Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
nungsspielraum in den Wohnzonen lässt theoretisch doppelt so<br />
viel Nutzfläche zu, wie bisher vorhanden ist. Eine Erhöhung der<br />
Ausnützungsziffer steht in Anbetracht des bescheidenen Ausbaugrades<br />
nicht zuoberst auf der Prioritätenliste, sondern viel<br />
mehr der Anreiz, dichter zu bauen. Baupotenziale bestehen in<br />
erster Linie auf den noch unbebauten Grundstücken oder auf<br />
stark unternutzten Parzellen. Die „Verknappung“ des Baulands<br />
baut indirekt einen Druck auf, künftig „dichter“ zu bauen.<br />
Grundabstand überprüft<br />
Anhand eines Referenzquartiers in <strong>Grüningen</strong> wurde getestet,<br />
ob die Verkleinerung der Grundabstände zu einer besseren<br />
Ausnützung durch den räumlich grosszügigeren Spielraum führen<br />
würde.<br />
Fazit: Grundabstände unverändert<br />
belassen<br />
Wie die obige Abbildung illustriert, weisen grössere Parzellen<br />
einen grossen Bebauungsspielraum mit der Ausnützungsziffer<br />
auf, wohingegen kleinteilige Grundstücke im vorliegenden Beispiel<br />
eher über zu wenig Fläche verfügen, um die zur Verfügung<br />
stehende Ausnützung mit den heutigen Grundabständen<br />
unterzubringen. Die Ausnützungsziffer von 50 % (Beispiel oben)<br />
ist auf mittlere Grundstücksgrössen zugeschnitten, wie sie in<br />
zweigeschossigen Wohnzonen üblich sind. Fazit: Mit den heutigen<br />
Grundabständen ist die Ausschöpfung der möglichen Ausnützung,<br />
ausgenommen sind sehr kleine Grundstücke, problemlos<br />
möglich. Bei kleineren Parzellen empfiehlt sich ein Zusammenschluss<br />
(z.B. über Grenz- oder Näherbaurecht) mit<br />
benachbarten Grundstücken.<br />
30 Suter • von Känel • Wild • AG