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Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

5.13 Einzelmaßnahmen:<br />

Im Folgenden werden, unabhängig von den erörterten Vorgaben der Leitlinien, weitere Einzelmaßnahmen<br />

kurz dargestellt, die sich im anhängenden Tabellenteil wieder finden und mit den<br />

zu erwartenden Einsparungen bzw. Mehreinnahmen versehen sind, wo diese Angaben möglich<br />

sind.<br />

a. Anpassung der Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätten<br />

Die Höhe der Gebühren für die Nutzung der städtischen Betreuungseinrichtungen wird, wie bereits<br />

oben ausgeführt, derzeit durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen Schüllermann neu<br />

kalkuliert. Die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten werden auf 25% der Aufwendungen,<br />

die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtungen entstehen, entsprechend der<br />

Vorgaben der Satzung erhöht. Zur tatsächlichen Höhe der künftigen Gebührensätze ist derzeit<br />

noch keine Aussage durch das Unternehmen möglich, da der Datenbestand noch nicht vollständig<br />

erhoben und ausgewertet ist. Dies bedeutet auch, dass die Höhe der Mehreinnahmen<br />

noch nicht beziffert werden kann.<br />

b. Erhöhung der Grundsteuern A und B<br />

Im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Haushaltsjahr 2013 war eine Erhöhung der Grundsteuer<br />

erst zum Haushaltsjahr 2015 vorgesehen.<br />

Eine Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 310 Punkten auf 360 Punkte ab <strong>2014</strong> bewirkt<br />

eine Erhöhung des Steueraufkommens um rd. 0,5 Mio. € pro Jahr, eine Erhöhung der Grundsteuer<br />

A im Haushaltsjahr <strong>2014</strong> erzeugt Mehreinnahmen von weiteren 10.000,00 €. Mit Hilfe<br />

dieser erheblichen Steuererhöhung im Jahr <strong>2014</strong> und den weiterhin in den Jahren 2015 bis<br />

2017 geplanten Hebesatzerhöhungen für beide Grundsteuern bis auf insgesamt 510 Punkte,<br />

kann das planerische Defizit, auch bei Berücksichtigung zu erwartender Tariferhöhungen der<br />

kommenden Jahre, rechnerisch bis zum Jahr 2018 voraussichtlich ausgeglichen werden.<br />

c. Prüfung einer Neuorganisation der Reinigungsleistungen der <strong>Stadt</strong><br />

(Fremd- und Eigenreinigung)<br />

Die Personalkosten im Bereich der Reinigungsleistungen für die Kernverwaltung (Rathausgebäude)<br />

einerseits sowie für die übrigen städtischen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Bauhof,<br />

Kläranlage) andererseits werden derzeit geprüft hinsichtlich einer teilweisen Fremdvergabe<br />

der Leistungen. In die Überlegungen soll auch der Eigenbetrieb Haus Waldeck mit den dort zu<br />

leistenden Reinigungsarbeiten einbezogen werden. Es wird auch geprüft werden, ob zunächst<br />

Teilleistungen (z.B. die Fensterreinigung) kostensparend fremd vergeben werden können. Für<br />

die Fensterreinigung ist eine Ausschreibung noch im Jahr 2013 in Vorbereitung.<br />

d. Reduzierung von täglich zwei Betreuungsstunden durch städtisches Personal<br />

in den betreuenden Grundschulen.<br />

Da die Schulen den gesetzlichen Betreuungsauftrag in den Grundschulen mit eigenem Personal<br />

bisher nicht vollständig gewährleisten konnten, werden in den Schulen täglich mindestens<br />

zwei Stunden durch Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> abgedeckt. Laut Mitteilung des zuständigen<br />

staatlichen Schulamts decken die Schulen künftig mehr Betreuungszeit direkt ab. Sofern dies<br />

tatsächlich umgesetzt wird, werden dann die „städtischen Stunden“ entsprechend reduziert.<br />

8<br />

Stand 12.12.2013

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