.1815 festgehaltenen 32 Artikel über die Rheinschifffahrt wurden als<br />
Annex 16B mit der Wiener Schlussakte vom 9.6.1815 verknüpft.<br />
Die Vereinbarung vom 24.3.1815 sah für die Einziehung der einheitlich festgelegten<br />
Schifffahrtsabgaben die erneute Einrichtung von zwölf Erhebungsämtern zwischen<br />
Straßburg und der niederländischen Grenze vor, die von den einzelnen Anliegerstaaten<br />
betrieben wurden. Bei jedem Erhebungsamt wurde eine richterliche Prüfstelle für Beschwerden<br />
eingerichtet. Als Berufungsinstanz wie zur allgemeinen Koordinierung und<br />
Beaufsichtigung der Rheinschifffahrt wurde nach Art. X der Vereinbarung eine Zentralkommission<br />
in Mainz eingerichtet, in die jeder Anliegerstaat einen Bevollmächtigten<br />
entsenden sollte. Die Kommission sollte nach der Vereinbarung jährlich am 1. November<br />
und bei Bedarf ein zweites Mal im Frühjahr zusammentreten. Für die ständige Leitung<br />
der Geschäfte wurden ein Oberinspektor (Inspecteur en chef) mit Sitz in Mainz<br />
und drei Unterinspektoren für Ober-, Mittel- und Niederrhein ernannt, vor denen jeweils<br />
einer von Preußen, einer alternativ von Frankreich und den Niederlanden, der dritte<br />
durch die übrigen deutschen Fürsten (Baden, Bayern, Hessen, Nassau) ernannt werden<br />
sollte.<br />
Die neuberufene Zentralkommission trat erstmals am 5.8.1816 in Mainz zusammen,<br />
wobei dem hessen-darmstädtischen Bevollmächtigten Legationsrat Balthasar Pietsch,<br />
der anfangs als Alterspräsident fungierte, das Sekretariat der Kommission übertragen
G 4 Rheinschifffahrtskommission IV<br />
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wurde. Die Übernahme der eigentlichen Rheinschifffahrtsverwaltung von der provisorischen<br />
Verwaltung in Frankfurt verzögerte sich bis zum 10.10.1817. Die Geschäftsstelle<br />
der Zentralkommission in Mainz leitete Generalsekretär Heinrich Hermann, der vorher<br />
bereits Generalsekretär der Rheinschifffahrts-Generaldirektion gewesen war. Mit seinem<br />
Kanzleipersonal, zu dem ein Lithograph zählte, oblag ihm die Vervielfältigung der<br />
Kommissionsprotokolle. Für die eigentliche Verwaltung wurde Ende 1817 eine von<br />
Direktor Johann Friedrich Ockhardt geleitete, dreiköpfige Verwaltungskommission bestellt.<br />
Als Einrichtung der Kommission übernommen wurde 1818 die bereits bestehende<br />
Eichanstalt mit Eichkommissaren in Mainz und Köln. Die Orte der weitergeführten<br />
Erhebungs- und Stations-Kontrollämter waren zunächst Neuburg a. d. Lauter, Germersheim,<br />
Mannheim, Mainz, Bingen, Kaub, Koblenz, Andernach, Linz, Köln, Düsseldorf,<br />
Ruhrort, Wesel und Emmerich. Straßburg wurde 1821 neu eingerichtet, während Bingen<br />
und Germersheim in den 20er Jahren in Wegfall kamen.<br />
Da es der Zentralkommission, deren Sitzungen sich in den ersten Jahren keineswegs<br />
auf die vorgesehenen zwei Jahrestermine beschränkten, trotz mehrjähriger, intensiver<br />
Beratungen nicht gelang, die vorgesehene neue Rheinschifffahrtsordnung zustande zu<br />
bringen, und die Niederlande zudem die unbeschränkte Schiffahrtsfreiheit für den Unterlauf<br />
des Rheins nicht zugestehen wollten, beschloss die preußische Regierung bereits<br />
