Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Arealüberbauungen<br />
Gestaltungsplanpflicht<br />
6.5 Arealüberbauungen und<br />
Gestaltungsplanpflicht<br />
Bisher kannte <strong>Grüningen</strong> das Instrument der Arealüberüberbauung<br />
nicht. Arealüberbauungen im Sinne von § 69-73 PBG<br />
sind Überbauungen von Grundstücken mit einer bestimmten in<br />
der Bauordnung festgesetzten Mindestfläche nach einer einheitlichen<br />
Baueingabe. Im Falle von <strong>Grüningen</strong> beträgt diese Mindestfläche<br />
3'000 m2. Je nach den Bestimmungen in der Bauordnung<br />
darf bezüglich der Ausnützung, der Abstände oder der<br />
höchstzulässigen Geschosszahl von der Regelbauweise abgewichen<br />
werden. Dafür müssen die eingereichten Bauprojekte<br />
aber erhöhten Anforderungen an Gestaltung, Ausrüstung und<br />
Ausstattung entsprechen. In <strong>Grüningen</strong> wird gegenüber der<br />
Regelbauweise eine Erhöhung der Ausnützungsziffer um 10 %<br />
gewährt und eine weitere Erhöhung um 10 % bei besonders<br />
ökologischen Projekten als Bonus. Die Gebäudelänge darf je<br />
nach Zonenregelung um max. 10 m überschritten werden.<br />
Als besonders ökologisch gelten Projekte, die einen Minergie-<br />
Eco Standard aufweisen. Als energiesparend werden Projekte<br />
beurteilt, die 10 % besser sind, als die Vorgaben in §10a EnergieG.<br />
Letzterer besagt, dass 80 % des zulässigen Energiebedarfs<br />
für Heizung und Warmwasser mit nichterneuerbaren<br />
Energien gedeckt werden muss.<br />
Im zur Einzonung vorgesehenen Gebiet Büechlen besteht neu<br />
im öffentlichen Interesse eine Gestaltungsplanpflicht um die<br />
dortigen Potenziale für eine qualitative überzeugende, dichte<br />
Überbauung mit guter Integration in das Ortsbild zu sichern.<br />
Weitere Anliegen sind die sorgfältige Ausgestaltung und die<br />
gute Zugänglichkeit des neu entstehenden Siedlungsrands sowie<br />
eine rationelle Erschliessung und die Sicherstellung einer<br />
energiesparenden Bauweise mit erneuerbaren Energien.<br />
Erhöhung der baulichen<br />
Dichte<br />
6.6 Gewerbezone<br />
Der Ausbaugrad in der Gewerbezone von <strong>Grüningen</strong> liegt mit<br />
51.2 % leicht über den Anteilen der Region Zürcher Oberland<br />
(<strong>47</strong>.0 %) und des Kantons Zürich (49.1 %). Es besteht rein<br />
rechnerisch noch einiges an Baupotenzial, das allerdings<br />
vielerorts aus betrieblichen Gründen nicht kompensiert werden<br />
kann. Eine räumliche Entwicklung in die Fläche ist nur dort ohne<br />
massive bauliche Eingriffe möglich, wo unbebaute Grundstücke<br />
vorhanden sind. Der flächenmässige Anteil an Gewerbefläche<br />
wird mit der vorliegenden Teilrevision nicht erhöht bzw.<br />
kann nicht erhöht werden. Um den Gewerbetreibenden trotz-<br />
32 Suter • von Känel • Wild • AG