Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Fazit<br />
Insgesamt ist ein angemessenes Potenzial für ein massvolles<br />
Wachstum der heutigen Einwohner- und Beschäftigtenzahl vorhanden.<br />
Bebauung<br />
Ortsbildinventar<br />
8.2 Ortsbild<br />
Die Aufteilung der Kernzone in drei Zonentypen entspricht dem<br />
gewachsenen Ortsbild. Mit der vorliegenden Revision ist auf die<br />
Eigenheiten der ursprünglichen Dorfteile eingegangen worden.<br />
Der Kernzonenplan Stedtli stärkt das schutzwürdige Stedtli und<br />
sichert mit seinen Festlegungen die historisch wertvolle Baustruktur<br />
(„Hülle“). In der Kernzone K2 besteht mehr Spielraum<br />
für gute Projekte, was zeit<strong>gemäss</strong>e und nachfrageorientierte<br />
Bebauungen fördert bzw. ermöglicht. Bei Neubaugebieten, wie<br />
im Bereich Büechlen, ist das Ortsbild im Bereich des Siedlungsrands<br />
besonders empfindlich, weshalb diesbezüglich höhere<br />
Anforderungen gelten.<br />
Alle relevanten Aussagen des Ortsbildinventars sind in den<br />
Kernzonenplänen und in den Kernzonenvorschriften grundeigentümerverbindlich<br />
festgesetzt worden. Dies betrifft namentlich<br />
die prägenden Gebäude und Firstrichtungen sowie die besonderen<br />
Freiräume. Soweit Inhalte des Ortsbildinventars nicht<br />
übernommen wurden, sind diese Abweichungen begründet.<br />
Siedlungsfläche<br />
Energie<br />
8.3 Umweltschutz<br />
Die Siedlungsfläche vergrössert sich einzig durch die beiden<br />
Einzonungen im Gebiet Büechlen (um 1.93 ha) und in der<br />
Kernzone Itzikon (0.39 ha). Mit dem Gebiet Büechlen verfolgt<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> die Absicht, eine ökologische, dichte<br />
und ortsbaulich qualitätsvolle Überbauung an markanter Südlage<br />
zu realisieren. Diesem Anliegen wird mit einer Gestaltungsplanpflicht<br />
Rechnung getragen. Abgesehen vom Gebiet Büechlen<br />
und einer Arrondierung in der Kernzone Itzikon sollen die<br />
übrigen Reservezonen unangetastet bleiben. Umnutzungen<br />
und Verdichtungen im bestehenden Siedlungsgebiet werden<br />
weiterhin gefördert.<br />
Das neueingezonte Gebiet Büechlen wird mit einer Gestaltungsplanpflicht<br />
belegt, die eine energiesparende Bauweise mit<br />
erneuerbaren Energien vorschreibt. Im Weiteren wird bei Arealüberbauungen<br />
ein zusätzlicher Ausnützungsbonus für besonders<br />
energiesparende Lösungen gewährt.<br />
41 Suter • von Känel • Wild • AG