01.03.2014 Aufrufe

Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

5.9 Bürgschaften<br />

Bürgschaften werden derzeit von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> nicht übernommen, sie sind somit auch<br />

nicht Gegenstand der Konsolidierungsmaßnahmen.<br />

5.10 Organisationsstrukturen<br />

Die Organisationsstruktur ist dem Ziel der Steigerung der Effizienz bei der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben<br />

anzupassen. Insoweit erfolgt eine ständige Überprüfung, die auch im Hinblick<br />

auf die bisherige Stellenbesetzungssperre erforderlich ist, da fehlende Kapazitäten mit anderweitig<br />

möglicherweise frei werdendem Personal ersetzt werden müssen.<br />

5.11 Interkommunale Zusammenarbeit<br />

Hier gilt das bereits im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Jahr 2013 ausgeführte:<br />

Interkommunale Kooperation ist die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen, die entweder<br />

in einem vertraglich geregelten bloßen koordinierten Vorgehen oder in der Schaffung eines<br />

neuen Rechtsträgers zur Verfolgung der gemeinsamen Interessen bestehen kann.<br />

In der Regel sind interkommunale Kooperationen als Beistandsleistungen zu sehen, die nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung den Amtshilfegrundsätzen unterliegen und somit weder der<br />

Umsatzsteuer- noch Ertragssteuerpflicht unterliegen. Dies wird allerdings vom Bundesfinanzhof<br />

(Urteil vom 10.11.2011, Az. VR 41/10) inzwischen rechtlich anders beurteilt, so dass die interkommunale<br />

Zusammenarbeit schon vor diesem Hintergrund kritisch beleuchtet werden muss.<br />

Hinzu kommt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> aufgrund ihrer Größe bzw. Einwohnerzahl viele Aufgaben<br />

effizient selbst wahrnimmt, so dass ein Zusammenschluss für sie in vielen Fällen nicht kostengünstiger<br />

ist. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass bereits in folgenden Bereichen eine<br />

interkommunale Zusammenarbeit stattfindet:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft ZAW<br />

DADINA<br />

Wechselladergemeinschaft mit Pfungstadt und Darmstadt<br />

Zusammenarbeit u.a. mit Riedstadt im Bereich der Feuerwehr (Drehleiter)<br />

gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit den Bauhöfen von Weiterstadt<br />

und Pfungstadt<br />

gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk<br />

ekom21<br />

Ausbau Breitbandnetzanbindung (geplant)<br />

Landkreis DA-Di ist bereits eine Form der Interkommunalen Zusammenarbeit<br />

5.12 Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO<br />

Diese Pflicht wird durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong> mit drei unterjährigen Berichten erfüllt.<br />

7<br />

Stand 12.12.2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!