1824, sich aus der Arbeit der Kommission zurückzuziehen, deren Protokolle den preußischen<br />
Bevollmächtigten ab Sommer 1825 als "abwesend" führen. "Generalkommissar<br />
für die Rheinschifffahrtsangelegenheiten in den preußischen Rheinprovinzen" wurde<br />
der Provinzialsteuerdirektor in Köln.<br />
Nachdem die Niederlande die Schiffahrtsfreiheit zumindest für den Lek im Oktober<br />
1826 zugestanden hatte, konnte am 31.3.1831 in Mainz endlich die überfällige Rheinschifffahrtsakte<br />
unterzeichnet werden, die nach dem am 16.6.1831 vollzogenen Austausch<br />
der Ratifikationsurkunden im Herbst 1831 zur Bestellung der neuen Rheinschifffahrtsverwaltung<br />
führte. Zum Oberaufseher der Rheinschiffahrt mit Sitz in Mainz wurde<br />
der preußische Regierungsrat und vormalige Rhein-Zolldirekter von Auer bestellt, während<br />
der von Hessen-Darmstadt benannte Verwaltungsrat Christian Ferdinand Wenzel,<br />
zuletzt provisorischer Dirigent der Verwaltungskommission, Inspektor für den 2.<br />
Rheinschifffahrtsbezirk wurde. Insgesamt gab es künftig vier Inspektorate. Bei den<br />
Rheinzollämtern der Einzelstaaten wurden statt der bisherigen Beschwerdestellen<br />
Rheinzollgerichte geschaffen.<br />
Die ursprüngliche Zentralkommission beendete ihre Tätigkeit "in Permanenz" am<br />
31.1.1832. Die weiterhin aus den Bevollmächtigten der sieben Vertragsstaaten Baden,<br />
Bayern, Frankreich, Hessen, Nassau, Niederlande und Preußen bestehende Kommission,<br />
deren Verhandlungsprotokolle auch weiterhin zweisprachig deutsch und französisch<br />
geführt wurden, trat künftig (wie dies an sich schon 1815 vorgesehen war) nur ein- oder<br />
zweimal jährlich zu jeweils mehrwöchigen Sitzungen zusammen. In den Jahren 1832-<br />
1843 wurden je zwei ordentliche Sitzungen im Juni und im November gehalten. Ab<br />
1835 gab es pro Jahr nur eine ordentliche Session im Sommer, anfangs im Juli, später<br />
im August/September, mit gelegentlichen außerordentlichen Sitzungen für besondere<br />
Anlässe. Die Vervielfältigung der Kommissions-Protokolle wurde nach dem Tod des<br />
Kommissions-Lithographen Anton Phildius Anfang 1843 durch den regulären Buchdruck<br />
ersetzt.<br />
Der Sitz der Rheinschifffahrtsverwaltung wurde aufgrund eines am 3.4.1860 in einer<br />
Sondersitzung der Kommission vereinbarten Vertrages im Herbst 1860 nach Mannheim<br />
verlegt. Die ordentliche Session der Zentralkommission fand erstmals im darauffolgenden<br />
Sommer 1861 in Mannheim statt. Nachdem der Krieg von 1866 die Arbeit der<br />
Kommission unterbrochen hatte und das Herzogtum Nassau mit der Annexion durch
G 4 Rheinschifffahrtskommission V<br />
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Preußen aus dem Kreis der Vertragsstaaten ausgeschieden war, wurde als Ergebnis der<br />
Herbst-Session 1868 am 17.10.1868 eine revidierte Rheinschifffahrtsakte (Mannheimer<br />
Akte) unterzeichnet, deren Ratifikationsurkunden für Baden, Bayern, Frankreich, Hessen,<br />
die Niederlande und Preußen am 17.4.1869 ausgetauscht wurden. Die Revision<br />
brachte an sich keine grundsätzlichen Änderungen der seitherigen Organisation. Aus<br />
den Rheinzollgerichten wurden nunmehr "Rheinschifffahrtsgerichte", nach der Neuordnung<br />
der Reichsjustizverfassung seit 1879 die jeweils örtlich zuständigen Amtsgerichte.<br />
