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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Fazit<br />

Insgesamt ist ein angemessenes Potenzial für ein massvolles<br />

Wachstum der heutigen Einwohner- und Beschäftigtenzahl vorhanden.<br />

Bebauung<br />

Ortsbildinventar<br />

8.2 Ortsbild<br />

Die Aufteilung der Kernzone in drei Zonentypen entspricht dem<br />

gewachsenen Ortsbild. Mit der vorliegenden Revision ist auf die<br />

Eigenheiten der ursprünglichen Dorfteile eingegangen worden.<br />

Der Kernzonenplan Stedtli stärkt das schutzwürdige Stedtli und<br />

sichert mit seinen Festlegungen die historisch wertvolle Baustruktur<br />

(„Hülle“). In der Kernzone K2 besteht mehr Spielraum<br />

für gute Projekte, was zeit<strong>gemäss</strong>e und nachfrageorientierte<br />

Bebauungen fördert bzw. ermöglicht. Bei Neubaugebieten, wie<br />

im Bereich Büechlen, ist das Ortsbild im Bereich des Siedlungsrands<br />

besonders empfindlich, weshalb diesbezüglich höhere<br />

Anforderungen gelten.<br />

Alle relevanten Aussagen des Ortsbildinventars sind in den<br />

Kernzonenplänen und in den Kernzonenvorschriften grundeigentümerverbindlich<br />

festgesetzt worden. Dies betrifft namentlich<br />

die prägenden Gebäude und Firstrichtungen sowie die besonderen<br />

Freiräume. Soweit Inhalte des Ortsbildinventars nicht<br />

übernommen wurden, sind diese Abweichungen begründet.<br />

Siedlungsfläche<br />

Energie<br />

8.3 Umweltschutz<br />

Die Siedlungsfläche vergrössert sich einzig durch die beiden<br />

Einzonungen im Gebiet Büechlen (um 1.93 ha) und in der<br />

Kernzone Itzikon (0.39 ha). Mit dem Gebiet Büechlen verfolgt<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grüningen</strong> die Absicht, eine ökologische, dichte<br />

und ortsbaulich qualitätsvolle Überbauung an markanter Südlage<br />

zu realisieren. Diesem Anliegen wird mit einer Gestaltungsplanpflicht<br />

Rechnung getragen. Abgesehen vom Gebiet Büechlen<br />

und einer Arrondierung in der Kernzone Itzikon sollen die<br />

übrigen Reservezonen unangetastet bleiben. Umnutzungen<br />

und Verdichtungen im bestehenden Siedlungsgebiet werden<br />

weiterhin gefördert.<br />

Das neueingezonte Gebiet Büechlen wird mit einer Gestaltungsplanpflicht<br />

belegt, die eine energiesparende Bauweise mit<br />

erneuerbaren Energien vorschreibt. Im Weiteren wird bei Arealüberbauungen<br />

ein zusätzlicher Ausnützungsbonus für besonders<br />

energiesparende Lösungen gewährt.<br />

41 Suter • von Känel • Wild • AG

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