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Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

5.5 Gebühren und Beiträge<br />

Die Kalkulation der Friedhofsgebühren wird derzeit extern durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />

Schüllermann vorgenommen, die Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren<br />

wurde anlässlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2013 durchgeführt.<br />

Die Höhe der Gebühren für die Nutzung der städtischen Betreuungseinrichtungen wird<br />

derzeit ebenfalls durch die Firma Schüllermann überprüft und für die einzelnen städtischen Betreuungsangebote<br />

und -formen neu berechnet.<br />

5.6 Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

Die Elternentgelte werden auf 25% der betrieblichen Aufwendungen, wie in der derzeit geltenden<br />

Gebührensatzung vorgesehen, für die Kindertagesstätten angehoben (siehe im Einzelnen<br />

unter Ziff. 5.13, Einzelmaßnahmen, Punkt a).<br />

5.7 Sondervermögen / kommunale Gesellschaften<br />

Die Kommunen haben durch geringere Leistungen zum Verlustausgleich ihrer Sondervermögen<br />

bzw. Gesellschaften zur Konsolidierung des kommunalen Haushaltes beizutragen. Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Griesheim</strong> hat entsprechende vorbereitende Maßnahmen ergriffen, um den in den vergangenen<br />

Jahren stetig gewachsenen Zuschuss an den Eigenbetrieb Haus Waldeck in den kommenden<br />

Jahren zu reduzieren. Für den Haushalt <strong>2014</strong> ist ein Zuschuss in Höhe von 939.000 € vorgesehen.<br />

Gleichzeitig wurden erste Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt (u.a. Vergabe der Wäschereileistungen,<br />

Nutzung der Küche des Eigenbetriebs zur Versorgung der Schüler der<br />

Gerhart-Hauptmann-Schule mit Mittagessen ab November 2013, Wegfall einer Stelle in der<br />

Verwaltung), die die Zukunftsfähigkeit des Seniorenzentrums gewährleisten sollen. Weitere<br />

Maßnahmen der eingerichteten Arbeitsgruppe werden im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit derzeit<br />

geprüft (siehe im Einzelnen unter Ziff. 5.13, Punkt f.). Ergebnisse einer extern beauftragten<br />

Effizienzprüfung werden Ende November 2013 erwartet und anschließend in den Gremien beraten.<br />

5.8 Steuerhebesätze<br />

Die Steuersätze für die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> erhobenen Steuern (Grundsteuer A und B,<br />

Gewerbesteuer) sind erst zum 01.01.2012 angehoben worden. Da sich jedoch die Einkommenssituation<br />

bzw. das ordentliche Ergebnis der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> durch die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen<br />

nicht verbessert hat, ist eine Erhöhung der Grundsteuern A und B um 50<br />

Hebesatzpunkte bereits im Jahr <strong>2014</strong> unumgänglich. Hierdurch sollen erforderliche höhere Einnahmen<br />

erzielt und insbesondere auch den Konsolidierungsanforderungen der Aufsichtsbehörde<br />

nachgekommen werden.<br />

Im Übrigen dient die Erhebung der Grundsteuer im Wesentlichen der Sicherung des umfassenden<br />

Leistungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger in <strong>Griesheim</strong>.<br />

Für die kommenden Jahre, bis einschließlich 2017, sind weitere Erhöhungen der Grundsteuer B<br />

um jeweils 50 Hebesatzpunkte vorgesehen, sofern sich die Einnahmesituation nicht aufgrund<br />

anderer Entwicklungen deutlich verbessert. Die Grundsteuer A soll gleichlaufend mit der Grundsteuer<br />

B behandelt werden.<br />

Die Satzung für die Erhebung der Spielapparatesteuer wurde überarbeitet und soll zum<br />

01.01.<strong>2014</strong> geändert in Kraft treten.<br />

6<br />

Stand 12.12.2013

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