Mit dem Ende des deutsch-französischen Krieges von 1870/71 übernahm das künftige<br />
Reichsland Elsaß-Lothringen die Rolle Frankreichs im Kreis der Vertragsstaaten. Sonst<br />
hatten die Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 und der Übergang von Souveränität<br />
und auswärtiger Vertretung der deutschen Länder auf das Reich kaum Einfluss<br />
auf die fortbestehenden Rheinschifffahrtsregelungen, an denen das Reich als solches<br />
nicht beteiligt war. Zweite Protokollsprache war hinfort statt des Französischen das<br />
Niederländische. Nicht mit der zwischenstaatlichen Zentralkommission für die Rheinschiffahrt<br />
in Mannheim zu verwechseln ist die 1881 eingerichtete preußische Rheinschifffahrtskommission<br />
unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, die<br />
bis 1914 bestanden hat. Die Zentralkommission konnte ihre Arbeit, da die Niederlande<br />
neutral blieben und der Rhein nicht ins Kampfgeschehen einbezogen war, auch während<br />
des Ersten Weltkriegs fortsetzen.<br />
Das grundsätzliche Fortbestehen der "Mannheimer Akte" vom 17.10.1868 wurde<br />
auch im Versailler Friedensvertrag vom 28.6.1919 (Art. 354) festgeschrieben. Außer<br />
Frankreich, Deutschland und den Niederlanden waren jedoch künftig auch Belgien,<br />
Großbritannien, Italien und die Schweiz an der Zentralkommission beteiligt, deren Sitz<br />
in das nunmehr wieder französische Straßburg verlegt wurde. Frankreich und "die deutschen<br />
Uferstaaten" stellten jeweils vier, die übrigen Länder je zwei Kommissionsmitglieder,<br />
wobei Frankreich zusätzlich (als 5. Mitglied) den Präsidenten der Kornmission<br />
zu benennen hatte. Mit der im Friedensvertrag vorgesehenen Revision der Mannheimer<br />
Akte hat sich die Kommission, die ihre Protokolle hinfort wieder auf Französisch und<br />
Deutsch druckte, in wiederholten Sondersitzungen befasst. Parallel dazu liefen bis 1930<br />
die Verhandlungen einer Unterkommission für die Vereinheitlichung des internationalen<br />
Flußrechts, die abwechselnd in verschiedenen Mitgliedstaaten tagte. Von den vier<br />
Mitgliedern, die dem Deutschen Reich zustanden, wurde weiterhin eines vom Volksstaat<br />
Hessen bestellt. Das hessische Mitglied bzw. der hessische Bevollmächtigte bei<br />
der Zentralkommission ressortierte zunächst beim Ministerium des Auswärtigen und<br />
des Hauses bzw. beim Hessischen Staatsministerium, obwohl die Stelle des Bevollmächtigten<br />
bereits ab 1898 von leitenden Beamten der Bauabteilung im Finanzministerium<br />
wahrgenommen wurde. Erst später wurde der Bevollmächtigte bei der Zentralkommission<br />
für die Rheinschifffahrt auch offiziell dem Minister der Finanzen zugeordnet,<br />
der künftig für die entsprechenden Bekanntmachungen zeichnete.<br />
Zu einer erneuten, grundlegenden Revision der Mannheimer Akte kam es am<br />
20.11.1963. Ein weiteres Zusatzprotokoll wurde am 17.10.1979 unterschrieben. Auf<br />
dieser Grundlage besteht die Zentralkommission als "Commission centrale pour la Navigation<br />
du Rhin" in Straßburg bis zum heutigen Tag, wobei die deutsche Vertretung<br />
heute allerdings von der Bundesrepublik, nicht mehr von den einzelnen Bundesländern<br />
wahrgenommen wird.
