Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Strassenabstand<br />
(<strong>Art</strong>. 7 Abs. 1)<br />
Abb.: Beispiel aus Itzikon mit an die<br />
Strasse gebauten Gebäuden<br />
Vorbauten<br />
(<strong>Art</strong>. 7 Abs. 2)<br />
Zweckartikel K1, K2, WZ<br />
(<strong>Art</strong>. 9, <strong>Art</strong>. 17, <strong>Art</strong>. 26)<br />
Dachflächenfenster<br />
(<strong>Art</strong>. 21 Abs. 6, <strong>Art</strong>. 30 Abs. 4)<br />
Abb.: Dachflächenfenster<br />
(Quelle: velux.ch)<br />
Anlässlich der Baulinienrevision 2010 hat der Regierungsrat<br />
vorgeschrieben, dass die Verkehrsbaulinien ersatzlos aus allen<br />
Kernzonen zu streichen sind. Dies mit dem Hintergrund, dass<br />
verkehrliche Interessen gegenüber dem Regelungsbedarf in<br />
Kernzonen zugunsten eines schützenswerten Ortsbilds zurücktreten,<br />
zumal die grosse Mehrzahl der <strong>Gemeinde</strong>n von kommunalen<br />
Vorschriften zum Abstand von Bauten und Anlagen gegenüber<br />
Staatsstrassen Gebrauch macht. In <strong>Grüningen</strong> fehlte<br />
diesbezüglich bislang eine Formulierung in den Bauvorschriften.<br />
Die neue Vorschrift zum Strassenabstand besagt nun, soweit<br />
die Kernzonenpläne keine anderen Festlegungen treffen, dass<br />
das Bauen auf die Strassengrenze in Kernzonen gestattet ist,<br />
wenn dadurch das Ortsbild bereichert und die Verkehrssicherheit<br />
nicht beeinträchtigt wird. Das Bauen auf die Strassengrenze<br />
ist in Kernzonen nicht unüblich und wird in <strong>Grüningen</strong> an<br />
vielen Stellen praktiziert.<br />
Mit der Regelung des Abstands von Vorbauten von der Strassenparzelle<br />
wird ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit<br />
den Strassenabständen in <strong>Art</strong>. 7 Abs. 2 geregelt. Festgelegt<br />
wird das Hinausragen einzelner oberirdischer Gebäudevorsprünge,<br />
Balkone u. dgl. und die Einhaltung der notwendigen<br />
lichten Höhe je nach Strassentyp sowie in allen Fällen ein Vertikalabstand<br />
von 3.00 m zum Strassenniveau.<br />
Der neue Zweckartikel der Kernzone K1 ist dem übergeordneten<br />
Ortsbildinventar sinn<strong>gemäss</strong> entnommen, während die <strong>Art</strong>ikel<br />
der Kernzone K2 und der Weilerzone neu formuliert wurden.<br />
Die übrigen Kernzonenvorschriften sind mit Bezug auf diese<br />
Zweckartikel ausformuliert.<br />
Die bisherige Bewilligungspraxis in <strong>Grüningen</strong> sieht vor, dass in<br />
der Kernzone K2 Dachflächenfenster mit einem Mass von 0.78<br />
x 0.98 m zugelassen sind. Diese sind hochliegend mit einer<br />
ziegelfarbenen Umrahmung auszuführen. Bei mehreren Dachflächenfenstern<br />
ist auf eine möglichst harmonische Anordnung<br />
zu achten. Auf demselben Dach sollten einheitliche Formate<br />
verwendet werden. Dieser Grundsatzentscheid des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
findet seine Entsprechung neu in der BZO wieder. Objekte,<br />
welche im Inventar der kulturhistorischen Objekte von kommunaler<br />
Bedeutung aufgeführt sind, sind von dieser Regelung<br />
ausgenommen.<br />
27 Suter • von Känel • Wild • AG