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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

nungsspielraum in den Wohnzonen lässt theoretisch doppelt so<br />

viel Nutzfläche zu, wie bisher vorhanden ist. Eine Erhöhung der<br />

Ausnützungsziffer steht in Anbetracht des bescheidenen Ausbaugrades<br />

nicht zuoberst auf der Prioritätenliste, sondern viel<br />

mehr der Anreiz, dichter zu bauen. Baupotenziale bestehen in<br />

erster Linie auf den noch unbebauten Grundstücken oder auf<br />

stark unternutzten Parzellen. Die „Verknappung“ des Baulands<br />

baut indirekt einen Druck auf, künftig „dichter“ zu bauen.<br />

Grundabstand überprüft<br />

Anhand eines Referenzquartiers in <strong>Grüningen</strong> wurde getestet,<br />

ob die Verkleinerung der Grundabstände zu einer besseren<br />

Ausnützung durch den räumlich grosszügigeren Spielraum führen<br />

würde.<br />

Fazit: Grundabstände unverändert<br />

belassen<br />

Wie die obige Abbildung illustriert, weisen grössere Parzellen<br />

einen grossen Bebauungsspielraum mit der Ausnützungsziffer<br />

auf, wohingegen kleinteilige Grundstücke im vorliegenden Beispiel<br />

eher über zu wenig Fläche verfügen, um die zur Verfügung<br />

stehende Ausnützung mit den heutigen Grundabständen<br />

unterzubringen. Die Ausnützungsziffer von 50 % (Beispiel oben)<br />

ist auf mittlere Grundstücksgrössen zugeschnitten, wie sie in<br />

zweigeschossigen Wohnzonen üblich sind. Fazit: Mit den heutigen<br />

Grundabständen ist die Ausschöpfung der möglichen Ausnützung,<br />

ausgenommen sind sehr kleine Grundstücke, problemlos<br />

möglich. Bei kleineren Parzellen empfiehlt sich ein Zusammenschluss<br />

(z.B. über Grenz- oder Näherbaurecht) mit<br />

benachbarten Grundstücken.<br />

30 Suter • von Känel • Wild • AG

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