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Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Grüningen

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Grüningen</strong><br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

5.3 Festlegungen in den Kernzonenplänen<br />

Die nachfolgenden Erläuterungen weisen auf den inhaltlichen<br />

Zusammenhang zwischen den Festlegungen in den Kernzonenplänen<br />

und denjenigen der Bau- und Zonenordnung hin.<br />

Gleichzeitig werden Abweichungen zum Ortsbildinventar, sofern<br />

vorhanden, begründet.<br />

Kernzonen K1 und K2<br />

(<strong>Art</strong>. 8, <strong>Art</strong>. 16)<br />

Braun bezeichnete Bauten<br />

(<strong>Art</strong>. 10, <strong>Art</strong>. 18)<br />

Abb.: <strong>Gemeinde</strong>haus (Beispiel)<br />

Fassadenlinien<br />

(<strong>Art</strong>. 13, <strong>Art</strong>. 21)<br />

Hauptfirstrichtungen<br />

(<strong>Art</strong>. 14 Abs. 2, <strong>Art</strong>. 22)<br />

Besondere Aussenräume<br />

(<strong>Art</strong>. 15 Abs. 1)<br />

Abb.: Hofsituation im Stedtli (Abb.)<br />

Die Abmessungen der Kernzonen K1 und K2 sind dem rechtsgültigen<br />

Zonenplan entnommen und werden mit dem Kernzonenplan<br />

Stedtli nicht verändert. Die Abgrenzung des Kernzonenplan-Perimeters<br />

entspricht der Abgrenzung aus dem überkommunalen<br />

Ortsbildinventar. Der Kernzonenplan Büel hat eine<br />

Vergrösserung der Kernzone im Ausmass privater Vorgärten<br />

zur Folge.<br />

Die braun bezeichneten Bauten entsprechen denjenigen Gebäuden,<br />

die entweder im Ortsbildinventar als „prägend oder<br />

strukturbildend“ bezeichnet oder in der kantonalen Schutzliste<br />

sowie im kommunalen Inventar der Denkmal- und Heimatschutzobjekte<br />

enthalten sind. Abbrüche von braun gekennzeichneten<br />

Bauten sind erschwert, weil in den Inventaren entsprechende<br />

Schutzziele umschrieben sind. Die Kernzonenpläne<br />

sichern die „Hülle“ der Gebäude, sprich die Volumetrie, die Lage<br />

und die Stellung der Bauten. Inventare können in Ergänzung<br />

dazu einzelne Gebäudeteile bis hin zum umfassenden Schutz<br />

des Gesamtbestands sichern.<br />

Die <strong>gemäss</strong> Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung wichtigen Begrenzungen von Strassen-<br />

, Platz- und Freiräumen sind in den Kernzonenplänen verbindlich<br />

aufgeführt. Diese Begrenzungen betreffen fast ausnahmslos<br />

braun bezeichnete Bauten.<br />

Die Hauptfirstrichtungen entsprechen den „prägenden Firstrichtungen“<br />

<strong>gemäss</strong> dem übergeordneten Ortsbildinventar.<br />

Als besondere Aussenräume sind im Kernzonenplan Stedtli<br />

diejenigen Bereiche bezeichnet, die im Inventar der schutzwürdigen<br />

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung als „ausgeprägte<br />

Platz- und Strassenräume“ beurteilt sind. Es handelt sich<br />

um Bereiche, in welchen der ursprüngliche Charakter der Umgebungsgestaltung<br />

in hohem Masse intakt geblieben ist. Diese<br />

Qualitäten, die sich in einem authentischen Zusammenspiel von<br />

Vorgärten, Vorplätzen mit gekiesten oder gepflästerten Flächen,<br />

Mauern mit Zäunen, Brunnen und Bäumen äussern, gilt<br />

es prioritär zu erhalten.<br />

Zudem gebietet die Bezeichnung von besonderen Aussenräu-<br />

24 Suter • von Känel • Wild • AG

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