Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

01.03.2014 Aufrufe

Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2014 5. Katalog der Konsolidierungsmaßnahmen Eine wesentliche Grundlage der Haushaltssicherung durch die Stadt Griesheim bildet die Erfüllung der Vorgaben der Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte im Planjahr 2014. Wie bereits im Haushaltskonsolidierungskonzept für das vergangene Jahr ausgeführt, beinhaltet die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte vom 06.05.2010 insgesamt 18 Punkte, darunter 13 Anforderungen, die defizitär wirtschaftende Gemeinden bei der Konsolidierung ihres Haushaltes zu beachten haben. Die Kommunalaufsichten sind gehalten, die Beachtung und Umsetzung der Leitlinie zu überprüfen. Die Anforderungen wurden wiederum sämtlich auf ihre wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzbarkeit durch die Stadt Griesheim geprüft und werden durch das vorliegende Haushaltssicherungskonzept, soweit zweckmäßig und möglich, erfüllt. Sie finden sich in den im Folgenden dargestellten Maßnahmen. In den vergangenen beiden Haushaltsjahren wurden im Übrigen bereits die Mieten und Pachten im gesetzlich vertretbaren Rahmen angehoben sowie Gebühren neu kalkuliert und eine Straßenbeitragssatzung eingeführt. 5.1 Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen Bei der Beplanung der einzelnen Budgets wurden einzelne Ansätze im Vergleich zum Vorjahr nochmals erheblich reduziert. Der Haushaltsansatz bei den Sach- und Dienstleistungen wurde gegenüber 2013, wo dies möglich und vertretbar war, weiter reduziert. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mussten jedoch insgesamt, wie oben bei der Analyse der Ursachen des Fehlbedarfs dargestellt, gegenüber dem Haushaltsjahr 2013 um rd. 219.000 € auf 9.918.100 € erhöht werden. In dieser Summe sind Kostensteigerungen bei Strom, Gas sowie Kraftstoffen und der erhöhte Aufwand durch die Einrichtung weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen eingeplant (s.o.). Die Ansätze für die bauliche Unterhaltung sind, wie bereits im Vorjahr, knapp kalkuliert, so dass Unvorhergesehenes nicht abgedeckt wäre und unter Umständen eine Aufstockung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erforderlich werden könnte. Neue Aufgaben bzw. neue freiwillige Leistungen werden nicht übernommen, der Umfang des finanziellen Aufwandes bei Erfüllung der Pflichtaufgaben wird weiter auf den Prüfstand gestellt (vgl. auch unten Ziff. 5.4) Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die weiteren Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplan 2014 verwiesen. 5.2 Personalmaßnahmen Im Personalbereich, einer der kostenintensivsten Faktoren des Ergebnishaushalts, wird grundsätzlich beim Ausscheiden von Stelleninhabern jeweils geprüft, ob und in welchem Umfang sowie mit welchen Qualifikationen die jeweilige Stelle wiederbesetzt werden muss. Eine nochmalige generelle Wiederbesetzungssperre, wie dies im vergangenen Jahr festgelegt worden war, wird zugunsten des Erhalts einer leistungsfähigen modernen Verwaltung nicht angeordnet. Allerdings werden Personalbedarf und Personaleinsatz regelmäßig an die bestehenden Aufgaben und die kurz- und mittelfristigen Entwicklungen im Personalbestand (z.B. Ausscheiden von Stelleninhabern durch Erreichen der Altersgrenze) angepasst. Auch die Verwaltungsabläufe werden ebenso regelmäßig den Anforderungen an eine moderne und bürgernahe Stadtverwaltung angepasst. 4 Stand 12.12.2013

Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2014 Mit der bereits erfolgten Festlegung (durch kw-Vermerk) im Stellenplan, welche Stellen künftig nicht mehr nachbesetzt werden, wird seit 2013 die Reduzierung konkret festgeschrieben. Die Zahl der Beamtenstellen wird im Saldo um 0,5 Stellen steigen (Übernahme einer Anwärterin, A 6, in den mittleren Dienst Mitte 2014, Ausscheiden eines Beamten mit 0,5-Stelle, A 13), die Zahl der Beschäftigten steigt insgesamt um 5,5 Stellen (8 Stellen mehr im Bereich Kitas, 2,5 Stellen weniger in drei anderen Bereichen der Verwaltung). Tariferhöhungen, tarifrechtliche Stufensteigerungen, evtl. auch notwendige Höhergruppierungen sind unerlässlich und lassen im Bereich der Personalaufwendungen insgesamt gesehen keine Einsparungen sondern zusätzliche Ausgaben erwarten. Nicht mit Sicherheit vorhersehbar sind die Entwicklungen zum Kinderförderungsgesetz sowie die Ergebnisse aus der Gebührenkalkulation der Betreuungsgebühren in den städtischen Betreuungseinrichtungen, die erst eine genaue Berechnung der Höhe der Elternbeiträge ermöglichen. Eine Planung dieser Sachverhalte muss sich daher an den bisherigen Kenntnissen ausrichten. Die Summe der Personal- und Versorgungsaufwendungen im städtischen Haushalt steigt daher um 1.003.077 € und beträgt insgesamt 16.442.059 €. In dieser Summe sind die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, zu Altersteilzeitrückstellungen und zu Beihilferückstellungen enthalten. Der Anteil der Personal- und Versorgungsaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen beträgt 30,3 %. 5.3 Investitionsmaßnahmen / Nettoneuverschuldung Soweit Kredite für neue Investitionen zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben oder zur Durchführung zwingend notwendiger Maßnahmen aufgenommen werden müssen, sind diese von der Kommunalaufsicht zuvor zu genehmigen. Eine Nettoneuverschuldung ist grundsätzlich für defizitäre Kommunen nicht genehmigungsfähig. Entsprechende Ausführungen hierzu sind als Auflage in der Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht vom 6. März 2013 formuliert. Allerdings ist für 2014 keine Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen, da den geplanten Ausgaben entsprechende Einnahmen gegenüberstehen bzw. genügend liquide Mittel zur Durchführung der geplanten Investitionsmaßnahmen verfügbar sind. 5.4 Freiwillige Leistungen / Reduzierung des Standards bei Pflichtaufgaben Zur Erfüllung der von der Kommunalaufsicht bereits in ihrer Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2012 erteilten Auflage, die freiwilligen Leistungen der Stadt Griesheim zu überprüfen, wurde verwaltungsseits bereits im vorigen Jahr ein Prüfungskatalog zur Priorisierung der freiwilligen Leistungen durch die Stadtverordnetenversammlung erstellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihren Beratungen zum Haushalt 2013 Priorisierungen verdeutlicht, die allerdings nicht nach einzelnen Maßnahmen untergliedert wurden. Darüber hinaus wird künftig weiterhin eine Überprüfung der Standards der Pflichtaufgaben (Prüfung des „wie“ der Aufgabenerfüllung) vorgenommen werden, wobei der Spagat zwischen gesetzlichen Vorgaben, Sparbemühungen und Bürgerfreundlichkeit eine besondere Herausforderung darstellt. Verträge, die freiwillige Leistungen auslösen, sind nicht vorhanden. Lediglich im Falle der Kinderbetreuung (keine freiwillige Leistung mehr aufgrund der gesetzlichen Vorgaben) existieren Verträge mit kirchlichen und freien Trägern, die aber nicht über das Maß der vorgegebenen Betreuungsleistungen hinausgehen. 5 Stand 12.12.2013

<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

Mit der bereits erfolgten Festlegung (durch kw-Vermerk) im Stellenplan, welche Stellen künftig<br />

nicht mehr nachbesetzt werden, wird seit 2013 die Reduzierung konkret festgeschrieben.<br />

Die Zahl der Beamtenstellen wird im Saldo um 0,5 Stellen steigen (Übernahme einer Anwärterin,<br />