G 4 Rheinschifffahrtskommission VI<br />
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2. Bevollmächtigte des Großherzogtums bzw. Volksstaats Hessen bei<br />
der Rheinschifffahrts-Kommission<br />
1816 (März)-1824 (Juni) Legationsrat Balthasar Pietsch (+ 27.1.1826), 1816 Alterspräsident<br />
und Sekretär der Kommission<br />
1824 (Juli)-1845 Regierungsrat Georg Carl August Verdier de la Blaquiere,<br />
1834 Geh. Rat, 1841 Rat am Administrativ-Justiz- und<br />
Lehnhof (+12.10.1865), Alterspräsident der Kommission<br />
1846-1871 Carl Schmitt, Regierungs- und Kreisrat in Mainz, 1849<br />
Regierungsdirektor in Heppenheim, 1850 in Worms, dann<br />
in Mainz, 1852 Kreisrat und Geh. Reg. Rat in Mainz, 1854<br />
Territorialkommissar der Bundesfestung Mainz, 1060<br />
Provinzialdirektor, 1869 Mitglied der 1. Kammer, 1874<br />
i.R. (+ 15.1.1878), bereits 1850 Alterspräsident der Kommission<br />
1872-1875 Dr. jur. Carl (v.) Neidhardt, Ministerialrat im Min. des<br />
Äußeren, Bevollmächtigter Hessens im Bundesrat, 1876<br />
Gesandter in Berlin (+ 14.3.1909)<br />
1876-1898 Carl von Werner, Ministerialrat im Staatsministerium und<br />
Zeremonien- bzw. Oberzeremonienmeister, 1886 Geh.<br />
Rat, 1896 Geh. Staatsrat (+ 11.2.1898)<br />
1898-1909 Maximilian Frh. von Biegeleben, Oberfinanzrat im Min.<br />
der Finanzen, 1899 Ministerialrat, Geh. Rat und Leiter der<br />
Abt. für Bauwesen (+ 23.12.1945)<br />
1909-1916 Hermann Imroth, Vortr. Rat im Min. der Finanzen/Abt. für<br />
Bauwesen, Geh. Oberbaurat (+ 7.6.1916)<br />
1916-1923 Dr. Ing. Alexander Koch, Prof. an der TH Darmstadt,<br />
1922 Staatsrat (+ 28.6.1923)<br />
1923-1928 Dr. jur. Eugen Kranzbühler, Staatskommissar in den französisch<br />
besetzten Gebieten, Ministerialrat, 1924 Provinzialdirektor<br />
in Darmstadt (+ 17.3.1928)<br />
1928-1934 Ludwig Ickes, Ministerialrat im Min. der Finanzen/Abt.<br />
für Bauwesen
G 4 Rheinschifffahrtskommission VII<br />
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3. Schriftgutorganisation und archivische Überlieferung<br />
Das eigentliche <strong>Archiv</strong> der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt befindet sich,<br />
soweit es erhalten ist, am heutigen Sitz der "Commission Centrale pour la Navigation<br />
du Rhin" im Palais du Rhin in Straßburg. Es wurde offenbar sowohl in Mainz wie (ab<br />
1860/61) in Mannheim stets sorgfältig von den Registraturen der hessischen bzw. badischen<br />
Bevollmächtigten geschieden. Nur in Ausnahmefällen sind Einzelschriftstücke<br />
aus der Präsidententätigkeit der Bevollmächtigten in ihre eigenen Registraturen gelangt<br />
(so wohl das von Provinzialdirektor Schmitt als Alterspräsident der Zentralkommission<br />
1861/63 geführte Einlauf-Journal, Abt. G 4 Nr. 135).<br />
Die Registratur der hessischen Delegierten bzw. Bevollmächtigten in der Kommission<br />
ist für die Jahre bis 1871, als die Bevollmächtigten ihren ständigen Dienstsitz in<br />
Mainz hatten, relativ gut erhalten. Geh. Rat Verdier hat die von ihm persönlich geführten<br />
Akten nach einem Schlagwortalphabet geordnet. Entsprechende Hinweise finden<br />
sich in seinen Einlaufprotokollen seit Anfang der 1840er Jahre (G 4 Nr.l20ff.). Eine<br />
systematische Signierung ist offenbar erst gegen Ende seiner Amtszeit, evt. zur Vorbereitung<br />
der Amtsübergabe erfolgt. Signiert wurde in Anlehnung an die bestehende<br />
Schlagwortgliederung mit alphanumerischen Signaturen:<br />
A 1ff Schiffs-Aiche<br />
A 11 Adreßbuch<br />
A 12 Assecuranzen<br />
B 1ff Brücken<br />
B 10 Beurtfahrten<br />
B 11 Brückenzoll<br />
B 12 Binnenschifffahrt<br />
B 13 Binger Loch<br />
bis<br />
Z 1f Zollsachen<br />
Die wohl 1844/45 vergebenen Signaturen sind in der linken unteren Ecke der "Commissions-Acten"<br />
