Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim
Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
5.9 Bürgschaften<br />
Bürgschaften werden derzeit von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> nicht übernommen, sie sind somit auch<br />
nicht Gegenstand der Konsolidierungsmaßnahmen.<br />
5.10 Organisationsstrukturen<br />
Die Organisationsstruktur ist dem Ziel der Steigerung der Effizienz bei der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben<br />
anzupassen. Insoweit erfolgt eine ständige Überprüfung, die auch im Hinblick<br />
auf die bisherige Stellenbesetzungssperre erforderlich ist, da fehlende Kapazitäten mit anderweitig<br />
möglicherweise frei werdendem Personal ersetzt werden müssen.<br />
5.11 Interkommunale Zusammenarbeit<br />
Hier gilt das bereits im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Jahr 2013 ausgeführte:<br />
Interkommunale Kooperation ist die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen, die entweder<br />
in einem vertraglich geregelten bloßen koordinierten Vorgehen oder in der Schaffung eines<br />
neuen Rechtsträgers zur Verfolgung der gemeinsamen Interessen bestehen kann.<br />
In der Regel sind interkommunale Kooperationen als Beistandsleistungen zu sehen, die nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung den Amtshilfegrundsätzen unterliegen und somit weder der<br />
Umsatzsteuer- noch Ertragssteuerpflicht unterliegen. Dies wird allerdings vom Bundesfinanzhof<br />
(Urteil vom 10.11.2011, Az. VR 41/10) inzwischen rechtlich anders beurteilt, so dass die interkommunale<br />
Zusammenarbeit schon vor diesem Hintergrund kritisch beleuchtet werden muss.<br />
Hinzu kommt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> aufgrund ihrer Größe bzw. Einwohnerzahl viele Aufgaben<br />
effizient selbst wahrnimmt, so dass ein Zusammenschluss für sie in vielen Fällen nicht kostengünstiger<br />
ist. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass bereits in folgenden Bereichen eine<br />
interkommunale Zusammenarbeit stattfindet:<br />
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Zweckverband Abfallwirtschaft ZAW<br />
DADINA<br />
Wechselladergemeinschaft mit Pfungstadt und Darmstadt<br />
Zusammenarbeit u.a. mit Riedstadt im Bereich der Feuerwehr (Drehleiter)<br />
gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit den Bauhöfen von Weiterstadt<br />
und Pfungstadt<br />
gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk<br />
ekom21<br />
Ausbau Breitbandnetzanbindung (geplant)<br />
Landkreis DA-Di ist bereits eine Form der Interkommunalen Zusammenarbeit<br />
5.12 Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO<br />
Diese Pflicht wird durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong> mit drei unterjährigen Berichten erfüllt.<br />
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Stand 12.12.2013