Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Abb.: Inventar der schutzwürdigen<br />
Ortsbilder von überkommunaler<br />
Bedeutung<br />
Überprüfung des<br />
Baupotenzials / Umgang mit<br />
Baulandreserven<br />
Umfahrung Stedtli<br />
Abb.: Ausschnitt aus dem Regionalen<br />
Richtplan<br />
Kulturlandinitiative (2012)<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> kann nebst unbebauten Bauzonen<br />
grössere Flächen an Reservezonen vorweisen. Die Gesamtüberprüfung<br />
des kantonalen Richtplans sieht einen Abtausch<br />
des Siedlungsgebiets im Bereich Itzikon und Binzikon vor. Ein<br />
haushälterischer Umgang mit den vorhandenen Baulandreserven<br />
drängt sich auch in <strong>Grüningen</strong> auf, weshalb die Thematik<br />
der inneren Verdichtung ein wichtiges Traktandum darstellt.<br />
Infolgedessen sind die Nutzungsziffern der Bauzonen zu überprüfen.<br />
Die Umfahrung mit einer Brücke über die Aabachrinne nahe<br />
beim Ortszentrum soll das historische Stedtli <strong>Grüningen</strong> künftig<br />
vom Durchgangsverkehr befreien. Der Damm vor dem Stedtli<br />
steht dann nur noch den Anwohnern, Fussgängern und Velofahrenden<br />
zur Verfügung. Was mit dem sanierungsbedürftigen<br />
Damm passiert, ist noch offen. Eine Option ist der Rückbau des<br />
Damms und dessen Ersatz durch einen Steg. Der Regierungsrat<br />
erteilte Mitte 2012 der Baudirektion den Auftrag zur Projektierung,<br />
wobei die Fertigstellung nicht terminiert ist.<br />
Am 17. Juni 2012 wurde die Kulturlandinitiative mit 54.5 Prozent<br />
Ja-Stimmen angenommen. Sie verlangt, dass wertvolle Landwirtschaftsflächen<br />
mit den Bodennutzungseignungsklassen 1-6<br />
und die Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung durch<br />
den Kanton wirksam geschützt werden und in ihrem Bestand<br />
und in ihrer Qualität erhalten bleiben. Der Ende Januar 2013<br />
kommunizierte Umsetzungsvorschlag der Baudirektion beinhaltet<br />
einzelne Anpassungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes<br />
(PBG). Im Sommer 2013 wird der Regierungsrat dem<br />
Kantonsrat die Entwurfsvorlage zur Genehmigung überweisen.<br />
Da die Umsetzung noch offen ist, wird im Rahmen der Ortsplanungsrevision<br />
weiterhin an den Einzonungen und an den Reservezonen<br />
festgehalten.<br />
7 Suter • von Känel • Wild • AG