mit Rötel aufgebracht. Die in Fortführung des Systems in den Folgejahren<br />
neu nummerierten Akten sind mit Tinte oder Bleistift signiert. Die Einlaufprotokolle<br />
der Jahre 1846-1856 (G 4 Nr. 126-134) enthalten in der Bemerkungs-Spalte Hinweise<br />
auf diese alphanumerischen Signaturen; die in den Protokollen fassbaren Akten<br />
sind mit wenigen Ausnahmen erhalten. Die Zahl der in den Jahren nach 1848 neuangelegten<br />
Akten war offenbar relativ gering. Ein Teil der anfallenden Korrespondenzen ist<br />
wohl unsigniert abgelegt worden.<br />
Der größere Teil der sogenannten Kommissions-Akten ist offenbar in Verbindung mit<br />
den Ablieferungen des Staatsministeriums in den 1920er und 30er Jahren ins Hessische<br />
Staatsarchiv gelangt und bei der Verzeichnung der heutigen Abt. G l gesondert aufgestellt<br />
worden. Einzelne Akten waren schon früher ins <strong>Archiv</strong> gekommen und mit den<br />
Rheinschifffahrts-Akten des Ministeriums in die Pertinenz-Abteilung E l (Verhältnisse<br />
des Staates nach Außen) eingereiht worden. Reste der älteren Akten sind schließlich mit<br />
den jüngeren Akten der hessischen Bevollmächtigten bei der Zentralkommission in den<br />
Gewahrsam des Finanzministeriums gelangt und mit dessen, während des Krieges nach<br />
Schloß Lichtenberg ausgelagerten Altakten nach 1945 ins <strong>Archiv</strong> gekommen.<br />
Von den Akten der hessischen Bevollmächtigten nach 1871, die zunächst im Staatsministerium,<br />
dann (wohl schon ab 1898) im Finanzministerium geführt wurden, haben
G 4 Rheinschifffahrtskommission VIII<br />
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sich nur verhältnismäßig geringe Reste erhalten. Eine in Signaturen fassbare Registraturordnung<br />
ist für diese Zeit nicht nachzuweisen.<br />
Provenienzmäßig von den Akten der hessischen Bevollmächtigten zu unterscheiden<br />
ist die einschlägige Ministerialüberlieferung, insbesondere in den Akten des Großherzoglichen<br />
Ministeriums des Auswärtigen und des Hauses, später des Hessischen<br />
Staatsministeriums. Ein Großteil dieser wohl schon relativ früh ins Staatsarchiv gelangten<br />
Akten befand sich in der alten Abteilung I Verhältnisse des Staates nach Außen<br />
(jetzt Abt. E 1) als besondere Serie "Rhein-Schifffahrt-Kommission", Konv. 1-39. Bei<br />
der Neuordnung der nunmehrigen Abt. E l unter Ausgliederung der nach 1815/16 bzw.<br />
1821 entstandenen Akten wurden die in sich geschlossenen Rheinschifffahrtsakten der<br />
Ministerialsphäre aus Benutzungsrücksichten nicht der provenienzmäßig an sich zuständigen<br />
Abt. G l Staatsministerium zugeführt, sondern an die neugebildete Abt. G 4<br />
Rheinschifffahrtskommission angegliedert. Entsprechend wurde auch für einige Akten<br />
des Staats- und Finanzministeriums zu Rheinschifffahrtsfragen verfahren, die bei der<br />
Neuordnung der Abt. G 31 Finanzministerium ermittelt wurden. Auch hier ist die Zahl<br />
der erhaltenen Akten aus der Zeit nach 1871 relativ gering.<br />
Nach Entstehungs- und Ablieferungsprovenienzen setzt sich der nachfolgend verzeichnete<br />
Bestand wie folgt zusammen:<br />
Nr. 1-499 und 900-927: Akten des hessischen Bevollmächtigten bei der Zentralkommission<br />
für die Rheinschifffahrt davon: Nr. 1-449: in der alten, alphanumerischen<br />
Registraturordnung verbliebene Akten aus den Ablieferungen<br />
des Staatsministeriums in den 1920er und 30er Jahren. Nr. 450-461: aus<br />
Abt. E 1 ausgesonderte Altakten aus den Jahren 1817-1845 (noch ohne Signaturen!).<br />
Nr. 462-491 und 902-926: Altakten der Jahre 1819-1891 aus der<br />
Überlieferung des Finanzministeriums. Nr. 492-499 und 900-901: Akten der<br />
hessischen Bevollmächtigten aus den Jahren 1892-1928, ebenfalls aus der<br />
