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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Arealüberbauungen<br />

Gestaltungsplanpflicht<br />

6.5 Arealüberbauungen und<br />

Gestaltungsplanpflicht<br />

Bisher kannte <strong>Grüningen</strong> das Instrument der Arealüberüberbauung<br />

nicht. Arealüberbauungen im Sinne von § 69-73 PBG<br />

sind Überbauungen von Grundstücken mit einer bestimmten in<br />

der Bauordnung festgesetzten Mindestfläche nach einer einheitlichen<br />

Baueingabe. Im Falle von <strong>Grüningen</strong> beträgt diese Mindestfläche<br />

3'000 m2. Je nach den Bestimmungen in der Bauordnung<br />

darf bezüglich der Ausnützung, der Abstände oder der<br />

höchstzulässigen Geschosszahl von der Regelbauweise abgewichen<br />

werden. Dafür müssen die eingereichten Bauprojekte<br />

aber erhöhten Anforderungen an Gestaltung, Ausrüstung und<br />

Ausstattung entsprechen. In <strong>Grüningen</strong> wird gegenüber der<br />

Regelbauweise eine Erhöhung der Ausnützungsziffer um 10 %<br />

gewährt und eine weitere Erhöhung um 10 % bei besonders<br />

ökologischen Projekten als Bonus. Die Gebäudelänge darf je<br />

nach Zonenregelung um max. 10 m überschritten werden.<br />

Als besonders ökologisch gelten Projekte, die einen Minergie-<br />

Eco Standard aufweisen. Als energiesparend werden Projekte<br />

beurteilt, die 10 % besser sind, als die Vorgaben in §10a EnergieG.<br />

Letzterer besagt, dass 80 % des zulässigen Energiebedarfs<br />

für Heizung und Warmwasser mit nichterneuerbaren<br />

Energien gedeckt werden muss.<br />

Im zur Einzonung vorgesehenen Gebiet Büechlen besteht neu<br />

im öffentlichen Interesse eine Gestaltungsplanpflicht um die<br />

dortigen Potenziale für eine qualitative überzeugende, dichte<br />

Überbauung mit guter Integration in das Ortsbild zu sichern.<br />

Weitere Anliegen sind die sorgfältige Ausgestaltung und die<br />

gute Zugänglichkeit des neu entstehenden Siedlungsrands sowie<br />

eine rationelle Erschliessung und die Sicherstellung einer<br />

energiesparenden Bauweise mit erneuerbaren Energien.<br />

Erhöhung der baulichen<br />

Dichte<br />

6.6 Gewerbezone<br />

Der Ausbaugrad in der Gewerbezone von <strong>Grüningen</strong> liegt mit<br />

51.2 % leicht über den Anteilen der Region Zürcher Oberland<br />

(<strong>47</strong>.0 %) und des Kantons Zürich (49.1 %). Es besteht rein<br />

rechnerisch noch einiges an Baupotenzial, das allerdings<br />

vielerorts aus betrieblichen Gründen nicht kompensiert werden<br />

kann. Eine räumliche Entwicklung in die Fläche ist nur dort ohne<br />

massive bauliche Eingriffe möglich, wo unbebaute Grundstücke<br />

vorhanden sind. Der flächenmässige Anteil an Gewerbefläche<br />

wird mit der vorliegenden Teilrevision nicht erhöht bzw.<br />

kann nicht erhöht werden. Um den Gewerbetreibenden trotz-<br />

32 Suter • von Känel • Wild • AG

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