Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
dem Entwicklungsspielraum zu bieten, wird die Baumasse von<br />
bisher 4 m3/m2 auf 5 m3/m2 erhöht. Um diese Baumasse konsumieren<br />
zu können, wird die Gebäudehöhe um 3.00 m erhöht.<br />
Eine Analyse in den Nachbargemeinden zeigt, dass in den dortigen<br />
Gewerbezonen vergleichbare Werte bezüglich Dichte und<br />
Höhe üblich sind.<br />
Anpassung der<br />
Gebäudehöhe<br />
Abb.: oben: Bereich mit reduzierter<br />
Gebäudehöhe (blau) / Zone G (rot)<br />
Abb.: rechts: Ansicht Gewerbezone<br />
von Westen, im Hintergrund das<br />
Stedtli<br />
Heute sind die Höhen in der Gewerbezone westlich der Industriestrasse<br />
auf die maximale Firstkote von 510 m ü.M. gedeckelt.<br />
Für die übrigen Bereiche galt bislang eine Gebäudehöhe<br />
von 10.50 m. Durch die Anhebung der Gebäudehöhe um<br />
3.00 m würde am Siedlungsrand der Gewerbezone eine nach<br />
wie vor unerwünschte Wirkung durch grossvolumige Gebäudekörper<br />
entstehen, wie die nachfolgende Fotomontage illustriert.<br />
Aus diesem Grund gilt die Anhebung der Gebäudehöhe nur für<br />
einen im Zonenplan ausgeschiedenen, neu begrenzten inneren<br />
Bereich. Die bisher textliche Umschreibung wird neu plangrafisch<br />
abgebildet. Mit dieser Lösung wird dem Grossteil der Gewerbetreibenden<br />
eine Mehrausnützung ermöglicht, ohne dass<br />
diese auf Kosten des Ortsbilds geht.<br />
gelb: heutige zulässige Gebäudehöhe<br />
rot: Test mit Erhöhung Gebäudehöhe<br />
um 3.00 m<br />
Keine Änderungen<br />
6.7 OeB und Erholungszone<br />
Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und die Erholungszone<br />
erfahren durch die Revisionsarbeiten keine Änderungen.<br />
Spiel-, Garten- und<br />
Ruheflächen<br />
6.8 Besondere Bestimmungen<br />
Bislang fehlte eine Regelung bezüglich der Erstellung von Kinder-,<br />
Garten- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern und<br />
Familienwohnungen. Mit der vorliegenden Revision der Bauund<br />
Zonenordnung wurde diesbezüglich eine neue Bestimmung<br />
erlassen, die der langjährigen Baubewilligungspraxis der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Grüningen</strong> entspricht.<br />
33 Suter • von Känel • Wild • AG