Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim
Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
5.13 Einzelmaßnahmen:<br />
Im Folgenden werden, unabhängig von den erörterten Vorgaben der Leitlinien, weitere Einzelmaßnahmen<br />
kurz dargestellt, die sich im anhängenden Tabellenteil wieder finden und mit den<br />
zu erwartenden Einsparungen bzw. Mehreinnahmen versehen sind, wo diese Angaben möglich<br />
sind.<br />
a. Anpassung der Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätten<br />
Die Höhe der Gebühren für die Nutzung der städtischen Betreuungseinrichtungen wird, wie bereits<br />
oben ausgeführt, derzeit durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen Schüllermann neu<br />
kalkuliert. Die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten werden auf 25% der Aufwendungen,<br />
die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtungen entstehen, entsprechend der<br />
Vorgaben der Satzung erhöht. Zur tatsächlichen Höhe der künftigen Gebührensätze ist derzeit<br />
noch keine Aussage durch das Unternehmen möglich, da der Datenbestand noch nicht vollständig<br />
erhoben und ausgewertet ist. Dies bedeutet auch, dass die Höhe der Mehreinnahmen<br />
noch nicht beziffert werden kann.<br />
b. Erhöhung der Grundsteuern A und B<br />
Im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Haushaltsjahr 2013 war eine Erhöhung der Grundsteuer<br />
erst zum Haushaltsjahr 2015 vorgesehen.<br />
Eine Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 310 Punkten auf 360 Punkte ab <strong>2014</strong> bewirkt<br />
eine Erhöhung des Steueraufkommens um rd. 0,5 Mio. € pro Jahr, eine Erhöhung der Grundsteuer<br />
A im Haushaltsjahr <strong>2014</strong> erzeugt Mehreinnahmen von weiteren 10.000,00 €. Mit Hilfe<br />
dieser erheblichen Steuererhöhung im Jahr <strong>2014</strong> und den weiterhin in den Jahren 2015 bis<br />
2017 geplanten Hebesatzerhöhungen für beide Grundsteuern bis auf insgesamt 510 Punkte,<br />
kann das planerische Defizit, auch bei Berücksichtigung zu erwartender Tariferhöhungen der<br />
kommenden Jahre, rechnerisch bis zum Jahr 2018 voraussichtlich ausgeglichen werden.<br />
c. Prüfung einer Neuorganisation der Reinigungsleistungen der <strong>Stadt</strong><br />
(Fremd- und Eigenreinigung)<br />
Die Personalkosten im Bereich der Reinigungsleistungen für die Kernverwaltung (Rathausgebäude)<br />
einerseits sowie für die übrigen städtischen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Bauhof,<br />
Kläranlage) andererseits werden derzeit geprüft hinsichtlich einer teilweisen Fremdvergabe<br />
der Leistungen. In die Überlegungen soll auch der Eigenbetrieb Haus Waldeck mit den dort zu<br />
leistenden Reinigungsarbeiten einbezogen werden. Es wird auch geprüft werden, ob zunächst<br />
Teilleistungen (z.B. die Fensterreinigung) kostensparend fremd vergeben werden können. Für<br />
die Fensterreinigung ist eine Ausschreibung noch im Jahr 2013 in Vorbereitung.<br />
d. Reduzierung von täglich zwei Betreuungsstunden durch städtisches Personal<br />
in den betreuenden Grundschulen.<br />
Da die Schulen den gesetzlichen Betreuungsauftrag in den Grundschulen mit eigenem Personal<br />
bisher nicht vollständig gewährleisten konnten, werden in den Schulen täglich mindestens<br />
zwei Stunden durch Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> abgedeckt. Laut Mitteilung des zuständigen<br />
staatlichen Schulamts decken die Schulen künftig mehr Betreuungszeit direkt ab. Sofern dies<br />
tatsächlich umgesetzt wird, werden dann die „städtischen Stunden“ entsprechend reduziert.<br />
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Stand 12.12.2013