Überlieferung des Finanzministeriums.<br />
Nr. 500-833: Ministerialakten betr. Rheinschifffahrt und sonstige Schifffahrtsangelegenheiten<br />
Nr. 500-802: Akten des Ministeriums des Auswärtigen und<br />
des Hauses (mit einzelnen Vorläuferakten des Geh. Ministeriums) für die<br />
Jahre 1803-1866 aus Abt. E l. Nr. 803-833: Akten des Ministeriums des<br />
Auswärtigen, des Staatsministeriums und des Finanzministeriums/Bau-<br />
Abteilung für die Jahre 1857-1934 aus Abt. G 31.<br />
Nr. 834-899 und 928-1091: Protokolle, Jahresberichte und sonstige Drucksachen<br />
der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt aus den Registraturen der<br />
Bevollmächtigten und ministerieller Überlieferung (z.T. durch Fotokopien<br />
angereichert).<br />
Die Neuverzeichnung des Bestandes wurde im Wesentlichen in den Jahren 1976 bis<br />
1980 von <strong>Archiv</strong>rat Armin Hildebrandt (+) besorgt. Er hat sich auch um die Komplettierung<br />
der Protokoll- und Berichts-Serien bemüht, die zum Teil durch Duplikate und Kopien<br />
aus den Sachakten und aus Parallelbeständen anderer <strong>Archiv</strong>e ergänzt werden<br />
konnten. In die Drucksachen-Folgen wurden nachträglich auch die ins Justizministerium<br />
gelangten Belegstücke eingereiht, während die in Abt. G 21 A Hess. Ministerium<br />
der Justiz ermittelten Rheinschifffahrts-Betreffe als Verweise ins nachfolgende Findbuch<br />
einbezogen wurden.
G 4 Rheinschifffahrtskommission IX<br />
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Als Parallel-Überlieferungen sind vorrangig heranzuziehen:<br />
Großherzogtum Baden: Generallandesarchiv Karlsruhe (Nördl. Hildapromenade<br />
2, 76133 Karlsruhe) Abt. 428 Zentralkommission für Rheinschifffahrt,<br />
38 Konvolute, vorwiegend 1819-1840; weitere Akten in Abt. 237 Finanzministerium<br />
(durch Karteien erschlossen)<br />
Königreich Bayern: Bayerisches Hauptstaatsarchiv Abt. 2 (Schönfelderstr. 5-11,<br />
80539 München) Best. Außenministerium (MA), enthält auch die erhaltenen<br />
Akten der bayerischen Bevollmächtigten.<br />
Herzogtum Nassau: <strong>Hessisches</strong> Hauptstaatsarchiv (Mosbacher Str. 55, 65187<br />
Wiesbaden) Abt. 210 Staatsministerium, Abschnitt E 1 Rheinschifffahrt und<br />
Rheinschifffahrtskommission, 1816-1866 (masch. Repertorium Bd. l, S.<br />
135-164)<br />
Die Anschrift des <strong>Archiv</strong>s der Kommission lautet:<br />
Commission Centrale pour la Navigation du Rhin / Secrétariat (Palais du Rhin, F-<br />
67000 Strasbourg).<br />
Das nachfolgende Repertorium fasst den Gesamtbestand G 4 in einer Klassifikation<br />
zusammen. Die abgekürzten Provenienzvermerke sind wie folgt aufzulösen:<br />
RSK:<br />
MdA:<br />
MdF/B<br />
MdJ:<br />
STM:<br />
Hessischer Bevollmächtigter bei der Zentralkommission<br />
für die Rheinschifffahrt (soweit vorhanden mit Angabe<br />
des alten Aktenzeichens)<br />
<strong>Hessisches</strong> Ministerium des Auswärtigen und des Hauses<br />
<strong>Hessisches</strong> Ministerium der Finanzen/Abt, für Bauwesen<br />
<strong>Hessisches</strong> Ministerium der Justiz<br />
<strong>Hessisches</strong> Staatsministerium<br />
Zu zitieren und zu bestellen sind die Akten grundsätzlich in der Form:<br />
Hess. Staatsarchiv Darmstadt (HStAD), G 4 Nr.<br />
Lediglich für die Akten des Justizministeriums gilt weiterhin die angegebene Signatur<br />
der Abt. G 21 A.<br />
Leider ist ein Teil der Bände infolge Moderschadens vorerst nur begrenzt oder gar<br />
nicht benutzbar. Die Signaturen der modergeschädigten Bände sind mit einem unter die<br />
Nummer gesetzten (M) gekennzeichnet. Die Reinschrift des vom Unterzeichneten abgeschlossenen<br />
Findbuchs besorgten Frau Gudrun Dörner und Frau Elsa Reichelt.<br />
Darmstadt, im Juni 1988<br />
Eckhart G. Franz