A 6, in den mittleren Dienst Mitte <strong>2014</strong>, Ausscheiden eines Beamten mit 0,5-Stelle, A 13),<br />

die Zahl der Beschäftigten steigt insgesamt um 5,5 Stellen (8 Stellen mehr im Bereich Kitas,<br />

2,5 Stellen weniger in drei anderen Bereichen der Verwaltung).<br />

Tariferhöhungen, tarifrechtliche Stufensteigerungen, evtl. auch notwendige Höhergruppierungen<br />

sind unerlässlich und lassen im Bereich der Personalaufwendungen insgesamt gesehen keine<br />

Einsparungen sondern zusätzliche Ausgaben erwarten. Nicht mit Sicherheit vorhersehbar sind<br />

die Entwicklungen zum Kinderförderungsgesetz sowie die Ergebnisse aus der Gebührenkalkulation<br />

der Betreuungsgebühren in den städtischen Betreuungseinrichtungen, die erst eine genaue<br />

Berechnung der Höhe der Elternbeiträge ermöglichen. Eine Planung dieser Sachverhalte<br />

muss sich daher an den bisherigen Kenntnissen ausrichten.<br />

Die Summe der Personal- und Versorgungsaufwendungen im städtischen Haushalt steigt daher<br />

um 1.003.077 € und beträgt insgesamt 16.442.059 €. In dieser Summe sind die Zuführungen zu<br />

Pensionsrückstellungen, zu Altersteilzeitrückstellungen und zu Beihilferückstellungen enthalten.<br />

Der Anteil der Personal- und Versorgungsaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen<br />

beträgt 30,3 %.<br />

5.3 Investitionsmaßnahmen / Nettoneuverschuldung<br />

Soweit Kredite für neue Investitionen zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben oder zur Durchführung<br />

zwingend notwendiger Maßnahmen aufgenommen werden müssen, sind diese von der Kommunalaufsicht<br />

zuvor zu genehmigen. Eine Nettoneuverschuldung ist grundsätzlich für defizitäre<br />

Kommunen nicht genehmigungsfähig. Entsprechende Ausführungen hierzu sind als Auflage in<br />

der Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht vom 6. März 2013 formuliert.<br />

Allerdings ist für <strong>2014</strong> keine Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen, da den geplanten<br />

Ausgaben entsprechende Einnahmen gegenüberstehen bzw. genügend liquide Mittel zur<br />

Durchführung der geplanten Investitionsmaßnahmen verfügbar sind.<br />

5.4 Freiwillige Leistungen / Reduzierung des Standards bei Pflichtaufgaben<br />

Zur Erfüllung der von der Kommunalaufsicht bereits in ihrer Haushaltsgenehmigung für das<br />

Jahr 2012 erteilten Auflage, die freiwilligen Leistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> zu überprüfen, wurde<br />

verwaltungsseits bereits im vorigen Jahr ein Prüfungskatalog zur Priorisierung der freiwilligen<br />

Leistungen durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung erstellt.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat in ihren Beratungen zum Haushalt 2013 Priorisierungen<br />

verdeutlicht, die allerdings nicht nach einzelnen Maßnahmen untergliedert wurden.<br />

Darüber hinaus wird künftig weiterhin eine Überprüfung der Standards der Pflichtaufgaben (Prüfung<br />

des „wie“ der Aufgabenerfüllung) vorgenommen werden, wobei der Spagat zwischen gesetzlichen<br />

Vorgaben, Sparbemühungen und Bürgerfreundlichkeit eine besondere Herausforderung<br />

darstellt.<br />

Verträge, die freiwillige Leistungen auslösen, sind nicht vorhanden. Lediglich im Falle der Kinderbetreuung<br />

(keine freiwillige Leistung mehr aufgrund der gesetzlichen Vorgaben) existieren<br />

Verträge mit kirchlichen und freien Trägern, die aber nicht über das Maß der vorgegebenen<br />

Betreuungsleistungen hinausgehen.<br />

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Stand 12.12.2013

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