Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim
Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
5.5 Gebühren und Beiträge<br />
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren wird derzeit extern durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />
Schüllermann vorgenommen, die Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren<br />
wurde anlässlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2013 durchgeführt.<br />
Die Höhe der Gebühren für die Nutzung der städtischen Betreuungseinrichtungen wird<br />
derzeit ebenfalls durch die Firma Schüllermann überprüft und für die einzelnen städtischen Betreuungsangebote<br />
und -formen neu berechnet.<br />
5.6 Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
Die Elternentgelte werden auf 25% der betrieblichen Aufwendungen, wie in der derzeit geltenden<br />
Gebührensatzung vorgesehen, für die Kindertagesstätten angehoben (siehe im Einzelnen<br />
unter Ziff. 5.13, Einzelmaßnahmen, Punkt a).<br />
5.7 Sondervermögen / kommunale Gesellschaften<br />
Die Kommunen haben durch geringere Leistungen zum Verlustausgleich ihrer Sondervermögen<br />
bzw. Gesellschaften zur Konsolidierung des kommunalen Haushaltes beizutragen. Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Griesheim</strong> hat entsprechende vorbereitende Maßnahmen ergriffen, um den in den vergangenen<br />
Jahren stetig gewachsenen Zuschuss an den Eigenbetrieb Haus Waldeck in den kommenden<br />
Jahren zu reduzieren. Für den Haushalt <strong>2014</strong> ist ein Zuschuss in Höhe von 939.000 € vorgesehen.<br />
Gleichzeitig wurden erste Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt (u.a. Vergabe der Wäschereileistungen,<br />
Nutzung der Küche des Eigenbetriebs zur Versorgung der Schüler der<br />
Gerhart-Hauptmann-Schule mit Mittagessen ab November 2013, Wegfall einer Stelle in der<br />
Verwaltung), die die Zukunftsfähigkeit des Seniorenzentrums gewährleisten sollen. Weitere<br />
Maßnahmen der eingerichteten Arbeitsgruppe werden im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit derzeit<br />
geprüft (siehe im Einzelnen unter Ziff. 5.13, Punkt f.). Ergebnisse einer extern beauftragten<br />
Effizienzprüfung werden Ende November 2013 erwartet und anschließend in den Gremien beraten.<br />
5.8 Steuerhebesätze<br />
Die Steuersätze für die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> erhobenen Steuern (Grundsteuer A und B,<br />
Gewerbesteuer) sind erst zum 01.01.2012 angehoben worden. Da sich jedoch die Einkommenssituation<br />
bzw. das ordentliche Ergebnis der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> durch die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen<br />
nicht verbessert hat, ist eine Erhöhung der Grundsteuern A und B um 50<br />
Hebesatzpunkte bereits im Jahr <strong>2014</strong> unumgänglich. Hierdurch sollen erforderliche höhere Einnahmen<br />
erzielt und insbesondere auch den Konsolidierungsanforderungen der Aufsichtsbehörde<br />
nachgekommen werden.<br />
Im Übrigen dient die Erhebung der Grundsteuer im Wesentlichen der Sicherung des umfassenden<br />
Leistungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger in <strong>Griesheim</strong>.<br />
Für die kommenden Jahre, bis einschließlich 2017, sind weitere Erhöhungen der Grundsteuer B<br />
um jeweils 50 Hebesatzpunkte vorgesehen, sofern sich die Einnahmesituation nicht aufgrund<br />
anderer Entwicklungen deutlich verbessert. Die Grundsteuer A soll gleichlaufend mit der Grundsteuer<br />
B behandelt werden.<br />
Die Satzung für die Erhebung der Spielapparatesteuer wurde überarbeitet und soll zum<br />
01.01.<strong>2014</strong> geändert in Kraft treten.<br />
6<br />
Stand 12.12.2013